Es gibt Berichte, dass die besagen, dass die Europäische Kommission die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bald aufweichen will. Dürfte der Startschuss für Lobby-Arbeit sein, denn manche wollen die Datenschutzgrundverordnung komplett schleifen.
Anzeige
Ich bin die Tage über nachfolgenden Tweet auf dieses Thema gestoßen. Politico hat diese Entwicklung in diesem Artikel skizziert.
Laut Politico plant die Europäische Kommission in den nächsten Wochen einen Vorschlag zur Vereinfachung der Datenschutzverordnung, kurz GDPR bzw. DSGVO, vorzulegen. Für Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist der Abbau von Vorschriften ein zentrales Anliegen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gegenüber Konkurrenten in den Vereinigten Staaten, China und anderen Ländern zu stärken.
Die Exekutive der EU hat bereits Pakete zur Vereinfachung der Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Zugang zu EU-Investitionen vorgestellt. Ziel ist es, dass Unternehmen weniger Zeit und Geld für die Einhaltung komplexer rechtlicher und regulatorischer Anforderungen aus dem EU-Recht aufwenden müssen. Was konkret geplant ist, bleibt aber offen.
Anzeige
Anzeige
Die EU möchte einen Wettbewerbsvorteil der europäischen Unternehmen abschwächen oder ganz aushebeln. Sie will wohl den Datenkraken aus den USA und China schmeicheln. Offensichtlich hat die konservative Lobby ganze Arbeit geleistet zum Nachteil der EU Bürger. Man sieht deutlich, daß die EU immer noch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist und keine politische Bürger Union.
Von welchen wirtschaftlichen Vorteil durch die DSGVO wird hier gesprochen?
Kundenbindung durch Kundenvertrauen darin, dass kundenbezogene Daten nicht zu Geld gemacht werden.
@M
Ironie ?
Der Erfolg der Kundenkarten beweist das Gegenteil. Für ein paar Punkte gibt man doch gerne die eigenen Daten.
Auch im Bekanntenkreis ernte ich eher Kopfschütteln. Es genießt nicht gerade Priorität, etwas auf die eigenen Daten zu achten.
Selbst mit DSGVO glaube ich nicht daran, dass die Kundendaten nicht zu Geld gemacht werden.
Also welcher Wettbewerbsvorteil ?
naja es ist schon ein Unterschied, ob ich meine Daten freiwillig spende (Kundenkarte) oder ob Firmen Raubbau an meinen persönlichen Daten treiben! Aber klar es war absehbar das die Gier der Kommrzgeier obsiegt…
*********************
Selbst mit DSGVO glaube ich nicht daran, dass die Kundendaten nicht zu Geld gemacht werden.
*********************
da kann ich mich aber mit DSGVO wehren… ohne bist du voll und ganz ausgeliefert…
früher gab es in D mal ne Organisation die sich übergriffiger Politiker und Wirtschaftsbosse "annahm" ;-P da dachten die zumindest etwas tiefer nach.
Ich habe auch nix dagegen, Firmen können meine Daten gerne haben… kostet halt entsprechend je nach Datenart mal mehr mal weniger. Und die ContentMAFIA weis ja wie es läuft: nicht pauschal, sondern pro Datensatz und Anwendungsfall! Und Weitergabe an Dritte ist auch nicht! Abo möglich… nur zum anfixen gibts nix gratis!
Daten sind das Öl des 21. Jahrhundert, ja aber die sind mal ausnahmsweise nicht in den Händen der wenigen Reichen, sondern mein Eigentum!
@Luzifer "naja es ist schon ein Unterschied, ob ich meine Daten freiwillig spende (Kundenkarte) oder ob Firmen Raubbau an meinen persönlichen Daten treiben!"
Es ging explizit um die Aussage :" Kundenbindung durch Kundenvertrauen"
Wie ich schon gescchrieben habe. Kundenvertrauen als Wettbewerbsvorteil ist mäßig relevant, wenn den eigenen Daten keine Relevanz zugeschrieben wird.
Auch die DSGVO sehe ich nicht so positiv.
Natürlich hat man jetzt ein rechtliches Mittel. Leider kann man mit der DSGVO kleinen Firmen oder auch Vereinen das Leben schwer machen, während die großen Firmen vielleicht einiges an Strafe zahlen aber weitermachen wie bisher.
*********************************
Natürlich hat man jetzt ein rechtliches Mittel. Leider kann man mit der DSGVO kleinen Firmen oder auch Vereinen das Leben schwer machen, während die großen Firmen vielleicht einiges an Strafe zahlen aber weitermachen wie bisher.
*********************************
Ich habe eine kleine Firma (30 Angestellte) und keine Probleme mit der DSGVO. Halt dich an die Spielregeln dann hast du keine Probleme. Ich erhebe aber auch nur die Kundendaten die absolut notwendig sind um die Aufträge/Bestellungen abzuwickeln, diese Daten werden verschlüsselt abgelegt auf eigenen Servern nicht in der Cloud und auch nur die Mitarbeiter die diese Daten brauchen haben Zugriff darauf! Mein Geschäft sind die Produkte und nicht die Kundendaten! Ich muss meine Kunden auch nicht tracken oder mit Werbung zuscheißen.
Probleme haben kleine Firmen und Vereine doch nur wenn sie sich nicht an die Regeln halten! Erhebe einfach keine Daten die du nicht wirklich für dein Funktionieren brauchst und lege sie ordentlich gesichert ab und du hast bereits 99% der DSGVO abgedeckt.
Das die großen ihre Regeln selber machen und Strafen aus der Portokasse zahlen ist jetzt kein reines DSGVO Problem. Da ist aber unsere Exekutive/Judikative gefragt. Die DSGVO bringt alles mit um diesen so richtig das Geschäft zu versauen, nur muss es eben auch umgesetzt werden!
Wenn man natürlich nur Peanuts als Strafen verhängt machen die klar weiter wie bisher.
DSGVO ist ein Wettbewerbsnachteil und sonst nichts. Seriöse KMUs nehmen von sich aus schon den Datenschutz ernst, da braucht es nicht noch eine DSGVO. Bei größeren Konzernen die überwiegend als "Social Media" bekannt sind, mag das anders sein. Das diese Industrie mit Daten Geld machen ist ja deren Geschäftsmodell und die Verstöße sind möglicherweise auch eingepreist.
"Seriöse KMUs nehmen von sich aus schon den Datenschutz ernst"
LOL. You made my day.
Mutmasslich ein Grossteil der KMUs wissen gar nicht, dass der meiste zugekaufte Kram und all die hippen und tollen von ihrer IT gefundenen externen Bibiotheken, Tools und Dienste diverse DSGVO Probleme darstellen. Die Seriösität ist da noch gar kein Kriterium.
Da die DSGVO weitestgehend auf dem Bundesdatenschutzgesetz beruht hat sich für seriöse Unternehmen sowieso kaum etwas geändert. Der größte Unterschied ist, dass es für Unseriöse jetzt richtig teuer wird!
DSGVO ist Quatsch – nicht praktikabel.
Abgesehen davon wäre mehr Wirtschaftsunion alles andere als nachteilig, denn bisher glänzt die EU nur durch Regulierung, bis zur Gurke im Kühlschrank.
Was nutzt eine Union der Bürger, wenn man nichts zum Beißen hat???
Sich über Regulierung beschweren und mehr "Wirtschaftsunion" fordern, obwohl die "Gurke im Kühlschrank" so wie sie jetzt ist und über die du dich beschwerst von der Wirtschaft so verlangt wurde und dann von der EU umgesetzt wurde!?
Manchmal frage ich mich…
wer der Urheber von unsinnigen Regulierungen ist, spielt keine Rolle. Die EU Bürokraten müssen einfach nur weniger machen, egal wo es her kommt.
Daher: Einfach die Behörden um 50% rasieren, dann entsteht weniger Mist. wenger Personal, weniger Output.
Denn 90% des Outputs sind Mist.
Will die EU einen Bückling vor Tr(a)mp machen?
…solange sie (die E.U.) nach wie vor in gewissen Körperteilen der U.S.A. steckt, dürfte dieses Unterfangen ziemlich schwierig bleiben…
Die EU macht seit Jahrzehnten einen Bückling vor allen US-Firmen und -Diensten, der Cloud Act sollte inzwischen doch wirklich jedem IT-Schaffenden ein Begriff sein.
Ich packe Mal auf meinen Wunschzettel, eine Vereinheitlichung und Schnittstelle für CookieBanners, die im Browser verankert wird. Der "Surfer" soll im Vorfeld Standardeinstellungen für Cookies im Browser und/oder OS definieren können. Und dann pro Seite definieren falls notwendig, eine erneut CookieMeldung kommt nur dann, wenn es eine Abweichung zu früheren gesetzten Einstellungen gibt.
…man wird noch träumen dürfen.
DoNotTrack (DNT) wäre vorhanden.
DoNotTrack ist schon seit Jahren tot und auch dem Nachfolger GPC ->
https://support.mozilla.org/de/kb/informationen-zur-funktion-global-privacy-control
bescheinige ich persönlich auch ein auch nicht viel längeres Überleben.
Richtige Datenschützer finden DNT auch gut aber dann kommt halt leider wieder irgendein schmieriger Anwalt daher und zerlegt den Gesetzestext solange bis er irgendeine Lücke findet. Ist ja auch nicht so das die Datenschützer sagen mach den Cookie Banner bitte so nervtötend wie möglich, das sind die Juristen und Marketingfuzzies :(
Schöne Idee! :)
Ich habe schon seit einiger Zeit etwas sehr ähnliches im Kopf:
Zu Standard-Persistenten- und Sitzungscookies wird eine weitere (auch persistente), aber sehr rudimentäre Art technisch definiert. Beim ersten Besuch einer Seite werden die gewünschten Einstellungen abgefragt und dann dauerhaft bzw. bis zum Löschen gespeichert; es ist nur von der setztenden Seite lesbar und enthält ausschließlich Informationen, ob under welche (weiteren) Standardcookies die Seite setzen darf.
Kommt im Prinzip auf dasselbe raus nur, dass im einen Fall die Seite das Cookie setzt und im anderen Fall der Browser die Einstellung in eine Datenbank speichert, wobei es Standardeinstellungen für Cookies eigentlich schon gibt, die aber für solche Zwecke ungeeignet sind…
Das Hauptproblem ist aber eigentlich, dass sich, wenn man es genau nimmt, eh kaum jemand ans Gesetz hält! Beispielsweise blocke ich alles Cookies erstmal weg und trotzdem funktionieren fast alle Seiten, die angeblich "technisch notwendige" Cookies setzen müssen, weil die Technik zu blöde sind zu merken, dass nicht das Schreiben, sondern das Lesen geblockt wird, sie also ohne meine explizite Zustimmung keinen Zugriff auf die Daten haben – was dann auch das Schreiben komplett sinnlos macht!
Auch Seiten, die ohne Cookies garnichts anzeigen, selbst wenn es sich nur um Inhalte ohne weitere Funktionen handelt, weil irgendeine Schrottsoftware im Hintergrund zur Erstellung verwendet wird/wurde sind eine Sauerei. Technisch notwendig ja (in solchen Fällen, laut Gesetz), aber eigentlich nicht… Sowas sollte grundsächlich strafbar sein!
Man müsste das System grundlegend ändern und quasi auf Whitelisting umstellen!
z.B.:
1. Keine Datenspeicherung (Standard)
2. Einstellungen speichern (Bräuchte man/ich vermutlich nichtmal / ggf. nur für Tests)
3. Persistent Einstellungen speichern (z.B. für Startpage.com)
4. Kundendaten speichern (Logins während Browsersitzungen)
5. Persistent Kundendaten speichern (Logins über Browserneustarts hinweg)
Jeweils nur von der entsprechenden Seite lesbar!
Rest könnte man konsequent blocken oder sogar im Sinne des grundgesetztlich garantierten Datenschutzes problemlos verbieten!
DSGVO ist als Grundverordnung vom Gedanken nicht schlecht, die Ausgestaltung und Umsetzung müssen aber schon noch verbessert werden.
Was mich nervt:
Auf die Rewe oder LIDL-App kann ich verzichten, genauso auf private Konten bei diversen US-Diensten.
Aber am normalen Leben teilnehmen ist unmöglich, ohne per Kleingedrucktem seine Seele zu verkaufen. Und ich rede jetzt von deutschen Firmen, z. B. Telecom (mit C, weil allgemein gemeint), Strom, Versicherung, Bank, Fahrkarte (solange nicht mit Münzen im Bus gekauft) …
Fast jeder übermittelt/verarbeitet die Daten unter "berechtigten Interesse" mit Standard-Vertragsklauseln o. ä. und nutzt die Cloud-Act-Dienste wie AWS, Google, MS, Salesforce, you name it …
Wenn du dann widersprichst: kein Problem, nur leider können wir Sie dann als Kunde nicht mehr bedienen.
Ohne all das kann ich vielleicht als Bettler unter der Brücke leben …
"Berechtigtes Interesse" war, meine ich, ursprünglich im Sinne von Betroffenen (Dateneigentümern|Kunden) gedacht (oder sogar garnicht vorhanden? / lange her…) wurde dann aber … angepasst…
_______________________________________
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung [personenbezogener Daten] ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
…
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
…
Meines Erachtens (Bin weiterhin kein Jurist!):
"die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich (…)"
-> Geld verdienen (mit Daten) kann im berechtigten Interesse vom Verantwortlichen/von Dritten liegen (so wird meines Wissens argumentiert)
=> Wäre somit legal…
"die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen (…) erforderlich, sofern nicht die Interessen (…) der betroffenen Person (…) überwiegen (…)
-> Datenschutz liegt ggf. im (in meinem) Interesse und hat im Gegensatz zu "Mit Daten Geld verdienen" (zumindest in Deutschland) Verfassungsrang! Grundgesetz schlägt (überwiegt) DSGVO
=> Wäre damit illegal…
"die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen (…) erforderlich, sofern nicht die (…) Grundrechte (…) der betroffenen Person (…) überwiegen (…)
-> Oh Grundrechte…
=> Also weiterhin illegal!
"die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen (…) erforderlich, sofern nicht die (…) Grundfreiheiten (…) der betroffenen Person (…) überwiegen (…)
-> Spekulativ könnte man argumentieren, dass die Gefahr bestünde, dass mögliche (zukünftige) repressive Regierungen Grundfreiheiten einschränken könnten und mit den gesammelten, möglicherweise besonders schützenswerten Daten, ein Unterdrückungsregime gegen bestimmte Personen oder Gruppen durchsetzen könnten.
=> Wäre damit auch illegal… (Captain Future!)
Problem könnte aber "der Verantwortliche" sein…
_______________________________________
Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
…
„Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
…
Der Verantwortliche kann also alleine über die Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden und wenn einer der (Zusatz)Zwecke Datensammeln ist…
Demgegenüber steht allerdings wieder
_______________________________________
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung [personenbezogener Daten] ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
…
Liest sich, also ob man auch nur für einen (gewünschten) Zweck die Einwilligung geben könnte…
Abgesehen davon gibt allerdings noch das (umgangssprachlich) so genannte Koppelungsverbot
_______________________________________
Art. 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung
…
(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung [zur Datenverarbeitung] freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.
Das ist glaube ich der beste Satz, den ich jemals gelesen habe! Habe den jetzt 20 Mal gelesen und immernoch Probleme damit…
In etwa: Es kann also illegal sein, wenn man einer (zusätzlichen) unnötigen Datenverarbeitung zustimmen musste um einen Vertrag abzuschließen, weil das als Unfreiwilligkeit ausgelegt werden könnte…
Der Nebensatz "einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung" scheint tatsächlich unnötig zu sein, weil ohne Vertrag keine entsprechende (legale) Dienstleistung stattfinden kann aus der irgendwelche Pflichten für den "Nehmer" entstehen. Dann ist der Satz auch etwas verständlicher…
Die "Erbringung der Dienstleistung" wäre in dem Falle die "Erfüllung des (in der Vergangenheit geschlossenen) Vertrags"!
_______________________________________
Ich glaube Firmen dürfen maximal die mindestens benötigten Daten erheben und schon gar nicht weitergeben und zusätzliche Vertragsklauseln dürften unwirksam sein!
_______________________________________
Sorry aber ich habe weder besseres zu tun noch tatsächlich Ahnung von the Thema :D
Wie ist das eigentlich heute beim neuen Auto mit diesen Bordcomputern und Cloudanbindung?
Habe ich da auch ein Rücktrittsrecht wie beim Komplett-PC, wenn ich bei ersten Start des gekauften Autos mit den EULA-Bestimmungen des Betriebssystems nicht einverstanden bin? Muss ich die bei der Bestellung beim Händler vorab akzeptieren und unterschreiben?
Habe auf der Website/im Prospekt zu dem Thema gar nichts finden können.
Funktioniert so ein modernes Auto auch ohne dass ich mich irgendwo anmelden muss?
Bei meinem klassischen Auto drehe ich den Schlüssel um und es fährt einfach, ohne Cloudverbindung.
Mit einem Kennzeichen.
Wen du nun noch spezifizierst, auf welchen Teil meines Posts sich deine Antwort bezieht bzw. worauf du anspielst, verstehe ich sie vielleicht.
Ein Auto in Deutschland ist immer authentifiziert, weil es ein. Kennzeichen hat. Ist also in IT Sprech, immer beim Staat angemeldet. Öffentlich sichtbar für jeden der das Auto sieht.
Es spielt keine große Rolle ob man zusätzlich noch bei Magenta/Telekom oder Google/Apple angemeldet ist.
Ist tatsächlich eine interessante Frage!
Ich meine heute ist das so, dass du schon während der Bestellung die entsprechenden Datenschutzerklärung bekommst und dann mit Abschluss der Bestellung/Unterschrift des Kaufvertrags bestätigen musst. Wobei du nicht einmal unbedingt eine Cloudanbindung brauchst, da verschiedene Bewegungsdaten ggf. auch lokal von der Werkstatt ausgelesen werden können und bei Problem ggf. sogar ausgelesen werden müssen, wenn du eine Lösung brauchst.
Falls du mal mit einem Auto in die Werkstatt musst, unterschreibst du mit dem Auftrag übrigens auch eine Datenschutzerklärung i.d.R. sogar mit Datenweitergabe. Einfach mal genau lesen was da (ggf. auf der Rückseite) steht!
Die Frage ist halt von was genau du zurücktreten willst. Vom Kaufvertrag wird schwierig. Sollte die Erklärung aber tatsächlich erst bei Übergabe/Erstnutzung auftauchen und du willst die nicht bestätigen dürfte der Händler die Pflicht zur Nachbesserung haben, wenn es sich um eine Leistung handelt für die du explizit bezahlt hast und die du dann nicht nutzen kannst. Erst wenn die Nachbesserung (2-3 Mal) fehl schlägt hast du das Recht zum Rücktritt.
Ob das dann aber für das komplette Fahrzeug gilt oder nur für das/die Einzelteil/e kann ich dir das leider auch nicht sicher sagen, weil der Großteil meines Wissen noch aus der Prä-AllesIstDigitalVernetzt Zeit stammt.
Noch interessanter wäre übrigens, wenn man direkt nach dem Kaufvertrag zurücktritt, denn einer Datenspeicherung kann man jederzeit wiedersprechen! Allerdings nicht rückwirkend. Dann müsste ggf. eine eine Löschung der bereits gespeicherten Daten beantragen.
Ich finde bei der DSGVO faszinierend, wie sehr es die Leute stört. Sonst kennen sie alle ihre Rechte und wissen genau was sie dürfen, doch wenn es um das Recht auf Datenschutz geht, ist das fehl am Platz?
Davon ab gibt es keinen Grund zur Aufregung, neben der DSGVO wird eventuell auch das Informationsfreiheitsgesetz in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft werden, dass gleicht es doch dann wieder aus. ;(
Ist doch auch klar… wer auf die DSGVO setzt ist ein Krimineller, Terrorist, Mörder oder Pädophiler, den sonst hätt er ja nix zu verbergen ;-P
Also weg damit oder willst du solche etwa unterstützen?
.
.
.
.
.
.
für die Dummen….#Ironie off
Das Versprechen "Datenschutz" ist ähnlich schwach wie, die "sichere Atomkraft" oder das "Recyclen von Kunststoff".
Die DSGVO hat als Gedanken wie beim Restaurant in der Küche.. Hygiene, man muss nur aufpassen beim Kochen. Und der Gast kann fragen was im Essen ist.
Der Ansatz funktioniert halt bei Daten nicht, weil viele Daten nicht verderben. Und auch noch kopiert werden können, ohne dass man es merkt.
Da man gar nicht weiß, wer aller die eigenen Daten hat, erwischt man also beim Versuch die Verwendung zu unterbinden, fast immer nur Personen und Firmen die einem "nahe" stehen.
Die halbherzigen Versuche, .. ich verzichte auf WhatsApp, ich verzichte auf Office365, ich verzichte auf …. haben schon fast einen katholischen Hintergrund, ich übe mich in Verzicht, dann bin ich "besser".
Dabei wird ignoriert, dass selbst wenn man selbst keinen Computer besitzt, inkl. Handy, man trotzdem eine Datenspur hinterlässt.
Der Kampf um die Kontrolle, sollte anders geführt werden. Die aktuelle DSGVO wird niemanden retten.
Und wie sieht "anders" konkret aus?
Ich verzichte auf Manches, ohne katholisch zu sein.
Natürlich kann ich nicht alles verhindern, aber ich kann zumindest den Umfang beeinflussen.
Mir kann man z. B. auch kein Portemonnaie im Altstadtgewühl aus der Handtasche ziehen. Risiko des ungewollten Geldabflusses reduziert.
Weiss ich nicht, bin mir nicht sicher ob es überhaupt eine Lösung gibt .
Die Frage ist eine Grundsatz Frage wie vieles bei der Digitalisierung.
Z.b. warum gibt es keine Gesetze die Vorschreiben dass alle Schnittstellen und Dateiformate offengelegt sein müssen.
Gerade jetzt, mit KI werden sich noch ganz neue Probleme hier ergeben. Programme von KI, Daten von KI die nur eine KI versteht, die ultimative Abhängigkeit.
Das Argument dass man Daten aus einer KI ähnlich wie Wissen bei einem Menschen nicht löschen kann ….
*******************
Das Argument dass man Daten aus einer KI ähnlich wie Wissen bei einem Menschen nicht löschen kann ….
*******************
Also beim Menschen kann man das Wissen durchaus löschen… nennt sich Lobotomie ;-P und manchmal macht das die Natur von sich aus Alzheimer & Co.
Bei der KI zeigt sich ja auch das diese, wenn sie von KI lernt in mehreren Iterationen, ebenso verdummt.
(Wobei dazu müsste sie ja überhaupt erstmal intelligent gewesen sein ;-P )
Die Digitalisierung aller Beziehungen legt sehr große Macht und Gewalt in die Befugnisse von Unternehmen und Staat. In einer Demokratie achtet man darauf, dass die die Macht-Verhältnisse allermöglichst austariert werden. Als Bürger müssen wir vor der Macht großer Akteure soweit möglich geschützt werden. Die DSGVO war ein großer guter Schritt in die richtige Richtung. Demokratie eben. Nicht Neoliberaler Markt-Totalirismus in der die Gier mächtiger entscheidet wer wie und wo leben darf.
Große Verantwortung, von der wir wollen, dass sie respektiert wird gießen wir in der Regel in Gesetze. Die DSGVO ist ein solches. Das Gesetz kann natürlich entsprechend der Erfahrungen angepasst werden, wenn sichtbar wird, dass die Rechte der Menschen nicht ausreichend geschützt oder verteidigt werden können. Alles andere ist in Verrat an den Menschen die hier leben.
Sie sollten nicht so übertreiben.
Die EU Kommission verklagt sogar ihren eigenen Datenschutzbeauftragten. Mehr muss man zu dem Thema nicht wissen.
Ich habe teilweise den Eindruck, dass die DSGVO eh von vielen Firmen falsch genutzt wird.
Bei etlichen Fällen sieht es für mich so aus, dass man sich sagt "Hauptsache wir haben einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gegenseitig unterzeichnet" und dann einen Freibrief sieht, z.b. um kritische Daten an No-Go-Dienstleister zu übertragen, Patienten auf outgesourcte Online-Terminplaner schickt oder tausende Kundendaten an Serienbrief-Postversender mailt etc.