Ab 28. Juni 2025 müssen Webseitenauftritte und Webshops gemäß Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG, kurz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Viele Webseiten bzw. Online-Shops erfüllen diese Anforderungen bisher aber nicht. Hier ein kurzer Überblick des Sachstands.
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Um mir den Moderationsaufwand zu ersparen, empfehle ich eines der unter Websites verlinkten Angebote. Im Microsoft Answers-Forum bin ich gelegentlich noch als Moderator zu Windows-Themen unterwegs.
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Ich greife mal einen Fall heraus, den ein Leser aufgeworfen hat. Er bekam Mails von der Telekom, bei dem er seit vielen Jahren kein Kunde mehr ist. Das ist gemäß DSGVO eigentlich unzulässig. Eine Anfrage beim Unternehmen sowie Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten verlief bisher ergebnislos. Interessant wäre die Frage, ob das Dauerspiel oder Einzelfall ist.
Auf Rechnungen findet sich inzwischen häufiger ein Bezahlcode (EPC-QR), um Überweisungen komfortabel vornehmen zu können. Wie kann ich aber als Privatnutzer, Verein oder Firma einen solchen Bezahlcode als QR-Code erstellen und was steckt konkret dahinter? Das beleuchte ich in diesem Blog-Beitrag.
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Ein kleiner Fehler bei der Konfiguration eines Webauftritts des Apothekendienstleisters Pharma Networx führte dazu, dass die für Kunden (Apotheken) ausgestellten PDF-Rechnungen durch Suchmachinen wie Bing und Google indiziert wurden. Der Anbieter hat es schnell gemerkt, die Schwachstelle geschlossen und den Vorfall gemeldet. Aber die Rechnungen sind noch als Suchergebnisse (nicht aber als PDF) abrufbar.
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