{"id":214646,"date":"2019-02-07T14:06:38","date_gmt":"2019-02-07T13:06:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=214646"},"modified":"2019-02-07T14:06:38","modified_gmt":"2019-02-07T13:06:38","slug":"kartellamt-untersagt-facebook-das-bndeln-von-daten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/02\/07\/kartellamt-untersagt-facebook-das-bndeln-von-daten\/","title":{"rendered":"Kartellamt untersagt Facebook das B&uuml;ndeln von Daten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 9px 0px 0px; display: inline\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/FB_thumb.jpg\" width=\"62\" align=\"left\" height=\"62\"\/>Es l\u00e4uft auf einen Showdown hinaus. Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschr\u00e4nkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook wurde angewiesen, die angeh\u00e4uften Daten auf Grund seiner markbeherrschenden Stellung zu entb\u00fcndeln. Facebook will gegen diese Anordnung juristisch vorgehen. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/b656235159c54243b7184859c22f4b2c\" width=\"1\" height=\"1\"\/>In einer Meldung schreibt das Bundeskartellamt, dann Nutzer nach den Gesch\u00e4ftsbedingungen von Facebook das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen k\u00f6nnen, dass Facebook auch au\u00dferhalb der Facebook-Seite Daten \u00fcber den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten k\u00f6nnen mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Genau gegen diese Datensammlung geht das Bundeskartellamt nun vor. Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:<\/p>\n<ul>\n<li>K\u00fcnftig d\u00fcrfen die zum Facebook-Konzern geh\u00f6renden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers m\u00f6glich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, m\u00fcssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und d\u00fcrfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.  <\/li>\n<li>Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann m\u00f6glich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook, nach der Anweisung des Kartellamts, die Daten nur noch sehr stark eingeschr\u00e4nkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Entsprechende L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge hierf\u00fcr muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.  <\/p>\n<p>Fehlt es bei den Daten von den konzerneigenen Diensten und Drittwebsites an der Einwilligung, kann Facebook die Daten nur noch sehr stark eingeschr\u00e4nkt sammeln und dem Nutzerkonto zuordnen. Enstsprechende L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge hierf\u00fcr muss Facebook erarbeiten und dem Amt vorlegen.  <\/p>\n<p>Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes sagt: <em><q>\u201eWir nehmen bei Facebook f\u00fcr die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor.<\/q><\/em><q> <em>Facebook darf seine Nutzer k\u00fcnftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen.Die Kombination von Datenquellen hat ganz ma\u00dfgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand \u00fcber jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschr\u00e4nkung sammelt und verwertet.<\/em><em>Die bisherige Zusammenf\u00fchrung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausma\u00df h\u00e4ngt f\u00fcr die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit hei\u00dft, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung abh\u00e4ngig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschlie\u00dfen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung aus den verschiedenen Quellen verzichten.\"&nbsp; <\/em><\/q> <\/p>\n<p><strong>Facebook ist auf dem Markt f\u00fcr soziale Netzwerke marktbeherrschend<\/strong>  <\/p>\n<p>Im Dezember 2018 hatte Facebook weltweit 1,52 Mrd. t\u00e4glich und 2,32 Mrd. monatlich aktive Nutzer. Auf dem deutschen Markt f\u00fcr soziale Netzwerke ist Facebook marktbeherrschend. Hier hat Facebook mit 23 Mio. t\u00e4glichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von \u00fcber 95 Prozent bei den t\u00e4glich aktiven Nutzern und von \u00fcber 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern. Der Wettbewerber Google+ hat unl\u00e4ngst angek\u00fcndigt, sein soziales Netzwerk bis April 2019 einzustellen. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing bieten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen eines sozialen Netzwerkes an und sind deshalb nicht in den relevanten Markt einzubeziehen. Aber auch unter Einbeziehung dieser Dienste w\u00fcrde der Facebook-Konzern inklusive seiner Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp auf so hohe Marktanteile kommen, die die Annahme eines Monopolisierungsprozesses nahelegen.  <\/p>\n<p>Andreas Mundt: <q>\u201e<em>Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Gesch\u00e4ftsmodells ber\u00fccksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen k\u00f6nnen. Ein obligatorisches H\u00e4kchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der \u00fcberragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage f\u00fcr eine derartig intensive Datenverarbeitung dar. Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenf\u00fchrung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein.\"<\/em><\/q>  <\/p>\n<p><strong>Missbrauch der Marktmacht durch Umfang der Sammlung, Verwertung und Zuf\u00fchrung der Daten auf dem Nutzerkonto<\/strong>  <\/p>\n<p>Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuf\u00fchrt und verwertet ist missbr\u00e4uchlich.  <\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt hat keine Entscheidung getroffen, wie die Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung der origin\u00e4ren Facebook-Website selbst anfallen, kartellrechtlich zu bewerten ist. Aufgrund der direkten Zuordnung zu dem konkreten Dienst wissen Nutzer, dass ihre Daten dort in einem bestimmten Umfang erhoben und genutzt werden. Dies ist auch wesentlicher Bestandteil eines sozialen Netzwerkes und dessen datenbasiertem Gesch\u00e4ftsmodell.  <\/p>\n<p>Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Die private Nutzung des Netzwerks ist u.a. auch davon abh\u00e4ngig, dass Facebook nahezu unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt, den Facebook-Konten der Nutzer zuordnet und zu zahlreichen Datenverarbeitungsvorg\u00e4ngen verwendet. Drittquellen sind dabei die konzerneigenen Dienste wie z.B. Instagram oder WhatsApp aber auch Drittseiten, die mit Schnittstellen, wie z.B. dem \u201eLike-\" oder \u201eShare-Button\", versehen sind. Wenn Webseiten und Apps derartige sichtbare Schnittstellen eingebunden haben, flie\u00dfen schon mit deren Aufruf bzw. Installation Daten an Facebook. Es ist also beispielsweise nicht notwendig, einen \u201eLike-Button\" zu ber\u00fchren oder gar zu bet\u00e4tigen. Schon der Aufruf einer Seite, in der ein \u201eLike-Button\" eingebunden ist, l\u00f6st den Datenfluss zu Facebook aus. Solche Schnittstellen sind millionenfach auf deutschen Webseiten und in Apps verbreitet.  <\/p>\n<p>Aber auch wenn f\u00fcr den Internetnutzer gar kein Facebook-Symbol auf einer Website sichtbar ist, flie\u00dfen vielfach Daten des Nutzers von einer Internetseite zu Facebook. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Homepage-Betreiber im Hintergrund den Analysedienst \u201eFacebook Analytics\" einsetzt, um damit Auswertungen \u00fcber die Nutzer seiner Homepage durchzuf\u00fchren.  <\/p>\n<p>Andreas Mundt:<q> <em>\u201eDurch die Kombination von Daten aus der eigenen Website, konzerneigenen Diensten und der Analyse von Drittwebseiten erh\u00e4lt Facebook ein sehr genaues Profil seiner Nutzer und wei\u00df, was sie im Internet machen.\"<\/em><\/q>  <\/p>\n<p><strong>Europ\u00e4ische Datenschutzvorschriften als Ma\u00dfstab f\u00fcr den Ausbeutungsmissbrauch<\/strong>  <\/p>\n<p>Die Nutzungsbedingungen und die Art und der Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook versto\u00dfen zu Lasten der Nutzer gegen europ\u00e4ische Datenschutzvorschriften. Das Bundeskartellamt hat hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragestellungen eng mit f\u00fchrenden Datenschutzbeh\u00f6rden zusammengearbeitet.  <\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt bewertet das Verhalten von Facebook vor allem als einen sogenannten Ausbeutungsmissbrauch. Marktbeherrschende Unternehmen d\u00fcrfen die Marktgegenseite \u2013 hier also die Verbraucher als Facebook-Nutzer \u2013 nicht ausbeuten. Das gilt vor allem dann, wenn durch die Ausbeutung gleichzeitig auch Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz anh\u00e4ufen k\u00f6nnen. Diese kartellrechtliche Herangehensweise ist nicht neu, sondern entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach nicht nur \u00fcberh\u00f6hte Preise, sondern auch die Unangemessenheit von vertraglichen Regelungen und Konditionen eine missbr\u00e4uchliche Ausbeutung darstellen (sog. Konditionenmissbrauch).  <\/p>\n<p>Andreas Mundt: <em><q>\u201eDaten sind heute ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. Gerade f\u00fcr Facebook sind sie sogar der wesentliche Faktor f\u00fcr die Dominanz des Unternehmens. Auf der einen Seite steht eine kostenlose Dienstleistung f\u00fcr die Nutzer. Auf der anderen Seite steigt die Attraktivit\u00e4t und der Wert der Werbepl\u00e4tze mit der Menge und der Tiefe der Daten \u00fcber die Nutzer. Gerade bei der Datensammlung und Verwertung muss sich Facebook deshalb als marktbeherrschendes Unternehmen an die in Deutschland und Europa geltenden Regeln und Gesetze halten.\"<\/q><\/em>  <\/p>\n<p>Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Facebook hat die M\u00f6glichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, \u00fcber die dann das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf entscheiden w\u00fcrde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es l\u00e4uft auf einen Showdown hinaus. Das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschr\u00e4nkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Facebook wurde angewiesen, die angeh\u00e4uften Daten auf Grund seiner markbeherrschenden Stellung zu entb\u00fcndeln. Facebook will gegen diese Anordnung juristisch vorgehen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5070],"tags":[451,1199,3182],"class_list":["post-214646","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-facebook","tag-datenschutz","tag-facebook","tag-whatsapp"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/214646","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=214646"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/214646\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=214646"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=214646"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=214646"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}