Die EU-Kommission geht sowohl gegen Apple als auch gegen Google (bzw. die Mutter Alphabet) vor. So wurde Apple von der EU-Kommission angewiesen, iOS für vernetzte Geräte von Drittanbietern zu öffnen. Und gegen Google geht die EU-Kommission auf Basis des Digital Markets Act vor und wirft dem Anbieter vor, bei der Suche mittels Apps gegen die DSGVO zu verstoßen.
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Apple soll iOS öffnen
Zum 19. März 2025 hat die EU-Kommission zwei Entscheidungen mitgeteilt, die Apple ergreifen muss, um bestimmte Aspekte seiner Interoperabilitätsverpflichtung im Rahmen des Gesetzes über die digitalen Märkte (Digital Markets Act, DMA) zu erfüllen.
Verbundene Geräte
Das erste Maßnahmenpaket betrifft neun iOS-Konnektivitätsfunktionen, die vor allem für verbundene Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer oder Fernsehgeräte verwendet werden. Apple muss seine unterstützten iOS-Betriebssysteme soweit öffnen, dass die Geräte von Drittherstellern mit Apples Geräten verbunden werden können.
Die Maßnahmen der EU-Kommission sollen Geräteherstellern und App-Entwicklern einen verbesserten Zugang zu iPhone-Funktionen gewähren, die mit solchen Geräten interagieren (z. B. Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches), schnellere Datenübertragungen (z. B. Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindungen und Nahfeldkommunikation) und eine einfachere Einrichtung der Geräte (z. B. Kopplung).
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Interoperabilität ermöglicht nach Ansicht der EU-Kommission eine tiefere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Apple-Ökosystem. Interoperabilität sei daher der Schlüssel zur Eröffnung neuer Möglichkeiten für Dritte, innovative Produkte und Dienste auf den Gatekeeper-Plattformen von Apple zu entwickeln. Infolgedessen werde den Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl an Produkten zur Verfügung stehen, die mit ihren Apple-Geräten kompatibel sind.
Die Kommission unterstützt laut eigenen Aussagen Apple bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie die erforderlichen Maßnahmen zur Ermöglichung der Interoperabilität mit iOS für vernetzte Geräte von Drittanbietern im Einzelnen darlegt und das von Apple eingerichtete Verfahren für die Bearbeitung künftiger Anträge auf Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Geräten vereinfacht.
Infolgedessen werden vernetzte Geräte aller Marken, so die Kommission, besser mit iPhones funktionieren. Gerätehersteller werden neue Möglichkeiten haben, innovative Produkte auf den Markt zu bringen, die das Nutzererlebnis für Verbraucher in Europa verbessern. Die Maßnahmen stellen sicher, dass diese Innovation unter voller Wahrung der Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer sowie der Integrität der Apple-Betriebssysteme erfolgt.
Effizientes Verfahren für Interoperabilitätsanfragen
Das zweite Maßnahmenpaket der EU-Kommission soll die Transparenz und Effektivität des Verfahrens, das Apple für Entwickler entwickelt hat, die Interoperabilität mit iPhone- und iPad-Funktionen erreichen wollen, verbessern. Dazu gehören ein verbesserter Zugang zu technischen Unterlagen über Funktionen, die Dritten noch nicht zur Verfügung stehen, rechtzeitige Kommunikation und Aktualisierungen sowie ein besser vorhersehbarer Zeitplan für die Prüfung von Interoperabilitätsanfragen.
Die Entwickler werden, so die Kommission, von einer schnellen und fairen Bearbeitung ihrer Interoperabilitätsanfragen profitieren. Die Maßnahmen werden sie in die Lage versetzen, den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an innovativen Diensten und Hardware anzubieten, die mit iPhones und iPads interoperabel sind.
Spezifikationsentscheidungen sind rechtsverbindlich
Die endgültigen Maßnahmen, die in den beiden Spezifikationsentscheidungen festgelegt wurden, sind das Ergebnis einer umfassenden Zusammenarbeit mit Apple und von Beiträgen Dritter im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die am 18. Dezember 2024 eingeleitet wurde.
Die Spezifikationsentscheidungen sind rechtsverbindlich. Apple ist verpflichtet, die festgelegten Maßnahmen gemäß den Bedingungen der Entscheidungen umzusetzen. Die Spezifikationsentscheidungen legen den Zeitplan für die Umsetzung der spezifizierten Maßnahmen und die Schritte fest, die Apple unternehmen muss. Allerdings kann Apple vor EU-Gerichten gegen die Entscheidungen der EU-Kommission klagen.
Apple zeigt sich ob der neuen EU-Auflagen alles andere als erfreut und argumentiert, dass die EU-Interoperabilitätsanforderungen den ungehinderten Zugang zum iPhone ermöglichen und die Sicherheit sowie den Datenschutz der Kunden gefährden. 9to4Mac hat dies in diesem Artikel angesprochen.
Alphabet bekommt DSA-Post von der EU
Google bzw. die Mutter Alphabet steht ja seit geraumer Zeit im Fokus der EU-Kommission im Hinblick auf Wettbewerbspraktiken bei der Google Suche. Die Europäische Kommission hat laut dieser Mitteilung zum 19. März 2025 zwei vorläufige Feststellungen an Alphabet geschickt. Dort wird der Vorwurf erhoben, dass das Unternehmen bei zwei Diensten, für die es als Gatekeeper benannt wurde, gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) verstoßen habe.
- Erstens hat die Kommission Alphabet von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass bestimmte Merkmale und Funktionen der Google-Suche Alphabets eigene Dienste im Vergleich zu konkurrierenden Diensten bevorzugen und somit nicht die in der DSGVO geforderte transparente, faire und diskriminierungsfreie Behandlung von Diensten Dritter gewährleisten.
- Darüber hinaus hat die Kommission Alphabet über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass sein App-Marktplatz Google Play nicht mit dem EU-DSG vereinbar ist, da App-Entwickler daran gehindert werden, die Verbraucher frei auf andere Kanäle zu lenken, um bessere Angebote zu erhalten.
Nach dem EU-DSGVO dürfen Gatekeeper ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber ähnlichen Diensten Dritter bevorzugen. Ein solches Ranking muss auf transparente, faire und nicht diskriminierende Weise erfolgen.
Alphabet hat zwar eine Reihe von Änderungen an der Google-Suche vorgenommen. Nach der Untersuchung der Kommission und den Rückmeldungen interessierter Dritter im Rahmen mehrerer Workshops ist die Kommission jedoch zu der vorläufigen Auffassung gelangt, dass Alphabet seine eigenen Dienste gegenüber denen Dritter bevorzugt und damit gegen das Markenschutzgesetz verstößt.
Alphabet behandelt seine eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen, Transport oder Finanz- und Sportergebnisse in den Google-Suchergebnissen vorteilhafter als ähnliche Dienste von Dritten. Alphabet bevorzugt seine eigenen Dienste im Vergleich zu anderen , indem es sie ganz oben in den Google-Suchergebnissen oder auf speziellen Flächen mit verbesserten visuellen Formaten und Filtermechanismen anzeigt.
Nach dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über Google Play vertreiben, in der Lage sein, die Kunden kostenlos über alternative, günstigere Möglichkeiten zu informieren, sie auf diese Angebote hinzuweisen und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Auch hier stellt die Kommission vorläufig fest, dass Alphabet dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Auf der Grundlage der ihr derzeit vorliegenden Beweise hat die Kommission insbesondere Bedenken, dass Alphabet technisch bestimmte Aspekte der Lenkung verhindert, indem es z. B. App-Entwickler daran hindert, Kunden auf die Angebote und Vertriebskanäle ihrer Wahl zu lenken. Kritisiert wird, dass Alphabet den Entwicklern beispielsweise über einen unangemessen langen Zeitraum hinweg eine hohe Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren und Dienstleistungen berechnet.
Die Details zu den vorläufigen Entscheidungen werden in der Mitteilung der EU-Kommission genannt. Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen teilte die Kommission Alphabet ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen das Markenschutzgesetz verstößt. Alphabet hat nun die Möglichkeit, die Unterlagen in der Untersuchungsakte der Kommission zu prüfen, schriftlich auf diese vorläufigen Feststellungen zu antworten und so seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen.
Techcrunch gibt in diesem Artikel die Aussage Googles wieder, dass diese weitere nÄnderungen an der Suche in der EU "den Verkehr zu europäischen Unternehmen verringern" würden. Die geforderten Änderungen am Google Play Store könnten Nutzer "Malware und Betrug" aussetzen.
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Das die EU bei den großen US-Konzernen endlich Zähne zeigt, ist doch sehr zu befürworten. Hoffentlich wird da auch nicht klein nachgegeben, den am Ende des Tages wird das für die Konsumenten zum Vorteil sein.
Das Apple das nicht gefällt und hier natürlich mit Sicherheit und Datenschutz argumentiert war zu erwarten. Da geht es am Ende doch um viel Geld, dass das Gatekeeping Apple bringt.
Man stelle sich nur vor jemand bringt bessere Kopfhörer als die AirPods auf den Markt, welche sich dann auch noch gleich schnell und einfach verbinden lassen als das Original – dann müsste man ja seine Produkte auch verbessern in Bezug auf Preis/Leistung.
"EU-Kommission knöpft sich Apple und Google vor"
Da muss ich leise lachen.