EU-Datenschutzbehörden: Ablehnung vieler Digital Omnibus DSGVO-Änderungen

ParagraphDie als Digital Omnibus bezeichneten Vorschläge der EU-Kommission stoßen bei Datenschützern auf Ablehnung. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme mit argen Bedenken zu den DSGVO-Vorschlägen im "Digital Omnibus" veröffentlicht.

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Hintergrund Digital Omnibus

Die EU-Kommission setzt auf Bürokratieabbau und will auch die Digitalgesetze auf "Verschlankung" durchforsten. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission zum 19. November 2025 ihre Revisionspläne in Sachen General Data Protection Rules (GDPR, oder DSGVO) sowie zur AI-Regulierung als "Digital Omnibus" offiziell vorgestellt.

Das Ziel der Initiative: Alles soll einfacher und verschlankt werden, was DSGVO und KI-Regulierung betrifft. Das digitale Paket zielt auch darauf ab, den Zugang zu Daten als Schlüsselfaktor für Innovationen zu verbessern, schreibt die EU-Kommission. Ich hatte u.a. im Beitrag EU: Digital Omnibus – Revision der GDPR, weniger AI-Regulierung über diesen Vorschlag berichtet, der nun mit dem EU-Parlament und den Institutionen abgestimmt wird, um das EU-Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.

Die Gefahr, die Datenschützer sehen, liegt darin, dass viele DSGVO-Regeln abgebaut werden und Unternehmen einen Freifahrtschein bekommen, persönliche Daten umfassend auf Basis eines berechtigten Interesses zu verarbeiten.

noyb zur Stellungnahme der EU-Datenschützer

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA, ein Zusammenschluss aller unabhängigen Datenschutzbehörden) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum "Digital Omnibus" veröffentlicht. Ich bin die Tage über den nachfolgenden Post von noyb zum Thema auf diesen Sachverhalt aufmerksam geworden.

EU-Datenschützer zum Digital Omnibus

Die Organisation noyb hat die Stellungnahmen der Datenschützer ausgewertet und schreibt, dass diese in der Stellungnahme ernste Bedenken gegen zentrale Vorschläge für Änderungen der DSGVO und ePrivacy-Verordnung geäußert haben. Die EU-Datenschützer lehnen die vorgeschlagene Einschränkung der Definition von persönlichen Daten entschieden ab.

Die Stellungnahme stellt laut noyb außerdem die Notwendigkeit verschiedener Vorschläge der Kommission in Frage, Dazu gehört z.B. auch die Rechtsgrundlage für KI-Training die und Einschränkungen des Auskunftsrechts. Viele andere Bestimmungen wurden als unklar bewertet. Die Stellungnahme der Behörden sei ein weiterer schwerer Schlag für die Bemühungen der Kommission, die Rechte von EU-Bürgern einzuschränken, urteilt noyb.

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