Heute noch einige kurze Infos aus dem Apple-Kosmos. Es geht um das 14-tägige-Rückgaberecht beim App-Kauf. Bei der Apple-Garantie gibt es gerichtliche Beanstandungen. Und es gibt noch weitere Infos.
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Rote Karte vom Gericht für die "Apple-Garantie"
Apple hat umfangreiche Klauseln für seine Hardware-Garantie verfasst, in denen "Garantiefälle" geregelt werden sollen. Die Klauseln waren etwas "spezifisch", so dass Verbraucherschützer geklagt haben. Und das Landgericht Berlin hat sechszehn Klauseln aus Apple Hardware-Garantie für unwirksam erklärt.
Apple will in seiner Hardware-Garantie nur für Material- und Herstellungsfehler einstehen, wenn das Produkt "normal benutzt" werde. Die Richter sahen diese Klausel als unwirksam an. Zitat des Gerichts: "Dies entwerte 'das Garantieversprechen ins Belanglose, Unverbindliche' – zumal diffus bleibe, was der iPhone-Hersteller unter Normalgebrauch versteht". Weitere Infos finden sich in diesem Artikel.
Apple macht Ärger beim 14-tägigen App-Kauf-Rückgaberecht
Ende 2014 hatte ich den Artikel 14 tägiges Rückgaberecht für App Store & iTunes in EU im Blog. Apple hat sich den Verbraucherschutzvorgaben der EU gebeugt und die entsprechende Klauseln in die Vereinbarungen zum App-Kauf hineingeschrieben. Wer als Anwender aber ausgiebig von diesem Widerrufsrecht Gebrauch macht, läuft in Probleme. Wie Spiegel Online hier berichtet, begrenzt Apple dieses Widerrufsrecht im App-Store. Wer zu häufig Apps zurückgibt, muss irgendwann vor dem App-Kauf dem Verzicht auf das Widerrufsrecht zustimmen.
(Quelle: Twitter)
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Der obige Screenshot stammt aus einem Tweet, den eine Benutzerin abgesetzt hat und damit das Verhalten von Apple dokumentieren will. Apple sitzt natürlich zwischen zwei Stühlen, da man einerseits die EU-Verbrauchervorschriften einhalten und andererseits App-Entwickler vor Missbrauch schützen will. Ich denke, es ist eine Frage der Zeit, bis der Ansatz von Apple gerichtlich überprüft wird.
1 Million iBooks-Kunden pro Woche
In iOS ist die App iBooks vorinstalliert, so dass die Kunden sehr leicht eBooks und Dokumente aus dem iTunes-Store beschaffen können. Hier berichtet macerkopf.de, dass Apple wöchentlich 1 Million Neukunden über die App bekommt.
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Warum sollte Apples Lösung überprüft werden? §356 Absatz 5 BGB erlaubt eine solche Vorgehensweise.
Eher sollte man gegen Google vorgehen, die geben nämlich nur 120 Minuten.