{"id":181327,"date":"2016-09-08T01:55:58","date_gmt":"2016-09-07T23:55:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=181327"},"modified":"2016-09-08T01:55:58","modified_gmt":"2016-09-07T23:55:58","slug":"eugh-urteil-zu-vorinstallierter-software","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2016\/09\/08\/eugh-urteil-zu-vorinstallierter-software\/","title":{"rendered":"EuGH-Urteil zu vorinstallierter Software"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/winb.jpg\" width=\"58\" align=\"left\" height=\"58\"\/>Gestern wurde ein Urteil des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) zu vorinstallierter Software verk\u00fcndet. Hier noch einige Informationen zum speziellen Fall.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/ssl-vg03.met.vgwort.de\/na\/262aa3e637744a228a6cc5a3aab0f325\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Vorinstallierte Software auf gekauften Ger\u00e4ten ist f\u00fcr die Industrie gut, k\u00f6nnen die OEMs doch den einen oder anderen Euro von den Firmen kassieren, die ihre Software als \"Probeversionen\" auf das System bringen. Und auch Microsoft profitiert davon, denn neben der Testversion von Office 365 wird auch <strike>die Testversion von<\/strike> Windows 10 auf den Ger\u00e4te vorinstalliert. Dass da weitere Bloatware wie Fremdvirenscanner als 30 oder 90-Tage-Version das System versemmeln, ist selbstredend. Da Microsoft aber die ISO-Installationsabbilder f\u00fcr Windows 10 bereitstellt, k\u00f6nnen Nutzer das System recht schnell als Clean-Install neu aufsetzen. Soweit die eine Seite.<\/p>\n<h3>Worum ging es im Prozess? <\/h3>\n<p>2008 kaufte ein Franzose einen Notebook von Sony, auf dem neben Windows Vista auch weitere Software vorinstalliert war. Der Nutzer lehnte die Anerkennung der EULA ab und verlangte von Sony die Erstattung des \"Kaufpreises\" f\u00fcr die vorinstallierte Software. Neben der \"Erstattung\" in H\u00f6he von 450 Euro f\u00fcr die Software stellte der Kunde eine Schadensersatzforderung, wegen unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken, in H\u00f6he von 2 500 Euro. Sony lehnte ab und bot die R\u00fccknahme des Ger\u00e4ts gegen Erstattung des Kaufpreises von 549 Euro gegen R\u00fcckgabe des Ger\u00e4ts an.<\/p>\n<p>Genau dieser Fall wurde von dem franz\u00f6sischen Gericht dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der franz\u00f6sische Kassationsgerichtshof, bei dem diese Klage anh\u00e4ngig ist, wollte vom Gerichtshof zum einen wissen, ob eine Gesch\u00e4ftspraxis, die im Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software besteht, ohne dass der Verbraucher die M\u00f6glichkeit hat, dasselbe Computermodell ohne vorinstallierte Software zu beziehen, eine unlautere Gesch\u00e4ftspraxis darstellt. Zum anderen wurde die Frage gestellt, ob im Rahmen eines Kopplungsangebots in Form des Verkaufs eines Computers mit vorinstallierter Software das Fehlen einer Preisangabe f\u00fcr die einzelnen Programme eine irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraxis darstellt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df der <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2016-09\/cp160086de.pdf\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a> des EuGH beantwortet der Gerichtshof die erste Frage in seinem Urteil dahin, dass der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software an sich keine unlautere Gesch\u00e4ftspraxis im Sinne der Richtlinie 2005\/29 darstellt, wenn ein solches Angebot nicht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusst. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde der Rechtssache zu beurteilen.<\/p>\n<p>Das Gericht argumentiert, dass Sony mit der vorinstallierten Software die Erwartungen der Verbraucher erf\u00fcllt und vor dem Verkauf \u00fcber die einzelnen Anwendungen geb\u00fchrend informiert habe. Zur zweiten Frage, ob eine Preisangabe bei vorinstallierter Software erforderlich ist, weist der Gerichtshof darauf hin, dass eine Gesch\u00e4ftspraxis als irref\u00fchrend gilt, wenn sie wesentliche Informationen vorenth\u00e4lt, die der durchschnittliche Verbraucher ben\u00f6tigt, um eine informierte gesch\u00e4ftliche Entscheidung zu treffen, und ihn somit zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er sonst nicht getroffen h\u00e4tte. <\/p>\n<p>m Rahmen eines Kopplungsangebots, das im Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software besteht, h\u00e4lt der Gerichtshof das Fehlen einer Preisangabe f\u00fcr die einzelnen Programme weder f\u00fcr geeignet, den Verbraucher daran zu hindern, eine informierte gesch\u00e4ftliche Entscheidung zu treffen, noch f\u00fcr geeignet, ihn zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte. Da der Preis der einzelnen Programme somit keine wesentliche Information darstellt, kann das Fehlen einer Preisangabe keine irref\u00fchrende Gesch\u00e4ftspraxis sein. <\/p>\n<p>Mit anderen Worten: OEMs d\u00fcrfen weiterhin vorinstallierte \"Bloatware\" auf ihren Systemen ausliefern, da das Gericht den Verbraucher als m\u00fcndigen B\u00fcrger sieht, der seine Kaufentscheidung nicht von der vorinstallieren Crapware abh\u00e4ngig macht. Und in der Tat gibt es ja Angebote, die ohne Windows oder mit Linux bzw. DOS als Betriebssystem angeboten werden. <\/p>\n<h3>Abschlie\u00dfendes \u2026<\/h3>\n<p>Interessant w\u00e4re ja mal die Frage vom EuGH beantwortet zu bekommen, wie die Vorinstallation von Fremdvirenscannern, die das System ruiniert, aus Verbrauchersicht zu beurteilen ist. Und es g\u00e4be noch die offene Frage, ob die Vorinstallation von Windows 10 im Rahmen des \"as a service\" nicht doch irgendwann in Richtung \"unlauterer Wettbewerb\" abdriftet. Denn mir liegt der Satz \"den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusst\" im Ohr. Genau dies sehe ich durch Windows 10 \u2013 zumindest im gesch\u00e4ftlichen Umfeld \u2013 gef\u00e4hrdet. Es wird imho noch spannend, ob da irgend eine Verbraucherschutzorganisation diese Frage gerichtlich kl\u00e4ren l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Bleibt abschlie\u00dfend die Frage, wie ihr das Gesch\u00e4ftsgebahren der OEMs so seht. Wird die vorinstallierte Software als \"Bereicherung\" oder als unangenehm \"ein Furunkel am Hintern\" empfunden? <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern wurde ein Urteil des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) zu vorinstallierter Software verk\u00fcndet. 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