Kurz eine Warnung vor einer billigen Betrugsmasche, mit der Opfer um ihr Geld gebracht werden soll. Den Opfern, meist Firmen, geht per Post eine angebliche Gerichtskostenrechnung zu, die aber eine Fälschung ist. Die Schreiben gehen ein, kurz nachdem ein Unternehmen eine Eintragsänderung (z.B. im Handelsregister) – die dann in einem Aushang bekannt gegeben wurde – offiziell bei Gericht vornehmen ließ. Hier sollte man wachsam bleiben, um nicht auf den billigen Trick hereinzufallen.
Anzeige
Ich bin über nachfolgenden Tweet auf das Thema gestoßen. Das Foto im Tweet zeigt eine solche gefälschte Gerichtskostenrechnung, die auf billigem Papier daher kommt und per Post zugestellt wird.
Prof. Dennis Kipker, der den obigen Tweet gepostet hat, schreibt, dass billiges Schreibmaschinenpapier und der analoge Zustellungsweg den Anschein von Legitimität erwecken sollen. Verschiedene Hinweise würden jedoch machen deutlich, dass es sich um eine mittelmäßige Fälschung handelt.
Für Leute, die nicht so affin sind, einige Punkte in den rot eingerahmten Briefstellen, die nicht passen. Das Schreiben stammt von einer Zahlstelle aus Frankfurt/Main und will den Betrag im Auftrag eines Amtsgerichts erheben. Frankfurt/Main liegt aber (zumindest bis heute) in Hessen – und das Landeswappen von Hessen zeigt den hessischen Löwen. Der Briefkopf aus obiger Fälschung zeigt, wenn ich mich nicht verkuckt habe, das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen mit dem scheuenden Gaul. Da passt also was nicht ganz zusammen.
Anzeige
Gut, nicht jeder hat es so mit den Landeswappen. Und vielleicht ist auch nicht jedem Empfänger klar, dass im Briefkopf nicht nur Amtsgericht stehen sollte, sondern auch welches Amtsgericht den angeblichen Gebührenbescheid ausgestellt hat (könnte ja München, Leipzig, Aurich oder was weiß ich sein).
Aber es gibt eine weitere Stelle, die das ganze Schreiben schnell als Fake erkennen lässt. Es wird eine IBAN als Überweisungsziel angegeben, die mit der Länderkennung FR76 für die Kontonummer für die Überweisung beginnt. FR steht aber für eine französische Bank und 76 ist die Prüfzimmer, gefolgt von der Kennung für die Bank (17448 steht für OKALI). Noch treibt die Gerichtskasse die Gebühren nicht über französische Banken ein.
Auffällig ist auch, dass so keine Kontaktdaten für die angeblich ausstellende Stelle angegeben werden. So soll von den Betrügern Nachfragen bei Gerichten verhindert werden. Sucht man noch nach "Dr. Jörg Raupach" gibt es zahlreiche Treffer – der Mann ist arg bekannt. Das Amtsgericht Nürnberg fühlt sich bemüßigt, vor dieser Person zu warnen und schreibt:
Aktueller Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Bezug zum Amtsgericht Nürnberg in Umlauf gebracht. Am Ende der Rechnung steht der Name des angeblichen Richters am Amtsgericht Dr. Jörg Raupach. Dies erfolgt in betrügerischer Absicht.
Der Kosteneinzug für das Amtsgericht Nürnberg erfolgt ausschließlich über die Landesjustizkasse Bamberg.
Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXXIm Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit uns unter folgender Telefonnummer auf:
0911 / 321 – 01
Auch die IHK Osnabrück (August 2024) und die Handwerkskammer Mittelfranken (Juli 2024) warnen bereits länger vor dieser Betrugsmasche und schreiben von "gut gemachten Rechnungsfälschungen", die an Firmen gehen. Der Beitrag der IHK-Osnabrück enthält noch einige zusätzliche Tipps, wie man die Fälschung leicht erkennen kann.
Anzeige
Hintergrund der Schreiben ist i.d.R. ein Handelsregistereintrag, z.B. mit dem Gründen einer GmbH – so auch bei mir erfolgt.
Die online verfügbaren Auskunftsregister, in denen Neuanmeldungen erscheinen haben dabei den neuen Handelsregister Eintrag erheblich schneller erfasst, als die Amtsgerichte ihre eigenen Rechnungen verschicken.
Nach erfolgtem Eintrag kommt dieses Schreiben von Betrügern, erst zwei Wochen später dann das fast identische, korrekte und deutlich günstigere Schreiben mit einer Warnung vor diesen falschen Schreiben.
Für jedem potentiellen Narren ist es dann vermutlich längst zu spät.
ich finde die Schreiben in vielerlei Hinsicht sehr gut gemacht. U.a. erwartet der Betroffene genau dieses Schreiben, Papier (Umweltpapier) und Logo stimmen, selbst der abgerechneten Eintrag steht so im Original (nur billger). Das einzige, was sofort ins Auge springt ist die ausländische Kontonummer. Die hat es dann direkt erraten und eine Google Suche brachte direkt Klarheit.
Bei Zahlungen sollte man die IBAN sowieso immer genau anschauen ;-P Lieber sogar zweimal, gilt auch für legitime Zahlungen…
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Bankvertragsrecht-Teil-17-Fehlerhafte-Bankueberweisungen-und-Haftung_210799
Die Masche ist steinalt, ich erinnere Warnungen schon um 2010 herum, die Älteste, die ich auf die Schnelle fand, ist von 2017:
www. beobachter. ch/konsum/konsumentenschutz/achtung-schwindler-16191
Aufforderung zur Zahlung "innerhalb von 3 Werktagen" ist auch ein Fälschungsmerkmal, denn Behörden müssen mindestens 14 Tage Frist gewähren.
2.
"Zwangsweise Einziehung ohne vorherige Mahnung" ist ebenfalls Blödsinn.
Mahnung ist Pflicht und danach muss sich erstmal ein Gerichtsvollzieher schriftlich melden mit einer Ankündigung.
3.
"Empfänger: Hauptzahlstelle" ist auch verdächtig. Da müsste sowas wie Gerichtskasse oder Finanzbuchhaltung stehen.
4.
Auf der Rückseite einer behördlichen Zahlungsaufforderung muss ein Rechtsbehelf mit Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeiten aufgedruckt sein.
Hatten wir vor einigen Jahren auch in der Post, kurz nach der Gründung einer neuen Tochterfirma. In unserem Fall war das Schreiben IIRC sogar noch professioneller gemacht. Aufgefallen ist die Sache vor allem daran, dass im beigefügten Überweisungsformular der Name einer natürlichen Person stand. Als Bankverbindung war ein deutsches Konto angegeben. Die Staatsanwaltschaft konnte (wie das meistens so ist) trotzdem keinen Täter ermitteln und hat das Verfahren ein paar Monate später eingestellt.
Ein deutliches Warnsignal sind immer auch besonders kurze Zahlungsfristen. Eine Zahlungsfrist von 3 Tagen gibt es nicht.
Nur als Klarstellung: die 76 in der IBAN FR76… steht NICHT für eine bestimmte Bank sondern ist genau wie hier in Deutschland die Prüfsumme der Zahlenfolge. Erst danach kommen Bankleitzahl, Filiale und Kontonummer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Bankkontonummer#IBAN-Struktur_in_verschiedenen_L%C3%A4ndern
Ist auch nicht die BNP Paris. Laut https://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html wäre das:
Bankleitzahl 17448 / Bank: OKALI
50 RUE LA BOETIE / 75008 PARIS
Zweigstellen-Nummer: 00003 / AG SIEGE SOCIAL 3
und diese Webseite meldet auch gleich daß für diese IBAN Betrugsfälle vorliegen.
Du hast Recht, keine Ahnung, wie ich jetzt auf die falsche Kennung gekommen bin.
Danke für alle die immer dabei schreiben und schildern was alles nicht richtig ist. Das kann helfen. Aber leider liest nicht jeder diesen Blog. Meine Empfehlung an meine Familie oder Kollegen. Wenn kleinste Zweifel = Löschen /wegschmeißen.
Sollte man was erwarten: genauestens prüfen !
Sollte man doch zu schnell was gelöscht oder weggeschmissen haben. Kommen die echten nochmal. "mit Einschreiben"
gerade bei Emails "sehr einfach". Aber ich muss das doch …… NEIN löschen. Die Pisser können mich mal mit ihren mist Phishing Klamotten.