Die Europäische Kommission liegt mit Meta im Clinch und hat dem US-Unternehmen eine Reihe an Beschwerdepunkten zugeschickt, die sich mit dem Ausschluss von KI-Assistenten von Drittanbietern aus WhatsApp befassen.
Hintergrund ist, dass Meta am 15. Oktober 2025 eine Aktualisierung seiner WhatsApp Business Solution Terms ankündigte, wodurch allgemeine KI-Assistenten von Drittanbietern aus der Anwendung effektiv verbannt wurden. Infolgedessen ist seit dem 15. Januar 2026 der einzige auf WhatsApp verfügbare KI-Assistent das Meta-eigene Tool Meta AI, während Wettbewerber ausgeschlossen wurden.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Meta mit dem Ausschluss von KI-Assistenten von Drittanbietern aus WhatsApp gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Meta verwehrt KI-Assistenten von Drittanbietern den Zugang zu WhatsApp und die Interaktion mit Nutzern dieser Plattform. Das Verhalten von Meta birgt laut EU-Kommission die Gefahr, dass Wettbewerber daran gehindert werden, in den schnell wachsenden Markt für KI-Assistenten einzutreten oder dort zu expandieren. Die Kommission kommt zu dem vorläufigen Schluss, dass:
- Meta wahrscheinlich eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Kommunikationsanwendungen für Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einnimmt, insbesondere durch WhatsApp.
- Meta missbraucht diese beherrschende Stellung wahrscheinlich, indem es anderen Unternehmen, darunter auch KI-Assistenten von Drittanbietern, den Zugang zu WhatsApp verweigert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Ansicht, dass WhatsApp ein wichtiger Zugangspunkt ist, über den allgemeine KI-Assistenten die Verbraucher erreichen können.
- Aufgrund der Gefahr einer schwerwiegenden und irreparablen Schädigung des Wettbewerbs sind Schutzmaßnahmen dringend erforderlich. Das Verhalten von Meta birgt die Gefahr, dass Zugangs- und Expansionsbarrieren errichtet werden und kleinere Wettbewerber auf dem Markt für allgemeine KI-Assistenten irreparabel an den Rand gedrängt werden.
Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu einstweiligen Maßnahmen greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, schreibt die EU-Kommission. Meta hat nun die Möglichkeit, auf die Bedenken der Kommission zu antworten.



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