In Sachen 1N Telecom GmbH gibt es wieder einen "kleinen Schritt" vorwärts. Die geplante Sammelklage der Verbraucherzentralen wurde endlich vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht (Aktenzeichen I-13 VKl 3/25). Das Ganze wurde zum 19. Februar 2025 öffentlich.
Der Fall 1N Telecom GmbH
Das Unternehmen 1N Telecom GmbH mit Sitz in Düsseldorf wirbt auf seiner Webseite mit Telefon- und Internet-Tarifen (DSL und Glasfaser). Allerdings dürfte es schwierig werden, einen funktionierenden Anschluss zu bekommen. Peter Giesel hat in einer Kabel 1-Reportage vom 12. Februar 2026 (ein Leser hatte hier darauf hingewiesen, der Beitrag ist abrufbar über Joyn) gezeigt, dass er nicht in der Lage war, einen Vertrag über die Webseite des Anbieters abzuschließen.
Aber seit 2023 wehren sich Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland, die sich vom Unternehmen 1N Telecom GmbH abgezockt fühlen. Das Unternehmen behauptet, dass die Betroffenen einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen hätten. In 2023 gab es eine Postwurfsendung, die mit der Namensähnlichkeit mit der Deutsche Telekom jonglierte, und für einen Tarifwechsel warb.
Da der Wechsel so gut wie nie klappte und die Verbraucher mit Telefon und Internet bei der Deutsche Telekom blieben, flatterte den Betroffenen eine Schadensersatzforderung in Höhe von ca. 420 Euro wegen "Vertragsbruchs" ins Haus. In den Folgejahren gab es Betroffene, die nie mit der 1N Telecom GmbH in Kontakt standen, aber an Gewinnspielen im Internet teilnahmen. Dort behauptete die 1N Telecom GmbH ebenfalls, dass ein Vertrag zustande gekommen sei, und forderte die 420 Euro "Vertragsstrafe".
Inzwischen kristallisiert sich heraus, dass das Unternehmen versuchte, Menschen mit mutmaßlich "unsauberen" Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel (mit Internet und Telefon) von der Deutsche Telekom AG zum eigenen Angebot zu verleiten (siehe auch Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom) oder mit fingierten Verträgen arbeitete. Firmenräume befanden bzw. befinden sich in Co-Working-Spaces, es werden aber bei Reporterbesuchen nie Mitarbeiter angetroffen.
Der Verbraucherzentrale liegen meinen Informationen nach inzwischen 18.000 Beschwerden gegen das Unternehmen vor. Ich habe im Kabel 1-TV-Bericht sogar die Zahl von 100.000 Betroffenen vernommen. Wenn alle Betroffenen gezahlt hätten, ließe sich leicht ausrechnen, welche Summen "leistungslos" zusammenkämen. Allerdings haben viele Betroffene nicht gezahlt, und gegen Inkassoforderungen Einspruch erhoben. Registrierte Inkasso-Unternehmen haben die Aufträge zur Zahlungseintreibung nach kurzer Zeit zurückgegeben. Lediglich eine eigens von einer Person, die als Pressesprecher für die 1N Telecom GmbH tätig war, gegründete TPI Investment GmbH versuchte "aufgekaufte" Forderungen auf eigene Rechnung von "Opfern" einzutreiben.
Widersprüche, per Einschreiben an die 1N Telecom GmbH geschickt, kamen oft zurück. Es gibt sogar Belege in Form von Fotos, die "entsorgte" Einschreiben zeigen. Inzwischen liegen auch einige Urteile gegen die 1N Telecom GmbH vor, erstritten von der Verbraucherzentrale wegen ungültiger AGB, sowie von Betroffenen, die gegen die "Vertragsstrafe" bzw. "Entschädigungsforderungen" vorgegangen und vor Gericht geklagt haben.
Ich hatte hier im Blog ausgiebig über diese Entwicklung berichtet (siehe Links am Artikelende). Inzwischen sieht die Sachlage so aus, dass sich viele Opfer bisher erfolgreich gewehrt und nicht gezahlt haben. Aber es gibt auch Opfer, die die 420 Euro gezahlt haben, um in Ruhe gelassen zu werden.
Sammelklage der Verbraucherzentrale eingereicht
Die Verbraucherzentrale hatte viele Tausend Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen wegen der Geschäftsmethoden der 1N Telecom GmbH erhalten. Auf Grund des Beschwerdeaufkommens strebte die Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH an, damit Betroffene ihr Geld zurück erhalten und die Vertragsabschlüsse für ungültig erklärt werden.
Ich hatte über diesen Sachverhalt im Beitrag Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH berichtet. Nun hat die Verbraucherzentrale die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht in Hamm eingereicht (Aktenzeichen: I-13 VKl 3/25). Im Verbandsklageregister des Bundesjustizministeriums findet sich diese Bekanntmachung vom 19. Februar 2026. Demnach wurde die "Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage gegen 1N Telecom GmbH, TPI Investment GmbH" am 28. Januar 2026 eingereicht.
Ziel der Klage ist die Feststellung, dass bestimmte Klauseln der 1N Telecom GmbH gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Ziel ist, dass Betroffene, die die 420 Euro gezahlt haben, ihr Geld wieder bekommen. Derzeit können Opfer sich der Klage noch anschließen (Das Ganze ist kostenlos). Die Verbraucherzentrale hat diesen Artikel mit zusätzlichen Informationen zur Klage und zur Vorgehensweise, wenn man sich anschließen will, veröffentlicht. Allerdings bin ich persönlich skeptisch, dass Betroffene, die gezahlt haben, wirklich bei gewonnener Klage Geld sehen (siehe folgende Abschnitte).
Was es noch zu sagen gäbe
Zur gesamten Entwicklung hatte ich letztmalig im Beitrag 1N Telecom GmbH & TPI Investment GmbH, neue Entwicklungen (Oktober 2025) einen Überblick gegeben. Dort hatte ich erwähnt, dass zahlreiche Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorliegen. Dort hört man bisher aber nichts davon, dass Anklage erhoben wurde.
Weiterhin hatte ich in diesem Beitrag die Verflechtungen des Geschäftsführers der 1N Telecom GmbH über einen Auszug von Northdata gezeigt.
Im Diagram ist auch ein Unternehmen "Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH" aufgeführt. Diese GmbH wurde am 12. Dezember 2025 beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 111249 mit einem Stammkapital von 50.000 Euro registriert. Geschäftszweck ist die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Beteiligungen an Unternehmen. Und am 15. Dezember 2025 wurde eine "Carrier 1 GmbH" im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 111266). Zweck der mit 25.000 Euro Stammkapital versehenen GmbH sind laut Handelsregister
Der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Beide Neugründungen residieren laut NorthData bzw. Handelsregister an der gleichen Firmenadresse. An der Adresse Fritz-Vomfelde-Str. 34, D-40547 Düsseldorf, residiert das Business Center Seestern, welches u.a. "virtuelle Büros" zur Verfügung stellt. Eigentlich müsste die Gewerbeaufsicht oder die Stadt Essen, wo die Firmen registriert sind, diese Tätigkeiten untersagen. Es passiert aber nichts, dort wartet man auf ein Urteil im Betrugsverfahren.
Für Opfer der 1N Telecom GmbH, oft ältere Leute, mahlen die Mühlen der Justiz zu langsam. Das ist meiner Meinung nach der zweite Skandal in der Geschichte. Mir liegen Informationen vor, dass Angehörige von Verstorbenen (die nie einen Vertrag unterschrieben haben konnten), oder Kinder von 90 Jährigen, sich mit diesem Thema herum schlagen müssen. Und es passiert einfach nichts.
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MVP: 2013 – 2016





Was soll die Sammelklage am Ende bringen? Es geht hier ja nicht um Meta oder Amazon.
Die GmbH wird schneller Insolvenz anmelden als man gucken kann. Und im Zweifel wird gar kein Geld vorhanden sein. Da muss man schon eher an den GF heran.
Traurig, dass so ein „Geschäftsbetrieb" in Deutschland möglich ist. Aber wehe die Unternehmenssteuern werden einen Tag zu spät überwiesen.
Vielleicht wird dann ein verbraucherfreundlicher Präzedenzfall geschaffen, der "2X Telecom" davon abhält, wie 1N Telecom zu handeln.
Nicht falsch verstehen, 1N handelt mies, aber es geht mir jetzt rein um die Verwechslungsgefahr der Namen:
Wieso besteht eine Verwechslungsgefahr bei 1N Telecom und Deutsche Telekom, aber nicht bei 1&1 Telecom und Deutsche Telekom? Zumindest habe ich das noch nie gehört/gelesen.
1N und 1&1 haben übrigens beide blau und kein magenta im Logo.
Mglw. aber, dass die zuständige Bundesbehörde (Kartellamt) bzw. in Verbindung mit anderen Staatsinstitutionen endlich 'ne Grundlage hat, um sowohl dieses Unternehmen zu liquidieren als auch diesen unseriösen Unternehmer von weiteren "Unternehmerschaften" abzuhalten.
Diese Möglichkeiten bestehen doch aber schon… nur werden sie eben nicht wahrgenommen von unserer Justiz!
Ist ja auch nicht nur hierbei so, wir brauchen auch keine Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung etc. — die Mittel und Gesetze um da zu handeln sind alle bereits seit Jahrzehnten vorhanden, werden nur nicht genutzt.
Die richtige Frage dazu ist: Warum ist das so?
Mich brauchst Du nicht überzeugen, bin da ganz bei Dir, allerdings heißt's ja des Öfteren – auch hier insbesondere zu dieser Sache – die Behörden hätten keine bzw. nicht genügend Handhabe oder aber es wird im "großen Stil" ermittelt.
Der Leidtragende ist eben immer der eine Dienstleistung zu nutzen beabsichtigende Konsument/Kunde – ich versteh's auch nicht! 🤷♂️
Die Mühlen der Justiz mahlen in Zeitlupe!
Warum gibt es immer noch keine Gewerbeuntersagung und ein Rechnungslegungsverbot?
Das würde schnell Platz für wichtige Sachen schaffen.
Dann folgt eine neue GmbH mit „anderem" Geschäftsführer als Strohmann, der alte Geschäftsführer der N1 Telecom zieht trotzdem per Prokura die Strippen und es geht von vorne los.
Wenn man wollte, bspw. durch das Finanzamt, würde zumindest das Gewerbe aufgrund mangelnder Geschäftstätigkeit und fehlender Gewinnabzielungsabsichten dichtmachen. Denn die können wohl kaum vorhanden sein, wenn keine Anschlüsse geschalten sind.
Humormodus an:
Schade, dass die Firma nicht in Münster ansässig ist, sonst könnte sich Finanzamt-Oberermittler Ekkehardt Talkötter persönlich drum kümmern. Spätestens dann, wenn der analoge Telekom Anschluss mit dem weinroten FeTAp 791-1 von seinem besten Kumpel Wilsberg mit notorisch klammen Kassen betroffen wäre.
Wasserversorgung gab es schon. TK wäre neu. Wer hat Kontakt zu den Autoren?
Name der Episode: "Kein Anschluss unter dieser Nummer – Wilsberg und die Münster-Bundestelekom"
Humormodus aus
Naja, das Finanzamt interessiert nicht, ob Anschlüsse geschaltet werden, sondern ob Einnahmen versteuert werden.
Und diese Zahlungsaufforderungen über die 420,- € stehen sicher in der Steuererklärung drin und wenn die jemand zahlt, sind es Einnahmen.
Und die Mühlen der Justiz mahlen u.U. langsam, weil die Faktenlage ermittelt werden muss (Behauptungen reichen da nicht aus) und dann muss man prüfen, ob man da aus der Faktenlage eine wasserdichte Anklage zusammen bekommt.
Dabei muss man natürlich auch die Anklage richtig formulieren, nicht, das der Anwalt der beklagten Firma da noch irgendwelche juristischen Schlupflöcher findet.
Und so etwas dauert nun einmal.
Insbesondere, da die Staatsanwaltschaft und die Gerichte mit viel Kleinkram belastet werden, weil heutzutage sehr viele Leute wegen jedem Kleinkram gleich Anzeige erstatten.
Wir hatten hier im Dorf so einen Menschen, der wohl als Hobby hatte, andere Leute wegen jeder Kleinigkeit anzuzeigen. Der wurde sogar wegen seiner Anzeigenwut schon mehrfach zu einer Strafe verurteilt.
Das da saubere Umsatzsteuervoranmeldungen etc. passieren sollen, kann ich mir ja kaum vorstellen. Entstehen dort nur Guthaben? Dann wirft das auch ganz schnell beim Finanzamt Fragen auf.
Und zu guter Letzt dürfte auch das Finanzamt aus den Medien so einiges mitbekommen haben. Da könnte man sich das Unternehmen mal genauer anschauen. Und ein Gerichtsverfahren braucht es zum Beenden des Gewerbes nicht.
Da wo offensichtlich einiges im Argen ist, dort schauen scheinbar einige weg und bei denen, wo nichts zu beanstanden ist, wird umso genauer geschaut.
Wenn das alles genauso schnell geht, wie bei der Klage gegen Vodafone, dann darf man hoffen, dass die Enkel etwas davon haben. Jetzt sind bereits 2 1/2 Jahre vergangen und das EU muss erst einmal darüber entscheiden.