Arne Schönbohm gewinnt Prozess gegen ZDF in 1. Instanz

ParagraphDer ehemalige Präsident des BSI, Arne Schönbohm, hat seine Klage gegen das ZDF und Aussagen in der Sendung Magazin Royale in erster Instanz weitgehend gewonnen. Vier Aussagen wurden jetzt untersagt, eine Entschädigung von 100.000 Euro lehnte das Gericht aber ab.


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Worum ging es im Prozess?

In der ZDF-Sendung Magazin Royale wurden vom Satiriker Jan Böhmermann bestimmte Zusammenhänge in den Raum gestellt. Es ging um die Firma Protelion, die sich wohl in russischer Hand befand und Mitglied in einem Verein Namens  Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. war. Aufhänger waren Erkenntnisse des Recherchenetzwerkes "Policy Networks Analytics" – siehe auch diesen Beitrag.


(Quelle: YouTube)

Problematisch war in dieser Sendung, dass Jan Böhmermann dem damaligen BSI-Präsidenten "Verbindungen zum russischen Geheimdienst" unterschwellig unterstellte. Aufhänger war ein (übrigens vom Innenministerium genehmigter) Auftritt von Arne Schönbohm bei einem Vereinsjubiläum. Zudem war Arne Schönbohm mal Vorstand in diesem Verein, beendete aber die Mitgliedschaft vor Antritt seiner Tätigkeit als BSI-Präsident.

In Folge der Diskussion um die Person des BSI-Präsidenten sah Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Vertrauen in die Person Arne Schönbohn zerstört. Als Folge wurde Arne Schönbohm seines Postens enthoben und zu einer anderen Behörde (mit gleichem Gehalt) versetzt. Ich hatte die unschöne Entwicklung hier im Blog dokumentiert (siehe Links am Artikelende).


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Herrn Schönbohm konnten im Nachgang keine Verfehlungen nachgewiesen werden, aber er war seinen Posten als BSI-Präsident los. In Folge reichte Arne Schönbohm eine Zivilklage gegen das ZDF vor dem Landgericht München ein, in dem ein Schadensersatz von 100.000 Euro vom ZDF gefordert wurden. Weiterhin gibt es eine Klage von Herrn Schönbohm gegen die Innenministerin vor einem Verwaltungsgericht wegen seiner Entlassung als BSI-Präsident. Dort werden 5.000 Euro an Schadensersatz gefordert.

Erstes Urteil Schönbohm gegen ZDF

Am 19. Februar 2024 wurde das Urteil der für Äußerungssachen zuständige 26. Zivilkammer des Landgerichts München I in erster Instanz bekannt.

Schönbohm gegen ZDF - Urteil Landgericht München

Die Zivilkammer hat über eine Klage des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen ZDF entschieden (Az.: 26 O 12612/23).

Der Kläger forderte von der Beklagten unter anderem die Unterlassung der Verbreitung und Behauptung von Äußerungen, welche im Rahmen des erstmals am 07.10.2022 ausgestrahlten Beitrags des Formats „ZDF Magazin Royale" getätigt wurden. Außerdem forderte er die Unterlassung von zwei später auf www.zdf.de veröffentlichten Äußerungen. Weiter verlangte der Kläger von der Beklagte die Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000,00 €.

Der Kläger, Arne Schönbohm, begründete seine Forderungen damit, die angegriffenen Äußerungen stellten unwahre Tatsachenbehauptungen dar. Es werde der unzutreffende Eindruck erweckt, er, der Kläger, habe bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt.

Schönbohm argumentierte, er sei durch die angegriffenen Äußerungen besonders schwerwiegend in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Insbesondere sei er in der Öffentlichkeit in erheblichem Umfang herabgewürdigt worden und habe sein Amt als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verloren. Aufgrund der besonders schwerwiegenden Natur der Persönlichkeitsverletzung sei diese durch eine Geldentschädigung auszugleichen.

Insbesondere zwei der angegriffenen Äußerungen stellten sich, so das Gericht, nach einer nicht fernliegenden Deutungsvariante als Tatsachenbehauptungen des Inhalts dar. Das betrifft die Aussage, der Kläger unterhalte bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland. Dabei ergebe sich der Bedeutungsgehalt der Aussage laut Gericht nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus den Begleitumständen.

Die Kammer billigt Satire eine gewisse Freiheit zu, die aber wohl in dieser Sendung überdehnt wurde. Die Zivilkammer hat nun in ihrem Urteil der Beklagten die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann und später auf der Webseite www.zdf.de getätigt wurden. Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat die Kammer dagegen abgewiesen.

Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine Klatsche für das ZDF und die Sendung "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann. Aktuell prüft der Anwalt von Arne Schönbohm die Anfechtung des Urteils wegen der abgelehnten Geldentschädigung. Fokus Online mutmaßt hier, dass Jan Böhmermann einen Klage drohe. Generell sieht sich Arne Schönbohm durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt.

Verwaltungsgerichtsprozess im Januar 2025

Obiger Vorgang ist reines Zivilrecht, in dem es um die persönliche Herabwürdigung des ehemaligen BSI-Präsidenten geht. Aber es gibt ja noch den arbeitsrechtlichen Aspekt, denn Herr Schönbohm wurde von seinem Posten als BSI-Präsident durch die Innenministerin entlassen.

Eine von Arne Schönbohm angestrengte disziplinarische Prüfung fand nicht statt, denn die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Herr Schönbohm wurde, bei gleichen Bezügen, als politischer Beamter auf einen Posten bei einer weniger wichtigen Behörde versetzt. Gegen diese Maßnahmen hat der Ex-BSI-Präsident Klage vor dem Arbeitsgericht Köln eingereicht. Der Focus hat erfahren, dass diese Klage am 23. Januar 2025 vor dem Kölner Verwaltungsgericht verhandelt wird.

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4 Antworten zu Arne Schönbohm gewinnt Prozess gegen ZDF in 1. Instanz

  1. IT-Aussteiger sagt:

    Wenn noch irgendwas halbwegs logisch entschieden wird, hält das Urteil auch in der nächsten Instanz … existensvernichtende Strafen gibt es für diese Schmarotzer leider nicht … /zyn

  2. Bernd B. sagt:

    Und der wahrheitsliebende ÖRR so (in Gestalt des investigativen J. Boemermann):
    "Das Gericht hält die Einschätzung des ZFD Magazin Royale für zulässig: Arne Schönbohm war eine gefahr für die Cybersicherheit Deutschlands."

    Der sympathische "Boehmi" ist leider nur hinter Schloss (ohne "und Riegel") einsehbar *** Screenshot-Link gelöscht a) ist der gebrochen und b) tut ein Bild nichts zur Sache – wir sind nicht in Amerika bei Trump – danke für das Verständnis.

    • Bernd B. sagt:

      Ihr Haus, ihre Regeln, Herr Born 👍

      Ich mache das nur ungern (weil "such doch selbst" kein Beleg für irgendetwas ist), aber Suche auf X nach "janboehm Urteil" zeigt mehrere Screenshots.

  3. michael sagt:

    Gruselig, für was man zwangsweise Geld bezahlen muß. Beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann.

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