Der Betrieb von Außenkameras ist ja immer wieder für (Nachbarschafts-)Ärger gut. Beim Betrieb von Kameras im Außenbereich ist der Datenschutz zu beachten (ich hatte Mitte Februar 2025 im Beitrag Datenschutzbeauftragte besorgt über steigende private Videoüberwachung eine Warnung einer Landesdatenschutzbeauftragten aufgegriffen). In Österreich ist im Februar 2025 ein Entscheid der Datenschutzbehörde gegen den Betreiber einer Webcam ergangen, dessen Kamera das Grundstück eines Nachbarn erfasst. Der Bescheid zeigt, was dies für solche Stationen bedeuten könnte.
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Wenn die Webcam dein Grundstück erfasst
Der Betreiber einer Webcam hat mich Ende Februar 2025 per E-Mail kontaktiert. Der Sachverhalt ist recht einfach: Ein Beschwerdeführer hatte Mai 2024 die österreichische Datenschutzaufsicht in Wien kontaktiert. Er fühlte sich als im Aufnahmebereich befindlicher Grundstückseigentümer in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt. Ich habe nachfolgend mal ein Bild der betreffenden Webcam als Screenshot eingestellt.
Webcam in Zwettl, Österreich
Es sind einige Gebäude in der Nachbarschaft des Grundstücks, auf dem die Webcam betrieben wird, zu sehen. Welches Grundstück betroffen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Konkret macht der Beschwerdeführer geltend, dass seine Liegenschaft rund um die Uhr gefilmt und minütlich ein Live-Bild davon ins Internet gestellt werden würde. "Es handle sich nicht um Überwachung im eigentlichen Sinn. Die Bilder würden zur Information über Verhältnisse auf seinem Grundstück wie Wetter und Verkehrsaufkommen und zu Werbezwecken verwendet werden." Der Beschwerdeführer argumentiert, dass dies als Übermittlung an die Öffentlichkeit gelte und ohne besondere Rechtsgrundlage nicht zulässig sei.
Einstufung durch die Datenschutzbehörde
Wie in solchen Fällen üblich, fragt die Datenschutzbehörde beim Beschwerdegegner nach dem Sachverhalt und trifft dann eine Entscheidung. Im aktuellen Fall scheinen Rechtsanwälte eingeschaltet worden zu sein.
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Interessant ist jetzt die Entscheidung der angerufenen Datenschutzbehörde Österreichs in Wien, die auf Grund der Anwohnerbeschwerde und der Stellungnahme des Webcam-Betreibers gegenüber dem Betreiber der Webcam ergangen ist. In der Entscheidung, die mir vorliegt, wird der Beschwerde des Grundstückseigentümers stattgegeben.
Die Datenschutzbehörde stellt mit Berufung auf die DSGVO fest, dass die Webcam das "Recht auf Geheimhaltung" des Grundstückseigentümers verletzt, indem die Kamera dessen Grundstück erfasst und dann ins Internet streamt. Dem Betreiber der Webcam wird auferlegt, binnen 2 Wochen die betriebene Kamera so einzustellen, dass das Grundstück des Beschwerdeführers nicht mehr erfasst wird.
Nachvollziehbar, Problem für Betreiber
Schaut man sich die Bilder der Webcam in Zwettl (Österreich) an, lässt sich die Motivation des Beschwerdeführers nachvollziehen. Da ist ein Parkplatz auf einem Grundstück samt geparkten Fahrzeugen und den auf dem Grundstück befindlichen Menschen zu sehen – auch wenn nur jede Minute ein Bild ins Internet gestreamt wird.
Die Lösung des Problem im aktuellen Fall wäre, den Bereich des Grundstücks des Beschwerdeführers auszublenden oder, wie von der Datenschutzbehörde vorgeschlagen, so auszurichten, dass die Kamera das Grundstück nicht mehr erfasst.
Der Betreiber der Webcam argumentiert, dass der Bescheid einem Betriebsverbot gleich komme, denn egal, wie die Kamera ausgerichtet ist, würde ein Grundstück erfasst. Ich kann beide Seiten verstehen – aber die DSGVO scheint in dieser Sache klar. Spannend wäre die Frage der Einschätzung der Datenschutzbehörde, wenn die Webcam so ausgerichtet würde, dass nur die Hausdächer hinter der Bahnlinie zu sehen sind. Dann würde die Wettercam immer noch Bilder liefern, aber es wäre niemand mehr auf einem Grundstück zu identifizieren.
Für die Betreiber von Webcams verdeutlicht diese Entscheidung der Datenschutzbehörde in Wien, dass sie darauf achten müssen, was von den Kameras erfasst und ins Internet übertragen wird.
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Da muss ich als paranoider Datenschützer sagen, dass die Maßnahme hirnrissig ist. Müssen dann alle Grundstückseigentümer*Innen einzeln Beschwerde einreichen, damit dem Gesetz hier Genüge getan ist? Warum gilt auch hier wieder das opt-out?
Warum muss ich mein rechtlich geschütztes Eigentum immer aktiv verteidigen, wenn es doch rechtlich geschützt sein sollte?
Danke für den Beitrag! Vielleicht schlägt die Entscheidung ja noch Wellen in die richtige Richtung.
Angesichts der zunehmenden Einbrüche in Privathäuser und Büros, die teils auch immer rabiater werden was die Zerstörung bei der Zugangsbeschaffung angeht, kann man es den Besitzern nicht verübeln, dass immer mehr Bereiche kamera-überwacht werden.
In etlichen Konstallationen kommt man fast nicht umhin, dass einige Quadratmeter öffentlicher BEreich auf dem Bild sind.
Der springende Punkt dabei ist doch, das wir hier ein Unternehmen haben, das eine WebCam öffentlich auf seiner Webseite betreibt! Es dient nicht dem Schutz des Firmen / Privatgelände und wird dann auch ganz offen ins Internet publiziert. Es werden jetzt keine Vögel oder andere Tierische Weltenbewohner beobachtet.
Wenn ich mein privates Grundstück mit einer Cam überwache, wegen Einbruch oder Vandalismus (und die Polizei ist machtlos – ohne gesicherte Bilder!) dann streame ich das auch nicht frei zugängig für jedermann ins Internet. Es hängt dann auch von der Art der Aufnahme ab – 24/7 Live oder nur bei Bewegung.
Diese Argumentation ist *hier* völlig fehl am Platze. Die Kamera erfasst hier ausschließlich die nähere und auch entferntere Umgebung, vom eigenen Grundstück des Kamerabetreibers ist hier quasi nichts zu sehen, kein Eingangsbereich des eigenen Hauses, keine Fenster, keine Garage, gerade mal ein Teil des Daches, sofern es das des eigenen Hauses ist. Was will er damit erreichen bzw. überwachen? Insofern kann ich den Beschwerdeführer verstehen.
Kameras zur Überwachung montieren, ja, aber dann bitte so, dass ausschließlich das eigene Haus/Grundstück erfasst wird und nicht die Umgebung abseits des eigenen Grundstücks. Und wenn man das dann veröffentlicht, bitte schön, muss jeder selber wissen.
Es hängen eh schon viel zu viele offizielle Kameras in der Öffentlichkeit herum. Wenn jetzt auch noch jeder Privatmann nach eigenem Gutdünken Kameras positioniert und ausrichtet und auch noch ins Internet stellt, ist mal jegliche Privatsphäre dahin.
Nun muss man differenzieren:
Verhindert eine Sicherheitskamera etwaige Einbrüche? Nein.
Kann sie im Idealfall zur Aufklärung beitragen? Vielleicht. (Glücksfall)
Die Sicherheitskamera vermittelt nur das Gefühl von Sicherheit. Ansonsten ist sie ein Trugschluss.
Eine gewagte Aussage ohne jede Belegmöglichkeit.
Selbstverständlich verhindert eine Kamera Einbrüche, da sie abschreckt. Nicht jeden, nicht immer aber viele und oft.
Na ja, sie mag vllt. präventiv eine abschreckende Wirkung als "erfolgreiche Verhinderungsmaßnahme" entfalten können, wohl allerdings doch eher nur punktuell – und damit wäre sie eben faktisch nicht verhindernd.
Man kann dann halt auch Gerichte mit derartigem beschäftigen.Da wird der Tourismus richtig Freude haben, wenn die Klagewellen losgehen, weil irgendjemand sein Grundstück oder was auch immer Tag und Nacht gefilmt wird und ins Internet gestellt wird.
Aber hinter dem Deckmantel Datenschutz kann man halt so richtig viel Unsinn veranstalten wo dann der ein oder andere Richter ganz fatale Urteile für den Rest des Landes spricht.
Genau solche Probleme haben die Anwohner von Tourismusgebieten aber – bereits ohne Webcam. In manchen Gegenden häufen sich die „Privat! Kein Durchgang!"-Schilder, nicht mehr in gelb, sondern gleich in rot. Die Schärfe mag einem unverhältnismäßig vorkommen, aber man merkt daran, wie die Anwohner von den vielen Leuten genervt sind, die an ihrem Grundstück entlang- oder auch mal ungeniert reinspazieren und mit ihrer Menge eine Schmerzgrenze überschritten haben. Dann darf man streiten: Wer war zuerst da, die Einheimischen oder der Tourismus?
Es ist keineswegs so, dass die „touristische Wertschöpfungskette" über dem Recht auf ungestörtes Privatleben steht. Da stünde es jedem gut an, sich ohne Besitzneid vorzustellen, wie man sich selbst dort als Bewohner fühlen würde.
In Deutschland wäre das genauso gewesen, ja sogar noch schärfer.
Denn private Überwachungskameras müssen so ausgerichtet sein, das die ausschließlich das eigene Grundstück erfassen.
Weder dürfen Nachbargrundstücke im Kamerabild sichtbar sein noch Flächen des öffentlichen Raumes (Bürgersteig, Straße, öffentliche Parkplätze, öffentliche Grünflächen, etc.).
Und das gilt sogar für Kameraattrappen!
Die dürfen auch nicht den Anschein erwecken, als könnten sie andere Grundstücke oder den öffentlichen Raum überwachen.
Und was die Kamera in Österreich angeht:
Die hat noch nicht einmal eine Überwachungsfunktion, da sie die kritischen Bereiche des Hauses gar nicht erfasst.
Und eine auf Einbrecher abschreckende Wirkung kann die auch nicht haben, denn die befindet sich ja nicht einmal im Sichtbereich von Leuten, die sich auf dem Grundstück aufhalten.
Wer schaut denn, ob da auf dem Dach eine Kamera angebracht ist?
Für eine abschreckende Wirkung muß die Kamera deutlich sichtbar sein.