{"id":191741,"date":"2017-06-27T11:05:00","date_gmt":"2017-06-27T09:05:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=191741"},"modified":"2022-10-01T00:59:13","modified_gmt":"2022-09-30T22:59:13","slug":"eu-verhngt-242-milliarden-bugeld-gegen-google","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/06\/27\/eu-verhngt-242-milliarden-bugeld-gegen-google\/","title":{"rendered":"EU verh&auml;ngt 2,42 Milliarden Bu&szlig;geld gegen Google"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"\" src=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20200810043127\/https:\/\/r53.imgup.net\/Euro6918.jpg\"\/>Die EU-Kommission hat heute tats\u00e4chlich eine Rekordstrafe gegen die Alphabeth-Tochter Google in H\u00f6he von 2,42 Milliarden Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verh\u00e4ngt. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/ssl-vg03.met.vgwort.de\/na\/44dfa4cde2ec408e86eef77e0d6973b9\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Heute morgen hatte ich noch im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/06\/27\/verkndet-eu-heute-milliardenstrafe-gegen-google\/\">Verk\u00fcndet EU heute Milliardenstrafe gegen Google?<\/a> einen Betrag von etwas h\u00f6her als 1,2 Milliarden ins Gesch\u00e4ft gebracht und die Entscheidung f\u00fcr heute angedeutet. Jetzt liegt die <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-17-1785_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Ver\u00f6ffentlichung der EU-Kommission<\/a> vor. <\/p>\n<h2>Was sagt die EU-Kommission?<\/h2>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 2,42 Mrd. EUR gegen Google verh\u00e4ngt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht versto\u00dfen hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt \u2013 seinem Preisvergleichsdienst \u2013 einen unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorteil verschafft hat.<\/p>\n<h2>Worum geht es genau?<\/h2>\n<p>Die EU-Kommission untersucht (nach Beschwerden des Mitbewerbs) seit 2008 den Suchmaschinenmarkt in Europa. <\/p>\n<p>In dem heutigen Beschluss kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt f\u00fcr allgemeine Internetsuche im gesamten Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat. Nach Untersuchung der Marktstellung von Google im Bereich der allgemeinen Internetsuche seit 2008 stellte die Kommission in ihrem Beschluss fest, dass das Unternehmen auf diesem Markt in jedem dieser Staaten mit Ausnahme der Tschechischen Republik seit 2008 eine beherrschende Stellung innehat. In der Tschechischen Republik hat es diese Position erst 2011 erreicht. Die Bewertung der Kommission st\u00fctzt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist \u00fcber 90 % liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.<\/p>\n<p>Auf diesen M\u00e4rkten sind die Markteintrittsschranken, u. a. aufgrund von Netzwerkeffekten, sehr hoch: Je mehr Verbraucher eine Suchmaschine verwenden, desto attraktiver wird sie f\u00fcr werbende Unternehmen. Die erzielten Gewinne k\u00f6nnen dann dazu genutzt werden, noch mehr Verbraucher anzuziehen. Gleichzeitig k\u00f6nnen die von der Suchmaschine \u00fcber die Verbraucher gesammelten Daten dazu verwendet werden, die Suchergebnisse weiter zu optimieren.  <\/p>\n<p><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"image\" src=\"http:\/\/ec.europa.eu\/avservices\/avs\/files\/video6\/repository\/prod\/photo\/store\/14\/P034814000102-695203.png\" width=\"634\" height=\"319\"\/><\/em>  <\/p>\n<p><em>Quelle: StatCounter<\/em><\/p>\n<h2>Vorgeschichte und Verfahren <\/h2>\n<p>Die Kommission <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-10-1624_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">leitete das Verfahren<\/a> in dieser Sache im November 2010 ein. Sie reagierte damit auf eine Reihe von Beschwerden europ\u00e4ischer und US-amerikanischer Wettbewerber, in denen Google ein Versto\u00df gegen die EU-Kartellvorschriften vorgeworfen wurde. Nach einer ersten Pr\u00fcfung versuchte Google, die Bedenken der Kommission auszur\u00e4umen, indem es rechtlich bindende Verpflichtungszusagen unterbreitete. Google legte drei Zusagenpakete vor (das dritte wurde im <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-14-116_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Februar 2014<\/a> \u00fcbermittelt). Die R\u00fcckmeldungen, die bei der Kommission vonseiten Dritter eingingen, zeigten jedoch, dass diese Verpflichtungszusagen nicht ausreichten, um die Bedenken der Kommission vollst\u00e4ndig auszur\u00e4umen. Google legte daraufhin keinen \u00fcberarbeiteten Vorschlag vor.  <\/p>\n<p>Der Fall hat somit eine besondere Geschichte. Da mehrere Versuche, das Verfahren durch einen Verpflichtungsbeschluss abzuschlie\u00dfen, scheiterten, begannen die Dienststellen der Kommission ab November 2014 die Informationen in den Akten zu aktualisieren. Anschlie\u00dfend richtete die Kommission im <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-15-4780_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">April 2015<\/a> und im <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-16-2532_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Juli 2016<\/a> eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Google, um ihre vorl\u00e4ufigen Schlussfolgerungen darzulegen und eine Reihe zus\u00e4tzlicher Beweismittel zu pr\u00e4sentieren.  <\/p>\n<p>Die Verteidigungsrechte von Google wurden, nach Ansicht der EU-Kommission, w\u00e4hrend der gesamten Untersuchung der Kommission gewahrt: Google erhielt die Gelegenheit, zu beiden Mitteilungen der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Dazu erhielt das Unternehmen uneingeschr\u00e4nkten Zugang zu den nichtvertraulichen Teilen der Kommissionsakte, und seine Berater konnten in sogenannten \u201eDatenr\u00e4umen\" vertrauliche Gesch\u00e4fts- und Internetverkehrsdaten einsehen. Ferner hatte Google nach Erhalt jeder Mitteilung der Beschwerdepunkt ein Recht auf m\u00fcndliche Anh\u00f6rung bei den zust\u00e4ndigen Kommissionsdienststellen und den Wettbewerbsbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, das es jedoch nicht in Anspruch nahm.<\/p>\n<h2>US-Unternehmen fordern Strafe gegen Google<\/h2>\n<p>Noch vor der Verk\u00fcndung der Geldbu\u00dfe haben offenbar US-Unternehmen (Oracle, Yelp, News Corporation und Getty Images) nach <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20190418170116\/https:\/\/www.recode.net\/2017\/6\/26\/15878518\/yelp-oracle-news-corp-letter-supporting-eu-action-against-google-antitrust\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Bericht<\/a> von recode (deutsch <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Grosse-US-Unternehmen-intervenieren-bei-EU-Kommission-gegen-Google-3756307.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">bei heise.de<\/a>) die EU-Kommission aufgefordert, eine Strafe gegen Google zu verh\u00e4ngen.<em><\/em><\/p>\n<p>Die Bedenken der US-Unternehmen: Google gel\u00e4nge es durch Lobby- und PR-Arbeit die Strafe abzuwenden. Sie forderten de EU zum Handeln auf, um den Wettbewerb wieder herzustellen.<em><br \/><\/em><\/p>\n<h2>Die Stellungnahme von Google<\/h2>\n<p>In <a href=\"https:\/\/plus.google.com\/+KayOberbeck\/posts\/427P1a7ofcG\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Google+<\/a> bin ich auf eine kurze Stellungnahmen von Kay Overbeck, Director, Communications &amp; Public Affairs Google Nordeuropa, mit folgendem Inhalt gesto\u00dfen:<\/p>\n<blockquote>\n<p>\"Beim Online-Shopping m\u00f6chte man die gesuchten Produkte schnell und einfach finden. Und Werbetreibende m\u00f6chten f\u00fcr eben solche Produkte werben. Aus diesem Grund zeigt Google Shopping-Anzeigen, die unsere Nutzer mit Tausenden von gro\u00dfen und kleinen Werbetreibenden auf eine f\u00fcr beide Seiten n\u00fctzliche Art zusammenbringen. Bei allem Respekt, wir stimmen den heute verk\u00fcndeten Schlussfolgerungen der EU Kommission nicht zu. Wir werden die Entscheidung ausf\u00fchrlich pr\u00fcfen, auch in Erw\u00e4gung eines Einspruchs gegen die Entscheidung. Entsprechend werden wir weiterhin unseren Standpunkt klar machen.\"\ufeff<\/p>\n<\/blockquote>\n<h2>Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung<\/h2>\n<p>Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen, laut EU-Kommission, eine besondere Verantwortung. Diese d\u00fcrfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen M\u00e4rkten einschr\u00e4nken. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen, sobald es auf einem Markt eine beherrschende Stellung erlangt hat (selbst wenn es sich im Wettbewerb durch eigene Leistung durchgesetzt hat), diese Marktmacht nutzen k\u00f6nnte, um seine \u00fcberlegene Stellung zu zementieren oder weiter auszubauen oder dadurch auf getrennten M\u00e4rkten ebenfalls eine solche Stellung zu erlangen.  <\/p>\n<p>Google hat seine beherrschende Stellung auf dem Markt der allgemeinen Internetsuche missbr\u00e4uchlich ausgenutzt, indem es einem anderen Google-Produkt \u2013 seinem urspr\u00fcnglich \u201eFroogle\" genannten Dienst, der 2008 in \u201eGoogle Product Search\" und 2013 in \u201eGoogle Shopping\" umbenannt wurde \u2013 auf dem von der Suche getrennten Markt f\u00fcr Preisvergleichsdienste einen unrechtm\u00e4\u00dfigen Vorteil verschafft hat.  <\/p>\n<ul>\n<li>Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten platziert: Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend pr\u00e4sentiert. Sie werden vor den Ergebnissen aufgef\u00fchrt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, f\u00fcr das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen m\u00f6chte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.  <\/li>\n<li>Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen f\u00fcr die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste im EWR k\u00f6nnen durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten platzierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten platziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Beschluss der Kommission werden weder Einw\u00e4nde gegen die generischen Suchalgorithmen von Google oder die Herabstufungen als solche noch gegen die Darstellung oder die Reihenfolge der Ergebnisse der Google-Suche erhoben (z. B. die Pr\u00e4sentation seines Preisvergleichsdiensts in einem ansprechenden Format an einer gut sichtbaren Stelle). Vielmehr wird beanstandet, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche auf dem davon getrennten Markt der Preisvergleichsdienste als Hebel nutzt. Google hat seine beherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um den eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen gut zu platzieren, w\u00e4hrend Vergleichsdienste von Wettbewerbern auf der Ergebnisseite nach hinten rutschen. Das ist kein Leistungswettbewerb und ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht zul\u00e4ssig.  <\/p>\n<h2>Noch mehr Details zur EU-Untersuchung<\/h2>\n<\/p>\n<p>Google begann diese Ungleichbehandlung der Preisvergleichsdienste zu unterschiedlichen Zeitpunkten:  <\/p>\n<li>im Januar 2008 in Deutschland und im Vereinigten K\u00f6nigreich,  <\/li>\n<li>im Oktober 2010 in Frankreich,  <\/li>\n<li>im Mai 2011 in Italien, den Niederlanden und Spanien,  <\/li>\n<li>im Februar 2013 in der Tschechischen Republik,  <\/li>\n<li>im November 2013 in Belgien, D\u00e4nemark, Norwegen, \u00d6sterreich, Polen und Schweden.\n<p>Dies sind alle EWR-Staaten, in denen Google derzeit seinen Preisvergleichsdienst anbietet.  <\/p>\n<h2>Die Auswirkungen der rechtswidrigen Verhaltensweisen<\/h2>\n<\/p>\n<p>Durch diese Vorgehensweise erreicht Google, dass sein Preisvergleichsdienst viel weiter oben auf der Liste der Suchergebnisse erscheint als konkurrierende Preisvergleichsdienste. Dies hat aus den folgenden Gr\u00fcnden erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb bei Preisvergleichsdiensten:  <\/p>\n<ul>\n<li><strong>Anzeige auf den Suchergebnisseiten von Google wirkt sich auf die Klickrate\/Seitenaufrufe aus:<\/strong> Das tats\u00e4chliche Verbraucherverhalten, Erhebungen und Eye-Tracking-Analysen (Blickerfassungsanalysen) zeigen, dass Verbraucher im Allgemeinen sehr viel h\u00e4ufiger auf Ergebnisse klicken, die ganz oder fast ganz oben auf der ersten Ergebnisseite angezeigt werden. Ergebnisse, die weiter unten auf der ersten Seite oder auf nachfolgenden Seiten angezeigt werden, wo die konkurrierenden Preisvergleichsdienste nach einer Herabstufung meist zu finden sind, werden dagegen deutlich seltener angeklickt.<br \/>a) Selbst auf Desktop-Computern entfallen auf die zehn h\u00f6chstplatzierten generischen Suchergebnisse auf Seite 1 insgesamt etwa 95 % aller Klicks (bei dem ersten Suchergebnis sind es rund 35 % aller Klicks). Auf das erste Ergebnis auf Seite 2 der Google-Suche entf\u00e4llt nur rund 1 % aller Klicks. Bei mobilen Ger\u00e4ten ist dieser Effekt sogar noch ausgepr\u00e4gter, da das Display kleiner ist.<br \/>b) Dies l\u00e4sst sich nicht allein dadurch erkl\u00e4ren, dass das oberste Ergebnis relevanter ist, da festgestellt wurde, dass sich die Zahl der Klicks um rund 50 % verringert, wenn das erste Ergebnis an dritte Stelle ger\u00fcckt wird.  <\/li>\n<li><strong>St\u00e4rkere Sichtbarkeit in der Google-Suche verschafft Googles Preisvergleichsdienst mehr Klicks, w\u00e4hrend konkurrierende Dienste durch schlechtere Platzierungen Einbu\u00dfen hinnehmen mussten:<br \/><\/strong>Seit Beginn der Zuwiderhandlung in den betreffenden EWR-Staaten wurden erheblich mehr Zugriffe auf den Preisvergleichsdienst von Google verzeichnet, w\u00e4hrend es bei den konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dauerhaft zu einer Abnahme des von der Google-Suche kommenden Internetverkehrs kam.<br \/>a) So haben die Zugriffe auf den Preisvergleichsdienst von Google im Vereinigten K\u00f6nigreich seitdem um das 45-fache zugenommen, in Deutschland um das 35-fache, in den Niederlanden um das 29-fache, in Spanien um das 17-fache und in Italien um das 14-fache<br \/>b) Die Nutzerzahlen konkurrierender Preisvergleichsdienste sind dagegen zur\u00fcckgegangen. Die Nutzer gelangen zwar nicht ausschlie\u00dflich \u00fcber die Google-Suche auf die Websites der Preisvergleichsdienste, aber angesichts der marktbeherrschenden Stellung von Google im Bereich der allgemeinen Internetsuche spielt seine Suchmaschine eine wichtige Rolle. Beispielsweise fand die Kommission Beweise daf\u00fcr, dass die Anzahl der Aufrufe von konkurrierenden Websites aufgrund ihrer aus den generischen Suchalgorithmen von Google resultierenden schlechteren Platzierungen in den Suchergebnissen im Vereinigten K\u00f6nigreich um 85 %, in Deutschland um 92 % und in Frankreich um 80 % zur\u00fcckging. Diese pl\u00f6tzlichen R\u00fcckg\u00e4nge lassen sich nicht durch andere Faktoren erkl\u00e4ren. Einige Wettbewerber haben sich anpassen k\u00f6nnen und einen Teil der Nutzer zur\u00fcckgewonnen. Keiner hat es jedoch geschafft, sich ganz zu erholen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dies zeigt, welche Auswirkungen die Verhaltensweisen von Google sowohl auf die Nutzerzahlen seines eigenen Preisvergleichsdienstes als auch auf die Nutzerzahlen konkurrierender Websites haben. Die Kommission hat \u00e4hnliche Trends auch in den L\u00e4ndern beobachtet, in denen die rechtswidrigen Verhaltensweisen erst seit Kurzem angewandt werden. Diese Erkenntnisse werden durch zus\u00e4tzliche im Beschluss der Kommission enthaltene Informationen weiter untermauert. Der Beschluss kann bislang nicht ver\u00f6ffentlicht werden, da er unter Umst\u00e4nden sensible Gesch\u00e4ftsinformationen enth\u00e4lt und Google und andere betroffene Unternehmen noch nicht ihre Zustimmung erteilt haben.<\/p>\n<p>Infolge der rechtswidrigen Verhaltensweisen von Google und der daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen hat der Preisvergleichsdienst von Google auf Kosten seiner Wettbewerber erhebliche Marktanteile hinzugewonnen. Das hat die europ\u00e4ischen Verbraucher daran gehindert, die Vorteile eines Leistungswettbewerbs \u2013 d. h. echte Wahlm\u00f6glichkeiten und Innovation \u2013 voll auszusch\u00f6pfen.  <\/p>\n<h2>Was betrifft der Beschluss der EU-Kommission?<\/h2>\n<\/p>\n<p>Der Beschluss der Kommission betrifft die Auswirkungen der Verhaltensweisen von Google auf die Preisvergleichsm\u00e4rkte. Die dort angebotenen Dienstleistungen unterscheiden sich von jenen der H\u00e4ndlerplattformen wie Amazon und eBay. Preisvergleichsdienste erm\u00f6glichen es den Verbrauchern, Produkte und Preise online zu vergleichen, und verschaffen ihnen einen \u00dcberblick \u00fcber die Angebote von Online-Einzelh\u00e4ndlern. Allerdings bieten sie nicht die M\u00f6glichkeit, Produkte direkt \u00fcber ihre Website zu kaufen, was wiederum das Ziel von H\u00e4ndlerplattformen ist. Das Gesch\u00e4ftsgebaren von Google spiegelt diese Unterschiede wider: H\u00e4ndlerplattformen werden in Google Shopping angezeigt, konkurrierende Preisvergleichsdienste hingegen nicht.  <\/p>\n<p>Im Beschluss der Kommission wird ferner darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Google auch dann als missbr\u00e4uchlich anzusehen w\u00e4re, wenn Preisvergleichsdienste und H\u00e4ndlerplattformen als Teil desselben Marktes betrachtet w\u00fcrden: Die Preisvergleichsdienste w\u00e4ren auch auf solch einem gr\u00f6\u00dferen Markt die engsten Wettbewerber, und die Verhaltensweisen von Google haben zu einer erheblichen Verf\u00e4lschung des Wettbewerbs zwischen dem Produkt von Google und den anderen Preisvergleichsdiensten gef\u00fchrt.<strong><br \/><\/strong> <\/p>\n<h2>Die Geldbu\u00dfe im Detail<\/h2>\n<\/p>\n<p>Die Kommission ber\u00fccksichtigte bei der Festlegung der Geldbu\u00dfe auf 2.424 495.000 EUR die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20210505023312\/https:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/legislation\/fines.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbu\u00dfen aus dem Jahr 2006<\/a> wurde die Geldbu\u00dfe auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 EWR-Staaten errechnet.  <\/p>\n<p>Mit dem Beschluss wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bez\u00fcglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Ma\u00dfnahmen abzusehen, die denselben oder einen \u00e4hnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine \u00e4hnliche Wirkung haben.  <\/p>\n<p>Insbesondere muss Google den Grundsatz der Gleichbehandlung in seinen Suchergebnissen auf seinen eigenen Preisvergleichsdienst und die konkurrierenden Dienste anwenden. Konkret bedeutet dies, dass Google f\u00fcr die Platzierung und Anzeige konkurrierender Preisvergleichsdienste auf seinen Suchergebnisseiten dieselben Verfahren und Methoden wie bei seinem eigenen Dienst anwenden muss.  <\/p>\n<p>Google ist f\u00fcr die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich und muss darlegen, wie es sie umsetzen wird. Unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welche Option Google sich entscheidet, wird die Kommission die Einhaltung genau \u00fcberwachen, und Google muss die Kommission laufend \u00fcber seine Ma\u00dfnahmen unterrichten (zun\u00e4chst innerhalb von 60 Tagen nach Erlass des Beschlusses, dann in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden).  <\/p>\n<p>Eine Nichteinhaltung der Vorgaben w\u00e4re Gegenstand eines gesonderten Verfahrens, in dessen Rahmen Google Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten w\u00fcrde. Sollte die Kommission feststellen, dass Google seinen aus dem Beschluss resultierenden Verpflichtungen nicht nachkommt, so m\u00fcsste das Unternehmen ein Zwangsgeld von bis zu 5 % des durchschnittlichen t\u00e4glichen weltweiten Umsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen, wobei die Zahlungen r\u00fcckwirkend ab Beginn der Nichterf\u00fcllung der Vorgaben zu leisten w\u00e4ren.  <\/p>\n<h2>Andere Wettbewerbssachen<\/h2>\n<\/p>\n<p>Die Kommission ist bereits bei zwei anderen, noch laufenden Verfahren zu dem vorl\u00e4ufigen Schluss gelangt, dass Google eine beherrschende Stellung missbraucht hat:  <\/p>\n<p>1)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Zusammenhang mit dem <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-16-1492_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Betriebssystem Android<\/a> hat die Kommission Bedenken, dass Google bei einer Reihe von Anwendungen und Diensten f\u00fcr mobile Ger\u00e4te im Rahmen einer allgemeinen Strategie die Auswahl verringert und Innovationen verhindert hat, um seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche zu sch\u00fctzen und auszubauen.  <\/p>\n<p>2)&nbsp;&nbsp;&nbsp; \u00dcber <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-16-2532_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">AdSense<\/a> k\u00f6nnte Google nach Auffassung der Kommission eine Verringerung der Auswahl bewirken, indem es verhindert, dass Websites von Dritten auf Suchmaschinenwerbung von seinen Wettbewerbern zugreifen.  <\/p>\n<p>Die Kommission wird zudem der Frage weiter nachgehen, wie Google andere spezialisierte Google-Suchdienste auf seinen Suchergebnisseiten behandelt. Der heutige Beschluss ist ein Pr\u00e4zedenzfall, der den Rahmen f\u00fcr die Beurteilung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit solcher Verhaltensweisen absteckt. Gleichwohl ist er kein Ersatz f\u00fcr eine fallspezifische Pr\u00fcfung, da nur diese die M\u00f6glichkeit bietet, die spezifischen Merkmale der einzelnen M\u00e4rkte zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<\/li>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission hat heute tats\u00e4chlich eine Rekordstrafe gegen die Alphabeth-Tochter Google in H\u00f6he von 2,42 Milliarden Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verh\u00e4ngt.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[4293],"class_list":["post-191741","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/191741","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=191741"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/191741\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=191741"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=191741"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=191741"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}