Doctolib, allgegenwärtig und immer für Ärger gut, neues Urteil wegen Irreführung

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Der Dienstleister Doctolib hat sich im Bereich Terminvergabe für Ärzte breit eingenistet, offenbar überzeugt das Angebot die Praxen. Häufig geht ohne Doctolib nichts mehr. Dabei ist der Anbieter überall dabei, wo es gilt "Fettnäpfchen und berechtigte Kritik" an seinen Leitungen zu kassieren. Jetzt gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin, der dem Anbieter eine bestimmte Vorgehensweise bei der Terminvergabe untersagt. Hier ein Überblick.

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Wer ist Doctolib?

Doctolib SAS ist ein französisches Technologieunternehmen mit Sitz in Paris, das eine Software anbietet, die unter anderem die Online-Buchung von Terminen bei Ärzten, das Terminmanagement in Praxen und Gesundheitseinrichtungen sowie telemedizinische Videosprechstunden und die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten ermöglicht.

Die Software kam zudem in Berlin und Frankreich bei der Koordination von Terminen für Impfungen gegen COVID-19 zum Einsatz. Die Doctolib GmbH (Sitz: Berlin), ein Tochterunternehmen der Doctolib SAS, ist in Deutschland für die E-Health-Angebote des Unternehmens verantwortlich.

Was macht Doctolib in Deutschland?

In Deutschland tritt Doctolib als Online-Plattform auf, um für Patienten Termine bei Ärzten buchen zu können. Eine Suche nach Praxen und Therapeuten ist für Patienten und Patientinnen zwar auch telefonisch unter 116 117 oder über die Webseite 116117.de  kostenlos abrufbar.

Patientenservice unter 116117.de

Die Seite "Der Patientenservice" wird von der Bundesvereinigung der Kassenärzte (KVB) betriebenen und hilft auch bei der Navigation, wenn man erkrankt ist und wissen möchte, ob die Notaufnahme oder ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden soll. Habe ich selbst zur Zufriedenheit genutzt, zumal man bei Bedarf unter der 116 117 telefonisch einen Arzt oder eine Ärztin sprechen kann, die im Zweifelsfällen weiter hilft.

Nur eine direkte Terminvereinbarung per Internet scheint es von der Seite "Der Patientenservice" oder der 116 117 nicht zu geben. Golem hatte sich bereits 2023 hier mit der Thematik befasst. Daher wird die Plattform Dotcolib von vielen Ärzten für Terminvereinbarungen verwendet.

Doctolib Webseite

Die Plattform wirbt direkt bei Ärzten und Therapeuten und rühmt sich, 25 Millionen Patenten und 110.000 Gesundheitsfachkräfte in der "Kundendatenbank" zu haben. Die Plattform stimmt ihr Angebot dabei passgenau auf das ab, was Ärzte und Ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen zu benötigen glauben. Das muss man Doctolib lassen.

Laut Webseite wirbt man bei Patienten dafür, "digitaler Gesundheitsbegleiter" zu werden, und die Gesundheitsinformationen für Patienten und Angehörige zu speichern (als gäbe es keine elektronische Patientenakte).  Mit einer "Zufriedenheitsquote" von 97% (was immer der Wert aussagt), ist Doctolib seit Jahren der Platzhirsch auf dem deutschen Markt und bei vielen Ärzten kommt man kaum an Doctolib vorbei – auch wenn die KVB da bezüglich Terminvereinbarung ein Vakuum gelassen hat und die Politik definitiv, trotz wiederkehrender Skandale, weg schaut.

Doctolib für gefühlt jeden Skandal gut?

Mir ist die Plattform vor allem durch Datenschutzverstöße und Kritik von Datenschützern bekannt. Hier ein kleiner Abriss dessen, was mir so im Zusammenhang mit Doctolib untergekommen ist.

  • Im Oktober 2018 beschwerten sich (laut Wikipedia) einige französische Ärztevertreter, weil die Namen einiger Kollegen angezeigt würden, obgleich diese Doctolib nicht mehr einsetzen würden. Patienten seien zu Ärzten umgeleitet worden, die mit Doctolib arbeiteten.
  • Ende Dezember 2020 wurde auf dem Chaos Communication Congress bekannt, dass bei Doctolib Daten gehackt worden seien. Es habe sich nicht um Patientendaten gehandelt, sondern um Metadaten. Doch auch Name, Adresse und Fachrichtung einer Praxis sowie Patientenname, -alter und -geschlecht könnten missbräuchlich verwendet werden.
  • 2021 erhielt das Unternehmen den Big Brother Award, weil es nach Ansicht des Vereins Digitalcourage die Vertraulichkeitspflicht missachte und Daten von Nutzern und Patienten aus Arztpraxen für Marketingzwecke nutze. Bis zum 21. Juni 2021 hat Doctolib Daten (z. B. Suchbegriffe) an Facebook und Outbrain weitergegeben. Nach bekannt werden teilte Doctolib mit, es habe alle Marketing-Cookies entfernt. Es unterstrich, dass keine Informationen zu gebuchten Terminen und keine Dokumente, Videokonsultationen oder andere medizinische Daten weitergegeben worden seien.
  • Im Jahr 2023 ist mir der heise-Beitrag Irreführendes Zertifikat: Datenschützer kritisieren Arztterminservice Doctolib untergekommen, wo die Plattform irreführend mit einem Datenschutznachweis der "Zertifizierungsstelle BSI" gworben hatte.
  • Im März 2025 bin ich im Beitrag Doctolib will Patientendaten für KI-Training nutzen, auf den, in meinen Augen, nächsten Fail eingegangen. Die Plattform will Patientendaten, die die Leute freiwillig eingetragen haben, für KI-Training nutzen.  Dazu hatte Doctolib seine Datenschutzhinweise angepasst, um anonymisierte Patientendaten zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden.

Zum letztgenannten Punkt: Die AI-Modelle sollen unter anderem bei der Auswertung von Video-Sprechstunden und der Erstellung von Arztbriefen helfen. Sprich: Das gehört nicht zum Kerngeschäft dessen, was Doctolib als Plattform zur Terminvereinbarung anbietet. Oder mit anderen Worten: Die Daten der Patienten und Patientinnen, die Doctolib vorhält, sollen zu Geld gemacht werden, indem man KI-Modelle für andere Anbieter oder eventuell eigene Angebote trainiert.

Der Ratschlag von Datenschützern lautete damals, dass Nutzer und Nutzerinnen möglichst wenig Daten mit Doctolib teilen und der Nutzung durch KI widersprechen sollten. Im April 2025 hatte heise in diesem Artikel die Kritik der Verbraucherschützer aufgegriffen, dass Plattformen wie Jameda oder Doctolib nicht verbraucherfreundlich seien.

Aber harter Fakt ist auch, dass man bei vielen Ärzten nicht mehr an Doctolib vorbei kommt, weil das die einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung ist. Ich hatte im Beitrag Open Reception: Open Source Terminbuchungssystem für Ärzte zwar über einen alternativen Ansatz berichtet. Aber das kommt zu spät und wenn die Ärzten nicht mitziehen, wird das nichts.

Im Dezember 2025 hatte mich ein Blog-Leser auf den Artikel Doctolib führt KI-gestützte Praxissoftware ein der gelben Liste Deutschlands hingewiesen, wo die Pläne konkret beschrieben werden. Doctolib hat eine neue Praxisverwaltungssoftware (PVS) vorgestellt, die zentrale Abläufe in Arztpraxen mithilfe künstlicher Intelligenz automatisieren soll.

Und nun braucht es vermutlich nicht viel Phantasie, sich auszumalen, was passiert, wenn der Digitale Omnibus der EU-Kommission (siehe EU: Digital Omnibus – Revision der GDPR, weniger AI-Regulierung) durchkommt und die DSGVO aufweicht, so dass Unternehmen persönliche Daten auf Grund "von berechtigtem Interesse" ohne Zustimmung des Benutzer verarbeiten dürfen.

Urteil des LG-Berlin wegen Irreführung

Langer Vorrede, kurzer Sinn: Die – zumindest in meinen Augen – nächste Problematik in diesem Bereich ist durch ein Urteil des Landgerichts Berlin öffentlich geworden.

Filter bei der Arztsuche "schummelt"

Suchen Patienten und Patientinnen nach einem Arzt oder Ärztin etc. können sie Filter zur Vorauswahl setzen. Aber trotz Filtereinstellung "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" tauchen in den Suchergebissen auch Arzttermine für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen auf.

Sprich: Wer auf dem Buchungsportal Doctolib per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatienten und -patientinnen nur als Selbstzahler akzeptieren.

Das ist wohl ein Angebot, mit dem Anbieter medizinischer Leistungen sich ihre Kasse aufbessern, indem gesetzlich Versicherten gegen Selbstzahlung schneller Termine versprochen werden – ein seit Jahren bestehendes Ärgernis, welches von Doctolib zielgenau auf seiner Plattform als "Leistung" implementiert wurde – man denkt im Sinne seiner Kunden. Transparent ist das nicht und man agiert zumindest im Graubereich – so meine Meinung.

Klage der Verbraucherschützer erfolgreich

Die Bundesvereinigung der Verbraucherzentrale hatte gegen diese Implementierung der Arztsuche auf der Plattform Klage vor dem Landgericht Berlin gegen das Buchungsportal Doctolib eingereicht. Das Landgericht Berlin hat in seinem aktuellen Urteil die Auflistung von Selbstzahlerterminen bei anders lautender Filtereinstellung (z.B. nur gesetzlich Versicherte) als irreführend eingestuft, wie die Bundesvereinigung der Verbraucherzentrale zum 15. Januar 2026 hier mitteilte.

"Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden."

Das riecht nach Methode und wird für Patienten und Patientinnen teuer. Wenn sie einen solchen Termin wahrnehmen, schlägt das durchaus mit 200 Euro zu Buche. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass es auf der Plattform das Auswahlkriterium "€ Gesetzlich" für die Arztsuche auf Doctolib gebe. Dieses Filterkriterium wird mit dem Hinweis: "Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" beschrieben.

Nach Auswahl des Filters enthalten die Suchergebnisse jedoch auch Termine von Privatpraxen, die Kassenpatienten nur annehmen, wenn sie die Behandlung selbst bezahlen. Darüber wurden die Nutzer und Nutzerinnen auf dem Buchungsportal jeweils erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert.

In einem von der Verbraucherzentrale dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel: "Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit."

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die strittige Filterfunktion auf Doctolib irreführend ist. Der Einsatz des Filters wecke die Erwartung, dass sich die Terminsuche auf Ärzte beschränkt, die Patienten und Patientinnen zu Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln und keine privaten Vorauszahlungen verlangen. Diese Erwartung werde enttäuscht, da auch Termine von Privatpraxen vorgeschlagen werden, die nur Selbstzahler akzeptieren.

Der Warnhinweis vor der Terminbuchung kommt nach Auffassung der Richter zu spät, zitiert die Verbraucherzentrale aus dem Urteil. Denn der Patient sei bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen. Dadurch sei es möglich, dass Verbraucher und Verbraucherinnen den Privattermin wählen und die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen.

Das Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az. 52 O 149/25 ist noch nicht rechtskräftig,  denn Doctolib hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt – was natürlich deren gutes Recht ist.

Terminportale für Ärzte immer wieder mit Mängeln

Die Verbraucherzentrale schreibt zwar, dass kommerzielle Online-Terminvermittler eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen sein können. Praxen, Therapeuten und Patienten könnten so im dysfunktionalen Terminmanagement des deutschen Gesundheitssystems von diesen Plattformen profitieren.

Allerdings zeigen Marktchecks des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass Verbraucher und Verbraucherinnen dort immer wieder auf schwerwiegende Probleme stoßen. So würden zum Beispiel immer wieder Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig sind. Alles in allem eine ungute Entwicklung, aber die Politik reagiert nicht.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD zwar angekündigt, die Wartezeit auf Arzttermine zu verringern und Versorgungswege, insbesondere den Facharzt-Zugang, neu zu strukturieren. Aber passiert ist bis heute nichts.

Mindeststandards gefordert

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale notwendig. Dazu gehören:

  • Die Terminvergabe muss diskriminierungsfrei erfolgen und darf keine Patientengruppe schlechter stellen.
  • Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden und dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn sie das explizit wünschen.
  • Die Terminbuchung vor Ort und per Telefon muss erhalten bleiben. Die Nutzung kommerzieller Dienste darf nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden.

Die Forderungen kann man nur unterschreiben und nicht laut genug öffentlich machen. Bisher konnte ich es vermeiden, Doctolib nutzen zu müssen, entweder, weil meine Ärzte noch telefonische Terminvereinbarungen akzeptierten, die 116 117 weiter half, oder ich in der Praxis direkt vor Ort meinen Termin vereinbart habe. Aber es ist aufwändig und nervend für die Leute, und eine vernünftige Regulierung, die Auswüchse und Tricks verhindert, tut bitter nötig.

Der Fail in Deutschland; Chance vertan?

Allerdings hege ich Zweifel, dass politisch was kommt – und ich sehe auch nicht, dass da von der Kassenärztlichen Vereinigung was umgesetzt wird. Was mir auch noch durch den Kopf ging: Wir leisten uns gerade ein "elektronischen Gesundheitswesen" mit elektronischer Patientenakte, eRezept, Telematik Infrastruktur (TI) und eine als "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) bezeichnete Struktur, alles unter dem Dach der Gematik. Da wurden von den Kassen der gesetzlich Versicherten Milliarden rein gepumpt. Jede Praxis oder Stelle, die medizinische Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte in Deutschland erbringt, muss an diese Telematik Infrastruktur (TI) angebunden sein.

Seit dem 1.1.2026 müssen Arztpraxen das verpflichtend nutzen, und jedes Praxisverwaltungssystem ist an die TI angebunden. Aber niemand ist auf die Idee gekommen, dort eine Terminvereinbarung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zu implementieren. Das wäre wenigstens ein Vorteil, der für die Leute sofort greifbar wäre. Aber vermutlich wurde politisch entschieden, dass dies ein Eingriff in den Markt war und man Anbietern wie Dotcolib das Feld überlässt – was dann, zumindest nach obigem Abriss, auf dem Rücken der Patientinnen oder Patienten ausgetragen wird.

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17 Antworten zu Doctolib, allgegenwärtig und immer für Ärger gut, neues Urteil wegen Irreführung

  1. Klaus451f sagt:

    Keine Arztpraxis muss die TI verpflichtend nutzen. Durch Strafzahlung von 2,5 % vom Honorar ist man raus. Das dürfte sogar billiger sein, als ständig die TI-(Zusatz) Kosten zu tragen.
    Allerdings verstößt man damit gegen die vertragsärztlichen Pflichten und könnte irgendwann rausgekickt werden.

    • Jens sagt:

      Allerdings können ohne TI die Patienten dann auch die tatsächlich praktischen eRezepte nicht nutzen …

    • FriedeFreudeEierkuchen sagt:

      Das stimmt so nur zum Teil. Irgendwann kommt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung auf dich zu und zwingt dich zur TI unter Androhung des Verlusts der Kassenzulassung.
      So lief es zumindest in einer Praxis die ich betreue. Die Ärztin misstraut dem Sicherheitslevel und dem Datenschutzniveau der ganzen TI (zu Recht). Sie hat lange Zeit die Zwangsgebühr bezahlt. Der drohende Verlust der Kassenzulassung war dann aber doch zu viel.
      Seitdem kämpfen wir ständig gegen potentielle Datenschutzprobleme mit alle den Diensten und Tools, die man in der Praxis braucht.

  2. Twinkeri sagt:

    Das vorangestellte "D" verleitet viele fälschlicherweise zur Assoziation mit Docto(r). Man sollte das anders lesen: D-Octo-Lib: D(aten), Octupus (Echte Kraken), Library…

  3. CK sagt:

    Danke für den Artikel. Dieser "Selbstzahler-Filter" ist wirklich die Pest, z.B. bei Dermatologie / Hautkrebsscreening

  4. Wolfgang sagt:

    Gibt es denn bei der Terminvergabe seitens der Praxen keine Pflicht zur Barrierefreiheit?

  5. Anonym sagt:

    Doctolib ist leider absolut unbrauchbar (geworden). Neben dieser ignorierten Filtereinstellung, erscheint oft erst nach der Auswahl eines Arztes und dem Behandlungsgrund, der Hinweis, dass dieser Termin nicht buchbar ist. Keine Ahnung was hier falsch läuft. Eine Terminbuchung für Neupatienten wird auch oft nur per Telefon akzeptiert. Hier bitte mehr Wettbewerb, dringend! Anders scheint es nicht besser zu werden…

  6. Christian Krause sagt:

    Als Datenschutzbeauftragter fragte einer meiner Kunden, eine Arztpraxis, bei mir nach einer Einschätzung, Docotlib zu nutzen.

    Man sendete mir einen AVV von Doctolib, der es in sich hatte: U.a. sieht sich Doctolib als Auftragsverarbeiter für die Datenverarbeitung des Arztes, möchte aber eigenmächtige Verarbeitungen mit den Gesundheitsdaten durchführen. Möchte der Arzt das nicht, muss er aktiv widersprechen.
    Die Einwilligung holt Doctolib nicht etwa beim Patienten (geht nicht, weil ohne Nutzerkonto gar kein Vertrag), sondern erwartet, dass der Arzt diese Einwilligung einholt – Details wie das ablaufen soll sind zur Zeit unklar.

    Erste Intention: Hä? Auftragsverarbeiter?
    Artikel 9 DSGVO erlaub die Verarbeitung von Gesundheitsdaten – und dazu gehört auch der Arztbesuch selbst – in diesem Rahmen nur mit Einwilligung des Betroffenen, und die soll ja gerade nicht eingeholt werden müssen, behauptet Doctolib. Für z.B. die Weitergabe von Abrechnungsdaten zu einem Abrechnungsdienstleister bei Privatpatienten ist diese Einwilligung gerade erforderlich.

    Mich kontaktierte dann ein Mitarbeiter von Doctolib und wollte meine Zweifel als Datenschutzbeauftragter ausräumen. Da fielen dann Allgemeinfloskeln wie "110.000 zufriedene Kunden", aber eben auch die Sichtweise von Doctolib als Auftragsverarbeiter für Gesundheitsdaten, für deren Weitergabe keine Einwilligung des Patienten erforderlich ist, zusammen mit der Aussage: "Diese Rechtsauffassung wird so auch von den Landesdatenschutzbehörden geteilt."

    Das kam mir seltsam vor, denn ich konnte mir kaum vorstellen, dass das die gültige Rechtsauffassung der Landesbehörden sei. Also suchte ich nach und fand ein Positionspapier der Datenschutzkonferenz:

    https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/institutionen-und-dokumente/dsk-entschliessungen/109-110-dsk-positionspapier-zu-dienstleistern-fuer-die-arzttermin-verwaltung/

    Ein kurzer Einschub: Ein von mir im Hinblick auf IT (und nicht Datenschutz) betreuter Arzt-Kunde wollte für seine Patienten den Kontakt per Whatsapp anbieten. In dem Zuge versuchte ich mit den Möglichkeiten des Gesetzes kundenfreundliche, aber legale Prozesse aufzustellen. Dabei kristallisieren sich zwei Modelle heraus, Whatsapp einzusetzen:

    Szenario legal:
    – Der Arzt kann dem Patienten anbieten, ihn per Whatsapp zu kontaktieren, z.B. (und darum ging es hier insbesondere) um ein Rezept oder eine Überweisung anzufragen.

    In diesem Fall kontaktiert der Patient den Arzt über Whatsapp und fragt: "Kann ich ein Rezept für Medikament XY bekommen" oder "Können Sie mir eine Überweisung für einen Fachtarzt XY ausstellen?".
    Der Arzt antwortet dann: "Können sie morgen um 12:00 Uhr abholen".

    Das ist völlig unproblematisch, da der Erstkontakt vom Patienten kommt und keine Gesundheitsdaten vom Arzt übertragen werden. Deshalb ist hier keine Aufkärung oder Information seitens des Arztes notwendig, aber natürlich stehen Sie dennoch auf dem Aushang.

    Szenario nicht legal:
    – Der Arzt schickt Gesundheitsdaten zum Patienten via Whatsapp. ("Können Sie mir die Blutergebnisse zukommen lassen?" -"Ja, hier ihre Laborwerte via Whatsapp.")

    – Weiterhin: Whatsapp darf nicht die einzige Kontaktmöglichkeit darstellen.

    Zurück zum Thema:
    Doctolib wirft diese beiden Szenarien vorsätzlich durcheinander.
    Die DSK hat in obigem Positionspapier nämlich genau diesen Weg zugesagt und sie kommt auf ziemlich genau die gleichen Ergebnisse wie ich damals:
    Wenn der Patient den Arzt im Rahmen einer Terminvereinbarung via Doctolib kontaktiert und hierüber einen Termin bucht, ist Doctolib Auftragsverarbeiter, aber das Einholen der Einwilligung seitens des Arztes entfällt, weil der Kontakt vom Patienten zustande kommt und er durch die Nutzung der Plattform bereits eine konkludente Einwilliung erteilt hat.

    Einschränkungen wie oben:
    – Der Arzt darf nicht die Stammdaten (aller) seiner Patienten hochladen.
    – Doctolib ist nicht die einzige Kontaktmöglichkeit für Termine
    – Termine dürfen nicht langfristig gespeichert werden, d.h. Doctolib darf nicht Speicher- oder Abrechnungsplattform für Patiententermine sein, sondern die Termine werden von Doctolib nach lokal transferiert und online zeitnah gelöscht
    – Doctolib darf keine Daten eigenmächtig verarbeiten

    Genau die obigen, nicht legitimen Vorgehensweisen sind bei Doctolib die Standardeinstellung bzw. die Wunschvorstellung. Doctolib beruft sich dann ausgerechnet auf das DSK Papier, welches diese Vorgehensweise untersagt und behauptet im gleichen Atemzug: "Diese Rechtsauffassung wird so auch von den Landesdatenschutzbehörden geteilt." Das ist so Chuzpe. Aber was erwartet man von Doctolib.

  7. Luzifer sagt:

    Das Problem ist doch schon früher, nämlich das die Arztpraxis die Terminübergabe überhaupt an Dritte auslagert, weil die Telematik & Co. das nicht auf die Reihe kriegen.

    • Anonym sagt:

      Ich sehe da eher die Ärzte in der Pflicht!
      Meim Arzt hat drei Emailadressen. Eine für Termine, eine für Rezepte und eine für medizinische Fragen.
      Alles geht man auch vor Ort oder telefonisch.
      Wieso braucht solche Firmen wie Doctolib?

      • Günter Born sagt:

        Die Schwierigkeit ist, dass speziell in medizinischen Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen die Terminvergabe zentral erfolgt und dann an solche "Dienstleister" ausgelagert wird – in meinen Augen typische Verantwortungsdiffusion.

      • FriedeFreudeEierkuchen sagt:

        Sprich doch mal mit deinem Arzt. Der erklärt es dir gerne.
        Kurz: Du bekommst heute normalerweise nicht mehr genügend Personal, um Empfang, Patienten-Orga und Telefonie abzudecken.
        Ich kenne keinen Arzt/Ärztin, die freiwillig, ohne Not für zusätzliche Dienste bezahlen. Aber das könntest du dir eigentlich selbst denken…

      • Anonym sagt:

        Es ist übrigens eine Gemeinschaftspraxis.
        Drei Hausärzte und vier für das drum rum.

  8. Andreas sagt:

    Ich hatte letztes Jahr einen Arzt gesucht und über Doctolib dann auch den entsprechenden Spezialisten gefunden und den Termin gebucht. Auf einer Seite zum Termin, den man auch als Gast abrufen konnte, wurden mir dann zwei verschwommene Dokumente angezeigt, die der Arzt mir bereitgestellt haben soll. Diese kann man aber nur anzeigen/abrufen, wenn man ein Konto bei Doctolib anlegt.
    Was will man machen? Der Arzt hat dort Dokumente für mich hinterlegt! Vielleicht Formulare die ich ausgefüllt mitbringen soll. Also habe ich das Patientenkonto erstellt und ab dann war von den zwei verschwommen angezeigten Dateien nichts mehr zu finden.

  9. FriedeFreudeEierkuchen sagt:

    Wie schon geschrieben, müssen viele Praxen die Terminvergabe entzerren und rationalisieren. Es gibt nicht genügend Personal, um alles noch verarbeitet zu bekommen. Daher müssen zunehmend Self-Service Lösungen eingesetzt werden. Ob Sprachsystem, Onlineterminvergabe, Rezeptanfrage per Formular oder Self-Checking per Automat. Viele Ärzte die ich kenne sind deutlich stärker ausgelastet, als früher. Dazu weniger Person. Es klappt hinten und vorne nicht mehr. Stoßzeiten (Montags, Tage nach Ferien, etc) kann man nicht mehr so abdecken, dass es den Patienten gerecht werden würde.
    Bei den Termin-Tools sind die Praxen oftmals gar nicht frei in der Auswahl. Wenn Termine in eine der vielen Praxis-Software-Lösungen integriert sein sollen, dann wird oft vom Anbieter ein Dienst vorgegeben. Da kann man dann kotzen wie man will, man muss das nehmen, was man vorgesetzt bekommt.

    Ich rate auch immer allen von DoctoLib ab und verweise auf die vielen Datenschutzprobleme. Aber man muss sehr genau hinsehen: So wurde aus einem bisher Datenschutz-konformen Telefontool irgendwann eine DoctoLib Tochter. Zum Glück habe ich noch rechtzeitig bemerkt, dass sich die Besitzverhältnisse mittlerweile geändert haben. Natürlich flog das Tool damit gleich aus unserer Auswahlliste raus.

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