Verband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat gerade einen Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Bericht) für den Berichtszeitraum September 2020 bis September 2022 vorgelegt. Die Kurzfassung: Es gibt eine schleppende Nachfrage seitens der Patienten, die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind teuer, und für die wenigsten DiGA-Apps konnte ein Nachweis der Wirksamkeit geführt werden. Angesichts der Erkenntnisse plädiert der GKV-Spitzenverband die Gelder direkt für die Versorgung der Patienten zu verwenden.
Anzeige
Was ist DiGA?
Das Kürzel DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Diese wurden 2019 als ein weiterer Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Seit 2020 können diese "Apps auf Rezept" von Ärztinnen und Ärzten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden. Ziel der Apps soll es sein, die Versicherten bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten zu unterstützen.
Seit Aufnahme der ersten DiGA im September 2020 ist der Katalog erstattungsfähiger Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis Oktober 2022 stetig auf 33 DiGA angewachsen. Von den im Berichtszeitraum (September 2020 bis September 2022) insgesamt aufgenommenen 36 Anwendungen wurden drei DiGA zwischenzeitlich wieder gestrichen. Am Ende des Berichtszeitraums waren 33 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis1 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2 gelistet. Bis zum 30. September 2022 wurden 164 Tsd. DiGA in Anspruch genommen. Dies entspricht im Berichtszeitraum Leistungsausgaben der GKV für DiGA in Höhe von 55,5 Mio. Euro.
Teurer Selbstbedienungsladen und wenig Nutzen
In ihrem Bericht über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen zieht der GKV-Spitzenverband aber eine ernüchternde Bilanz. Bereits im Vorwort heißt es: Bei einer näheren Betrachtung der bereits vorliegenden Belege des Nutzens von DiGA für die Versorgung zeigt sich auch im zweiten Berichtszeitraum, dass nach wie vor für die Mehrheit der Anwendungen bei Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis keine positiven Versorgungseffekte nachgewiesen werden können. Das Ganze sieht etwas wie ein Experimentierfeld auf Kosten der gesetzlich Krankenversicherten aus:
- Zwei Drittel der DiGA wurden seinerzeit lediglich vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen worden.
- Von den bislang im Laufe ihres zweiten Erprobungsjahres dauerhaft für die Regelversorgung zugelassenen DiGA wurden drei Anwendungen jedoch nicht in ihrem vollen ursprünglichen Indikationsumfang übernommen, da nur für einen Teilbereich dieser DiGA ein Nutzen durch das BfArM anerkannt wurde.
- Drei weitere Erprobungs-DiGA wurden zwischenzeitlich wieder gänzlich aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen.
Die in Teilen und in Gänze gestrichenen DiGA mussten von der GKV finanziert werden, obgleich sie keine Versorgungsverbesserungen für die Versicherten nachweisen konnten. Zudem scheinen DiGAs so etwas wie eine Lizenz zum Geld drucken zu sein. Unabhängig von der Frage, ob ein Nutzenbeleg vorliegt oder nicht, hat der Hersteller innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis die Möglichkeit, den Preis für diese DiGA beliebig festzulegen.
Anzeige
- Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro (i. d. R. für ein Quartal). Die Herstellerpreise sind damit gegenüber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20 Prozent gestiegen und liegen zum einen weit über den Preisen für vergleichbare digitale Anwendungen außerhalb des DiGA-Verzeichnisses.
- Zum anderen übersteigen diese Preise auch deutlich das Vergütungsniveau einer konventionellen (z. B. ambulanten ärztlichen) Versorgung, schreibt der Verband. Auch die zwischenzeitlich zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzen dieses sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert, heißt es weiter.
- Die derzeit höchsten Herstellerpreise sind bemerkenswerterweise jeweils bei Erprobungs-DiGA – also bei DiGA, für die kein Nachweis eines positiven Effektes auf die Versorgung vorliegt – zu verzeichnen und liegen zwischen 600 Euro und 952 Euro (DiGA optimune) für ein Quartal.
Der GKV-Spitzenverband zieht ein vernichtendes Fazit: Augenscheinlich besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Höhe der Preise einerseits und dem nachgewiesenen Nutzen andererseits. Zudem seien auch erhebliche Preiserhöhungen durch die Hersteller im Rahmen der Preisfreiheit zu sehen. Der Bericht enthält ein solches Beispiel:
Bei der Erprobungs-DiGA Invirto der Nutzen für die Versorgung innerhalb eines Jahres nicht belegt. Dem Hersteller ist es aber gelungen, den Erprobungszeitraum in der Folge um weitere zwölf Monate zu verlängern. Ungeachtet des seit über einem Jahr unklaren Nutzens sei der Preis im Zeitraum der Erprobung um 45 Prozent von 428,40 Euro auf 620 Euro erhöht worden, heißt es.
Der Verband beklagt, dass die DiGAs derzeit ausschließlich als Zusatz -on zur bestehenden Versorgung verordnet werden können, führten die beliebige Preisbildung durch die Hersteller und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und konterkarierten den Ansatz der Wirtschaftlichkeit in der GKV.
Bis September 2022 sind sechs Vergütungsbeträge (überwiegend durch die Schiedsstelle festgesetzt) in Kraft getreten. Diese gelten ab dem 13. Monat und ersetzen die Mondpreise der Hersteller aus dem ersten Jahr. Diese ersten Vergütungsbeträge reichen laut Bericht von 189 Euro bis 243 Euro (also bis zu 67 Prozent niedriger aus als die Mondpreise der Hersteller im ersten Jahr). Im Durchschnitt liegen diese Vergütungsbeträge bei 215 Euro je DiGA für ein Quartal, also fast 1.000 Euro pro Jahr.
Das gilt bei der Pflegeversicherung
Der GKV-Spitzenverband weist auf die im Bereich der sozialen Pflegeversicherung implementierten Erstattungsregelung zu den digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) hin. Dort werden die durch die Pflegekassen zu vergütenden Erstattungsbeträge für DiPA zum ersten Tag der Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis verhandelt. Dort gilt eine Erstattungsobergrenze von 150 Euro pro Quartal für die DiPA (einschließlich ergänzender Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen). Erstattet werden DiPA nur, wenn ihr Nutzen nachgewiesen ist. Eine Aufnahme zur Erprobung, wie bei DiGA, ist nicht möglich.
Es sieht so aus, als ob es Lobby-Gruppen gelungen ist, unter dem damaligen Gesundheitsminister Spahn eine Lizenz zum Plündern der gesetzlichen Krankenversicherungen zu etablieren. Das Ärzteblatt hat hier einige Punkte herausgezogen und merkt an, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung der Rohrkrepierer aufgebürdet bekommen haben, obgleich die Hersteller keine Versorgungsverbesserungen für die Versicherten nachweisen konnten. Das ist Digitalisierung in der Medizin in Deutschland.
Anzeige
Das dieses Projekt einzig der persönlichen Bereicherung des Herrn Spahn diente war und ist doch offensichtlich. Wie hätte er sonst seine fette Luxus Villa für 4,1 Millionen in Berlin Anfang 2021 bezahlen sollen? Fragt sich, warum er die Anfang 2023 schon wieder für 5,3 Millionen verkaufte? Ist wohl ein sehr umtriebiger Unternehmer der Herr Spahn, der wohl auch kaum dem Gemeinwohl dienend in der Politik tätig sein wird … aber auch das ist klar, da ihm der Ruf als Pharma-Lobbyisten seit langem Anhaftet. Das ist doch generell das Problem, das mehr Lobbyisten als Politiker in den Parlamenten sitzen …
Doch wen Interessieren schon Details über unsere "Demokraten" in den ach so "demokratischen" Parteien … Jedes Volk bekommt die Regierung die es verdient hat!
Es entsteht der Eindruck von Korruption.
Korruption in unserer Politik? nein hör auf und als nächstens behauptest du noch der Yeti gibt es wirklich ;-P
Korruption gibt es in der Politik nicht, da nennt man das Lobbyismus!
Egal wie das Kind heißt, es ändert nichts an der Tatsache