Google Street View: Neuer Widerspruch erforderlich

ParagraphAktuell laufen von Apple und Google ja wieder Aktionen, um Straßen fotografisch, z.B. für Google Street View, zu erfassen. Auch wer vor Jahren schon mal gegen die Veröffentlichung seines Hauses bei Google widersprochen hat, muss nun erneut Widersprach einlegen. Darauf weist Datenschutzbeauftragter Rossnagel hin.


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Seit Mitte letzten Jahres schickt Google für seinen Karten-Dienst Street View wieder Kamera­autos durch Deutschland, um neue Aufnahmen von Straßen und Gebäuden machen zu lassen. Ab März 2024 soll es weitergehen – mit neuen Bildern möchte Google den Datenbestand des im Jahr 2010 an den Start gegangenen Dienstes aktualisieren.

Ich hatte ja vor einiger Zeit im Beitrag 10 Jahre nach Google Street View: Neuer Ansatz in Deutschland ohne Widerstand auf die neuen Erfassungsaktionen hingewiesen. Ich erinnere mich, im Jahr 2023 gleich mehrere Artikel zum Thema Google Street View und Einspruch gelesen zu haben. Hier einige Links zu solchen Artikeln:

Google Street View: So lasst ihr euer Haus verpixeln
Apple "Look around" und Google "Street View": So widersprechen Sie Fotos (Verbraucherzentrale)

Sowohl Apple als auch Google sollen Menschen in diesen Aufnahmen automatisch verpixeln und die Verbraucherzentrale legt den Leuten nahe, ihre Objekte verpixeln zu lassen. In den oben verlinkten Artikeln finden sich Hinweise dazu – und Google hat seinerzeit diesen Support-Beitrag zum Thema veröffentlicht.


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Interview mit Datenschützer Rossnagel

Datenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel erinnert zum Thema Google Street View, dass für Mieter und Hauseigentümer eventuell bei Google eingelegte Widersprüche gegen Street View aus der früheren Aktion für die neuen Aufnahmen ab März 2024 nicht mehr gelten. Wer seine Privatsphäre schützen will, muss erneut aktiv werden. Wann und wo man Widerspruch einlegen kann, warum das niemand zwingend machen muss, aber es können sollte, erläutert Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, im Interview mit Barbara Ferrarese.

Alexander Roßnagel meint zur Frage, ob Google mit Street View im öffentlichen Interesse:  Google handelt nicht im öffentlichen Interesse, sondern im eigenen Geschäftsinteresse. Für viele, die sich für eine Mietwohnung interessieren, die etwas anliefern müssen oder die einfach nur sehen wollen, wer, wie und in welcher Umgebung wohnt, kann ein solcher Online-Kartendienst helfen.

Aber nicht alle haben gute Absichten, wenn sie sich online für ein Haus oder eine Wohnung interessieren. Die Abbildung von Haus, Wohnung, Garten und Umgebung erlaubt Rückschlüsse auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeiten und vieles mehr.

Daher sei es auch nachvollziehbar, dass diese öffentliche, weltweit zugängliche Präsentation des eigenen Heims nicht allen recht ist, die dort leben und die Wohnung oder das Haus als ihren Rückzugsort ansehen. Man dürfe nicht nur diejenigen sehen, die ihr Informationsinteresse befriedigen, sondern müssen auch auf diejenige Rücksicht nehmen, die sich gegen die Ausspähung ihres Lebensmittelpunktes wehren.

heise hat es vor einiger Zeit in diesem Artikel zusammengefasst: Es gibt ein Online-Formular sowie die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com, wo der Widerspruch eingelegt werden kann.


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17 Antworten zu Google Street View: Neuer Widerspruch erforderlich

  1. Sebastian sagt:

    Furchtbar das die VMWare/Broadcom Artikel hier viel Response erzeugen und das nicht. Wie abgestumpft sind wir bitte?

    Wieso muss man sich jedes mal erneut gegen solche Angriffe auf den Datenschutz wehren? Was muss ich tun um das ein für alle mal auszuschliessen?
    Ich möchte nicht durch Pichai in seiner jurustischen Ausprägung in Europa erfasst werden, diese Willenbekundung sollte ich niemals abgeben müssen, aber wenn dann nur 1x.

    • Luzifer sagt:

      na in dem du deine Willenserklärung ordentlich abgibst… wen da steht für aktuelle Aufnahmen und auch für alle zukünftigen Aufnahmen muss Apple /google sich daran halten.

      Für gerichtsverwertbare Ausformulierung hilft dir der Anwalt deines Vertrauens.
      Ist das echt so schwer?

      Wenn Apple/google das ignoriert musst sowieso den Anwalt bemühen.

      PS: um dich gleich zu schocken, es gibt sogar Dienste welche dir gegen Bezahlung zeitlichen Zugang zu Satelliten gewähren und die Auflösung der System ist echt geil und da kannst du nix gegen tun. ;-P
      Einiziger Vorteil gegenüber google & Co. das kann sich nicht jeder leisten!

  2. Art sagt:

    Ernsthaft betreibt Google das Unkenntlich machen nicht mehr: bei 2 geprüften Objekten muss ich nur die Perspektive ändern und schon sehe ich das Gebäude klar und kann hereinzoomen.

  3. michael sagt:

    Als Systemadministrator ist mein soziales Niveau sowieso schon prädeterminiert unterirdisch schlecht. Also bei mir gibt es nicht viel zu holen. Ich hoffe, die Schufa schaut sich nicht die Außenfassade zu genau an.

  4. SandStorm sagt:

    Meine dunkle Seite meint gerade, die verpixelten Adressen scheinen sich eher zu lohnen. ;-)

  5. Hobbyperte sagt:

    Ich finde es einigermaßen absurd, das man überhaupt Fotos widersprechen kann, soweit diese vom öffentlichen Raum aus aufgenommen werden. Jeder Passant der zufällig oder auch nicht zufällig durch die Straße läuft, kann doch auch ohne vorher Fragen zu müssen Häuser oder (ohne Mauern/Sichtschutz zu überwinden) in die Grundstücke hinein Fotografieren. Und falls die Fotos in irgendeinem öffentlichen Zusammenhang gemacht wurden, können diese auch problemlos in der Zeitung Abgedruckt werden …

    Gibt man aber "Widerspruch+Google Maps" in eine Suchmaschine ein, kommt NICHTS! Das heißt, Aufnahmen aus dem Luftraum sind erlaubt, wenn sie von Milliarden schweren, global agierenden Konzernen aus dem Weltraumorbit heraus gemacht werden? Oder vom Flugzeug aus im Auftrag der Kommune (zwecks Kontrolle der versiegelten Fläche für die Abwasser-Abzocke) … sind aber zugleich strikt verboten, wenn private Personen mittels kleiner Drohnen Aufnahmen von NICHT in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücken machen.

    So viel zum Intelligenz-Quotienten von Juristen, welche in diesem Land, bzw. in der EU, ihre zumeist Lobby getriebenen, oft sehr merkwürdigen Rechtsauffassungen in abstruse Gesetze Einfließen lassen . . . auch Industriestaaten können irgendwie dann doch Bananenrepubliken sein! Zumal so ein Konstrukt wie die BRD, in welcher man als Bürger generell irgendwie keinerlei Rechte hat. Es gibt immer noch nicht wirklich Sammelklagen, "Recht bekommen" bzw. zu erstreiten ist ganz massiv von den Möglichkeiten des Geldbeutel abhängig, Verbraucher haben in Sachen Produkthaftung kaum Möglichkeiten Hersteller erfolgreich zu verklagen, bis hin, das es schon nach zehn Jahren (zb. für Autos) ggf. keine Ersatzteile mehr vom Hersteller gibt (und vom Zulieferer auch nicht), wie gerade bei "Neues in der Werkstatt" (YouTube) am konkreten Beispiel eines Smart zu sehen war.

    Das Lobbyismus und Korruptions-System der kaputten Pseudo-Demokratur machen's möglich … viel Spaß beim "Wählen" gehen, ist ja völlig wurscht was man wählt, das sind ja ALLES keine Demokraten, egal welche "Partrei" (=Lobbyverein)!

    • Chris sagt:

      Zitat :" Jeder Passant der zufällig oder auch nicht zufällig durch die Straße läuft, kann doch auch ohne vorher Fragen zu müssen Häuser oder .."

      Und Sie sehen keinen Unterschied zwischen zufälligem Vorbeilaufen bzw. aufwändigem Fotografieren ganzer Straßenzüge und systematischer Kontrolle per Mausklick von zu Hause ?
      Zumal es ja nach Region ziemlich auffallen dürfte, wenn man ganze Straßezüge oder Eigenheimsiedlungen systematisch mit dem Photoapparat bewannet scannt.

      Zitat :"Das Lobbyismus und Korruptions-System der kaputten Pseudo-Demokratur machen's möglich"

      Das erklärt wohl Alles.

      • Anonymous sagt:

        Ohne den Demokratie Defätismus zu befüttern, das Aufnehmen von Bildern ist nur der eine Teil. Das Veröffentlichen der andere. Und hier für alle im Internet.
        Einsprüche als Möglichkeit hab ich meistens auch gegen die anderen Anbieter.

        Der Punkt ist aber, derzeit ist es unser gutes Recht dagegen zu sprechen. Ein Recht das sich viele Leute von gestern und heute erkämpft haben. Wenn von einem Recht nicht Gebrauch gemacht wird und es in Frage gestellt wird, kann es eben auch verschwinden, wenn niemand was sagt. Deshalb hat es allein schon grundlegend wertvollen Charakter, Widerspruchsrechte zu haben.

        Auffallen tut es leider nicht, da insbesondere junge und mittel alte Generationen ihre Sensibilität abtrainiert bekommen haben. Aber diese wieder aufzubauen ist ein anderes, enorm wichtiges Thema.

  6. topas sagt:

    "Die Abbildung von Haus, Wohnung, Garten und Umgebung erlaubt Rückschlüsse auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeiten und vieles mehr."
    Dafür ist Street View nun ein denkbar zweitklassiges Mittel: Den Blick in den Garten, Zugänglichkeit, Infrastruktur und städtebauliche Einbindung kriege ich über Maps, OSM oder den Satelliten-Kartenlayer beim GIS deutlich effektiver hin. Die finanzielle Verhältnisse und soziales Niveau des Wohnumfeldes bekomme ich über die Mietpreise/Immobilienwerte (Immowelt, Kleinanzeigen, GIS-Viewer mit Bodenrichtwerten) deutlich effektiver hin als über ein drei Jahre altes Foto der Hausfront. Und die Diebstahlsmöglichkeiten werden im Fall der Fälle eh vor Ort ausgespäht.

    Wo ich noch mitgehen würde ist die Höhe der Aufnahme – nicht alles, was man aus dem Fahrerhaus des 40-Tonners sieht sollte man auch im Internet sehen. Aber sonst kann ich mir kein Szenario vorstellen, wie aus StreetView ein erhöhtes Bedrohungspotential entstehen soll.

    • Luzifer sagt:

      Also meine Nachbarn haben auch verpixeln lassen, posten aber ihr "Luxus" auf Insta/Fratzenbuch & Co. inkl. ihre coole Urlaubsplanung…

      Tja wie umschreibt man sowas nun höflich?

    • Steter Tropfen sagt:

      Du hast aber nicht auf dem Schirm, dass längst keine Information mehr isoliert erfasst wird.
      Satellitenaufnahmen werden mit StreetView kombiniert, alles mit allen verfügbaren Datenbanken (Marktportale, Meinungsumfragen, Facebook-Daten) abgeglichen und daraus Regeln abgeleitet: Plötzlich kann die KI anhand der Gestaltung deines Vorgartens sagen, welche Partei du zuletzt gewählt hast und was für Lügen (ähem, „selektive Wahrheiten") man dir servieren muss, damit du demnächst eine andere wählst. Bandenmäßige Telefonbetrüger auf irgendeiner Mittelmeerinsel können bequem scannen, bei wem (Alter, emotionale Angriffspunkte, Höhe des liquiden Vermögens) sich ein Schockanruf rentieren würde. Die Schufa, der man kürzlich verboten hat, allein anhand deines Straßennamens deine Kreditwürdigkeit einzustufen, wird zusätzliche, detailliertere Informationsbausteine dankbar für ein erweitertes Ranking aufgreifen.

      Jede Teilinformation ist ein Nagel zum Sarg deiner Privatsphäre. Dagegen anzukämpfen ist freilich eine Sisyphusarbeit. Es gibt leider keinen Hauptschalter „umfassende informationelle Selbstbestimmung". Also muss man wenigstens da widersprechen, wo es geht.

      • topas sagt:

        Trotzdem bleibt Streetview eine willkürliche Momentaufnahme. Das Auto könnte mir oder meinem Besuch gehören. Die Person auf dem Grundstück könnten meine Eltern sein – oder ich selbst. Oder es ist nichts zu sehen. Die von Ihnen genannten Punkte "(Alter, emotionale Angriffspunkte, Höhe des liquiden Vermögens)") sind nicht aus StreetView ablesbar (oder zumindest extremst unzuverlässiger als aus anderen Quellen).
        Deshalb: Ja – es sind weitere Daten, die in der großen "Daten-Cloud" ein weiterer Mosaikstein sind. Aber aufgrund der schieren (und alarmierend genaueren) Restdatenmenge sind die Streetview-Aufnahmen in der Risiko-Nutzen-Abwägung meiner Meinung nach als positiv zu bewerten.
        Als willkürliches Beispiel: Was ist bei den Aufnahmen hier schützenswert, woraus könnte ich als Mieter der Wohnng Informationen freigeben: https://www.shopblogger.de/blog/archives/11179-Panoramio-vs.-Steet-View.html

  7. A. Nonym sagt:

    Werden wieder alle SSID mit der genauen Geo-Location erfasst?

  8. Anonym sagt:

    Ich habe das Interview (1) gelesen. Gründe für die in der Überschrift getroffene Aussage "gelten die alten Widersprüche nicht mehr" sind keine erkennbar. Mir erschliesst sich nicht, weshalb jemand, der durch ein Unterlassungsurteil geschützt ist, erneut tätig werden müsste.

    Datenschutzbeauftragte sind zuvorderst Juristen, dürfen also ruhig etwas präziser und konkreter in ihren Ausführungen sein.

    (1) plattform-privatheit.de/p-prv/beitraege/aktuelles/google-street-view-nach-aktualisie-rung-der-aufnahmen-gelten-die-alten-widersprueche-nicht-mehr.php

  9. Anonymous sagt:

    Für den Widerspruch meinen Namen und Mailadresse und genauen Wohnort angeben oder die Aufnahmen zulassen …. hmmmmm …..

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