Bei der in Köln tätigen Koelnmesse gab oder gibt es auf der Ticket-Webseite eine mögliche Schwachstelle, über die sich ggf. Daten von Nutzern, durch Dritte ansehen lassen konnten. Der Entdecker der möglichen Schwachstelle hatte diese im Sommer 2023 der Messegesellschaft gemeldet. Im Januar 2024 wurde er von der Staatsanwaltschaft als "Zeuge" geladen, weil die Koelnmesse wohl Anzeige erstattet hatte. Während der Anhörung musste der Entdecker der Schwachstelle aber feststellen, dass die Anhörung sich ganz schnell in eine "Vernehmung als Beschuldigter" wandeln könnte. Bei Beobachtern poppt sofort der Fall Modern Solutions im Hinterkopf auf, der gezeigt hat, wie kaputt die Bestimmungen des § 202a StGB Ausspähen von Daten eigentlich ist. Ich versuche mal den Sachverhalt aus Sicht eines Außenstehenden nachzuzeichnen.
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