Wer ein Smartphone erwirbt, soll ein Anrecht darauf haben, dass dessen Funktionen anpassbar sind. Und was man nicht braucht, sollte deinstallierbar sein. Das gilt insbesondere für Apps auf Android-Systemen, die von Herstellern oder Anbietern gerne als "Goodies" mitgeliefert werden. Jetzt gibt es sogar ein Vorschrift, dass Bloatware deinstallierbar sein muss.
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