Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass Fotos und Videos, die in Räumen aufgenommen wurde, in denen eine Fototapete zu sehen ist, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit entfällt ein "lukratives Geschäftsmodell" für einen Fotografen, dessen Motive auf Fototapeten gedruckt waren. Der Fotograf kann Leute, die ein Foto oder Video im Internet veröffentlichen, die eine Fototapete zeigt, nicht mehr kostenpflichtig wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.
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