EU verlängert DSGVO-Angemessenheitsbeschluss für GB bis 2031

ParagraphNoch ein kleiner Nachtrag und Randnotiz, die mir bereits vor Weihnachten 2025 untergekommen ist. Die EU-Kommission hat den bestehenden DSGVO-Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien bis zum Jahr 2031 verlängert – was Auswirkungen auf den Datentransfer in dieses Land hat.

Admin-Passwörter schützen mit Windows LAPS. eBook jetzt herunterladen » (Anzeige)

Was ist ein Angemessenheitsbeschluss der EU?

Die Europäische Kommission kann gemäß Art. 45 Abs. 3 DS-GVO sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse fassen (siehe auch). Hierin stellt die Kommission fest, dass personenbezogene Daten in einem bestimmten Drittland (oder in einem bestimmten Gebiet oder Sektor) einen mit dem europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren adäquaten Schutz genießen.

Es gibt einige Angemessenheitsbeschlüsse

Laut dieser Quelle gibt es solche Angemessenheitsbeschlüsse mit verschiedenen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, den Vereinigte Staaten von Amerika und so weiter. Für das Vereinigte Königreich wurde nach dem Brexit ein solcher Angemessenheitsbeschluss  erforderlich. Die EU hat für Großbritannien 2021 einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der das Vereinigte Königreich als "sicheres Drittland" für persönliche Daten europäischer Bürger anerkennt. Dadurch wurde ein ungehinderter Datentransfer nach dem Brexit ermöglicht, da ein gleichwertiges Datenschutzniveau (vergleichbar mit der DSGVO) gewährleistet wird.

Auslaufender Angemessenheitsbeschluss bis 2031 verlängert

Ursprünglich war dieser Angemessenheitsbeschluss bis Mitte 2025 befristet, wurde aber mehrmals kurzfristig verlängert, zuletzt bis Ende 2025. Während dieser Zeit überprüfte die EU-Kommission die Auswirkungen neuer britischer Gesetze (wie die "Data (Use and Access) Bill").

The Register berichtete zum 22. Dezember 2025 im Artikel EU offers UK early gift: Data adequacy until 2031, dass die Briten von der EU-Kommission ein "vorzeitiges Geschenk" erhalten hätten. Der auslaufende Angemessenheitsbeschluss wurde im Dezember 2025 bis  auf das Jahr 2031 verlängert. Dies erlaubt damit den Datenaustausch mit und aus Großbritannien gemäß der Datenschutz-Grundverordnung für mindestens weitere sechs Jahre. Die EU-Kommission hat das Ganze zum 19. Dezember 2025 in dieser Mitteilung bekannt gegeben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Sicherheit abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros. Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion. Kommentare, die gegen die Regeln verstoßen, werden rigoros gelöscht.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.