EU-Regulierungen, Prüfverfahren und Digitale Souveränität

EU-FlaggeIn der EU gab es in den letzten Tagen weitere Absetzbewegungen von großen US-Technik-Konzernen. Frankreich kickt Teams & Co., die EU-Kommission hat Verfahren gegen X wegen Grok-Bilder eingeleitet, WhatsApp als Gatekeeper eingestuft und weitere Vorschläge für Verordnungen vorgelegt. Das EU-Parlament will ebenfalls die digitale Souveränität stärken. Hier ein Überblick über dieses Themenfeld.

Admin-Passwörter schützen mit Windows LAPS. eBook jetzt herunterladen » (Sponsored by IT Pro)

EU-Parlament fordert "Digitale Loslösung von US-Tech"

Das Europa-Parlament hat in einem Bericht einen Kurswechsel in der Digitalpolitik gefordert. Die Abgeordneten fordern eine Abkehr von US-Digitaltechnik-Firmen, um die digitale Abhängigkeit Europas zu reduzieren. Es wird u.a. eine strategische Neuausrichtung der öffentlichen Beschaffung und der Infrastruktur mit Einsatz von Open Source statt Verwendung von US-Software-Systemen gefordert. heise hat zum 22. Januar 2026 die Positionen des EU-Parlaments in diesem Artikel zusammen gefasst.

Überarbeiteter EU Cybersecurity Act vorgestellt

Zum 20. Januar 2026 hat die EU Vorschläge für eine überarbeitete Fassung des bereits 2019 verabschiedeten Cybersecurity Act vorgestellt (siehe diese Pressemitteilung). Das geplante neue Cybersicherheitsgesetz zielt darauf ab, Risiken in der IKT-Lieferkette der EU durch Lieferanten aus Drittländern mit Cybersicherheitsproblemen zu verringern. Es legt einen vertrauenswürdigen Sicherheitsrahmen für die IKT-Lieferkette fest, der auf einem harmonisierten, verhältnismäßigen und risikobasierten Ansatz beruht. Dies wird es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, gemeinsam Risiken in den 18 kritischen Sektoren der EU zu identifizieren und zu mindern, wobei auch wirtschaftliche Auswirkungen und die Marktversorgung berücksichtigt werden. Eine Stellungnahme der Bitkom e.V. zu diesen Vorschlägen lässt sich hier abrufen.

EU startet Prüfverfahren gegen X wegen Grok

Es war ein heftiger Aufreger: Die Plattform X von Elon Musk hat ja die AI-Lösung Grok eingebunden. Mit dieser AI-Lösung war es möglich, Fotos von Kindern so manipulieren zu lassen, dass diese leicht bekleidet dargestellt wurden. Von X wurden wohl keine oder nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um das abzustellen.

EU-Prüfverfahren gegen X

Die EU-Kommission hat nun eine neue förmliche Untersuchung gegen X gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eingeleitet. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen die mit der Einführung der Funktionen von Grok in X in der EU verbundenen Risiken ordnungsgemäß bewertet und gemindert hat.

Dazu gehören Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, wie manipulierte sexuell eindeutige Bilder, einschließlich Inhalten, die möglicherweise Material über sexuellen Kindesmissbrauch darstellen, in der EU. Diese Risiken scheinen  laut EU-Kommission eingetreten zu sein und hätten die Bürger in der EU ernsthaften Gefahren ausgesetzt, heißt es von der EU-Kommission. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission weiter untersuchen, ob X seinen Verpflichtungen gemäß dem DSA nachkommt.

WhatsApp fällt als Plattform unter DSA

Die EU-Kommission hat den Messenger-Dienst WhatsApp von Meta nun als sehr-große Plattform im Sinned des Digital Service Act (DSA) eingestuft, wie sie hier mitteilt. Die Einstufung als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) im Hinblick auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) erfolgt, da die Funktion "Channels" die Schwelle von mindestens 45 Millionen Nutzern in der EU erreicht hat.

WhatsApp Channels, die Funktion von WhatsApp, mit der Empfänger Informationen, Updates und Ankündigungen an ein breites Publikum von WhatsApp-Nutzern verbreiten können, fällt unter die Definition eines Online-Plattformdienstes und unterliegt daher bereits den allgemeinen DSA-Verpflichtungen, die Online-Plattformen in der EU einhalten müssen. Der private Messaging-Dienst von WhatsApp, mit dem Nutzer Textnachrichten, Sprachnotizen, Fotos, Videos und Dokumente versenden sowie Sprach- und Videoanrufe an andere Nutzer tätigen können, bleibt ausdrücklich von der Anwendung des DSA ausgenommen.

Meta hat als Anbieter von WhatsApp vier Monate (bis Mitte Mai 2026) Zeit, um sicherzustellen, dass WhatsApp die zusätzlichen DSA-Verpflichtungen für VLOPs erfüllt. Zu diesen Verpflichtungen gehört die ordnungsgemäße Bewertung und Minderung aller systemischen Risiken, wie z. B. Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und der Meinungsfreiheit, Wahlmanipulationen, die Verbreitung illegaler Inhalte und Datenschutzbedenken, die sich aus seinen Diensten ergeben. Kommt Meta den DSA-Auflagen nicht nach, kann diese zu EU-Prüfverfahren und Geldbußen führen (siehe hier).

Das Google Project Zero hat übrigens gerade eine Sicherheitslücke in WhatsApp öffentlich gemacht, über die Angreifer in WhatsApp-Gruppen bösartige Inhalte verteilen können.

Frankreich will Teams & Co. gegen EU-Lösungen austauschen

Frankreichs Präsident Macron hat einen weiteren Schritt zur Abkehr von US-Lösungen angekündigt. Kommunikationslösungen von US-Herstellern wie Microsoft Teams und Zoom sollen in öffentlichen Einrichtungen schrittweise bis 2027 durch die europäische Videokonferenz-Lösung Visio ersetzt werden.

Frankreich-Teams-Exit

Die Daten sollen beim französischen Provider Outscale gehostet werden. Umgesetzt werden soll die souveräne Open Source-Videokonferenzlösung in allen Regierungsressorts (ca. 200.000 Mitarbeiter) bis 2027. Ziel ist es, die Datensicherheit zu gewährleisten, und digital souveräner zu werden. Bei heise lassen sich in diesem Artikel noch einige Details nachlesen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Internet, Software, Teams abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu EU-Regulierungen, Prüfverfahren und Digitale Souveränität

  1. Fred sagt:

    Auch hier in der CH ist einiges am tun. Was natürlich einigen nicht passt und man versucht dagegen vorzugehen:
    https://www.republik.ch/2026/01/26/die-usa-lobbyieren-gegen-die-digitale-souveraenitaet-der-schweiz

  2. Gänseblümchen sagt:

    Ich finde den französischen Vorstoß gut, aber man sollte weiter denken als bis zur Landesgrenze. Ich meine da von Küste zu Küste und bis zum modernen Eisernen Vorhang im Osten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros. Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion. Kommentare, die gegen die Regeln verstoßen, werden rigoros gelöscht.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.