In Teil 1 meiner heutigen Bestandsaufnahme zur elektronischen Patientenakte (ePA) hatte ich ja über Fristen, einen Ausfall bei medisign, ein Interview mit einem Landesdatenschutzbeauftragten und den Hürden bei der Freigabe der ePA in einer Krankenkassen-App berichtet. In nachfolgendem Teil 2 geht um die Idee, dass Ärzte psychisch Kranke zur Aufnahme in eine Polizeidatenbank melden sollen. Es geht um Ärzte, die feststellen, dass Arztbriefe per Praxisverwaltungssystem den falschen Patienten in ihre ePA zugeordnet werden können. Und Forscher bescheinigen "wenn die Leute der ePA vertrauen, wird sie auch akzeptiert", man müsste es nur richtig verpacken.
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