Das Bundeskartellamt hat, laut Mitteilung vom 8. Oktober 2025, gerade ein Verfahren gegen Temu eingeleitet. Das Verfahren dient der Prüfung, ob Temu durch eine mögliche Bestimmung der Endverkaufspreise in unzulässiger Weise in die Preisgestaltung der Händler eingreift.
Die Information über dieses eingeleitete Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) mit Sitz in Dublin/Irland findet sich in dieser Mitteilung sowie in nachfolgendem Tweet.

Das Verfahren dient dazu, die von Temu auf dem deutschen Onlinemarktplatz unter der Domain temu.com verwendeten Konditionen für Händler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenüber den Händlern zu überprüfen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte der Wettbewerb eingeschränkt werden und Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben.
Hintergrundinformationen zum Sachverhalt
Das Bundeskartellamt hat noch einige Hintergrundinformationen geliefert, warum ein Prüfverfahren eingeleitet wurde. Temu hat seine Plattform vor rund einem Jahr auch für deutsche Händler geöffnete (der Start erfolgte wohl 2023, aber nicht unter der Kontrolle von Temu).
Auf der deutschen Handelsplattform wird eine breite Palette von Produkten angeboten. Der Onlinemarktplatz ist über die Website www.temu.com und über eine kostenlose App für mobile Endgeräte Temu: Shoppe wie Milliardäre abrufbar. Temu ist im Rahmen des Digital Services Act (DSA) seit Mai 2024 als Very Large Online Plattform (VLOP) designiert. Damit unterliegt Temu diesbezüglichen Transparenzberichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Laut eigenen Angaben über diese Berichte misst Temu inzwischen über 19 Millionen aktive Nutzende in Deutschland und reklamiert monatlich rund 116 Millionen aktive Nutzende in der EU.
Dem Bundeskartellamt liegt diesbezüglich eine Beschwerde des Handelsverband Deutschland – HDE – e.V. gegen Temu vor. Der HDE hatte diese gemäß dieser Mitteilung im April 2025 eingereicht. Dort heißt es, dass sich die Vorwürfe darauf gründen, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu lege nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.
Das Bundeskartellamt prüft nun, ob Temu die Händlerkonditionen in Deutschland so gestaltet, dass das Unternehmen Einfluss auf die Preisgestaltung nimmt – etwa indem Temu selbst die Endverkaufspreise bestimmt. Dies wäre ein möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagt dazu: "Monatlich besuchen mehr als 100 Millionen Nutzerinnen und Nutzer die europäischen Onlinemarktplätze von Temu. Seit etwa einem Jahr ist die Handelsplattform auch für deutsche Händler geöffnet. Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte. Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben."
Temu zeigt sich in einer Erklärung zuversichtlich, Temu erklärte gegenüber der Tagesschau, die Bedenken ausräumen zu können, Man halte sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist.



MVP: 2013 – 2016




Vielleicht sollte man eher prüfen, in welchem Bereich Temu deutsche und europäische Gesetze und Vorschriften beachtet…
Mir fällt da nichts ein. Gesetzesverstöße wo man nur hinsieht.