{"id":200576,"date":"2018-02-05T19:43:01","date_gmt":"2018-02-05T18:43:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=200576"},"modified":"2024-01-14T20:40:07","modified_gmt":"2024-01-14T19:40:07","slug":"das-unitymedia-wlan-hotspot-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/02\/05\/das-unitymedia-wlan-hotspot-urteil\/","title":{"rendered":"Das Unitymedia WLAN-\/HotSpot-Urteil"},"content":{"rendered":"<p>Es ist ein Urteil mit ziemlichen Konsequenzen, welches gerade von K\u00f6lner Richtern am Oberlandesgericht gef\u00e4llt wurde. Der Anbieter Unitymedia darf WLAN-Router von Kunden ohne deren Zustimmung als Hotspot verwenden. Das sei den Kunden zumutbar, das sich der Router ja im Besitz der Firma befindet und vom Kunden gemietet wird, entschieden die Richter. Hier einige Details, um was es bei der ganzen Geschichte geht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/ssl-vg03.met.vgwort.de\/na\/c4dccbbee8734c77afb8e09c41375344\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Auf hoher See oder vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Dieser Spruch ging mir durch den Kopf, als ich das vorige Woche ergangene Urteil des Oberlandesgerichts K\u00f6ln gelesen habe. <\/p>\n<h2>Worum geht es genau?<\/h2>\n<p>Kunden von Unitymedia bekommen f\u00fcr den Internetzugang einen WLAN-Router vom Unternehmen auf Mietbasis gestellt (was schon durchaus f\u00fcr \u00c4rger sorgt, siehe Links am Artikelende). Unitymedia will nun mit seinen WLAN-Routern, die bei Kunden aufgestellt sind, ein fl\u00e4chendeckendes \u00f6ffentliches WLAN-Netzwerk aufbauen. Dazu wird im Router ein zweites WLAN-Signal etabliert, \u00fcber welches sich andere Kunden von Unitymedia per WLAN einbuchen und den Internetzugang des Routers f\u00fcr eigene Zwecke nutzen d\u00fcrfen. <\/p>\n<p>Zwar ist die St\u00f6rerhaftung f\u00fcr den WLAN-Zugang inzwischen in Deutschland abgeschafft. Aber nicht jeder Kunde will, dass sein WLAN-Router von Dritten mit benutzt wird. Er muss dann aber explizit per Opt-out bei Unitymedia die Zustimmung zur Mitbenutzung des Routers verbieten. Da ist sie wieder, die oft gebrauchte Regel: Wenn Du nicht widersprichts, machen wir mal.<\/p>\n<h2>Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Opt-out-Regel<\/h2>\n<p>Die Verbraucherschutzzentrale NRW stie\u00df sich an der Opt-out-Pflicht des Kunden und hatte mit Verweis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegen Unitymedia auf Unterlassung und Umstellung auf eine Opt-in-Klausel geklagt. Dann h\u00e4tte der Unitymedia-Kunde explizit zustimmen m\u00fcssen, dass der Hersteller den gemieteten Router noch f\u00fcr andere Kunden nutzbar macht. <\/p>\n<p>Das Landgericht K\u00f6ln hatte der Verbraucherzentrale in einem ersten Prozess mit Urteil vom Mai 2017 recht gegeben (Az. 31 O 227\/16). Dort war entscheiden worden, dass Kunden von Unitymedia der Verwendung des Routers durch den Provider f\u00fcr das \u00f6ffentliche WLAN zustimmen muss. Die ganze Sache ging dann wohl \u2013 auf Betreiben von Unitymedia \u2013 in die n\u00e4chst h\u00f6here Instanz. Vom 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts K\u00f6ln erging letzten Freitag ein abweichendes Urteil. <\/p>\n<blockquote>\n<p>Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, f\u00fcr den Aufbau eines fl\u00e4chendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals (\"WifiSpots\") nutzen. Eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung der Kunden (\"Opt in\") ist hierf\u00fcr nicht erforderlich. <\/p>\n<p>Es muss aber f\u00fcr die Kunden die jederzeitige M\u00f6glichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen (\"Opt out\"). <\/p>\n<\/blockquote>\n<p>So lautet der Tenor des Urteils des 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts auf die Berufung von Unitymedia. Das Urteil der vorherigen Instanz ist aufgehoben, die Klage der Verbrauchersch\u00fctzer wurde abgewiesen, wie man <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20180312130317\/http:\/\/www.olg-koeln.nrw.de\/behoerde\/presse\/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs\/001_letzte_pressemitteilung\/index.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Pressemitteilung<\/a> des OLG entnehmen kann. <\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hat der Senat im Wesentlichen ausgef\u00fchrt, dass die Aufschaltung des zus\u00e4tzlichen Signals keine unzumutbare Bel\u00e4stigung der Kunden im Sinne von \u00a7 7 Abs. 1 UWG darstelle. <\/p>\n<blockquote>\n<p>Zwar handele es sich bei dem zus\u00e4tzlichen WLAN-Signal um eine Bel\u00e4stigung. Den Kunden werde eine gesch\u00e4ftliche Handlung aufgedr\u00e4ngt, um die sie nicht selbst nachgesucht h\u00e4tten und f\u00fcr deren Vornahme auch deren Entscheidung nicht abgewartet worden sei. <\/p>\n<p>Wie bei unbestellter Werbung m\u00fcssten sich die Kunden mit der Ma\u00dfnahme von Unitymedia befassen und ihr Aufmerksamkeit zuwenden. Die Bel\u00e4stigung sei aber bei einer Abw\u00e4gung zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der Kunden nicht als unzumutbar im Sinne von \u00a7 7 Abs. 1 S. 1 UWG einzustufen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Das Unternehmen habe, nach Einsch\u00e4tzung der K\u00f6lner Richter, ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Au\u00dferdem gebe es ein Interesse der anderen Kunden, Wifi-Hotspots auch au\u00dferhalb der Privatwohnung zu nutzen. Die Richter argumentieren:<\/p>\n<blockquote>\n<p>Demgegen\u00fcber sei die Bel\u00e4stigung der Kunden durch die Aufschaltung des zweiten Signals gering. Ihr Eigentumsrecht sei nicht betroffen, weil die Router unstreitig im Eigentum von Unitymedia st\u00fcnden. Die Software k\u00f6nne ohne Mitwirkung oder St\u00f6rungen der Kunden aufgespielt werden. Anhaltspunkte f\u00fcr eine Sicherheitsgef\u00e4hrdung seien ebenfalls nicht vorgetragen worden. Schlie\u00dflich bestehe f\u00fcr die Kunden jederzeit die M\u00f6glichkeit, Widerspruch einzulegen, also aus dem von Unitymedia betriebenen System wieder herauszuoptieren (\"Opt out\"). W\u00fcrde dieser Widerspruchsweg nicht er\u00f6ffnet, w\u00e4re die Bel\u00e4stigung allerdings unzumutbar.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Das Urteil vom 02.02.2018 (Az. 6 U 85\/17) ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde vom betreffenden Senat zugelassen. Bleibt als Kunde von Unitymedia nur die Abstimmung mit den F\u00fc\u00dfen oder das Opt-out, wenn man das nicht m\u00f6chte. Aktuell habe ich eh das Gef\u00fchl, dass das Verh\u00e4ltnis mancher Kunden zu Unitymedia etwas angespannt ist (siehe folgende Blog-Beitr\u00e4ge). <\/p>\n<p>Zumindest empfinde ich die Situation als ungut f\u00fcr die Unitymedia-Kunden. Ob das aktuelle Urteil einen Streisand-Effekt ausl\u00f6st, wird man sehen m\u00fcssen. Wie seht ihr das Ganze als Kunde von Unitymedia? Habt ihr das Opt-out genutzt, oder ist euch das Ganze ziemlich schnurz egal? Gibt es f\u00fcr euch eine Alternative zu Unitymedia?<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2016\/01\/31\/rger-mit-der-fritzbox-6490-cable\/\">\u00c4rger mit der FRITZ!Box 6490 Cable<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/03\/13\/fritzbox-6490-cable-wenn-die-firmware-update-option-fehlt\/\">FRITZ!Box 6490 Cable: Wenn die Firmware-Update-Option fehlt<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/08\/30\/schlurt-unitymedia-bei-fritzbox-cable-mit-firmware-updates\/\">Schlurt Unitymedia bei Fritz!Box-Cable mit Firmware-Updates?<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2016\/07\/12\/unitymedia-sicherheitslcke-in-90-000-wlan-routern\/\">Unitymedia: Sicherheitsl\u00fccke in 90.000 WLAN-Routern<\/a><br \/>Unitymedia fordert zum \u00c4ndern des WLAN-Passworts auf<br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2016\/11\/10\/unity-media-baden-wrttemberg-totalausfall-bei-telefonie\/\">Unity Media Baden-W\u00fcrttemberg: Totalausfall bei Telefonie<\/a><br \/>Unitymedia: Geld zur\u00fcck, bei Technikereinsatz<br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/09\/25\/kabelfernsehen-unitymedia-stellt-dienstag-die-sendepltze-um\/\">Kabelfernsehen: Unitymedia stellt Dienstag die Sendepl\u00e4tze um<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/04\/19\/internetstrung-bei-unitymedia\/\">Internetst\u00f6rung bei Unitymedia<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2017\/08\/30\/unitymedia-sendersuchlauf-privatsender-verschlsselt\/\">Unitymedia: Sendersuchlauf, Privatsender verschl\u00fcsselt<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist ein Urteil mit ziemlichen Konsequenzen, welches gerade von K\u00f6lner Richtern am Oberlandesgericht gef\u00e4llt wurde. 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