Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde die Implementierung des Berechtigungs-Managements durch die Patienten zurückgestellt. Es gibt nun die Informationen, dass mit ePA 3.0 ein Berechtigungs-Management auch nicht mehr eingeführt wird. Das bedeutet, der Patient kann nicht einschränken, wer seine ePA-Daten sehen darf – ein absolutes No-Go.
Ein Blog-Leser hat im Diskussionsbereich auf diesen Sachverhalt hingewiesen (ziehe ich hierhin, um den Bereich aufräumen zu können) und schrieb:
Mit Version 3.0 der elektronischen Patientenakte wurde das feingranulare Berechtigungsmanagement abgeschafft und soll auch – trotz Forderungen verschiedener Verbände und Datenschützern – nicht mehr wiederkommen.
Weiterhin ergänzte der Leser: "Und wenn man vor ePA-Datenkrake und absolut gläserner Patient gewarnt hat, war stets das tolle Berechtigungsmanagement das zentrale Gegenargument und man wurde als Schwurbler einsortiert. Und wer vor Benachteiligungen bei Widerspruch als Druckmittel gewarnt hat, wird demnächst auch richtig gelegen haben, wartet es ab…
Der Leser hat dann noch einen Link auf den heise-Beitrag Elektronische Patientenakte: Wer widerspricht, soll nicht benachteiligt werden hinterlassen. Der Beitrag handelt von Forderungen der Delegierten auf dem 129. Ärztetag.



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