Ich stelle mal eine kurze Beobachtung hier im Blog ein, die ich vor einigen Wochen mit dem Steuerportal Elster gemacht habe. Mir wurden vom Elster-Portal Bescheiddaten zur Einkommensteuererklärung 2022 für mein Steuerprogramm "Steuersparerklärung" der Akademische Arbeitsgemeinschaft zurückgeliefert, die von den Angaben im Steuerbescheid abwichen. Nach einigem Nachfragen hat sich der Sachverhalt dann aber klären lassen. Es hängt mit der Anrechnung der Energiepreispauschale zusammen. Ich stelle den Fall aber mal hier im Blog ein, vielleicht stolpert noch jemand darüber.
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Darum geht es
Ich erstelle als Freiberufler seit Jahren meine Einnahme-Überschussrechnung samt Steuererklärungen mittels einer Steuersoftware für Freiberufler. Die Steuererklärungen sind schnell gemacht und elektronisch verschickt. Bei der Einkommensteuererklärung gibt es dann irgendwann den Papierausdruck mit dem Steuerbescheid des Finanzamts und ich bekomme eine Benachrichtigung des Elsterportals, dass ich die Bescheiddaten mit meinem Steuerprogramm abrufen könne.
Auf die elektronische Zustellung des Steuerbescheids habe ich in Elster verzichtet. Denn als ich das einrichten wollte, kam ich nach dem Lesen der Ausführung zum Schluss, dass es dann keinen Papierbescheid mehr gibt. Verlierst Du (oder die Familie) den Elster-Zugang, kriegst Du auch keinen Steuerbescheid mehr, war meine Vermutung. Also habe ich das gelassen.
Sobald der Einkommensteuerbescheid sowie die Elster-Rückmeldung der Bescheiddaten vorliegen, lasse ich einen Steuervergleich durch das Programm Steuersparerklärung vornehmen und kann sehr schnell sehen, ob im Bescheid von der Steuererklärung abgewichen wurde. Im EK-Bescheid des Finanzamts findet sich dann in der Regel auch die Erläuterung, warum das so ist. Dann lässt sich entscheiden, ob ein Einspruch erforderlich ist oder ob es ein Eingabefehler meinerseits war (z.B. Umsatzsteuerzahlungen nicht berücksichtigt etc.).
Plötzlich eine Diskrepanz für 2022
Für die Einkommensteuer 2022 bin ich dann auf ein Problem gelaufen, was ich so nicht erklären konnte. Als ich die von Elster zurückgemeldeten Bescheiddaten im Bescheidvergleich der Steuersparerklärung ansah, gab es zwar nur wenige Abweichungen zwischen der Erklärung und dem Bescheid – die für mich auch erklärbar waren. Aber der Betrag der nachzuzahlenden Einkommensteuer 2022, den mir das Steuerprogramm von Elster meldete, war über 500 Euro niedriger als die Summe, die der Steuerbescheid des Finanzamts auf Papier auswies. Natürlich gilt der Betrag, der auf dem Steuerbescheid ausgewiesen wurde, als Steuerschuld oder ggf. als Steuererstattung. Aber unterschiedliche Zahlen, das kann ja wohl nicht sein?
An dieser Stelle kam bei mir sofort die Frage auf, ob es da möglicherweise einen Bug in Elster oder in der Steuersoftware gibt. Eine formlose Anfrage beim Finanzamt, die ich über Elster stellte, ergab, dass die Abweichung wohl mit den 600 Euro Energiepauschale zusammen hänge. Die Angabe klang zwar irgendwie nachvollziehbar, erklärte mir aber nicht, warum Elster bzw. das Steuerprogramm mir andere Werte in den Bescheiddaten anzeigte, als auf dem Papierausdruck des Finanzamts angegeben werden.
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Ein Anruf bei der Sachbearbeitung des Finanzamts brachte mich nicht weiter – die konnten nur die Daten sehen, die auch im Papierausdruck aufgelistet sind, hatten aber keinen Zugriff auf die Elster-Bescheiddaten. Eine (im August 2023) an den Elster-Support gestellte Anfrage ist bis heute unbeantwortet. Ich habe dann auch den Support der Steuersoftware bei der Akademische Arbeitsgemeinschaft angeschrieben und erhielt zum 22. August 2023 die folgende Rückmeldung.
Der Wert "Verbleibende Einkommensteuer" ist im Programm der Wert vor Anrechnung der Energiepreispauschale (EPP), während das FA für diesen Wert schon den Betrag nach Anrechnung der EPP zurück übermittelt hat. Dadurch wird eine Differenz angezeigt, die es aber nur scheinbar gibt.
Warum das Finanzamt dann im Papierbescheid einen anderen Nachzahlungsbetrag angibt, als in den elektronischen Bescheiddaten, konnte mir der Support aber auch nicht sagen. Unter dem Strich bleibt also die Differenz, die sich durch die 600 Euro Energiepreispauschale ergibt, die dann auf die Steuerschuld addiert wird. Muss man also mit leben. Keine Ahnung, ob das eine Spezifika der Steuersparerklärung ist, und ob da die Tage noch jemand bei der Prüfung des Steuerbescheids drüber stolpert.
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Diverse Restriktionen/ Bedingungen beim etwaigen Feedback wirste selbst kennen, ganz abgesehen von Inputs.
Zum Finalen insoweit softwaretechnisch/ rein rechnerisch wirste sicherlich auch selbst drauf kommen können bei nochmaliger Betrachtung Inputs (echt) primär, Outputs und Differenzen, und damit zum Übrigen insoweit. Zum Gegenchecken rein rechnerisch gibts Onlinerechner (inkl. vom BMF) im Zweifelsfall insoweit.
Nur ob das das evtl. nennenswerte letztlich Maßgebende deckeln wird nach etwaiger Biografie?
Dafür gibt Rechtsberatung bei Bedarf/ Zweifel.
Im Übrigen an dieser Stelle vielen herzlichen Dank für alle Beiträge.
Wie ist die zeitliche Differenz zwischen Brief und elektronischer Abholung? Möglicherweise wurde gerade da eine Gesetzesänderung eingearbeitet? Die Pauschale war beim Versenden dann der Software noch nicht bekannt?
Beim Lesen des Artikels waren die Parallelen zu meiner eigenen Steuererklärung unübersehbar.
Ich verwende zwar nicht die "Steuersparerklärung", sondern ein Programm von Buhl. Dieses hatte keine Ahnung von der Steuerpflichtigkeit der Energiepreispauschale und ebenso wenig davon, dass Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage (= Einkünfte aus Gewerbebetrieb) nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sich aus der EÜR unterm Strich Verluste ergeben. Selbst eine EÜR wäre für 2022 nicht mehr notwendig gewesen. Meine Rücksprache mit der Sachbearbeitung des Finanzamts brachte wenig Erhellendes, etwas mehr Infos kamen von den Seiten von Haufe.
Mir scheint, es wird allerhöchste Zeit, dass die Erzeuger der Steuerprogramme endlich ihre Hausaufgaben machen.
Die Differenz erfolgt zwischen der Steuerberechung und den Bescheiddaten. Ist mir gerade diese Woche auch aufgefallen.
Wahrscheinlich verwendet deine Software die Daten aus der Berechnung und die passen nicht zu dem Bescheiddaten. Die elektronischen Bescheiddaten passen dann aber zum ausgedruckten Bescheid.
Alle Datensätze kommen bei mir aus Elster Online und es gibt keine zeitliche Differenz (was ein Quatsch).