LG-Berlin: Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Meta wegen der Facebook Freunde-Finder-Funktion geklagt, weil auch Daten von Personen betroffen waren, die Facebook nicht verwenden. Die Klage hatte Erfolg, ein Gericht urteilte, dass Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig sei. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Freunde-Finder saugt Daten von Nicht-Nutzern ab

Mit der Freunde-Finder-Funktion bekommt Facebook über Handys Zugriff auf Daten von Menschen, die diese Plattform nicht nutzen und damit auch keinen Vertrag mit Facebook geschlossen haben. Diese Daten, die Meta bei Facebook nutzt, schließen auch eventuell gespeicherter Bilder und Beziehungs- oder Berufsinformationen ein.

"Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen", sagt Ramona Pop, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen."

LG Berlin untersagt diese Praxis

Daher hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage beim Landgericht Berlin gegen diese Funktion eingelegt. Das Gericht habe klargestellt, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig ist, schreibt die Verbraucherzentrale zum 24. Februar 2026. Meta darf persönliche Daten von nicht bei Facebook registrierten Personen nicht auf eigene Server hochladen und verarbeiten. Das Gericht untersagte dem Facebook-Betreiber außerdem, für personalisierte Werbung Nutzungsprofile der registrierten Mitglieder zu erstellen, ohne deren Zustimmung einzuholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klage aber teilweise gescheitert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete über seine Anwälte außerdem, dass Facebook besonders sensible Daten, etwa zu religiösen und politischen Ansichten oder Gesundheitsinformation, ohne wirksame und ausreichend transparente Einwilligung der Betroffenen für Profilbildungszwecke verwende.

Der Antrag des Verbraucherschützer, Meta die Erstellung von Nutzungsprofilen von nicht registrierten Besuchern der Facebook-Seiten zu verbieten, wurde vom LG Berlin aber abgewiesen. Diese von Meta bestrittene Datenverwendung sei nicht ausreichend durch die Kläger belegt, befand das Gericht. Nach Auffassung des Gerichts war die von Meta dafür eingeholte Einwilligungserklärung zudem hinreichend konkret, die gesetzlichen Anforderungen seien erfüllt.

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