Europol nimmt Cryptomixer Infrastruktur in D und CH offline

ParagraphEuropol hat mit Unterstützung aus Deutschland und der Schweiz die Infrastruktur des sogenannten Cryptomixe-Dienst beschlagnahmen und offline nehmen lassen. Der Cryptomixe-Dienst diente zur Verschleierung von Transaktionen von Crypto-Geldern, die in Verbindung mit Cybervorfällen standen.

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Europol hat in nachfolgendem Tweet sowie in der Mitteilung Europol and partners shut down 'Cryptomixer' auf die Aktion hingewiesen.

Cryptomixer-Dienst beschlagnahmt

Im Zeitraum vom 24. bis 28. November 2025 gab es eine Aktionswoche der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und Deutschlands in Zürich (Schweiz), unterstützt durch Europol. Ziel war die Zerschlagung des illegalen Kryptowährungs-Mixing-Dienstes "Cryptomixer", der laut Europol im Verdacht steht, Cyberkriminalität und Geldwäsche zu begünstigen.

Wie Cryptomixer arbeitete

Es handelte sich um einen hybriden Mixing-Dienst, der sowohl über das Clear Web als auch über das Dark Web zugänglich war. Die von verschiedenen Nutzern eingezahlten Gelder wurden für einen langen und zufälligen Zeitraum gepoolt, bevor sie wiederum zu zufälligen Zeitpunkten an die Zieladressen umverteilt wurden. Da viele digitale Währungen ein öffentliches Hauptbuch aller Transaktionen führen, erschweren Mischdienste die Rückverfolgung bestimmter Coins und verschleiern so die Herkunft der Kryptowährung.

Mixing-Dienste wie Cryptomixer bieten ihren Kunden Anonymität und werden häufig genutzt, bevor Kriminelle ihre gewaschenen Vermögenswerte an Kryptowährungsbörsen weiterleiten. So kann die „gereinigte" Kryptowährung über Geldautomaten oder Bankkonten gegen andere Kryptowährungen oder FIAT-Währungen eingetauscht werden.

Der Vorwurf der Strafverfolger lautet, dass Cyptomixer die Verschleierung krimineller Gelder bzw. der Zahlungsströme für Ransomware-Gruppen, Untergrundwirtschaftsforen und Dark-Web-Märkte ermöglichte. Die Software des Diensts blockierte die Rückverfolgbarkeit von Geldflüssen in der Blockchain und machte den Dienst damit zur Plattform der Wahl für Cyberkriminelle, die illegale Erlöse aus einer Vielzahl krimineller Aktivitäten wie Drogenhandel, Waffenhandel, Ransomware-Angriffen und Zahlungskartenbetrug waschen wollten. Seit seiner Gründung im Jahr 2016 wurden laut Europol über den Dienst Bitcoin im Wert von über 1,3 Milliarden Euro gemischt.

Beschlagnahmungen und Abschaltung

Laut Mitteilung von Europol wurden in der Schweiz drei Server sowie die Domain cryptomixer.io von den örtlichen Behörden beschlagnahmt. Die Aktion führte zur Einziehung von über 12 Terabyte an Daten und Bitcoin-Kryptowährung im Wert von mehr als 25 Millionen Euro. Nachdem der illegale Dienst von den Strafverfolgern übernommen und geschlossen worden war, platzierten die Strafverfolgungsbehörden ein Beschlagnahmungsbanner auf der Website.

An den von Europol und Eurojust koordinierten Aktionen waren das Bundeskriminalamt (BKA), die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität, sowie in der Schweiz die Stadtpolizei Zürich, die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft Zürich als ausführende und verantwortliche Strafverfolgungsbehörden beteiligt.

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13 Antworten zu Europol nimmt Cryptomixer Infrastruktur in D und CH offline

  1. red++ sagt:

    Ich verstehe bloß nicht, wieso das 10 Jahre dauerte, um den Cyptomixer hopszunehmen oder hat das deshalb so lange gedauert, damit die Europäischen Behörden auch schnell noch ihre Bitcoins Tauschen konnten.

    • User007 sagt:

      Wie kommst Du auf die Rechnung von 10 Jahren Zeitdauer des "Hopsnehmens"?
      Die Ermittlungsbehörden sind doch nicht seit Gründung des "Dienstes" da dran – und der Rest ist Polemik.

  2. Bastian sagt:

    Ich finde das schon ein wenig bedenklich. Vielleicht zu weit hergeholt, aber für mich wäre das vergleichbar mit der Stilllegung eines großen Kreisverkehres. Da könnten ja auch geklaute Autos fahren.

    • User007 sagt:

      Ähm, bedenklich wäre es, wenn man zwecks Bekämpfung oder Prävention für strafrelevanten Mißbrauch von Infrastrukturen diese ganz oder segmentweise stilllegen würd' – das entspräche dann Deiner Analogie des Kreisverkehrs und
      hier ist "nur" ein illegal agierender Autohändler aus dem Spiel genommen worden.

      • Bastian sagt:

        Was ist daran illegal digitale Schnippsel entgegenzunehmen diese zu durchmischen und dann wieder herauszugeben? Erschließt sich mir nicht.

        Alle möglichen Händler kaufen waren die durchnischt und in anderen Zusammensetzungen weiterverkauft werden (Stromhandel, Ölkonzern,…).
        Klar kann man schnell auf jemanden zeigen, der die Nachverfolgung verhindern möchte "Du verheimlichst doch was!", aber dass bedeutet noch lange nicht, dass es einen illegalen Hintergrund hat. Und selbst wenn, müsste man dem Durchmischer doch Mitwisser oder -Täterschafft nachweisen, um solch eine Aktion zu rechtfertigen.

        • Günter Born sagt:

          Ihr solltet das nicht weiter vertiefen, es führt ins Absurde und ich werde den Kommentarthread ggf. löschen. Nur zur Erinnerung: Da waren Staatsanwaltschaften beteiligt – und Beschlagnahmen bedürfen einer richterlichen Genehmigung (ich gehe hier davon aus, dass man sich nicht auf Gefahr in Verzug bezogen hat). Und es waren "nicht nur digitale Schnipsel", die entgegen genommen wurden, sondern der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. Der Rest wird ggf. in einem Prozess geklärt.

    • Jonathan sagt:

      Nur ein kurzer Einwurf:

      Ja, die strafrechtliche Verfolgung und Zerschlagung von "Dual-Use-Diensten" ist immer eine heikle Sache.

      Aber: Dass der Dienst in der betriebenen Form gegen geltendes (Straf)Recht verstößt, war allen wesentlichen Beteiligten zu jedem Zeitpunkt klar. Mindestens der Tatbestand der Geldwäsche war immer erfüllt. Das wussten die Nutzer, das wussten die Betreiber. Und wenn sich jemand eingeredet hat, dass das vielleicht doch irgendwie legal sein könnte, hat er sich selbst in einer Form belogen, dass man das schon nicht mehr naiv nennen kann.

      Man kann von dem Straftatbestand der Geldwäsche persönlich halten was man will (ich habe dazu auch eine persönliche Meinung), aber es ist nun einmal geltendes Recht. Wer dagegen wissentlich und in erheblichem (gewerblichem) Umfang dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass irgendwann die Handschellen klicken – so funktioniert nun einmal unser Rechtssystem.

  3. Anonym sagt:

    Europol hat nicht diesen Mixerdienst aus dem Verkehr gezogen, sondern nur Deutschland und die Schweiz bei der Koordination unterstützt! Steht auch genau so in dem Twitterbild. Europol und auch Interpol ist für die Polizei wie ein DNS. Die Arbeit macht immer die Polizei von Land XYZ aber eben nie Europol oder Interpol.
    Ich verstehe nicht wie man so etwas falsch übersetzen kann. Das ist nicht nur hier so, sondern überall und auch immer in der Presse falsch!

    • Günter Born sagt:

      Ich weiß ja nicht, wie Du den Text gelesen hast. Aber genau dieser Sachverhalt, dass die lokalen Behörden in Deutschland und der Schweiz vor Ort die Maßnahmen durchgeführt haben, ist doch benannt. Der Rest ist imho sprachliche Haarspalterei: Europol hat durch die Koordination und Federführung in der Aktion sichergestellt, dass die beschlagnahmte Infrastruktur abgeschaltet wurde – nach meinem Sprachverständnis aus dem Verkehr gezogen – oder meinetwegen "aus dem Verkehr ziehen lassen".

      • Anonym sagt:

        Ich denk er bezieht sich darauf.
        "Europol nimmt Cryptomixer Infrastruktur in D und CH offline"
        "Europol hat mit Unterstützung aus Deutschland und der Schweiz die Infrastruktur des sogenannten Cryptomixe-Dienst beschlagnahmen und offline nehmen lassen."

  4. Luzifer sagt:

    Ist so ähnlich wie Filesharing… das ist auch nicht illegal! Illegal ist es darüber illegale Sachen zu machen!

    Anonymität ist schließlich ein vollkommen legales Anliegen!

    Aber war ja schon immer so: wenn der Staat nicht die Kontrolle hat, schiebt man eben Terror; KiPo; organisiertes Verbrechen; Raubmordkopierer usw. vor um wieder die Kontrolle zu erlangen und das Wahlvieh klatscht Beifall!

    Klar nutzen das auch Kriminelle… ich kann das Messer am Mittagstisch dazu nutzen wofür es vorgesehen ist, oder ich geht damit auf die Straße und spiele " Texas Chainsaw", deswegen macht man aber auch nicht WMF & Co dicht!

    DA muss man halt die Kriminellen ermitteln und ja das ist auch nach Mixen noch möglich, eben nur aufwendiger! Anonymität gibt es im Netz nicht!

    Ist aber ja wie die "Gefährder" die der Bundesverfassungsschutz überwacht… alle bekannt, aber gemacht wird nix! Im Gegenteil wie die V-Mann Skandale belegen.
    Klar kann man damit doch Druck ausüben und die Massenüberwachung weiter voran treiben.

    Zum Glück haben wir noch einige fähige Richter am Bundesverfassungsgericht.

    • Fritz sagt:

      >>> Anonymität ist schließlich ein vollkommen legales Anliegen!
      Wie Du schon schreibst – der Staat sieht es anders. Kenne ich von früher (DDR).

      Vor gar nicht mal so vielen Jahren gab es z.B. mal kontoungebundene Geldkarten, heutzutage ist fast jede Form der elektronischen Zahlung mit Deiner Person verknüpft – vielleicht mit Ausnahme von Western Union.

      Selbst Bahnfahrkarten im Fernverkehr kann man heute fast nur noch personalisiert kaufen. Was ein neu zugelassenes Auto an Ortungs- und Kommunikationstechnik eingebaut haben MUSS weißt Du vermutlich selbst.

      Es ist sicherlich noch nicht Zeit für den Aluhut, aber für eine erhöhte Wachsamkeit eben schon.

      • Günter Born sagt:

        Der Aluhut sollte nun aber nicht weiter befördert werden – dass die Anonymität immer weiter eingeschränkt wird und einzelne Entwicklungen nicht wirklich erwünscht sein können, da gehe ich mit konform. Es ging oben im Text aber um einen konkreten Sachverhalt, der von der Justiz in Deutschland und der Schweiz als strafrechtlich relevant eingestuft wurde. Ist etwas anderes als Telemetrie beim Auto. Danke für das Verständnis, dass ich künftig diese ausufernden Diskussionen schnell einfangen werde.

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