Noch ein kleiner Nachtrag und Randnotiz, die mir bereits vor Weihnachten 2025 untergekommen ist. Die EU-Kommission hat den bestehenden DSGVO-Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien bis zum Jahr 2031 verlängert – was Auswirkungen auf den Datentransfer in dieses Land hat.
Was ist ein Angemessenheitsbeschluss der EU?
Die Europäische Kommission kann gemäß Art. 45 Abs. 3 DS-GVO sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse fassen (siehe auch). Hierin stellt die Kommission fest, dass personenbezogene Daten in einem bestimmten Drittland (oder in einem bestimmten Gebiet oder Sektor) einen mit dem europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren adäquaten Schutz genießen.
Es gibt einige Angemessenheitsbeschlüsse
Laut dieser Quelle gibt es solche Angemessenheitsbeschlüsse mit verschiedenen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, den Vereinigte Staaten von Amerika und so weiter. Für das Vereinigte Königreich wurde nach dem Brexit ein solcher Angemessenheitsbeschluss erforderlich. Die EU hat für Großbritannien 2021 einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der das Vereinigte Königreich als "sicheres Drittland" für persönliche Daten europäischer Bürger anerkennt. Dadurch wurde ein ungehinderter Datentransfer nach dem Brexit ermöglicht, da ein gleichwertiges Datenschutzniveau (vergleichbar mit der DSGVO) gewährleistet wird.
Auslaufender Angemessenheitsbeschluss bis 2031 verlängert
Ursprünglich war dieser Angemessenheitsbeschluss bis Mitte 2025 befristet, wurde aber mehrmals kurzfristig verlängert, zuletzt bis Ende 2025. Während dieser Zeit überprüfte die EU-Kommission die Auswirkungen neuer britischer Gesetze (wie die "Data (Use and Access) Bill").
The Register berichtete zum 22. Dezember 2025 im Artikel EU offers UK early gift: Data adequacy until 2031, dass die Briten von der EU-Kommission ein "vorzeitiges Geschenk" erhalten hätten. Der auslaufende Angemessenheitsbeschluss wurde im Dezember 2025 bis auf das Jahr 2031 verlängert. Dies erlaubt damit den Datenaustausch mit und aus Großbritannien gemäß der Datenschutz-Grundverordnung für mindestens weitere sechs Jahre. Die EU-Kommission hat das Ganze zum 19. Dezember 2025 in dieser Mitteilung bekannt gegeben.



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