Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sein Urteil über die Frage, ob die Schufa einen Score für die Beurteilung der Bonität von Personen heranziehen darf, auch im Hinblick auf DSGVO-Fragen gefällt. Der Tenor des EuGH-Urteils lautet, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich für die Bonität einer Person sein darf. Die Schufa hat damit laut Juristen eine "deutliche Rüge" in Luxemburg von den Richtern kassiert und muss ihr Modell zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern entsprechend anpassen.
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