{"id":211366,"date":"2018-11-04T18:43:15","date_gmt":"2018-11-04T17:43:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=211366"},"modified":"2021-12-06T00:33:36","modified_gmt":"2021-12-05T23:33:36","slug":"gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/","title":{"rendered":"Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch f&uuml;r Privatnutzer?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"win7\" width=\"73\" height=\"72\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Hersteller bieten manche Softwarelizenzen (z.B. Windows 10 Enterprise, Windows Server) nur f\u00fcr Unternehmenskunden mit Volumenlizenzvertr\u00e4gen an. Privatanwender und Unternehmen k\u00f6nnen aber ganz legal solche Softwarelizenzen kaufen, die vom Hersteller eigentlich nur f\u00fcr Firmen mit einem Volumenlizenzvertrag angeboten werden. Die deutsche und EU-Rechtslage macht das m\u00f6glich. Da in diesem Bereich immer wieder Fragen und Missverst\u00e4ndnisse aufkommen, habe ich die mir vorliegenden Information mal in einem Blog-Beitrag aufbereitet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Zum Hintergrund<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/b14a8b731f494395b724d76f21c38395\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Hersteller wie Adobe, Microsoft etc. begrenzen manche Softwarelizenzen nur auf Firmenkunden und machen deren Verkauf sogar vom Abschluss eines Volumenlizenzvertrages abh\u00e4ngig. Die Windows Server-Produkte oder die Windows Enterprise-Varianten von Microsoft sind ein Beispiel f\u00fcr diesen Ansatz.<\/p>\n<p><a title=\"Software\" href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20201020192319\/https:\/\/www.lizengo.de\/betriebssysteme\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img decoding=\"async\" title=\"Shop-Angebote f\u00fcr Windows 10 Enterprise\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/7eP1ytc.jpg\" alt=\"Shop-Angebote f\u00fcr Windows 10 Enterprise\" \/><\/a><\/p>\n<p>Geht man in diverse Shops (z.B. <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20201020192319\/https:\/\/www.lizengo.de\/betriebssysteme\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">lizengo<\/a>, <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20200815080038\/https:\/\/www.lizenzfuchs.de\/microsoft-windows-10-enterprise-ltsb-2016\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">lizenzfuchs<\/a>\u00a0etc.), wo H\u00e4ndler Software anbieten, findet man dort auch Offerten f\u00fcr Windows Enterprise, Microsoft Office 2019 Pro Plus oder gar Windows Server 2012 etc. Dabei wird in den Shops nicht zwischen Privat- und Firmenkunden differenziert. Ich k\u00f6nnte mir also als Privatmann oder kleiner Freiberufler, Handwerker, Mini-Firma eine Softwarelizenz kaufen, die\u00a0 vom Hersteller der Software nur f\u00fcr Firmen angeboten wird.<\/p>\n<blockquote><p>Diese Frage wurde bereits h\u00e4ufiger hier im Blog aufgeworfen. So interessieren sich einige Blog-Leser f\u00fcr Windows 10 Enterprise, die von Microsoft nur f\u00fcr Firmenkunden mit Volumenlizenzvertrag erh\u00e4ltlich ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das ist 'illegal' ist dann der h\u00e4ufig ge\u00e4u\u00dferte Vorwurf, diese Lizenzen d\u00fcrfen nicht an Privatanwender abgegeben werden. Seit ich Blog-Post zu diesem Thema ver\u00f6ffentlicht habe, wurde diese 'Meinung' von Administratoren aus Facebook-Gruppen oder weiteren Dritten an mich herangetragen. So gibt es beispielsweise den Beitrag Bleib echt (gel\u00f6scht) in der Windows Insider Community, wo auf den ersten Blick mit dem Thema operiert wird (ein zweiter Blick offeriert dann die nachfolgend skizzierte Rechtsposition). Ein anderer Fall war <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/#comment-64162\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dieser Kommentar<\/a>, wo einem Privatmann ein Microsoft Office 2019 Pro Plus angeboten wurde und der Verdacht aufkam, dass das Ganze illegal sei. Der letzte Fall, der mir unter die Augen gekommen ist, findet sich <a href=\"https:\/\/www.administrator.de\/forum\/windows-10-enterprise-lizenz-391582.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">bei administrator.de<\/a>, wo es um folgende Frage geht:<\/p>\n<blockquote><p>ich habe eine Frage zur Lizensierung von Windows: Ich dachte bisher, dass man Windows 10 Enterprise nur im Volumenlizenzvertrag erwerben kann. Nun habe ich gesehen, dass verschiedene Plattformen Windows 10 Enterprise Lizenzen \"einfach so\" auch f\u00fcr Privatkunden anbieten<\/p><\/blockquote>\n<p>Also auch hier die Thematik 'ist doch irgendwie nicht legal, oder?', die dort diskutiert wird. Diese Fragen waren f\u00fcr mich Grund, zu dem Thema zu recherchieren und auch Softwareh\u00e4ndler zu befragen. Denn einige dieser H\u00e4ndler bieten nicht nur Software f\u00fcr Privatkunden in ihrem Online-Shop, sondern betreuen ggf. auch Firmenkunden in Sachen Softwarelizenzen.<\/p>\n<h2>Microsoft schwenkt bei Windows 8.1 Enterprise um<\/h2>\n<p>Bei einer Suche stie\u00df ich bereits vor einigen Wochen in einem Online-Shop auf ein Angebot f\u00fcr Windows 8.1 Enterprise, welches auch Privatkunden erwerben k\u00f6nnen. Mein vermeintliches Wissen war, dass die Enterprise-Fassungen von Windows immer f\u00fcr Volumenlizenzkunden, eventuell mit Software Assurance (SA), gelten.<\/p>\n<p>Bei einer kurzen Suche im Web stie\u00df ich auf den Beitrag <a href=\"https:\/\/redmondmag.com\/articles\/2014\/03\/05\/windows-enterprise-edition-without-software-assurance.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Microsoft Adds Option To Buy Windows Enterprise Edition Without Software Assurance<\/a> des Redmond Magazine aus 2014. Zitat:<\/p>\n<blockquote><p>Microsoft changed this month how it offers its Windows Enterprise edition licensing.<\/p>\n<p>A new Windows Enterprise edition \"standalone upgrade\" offering, not requiring Software Assurance (SA) coverage, became available on March 1. Microsoft used to require SA coverage to get the Enterprise edition of Windows, but it's now trying to accommodate customers that don't use annuity contracts, according to an explanation provided by Microsoft to veteran Microsoft reporter Mary Jo Foley.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dort liest man, dass kein Software Assurance-Vertrag (SA) f\u00fcr Windows Enterprise-Versionen mehr erforderlich ist. Man kann also Einzellizenzen ohne Wartungsvertrag kaufen. Das war f\u00fcr mich schon \u00fcberraschend. Oder mit anderen Worten: Microsoft \u00e4ndert schon mal still und heimlich seine Lizenzbedingungen.<\/p>\n<h2>Die Rechtslage in der EU und in Deutschland<\/h2>\n<p>Ich habe dann noch bei Shops nachgefragt, um zu kl\u00e4ren, ob die Abgabe von Firmenlizenzen f\u00fcr Software (z.B. aus Volumenlizenzen) an Privatkunden legal sei. Auf meine Anfragen und Recherchen habe ich recht interessante Informationen bekommen, die ich u. a.\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/#comment-64168\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> als Kommentar auf einen Fall eingestellt habe. Hier die Kurzfassung:<\/p>\n<blockquote><p>H\u00e4ndler wie z.B. lizengo kaufen neue Software in\u00a0sehr hohe St\u00fcckzahlen zu g\u00fcnstigen Konditionen direkt bei den jeweiligen Herstellern (oder erwerben \u00dcberkontingente neuer Software). Das kann auch\u00a0vom Hersteller als Downloadversion ohne eine verk\u00f6rperte Programmkopie auf den europ\u00e4ischen Markt gebrachte Software betreffen (die fr\u00fcher obligatorische CD\/DVD mit Hologramm und Umverpackung hat da wohl ausgedient). Die Produktkeys f\u00fcr diese Softwarepakete sind vom Hersteller f\u00fcr eine unbefristete Nutzung auf einem Rechner vorgesehen.\u00a0Seri\u00f6se H\u00e4ndler stellen sicher, dass die Produktschl\u00fcssel und Lizenzen f\u00fcr den EU-Markt rechtm\u00e4\u00dfig sind (also keine Gebrauchtsoftware aus Asien).<\/p><\/blockquote>\n<p>lizengo schreibt beispielsweise auf seiner Webseite\u00a0'<em>Die bei uns erworbenen Lizenzen sind ausschlie\u00dflich neu.<\/em>', d. h. es sind\u00a0ungebrauchte Lizenzen, die noch nicht im Einsatz waren, die im Shop angeboten werden. Man muss sich also in diesem speziellen Fall nicht um die Frage 'hat der urspr\u00fcngliche Lizenznehmer diese bei sich deaktiviert?' k\u00fcmmern.\u00a0Aber dass muss man mit jedem Softwareh\u00e4ndler bzw. jedem Software-Shop separat abgleichen.<\/p>\n<h3>BGB- und EuGH-Urteile zum Ersch\u00f6pfungsgrundsatz<\/h3>\n<p>D\u00fcrfen Software-Shops (bzw. H\u00e4ndler) Software auch an Privatkunden verkaufen, die f\u00fcr Unternehmen mit Volumenlizenzen vorgesehen ist? Und erwirbt man als Firma oder Privatanwender ohne Volumenlizenzvertrag bei diesen H\u00e4ndlern mit dem Kauf der Software (bzw. des Keys) eine g\u00fcltige Lizenz? Auch zu dieser Frage habe ich recherchiert.<\/p>\n<p>Wenn ich mal die F\u00e4lle, wo die Keys aus 'grauen bzw. zwielichtigen Quellen' stammen und nicht auf den Markt kommen durften, ausklammere, ist die Rechtslage innerhalb der EU inzwischen wohl geregelt. Der springende Punkt, der die Legalit\u00e4t der Abgabe von Firmenlizenzen auch an (Privat-)Kunden ohne eigenen Volumenlizenzvertrag kl\u00e4rt, ist der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/senioren\/wp-content\/uploads\/sites\/4\/2023\/05\/RKElCF4.jpg\" alt=\"Recht\" \/><br \/>\n(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)<\/p>\n<p>Das Thema kommt eigentlich seit Jahren immer wieder hoch, daher ein kurzer Abriss:\u00a0Der im (deutschen) Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankerte Ersch\u00f6pfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Urhebers ersch\u00f6pft, sobald er sein Werk erstmalig in Verkehr gebracht hat. Das bedeutet, er kann nach der Ver\u00e4u\u00dferung nicht mehr bestimmen, welchen weiteren Weg das Werkst\u00fcck nimmt, und der Erstk\u00e4ufer kann ohne Zustimmung des Herstellers entscheiden, ob und an wen er es weiterverkauft. Der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz gilt auch f\u00fcr Software (\u00a7 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG).<\/p>\n<p>Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar \u201ef\u00fcr jede Weiterverbreitung frei\" ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung ver\u00e4u\u00dfert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren.<\/p>\n<p>Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschr\u00e4nken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Ersch\u00f6pfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grunds\u00e4tzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Bei heise.de hat man in <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/BGH-begruendet-Rechtmaessigkeit-des-Gebrauchtsoftware-Handels-2104055.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Artikel<\/a> von Februar 2014 die Urteilsbegr\u00fcndung des BGH zu einem Urteil (vom 17. Juli 2013, Az.: I ZR 129\/08) thematisiert. Dort ging es um die Firma <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/UsedSoft\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">UsedSoft<\/a>, die Gebrauchtsoftware gegen den Willen von Microsoft, Oracle etc. anbot.<\/p>\n<blockquote><p>In <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/EuGH-Verkauf-gebrauchter-Software-erlaubt-aber-nur-mit-Original-CD-3348462.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Beitrag<\/a> aus 2016 geht heise.de zwar auf ein EuGH-Urteil ein, dass der Verkauf nur mit dem Originaldatentr\u00e4ger, mit dem die Software vom Hersteller geliefert wurde, gestattet. Dies gilt aber nur f\u00fcr Lizenzen, die mit k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4gern erworben wurde. Die Hersteller gehen aber l\u00e4ngst dazu \u00fcber, Lizenzen \u00fcber nicht k\u00f6rperliche Wege per Download anzubieten. Dort greift das Urteil m. M. nicht.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Wie schaut es mit Keys aus Volumenlizenzen aus?<\/h2>\n<p>Meine Recherchen bez\u00fcglich dieser Rechtslage in Bezug auf den Verkauf einzelner Lizenzkeys aus einem Volumenlizenzvertrag haben folgendes ergeben. Sachstand ist wohl, dass auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag unter den Ersch\u00f6pfungsgrundsatz f\u00e4llt und deshalb einzeln weiterverkauft werden darf.<\/p>\n<p>Das Landgericht M\u00fcnchen I entschied in seinem rechtskr\u00e4ftigen Urteil mit Urteilsbegr\u00fcndung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684\/07)<span style=\"font-style: italic;\">, \"dass der Verkauf bzw. die Ver\u00e4u\u00dferung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzvertr\u00e4gen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam m\u00f6glich ist\".<\/span><\/p>\n<p>Ein weiteres Urteil (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%208\/13\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">I ZR 8\/13<\/a>) aus 2014 zur Aufspaltung von Volumenlizenzvertr\u00e4gen wird <a href=\"https:\/\/www.ratgeberrecht.eu\/urheberrecht-aktuell\/bgh-zur-aufsplittung-von-volumenlizenzen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> kommentiert (die Pressemitteilung von UsedSoft ist inzwischen gel\u00f6scht). In <a href=\"https:\/\/www.it-business.de\/volumenlizenzen-duerfen-aufgesplittet-werden-a-496760\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Artikel<\/a> ist das Thema ebenfalls behandelt.<\/p>\n<p>Die EU-Rechtslage und die Urteile deutscher Gerichte, einschlie\u00dflich des Bundesgerichtshofs (BGH), beantworten in meinen Augen daher die Frage 'd\u00fcrfen die H\u00e4ndler dieses Keys verkaufen und ist das legal' wohl mit 'ja, die d\u00fcrfen das, wenn bestimmte Bedingungen vom H\u00e4ndler beachtet werden'.<\/p>\n<h3>Und wie sehen die Hersteller das?<\/h3>\n<p>Interessant ist aber die Frage, wie die Hersteller der Software das Thema so sehen. Auch dazu bin ich bei meiner Recherche f\u00fcndig geworden.\u00a0Weiter oben im Text hatte ich den Beitrag Bleib echt (gel\u00f6scht) in der Windows Insider Community angesprochen. Dort findet sich ein Link auf einen Webcast, in dem der Redakteur Dr. Thomas Hafen von der Computer Woche (IDG) ein Interview mit dem Rechtsanwalt Dr. WolfF-Rojczyk zum Thema legaler Kauf und Verkauf von Software f\u00fchrt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.microsoft.com\/en-us\/videoplayer\/embed\/RE2iKcf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img decoding=\"async\" title=\"IDG-Webcast Kauf\/Verkauf von Software\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/bLVPmrN.jpg\" alt=\"IDG-Webcast Kauf\/Verkauf von Software\" \/><\/a><br \/>\n(Kauf\/Verkauf von Software, Quelle: Screenshot, zum Start des <a href=\"https:\/\/www.microsoft.com\/en-us\/videoplayer\/embed\/RE2iKcf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Videos klicken<\/a>)<\/p>\n<p>Das Video wird auf den US-Seiten von Microsoft gehostet und Dr. Oliver Wolff-Rojczyk ber\u00e4t auch Unternehmen wie Microsoft zu Fragen des Kaufs und Verkaufs von Software (so zumindest das Intro zum Webcast). Es lohnt sich den Webcast, mit dem Hintergrundwissen aus den obigen EuGH- und BGH-Urteilen anzuschauen. RA Dr. Wolff-Rojczyk geht auf viele Fragen detailliert ein. So muss die Software in der EU in Verkehr gebracht worden sein, um legal wiederverkauft werden zu d\u00fcrfen (eine Lizenz aus Asien geht also nicht). Auch der Verkauf gebrauchter Lizenzen ist statthaft, wenn der vorherige Besitzer die Software (nachweisbar) nicht mehr nutzt. Allerdings sagt der Rechtsanwalt auch (typisch Anwalt, aber korrekt), dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Wenn der Verkauf im Rahmen der oben zitierten Urteile erfolgt, wird die \u00dcbertragung von Lizenzen von den Herstellern akzeptiert.<\/p>\n<blockquote><p>F\u00fcr Online-H\u00e4ndler h\u00e4lt die Rechtslage einige Fallen bereit, wie man in <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20170619101428\/http:\/\/www.it-recht-kanzlei.de\/verkauf-gebrauchter-software-lizenzkeys.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Artikel<\/a> nachlesen kann. Aber das ist nicht Gegenstand meines Blog-Beitrags. Interessant ist der Artikel, weil er rechtliche Anforderungen an den Verkauf gebrauchter Software zusammenfasst.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Microsoft Audit-Vorgaben f\u00fcr gebrauchte Software<\/h3>\n<p>Kommen wir abschlie\u00dfend noch zur Frage, wie es bei Firmen ausschaut, die gebrauchte Software legal kaufen und dann von Microsoft einem Audit in Lizenzfragen unterzogen werden. Dort k\u00f6nnte Microsoft ja zumindest Schwierigkeiten machen, so die Bef\u00fcrchtungen. Die Microsoft GmbH ist aber an die deutsche Rechtsprechung und die Urteile des EuGH gebunden.<\/p>\n<p>Ein Anbieter (U.S.C) gebrauchter Software hat <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20200519160218\/https:\/\/www.u-s-c.de\/microsoft-audit-vorgaben-fuer-gebrauchte-software-nach-eugh-und-bgh\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> die Anforderungen f\u00fcr einen Audit zusammen getragen. Diese basieren auf einem <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20210306174036\/https:\/\/www.u-s-c.de\/wp-content\/uploads\/Microsoft-Brief.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Brief von Microsoft<\/a> an Partner, die sich mit dem\u00a0 Verkauf von Gebrauchtsoftware befassen. Im Brief f\u00fchrt Microsoft auch nochmals die Urteile samt den dort geltenden Randbedingungen f\u00fcr den Kauf gebrauchter Lizenzkeys auf (den Brief sollte man sich auf jeden Fall durchlesen, da er die Urteile ausf\u00fchrlich zitiert). Erkenntnis: Der Erwerber ist da bei einem Audit nachweispflichtig, dass er die Keys korrekt erworben hat und muss die Lizenzkette dokumentieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<blockquote><p>Tipp: In diesem Zusammenhang verweise ich auf den USC-Beitrag\u00a0<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20201224110208\/https:\/\/www.u-s-c.de\/kauf-tipps-gebrauchte-software-lizenzen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gebrauchte Microsoft Volumenlizenzen Audit-sicher kaufen!<\/a>, der eine Reihe konkreter Hinweise, was zu beachten ist, enth\u00e4lt.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Zusammenfassung<\/h2>\n<p>Meine Interpretation der vorliegenden Urteile sowie der oben verlinkten Fundstellen ist, dass das Anbieten von Firmenlizenzen auch an K\u00e4ufer aus dem privaten Bereich oder an Firmen ohne Volumenlizenzvertrag rechtlich statthaft ist (sofern der H\u00e4ndler die rechtlichen Voraussetzungen beachtet). Das gilt auch f\u00fcr gebrauchte Software.<\/p>\n<p>Erwirbt man Softwarelizenzen beispiele im Shop von lizengo, handelt es sich (laut deren <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20200809180050\/https:\/\/www.lizengo.de\/fragen-antworten-faq\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Aussagen in dieser FAQ<\/a>) eh um unbenutzte Software, so dass der Nachweis, dass die Software beim Erstverk\u00e4ufer nicht in Benutzung ist, durch den Anbieter leicht erbracht werden kann.<\/p>\n<blockquote><p><strong>Anmerkung:<\/strong> Bevor die Frage aufkommt \u2013 das hier ist kein sponsored Post. Da mir das Thema immer wieder vor die F\u00fc\u00dfe gesp\u00fclt wurde, habe ich Material gesammelt und in diesem Beitrag online gestellt. Der Artikel erhebt aber keinen Anspruch auf rechtliche Beratung oder Vollst\u00e4ndigkeit. Ich kann daher auch keine rechtliche Aussage treffen, ob irgendwelche speziellen lizenzrechtlichen Fragestellungen im konkreten Fall dem Einsatz einer Software gegen\u00fcber stehen. Dort m\u00fcsste, speziell in Firmen, juristischer Sachverstand beigezogen werden. Zudem sollte man sich bei seinem Softwareh\u00e4ndler bez\u00fcglich der Legalit\u00e4t der gekauften Software schlau machen. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Blog-Leser aber als Starthilfe weiter.<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine pers\u00f6nliche Einsch\u00e4tzung ist, dass die Bedeutung dieses Themas in Zukunft eher abnimmt, da Anbieter wie Autodesk, Adobe, Microsoft, Oracle etc. inzwischen verst\u00e4rkt auf Mietmodelle setzen und immer weniger Kaufsoftware anbieten. Die \u00dcbertragung dieser Mietsoftware ist aber nicht \u00fcber die oben zitierten Urteile abgedeckt.<\/p>\n<h2>Die m\u00f6gliche Fallen<\/h2>\n<p>Das obige Thema d\u00fcmpelt schon einige Zeit hier im Blog. Es thematisiert erst einmal die Rechtslage in Bezug auf den Weiterverkauf von Lizenzen. Was ich jetzt nicht thematisiert habe, ist die Problematik, dass H\u00e4ndler u.U. in einem Graubereich segeln und nur Keys, aber keine g\u00fcltigen Lizenzen verkaufen. Wird z.B. eine Einzellizenz von Windows (Systembuilder, SB) oder von Office auf legalem Weg weiter verkauft, d\u00fcrfte der K\u00e4ufer bei seri\u00f6sen Verk\u00e4ufern auch lizenztechnisch auf der sicheren Seite sein.<\/p>\n<p>Problem sind die oft f\u00fcr Firmen angebotenen Multi-Activation-Keys (MAK), die auch ihren Weg zu Privatleuten oder kleinen Firmen finden. Bei einem MAK-Key muss der K\u00e4ufer f\u00fcr jede Aktivierung einen (qualifizierenden) OEM-Key f\u00fcr die jeweiligen Maschine besitzen. Hier scheitert die Lizenzierung bei vielen K\u00e4ufern &#8211; und die Shops weisen wohl nicht wirklich auf diesen Sachverhalt hin. Dort wird nur ein Key verkauft. Wird dann noch ein MAK f\u00fcr 50 Aktivierungen an diverse Kunden verkauft &#8211; und \u00fcberschreitet deren Zahl der Aktivierungen die maximal zul\u00e4ssige Anzahl, sperrt Microsoft den MAK-Key.<\/p>\n<p>In Folge l\u00e4sst sich Windows bei einer Neuinstallation nicht mehr aktivieren. Hier gibt es dann zwei F\u00e4lle: Der Business-Kunde meldet das dem H\u00e4ndler, der dann einen neuen Key freigibt. Oder der H\u00e4ndler hat den Abflug gemacht bzw. stellt sich quer. Auf jeden Fall ist der Kunde dabei der Dumme. Hier muss der K\u00e4ufer darauf achten, welcher Key und welches 'Paket' vom H\u00e4ndler genau verkauft wird, damit er am Ende des Tages a) eine g\u00fcltige Lizenz besitzt und b) nicht ziemlich schnell vor einem gesperrten Key steht. An dieser Stelle ist aber der Kunde in der Pflicht, dass er diese Fragen mit seinem H\u00e4ndler kl\u00e4rt! Im Zweifelsfall w\u00fcrde ich auf einen Kauf verzichten.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<br \/>\n<\/strong><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/\">Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch f\u00fcr Privatnutzer?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/\">lizengo: Office online kaufen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/12\/09\/lizengo-kauf-und-verwaltung-von-softwarelizenzen-fr-firmen\/\">lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen f\u00fcr Firmen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\">Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen<\/a>\u00a0\u2013 Teil 1<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221356\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Fallen beim Online-Softwarekauf<\/a>\u00a0\u2013 Teil 2<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hersteller bieten manche Softwarelizenzen (z.B. Windows 10 Enterprise, Windows Server) nur f\u00fcr Unternehmenskunden mit Volumenlizenzvertr\u00e4gen an. Privatanwender und Unternehmen k\u00f6nnen aber ganz legal solche Softwarelizenzen kaufen, die vom Hersteller eigentlich nur f\u00fcr Firmen mit einem Volumenlizenzvertrag angeboten werden. 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