Nach ca. 8 Monaten DSGVO lichten sich die Nebel. In Frankreich hat die Datenschutzaufsicht eine Strafe gegen Google ausgesprochen. Einer Firma ist ein Bußgeld wegen DSGVO-Verstoßes auferlegt worden. Facebook & Co. verstoßen wohl ebenfalls gegen die DSGVO.
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50 Millionen Strafe für Google in Frankreich
Der Datenschutzaktivist Max Schrems und die französische Organisation La Quadrature du Net hatten Beschwerde gegen Google wegen untransparenter Handhabung der DSGVO erhoben. Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte nach einer Prüfung am 21. Januar 2019 Verstöße gegen die seit Ende Mai 2018 geltende DSGVO fest.
- Die Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum seien für Nutzer nicht einfach genug zugänglich. Zudem sei das Ganze auf mehrere Seiten verteilt und nicht klar genug formuliert.
- Die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei zudem ungültig, so die CNIL.
Daher verhängte die Behörde wegen Verstoßen gegen die DSGVO eine Strafe von 50 Millionen Euro gegen Google. Bei Interesse lassen sich noch einige Details bei heise.de nachlesen.
Datenschutzverstöße bei Netflix, Spotify, Amazon & Co.
Max Schrems, Datenschutzaktivist und Geschäftsführer der NGO Noyb ("None of your business") hat insgesamt zehn Beschwerden gegen acht Unternehmen mit Online-Streaming-Aktivitäten bei der zuständigen österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht. Hintergrund ist, dass Noyb die Datenauskunft der Anbieter Amazon Prime, Apple Music, DAZN, Filmmit, Netflix, SoundCloud, Spotify und YouTube im Hinblick auf Nutzerdaten und DSGVO getestet hat. Bei allen Anbietern ist man einer Datenauskunft nicht in vollem Umfang nachgekommen.
Schrems bzw. Noyb hat diese englischsprachige Presseerklärung dazu veröffentlicht. Ein deutschsprachiger Bericht zum Fall lässt sich im heise.de Newsticker nachlesen.
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Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt 5000 Euro Bußgeld
In diesem Artikel berichtet heise.de, dass einem kleineren Unternehmen ein Bußgeld für einen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrag von der Datenschutzbehörde Hamburg auferlegt wurde. Angestoßen wurde der Vorgang durch eine Anfrage des Unternehmens Kolibri Image an den Hessischen Beauftragten für den Datenschutz im Mai 2018. Grund war die Frage, wie sich das Unternehmen verhalten solle, weil ein für die Kundendatenverarbeitung zuständiger Dienstleister nicht reagiere und keinen Auftragsverarbeitungsvertrag vorlege.
Der Datenschutzbeauftragte riet, einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag zu erstellen und dem Dienstleister zur Unterschrift vorzulegen. Das Unternehmen wollte diesen Aufwand nicht treiben und schaltete eine Anwalt ein. Der hessische Datenschutzbeauftragte gab den Vorgang an die Datenschutzbehörde in Hamburg weiter. Diese stellte dann einen Bußgeldbescheid über 5000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren aus.
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