Am 3. Juli 2023 hat EU-Kommissar Breton die ersten sieben Unternehmen benannt, die – vorbehaltlich einer Prüfung bis September 2023 – als "Gatekeeper" für den EU Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollen. Diese Unternehmen haben danach sechs Monate Zeit, sich den DMA-Regeln anzupassen. Die Regeln legen den Unternehmen bestimmte Pflichten auf (z.B. Verbot des Lock-in in das eigene Eco-System, oder Verbot von Vorgaben, welches Apps Nutzer verwenden müssen).
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