{"id":215909,"date":"2019-03-21T22:46:31","date_gmt":"2019-03-21T21:46:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=215909"},"modified":"2021-02-15T19:15:34","modified_gmt":"2021-02-15T18:15:34","slug":"google-eu-kommission-verhngt-149-milliarden-euro-bugeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/03\/21\/google-eu-kommission-verhngt-149-milliarden-euro-bugeld\/","title":{"rendered":"Google: EU-Kommission verh&auml;ngt 1,49 Milliarden Euro Bu&szlig;geld"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/k8UASnN.jpg\" align=\"left\"\/>Die EU-Kommission hat erneut eine empfindliche Bu\u00dfgeldzahlung gegen Google in H\u00f6he von 1,49 Milliarden Euro verh\u00e4ngt. Dieses Mal geht es um AdSense-Netzwerk zur Anzeigenschaltung, in dem Google den Mitbewerb benachteiligt hat. Die EU-Kommission sieht einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt f\u00fcr Online-Werbung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat wegen eines Versto\u00dfes gegen das EU Kartellrecht eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verh\u00e4ngt. Das Unternehmen missbrauchte seine marktbeherrschende Stellung, indem durch restriktive Klauseln in Vertr\u00e4gen mit Websites Dritter verhindert wurde, dass Wettbewerber Werbeanzeigen auf diesen Websites platzieren konnten.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige EU-Kommissarin Margrethe<strong> <\/strong>Vestager <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-19-1770_de.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erkl\u00e4rte<\/a> dazu: <em>\u201eDie Kommission hat heute eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verh\u00e4ngt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt f\u00fcr die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat.<\/em><em> Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und sch\u00fctzte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es f\u00fcr Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschr\u00e4nkungen einf\u00fchrte. Das verst\u00f6\u00dft gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die sch\u00e4dlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die M\u00f6glichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb.\"<\/em><\/p>\n<p>Websites z. B. von Zeitungen, Blogs oder Reiseportale bieten h\u00e4ufig eine Suchfunktion an. F\u00fchrt ein Nutzer dar\u00fcber eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen. <\/p>\n<p>Google bietet den Betreibern von \u201ePublisher\"-Websites \u00fcber seinen Dienst <strong>AdSense for Search<\/strong>Werbeanzeigen an. Dabei \u00fcbernimmt Google als Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigent\u00fcmern der Websites, die die Fl\u00e4chen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen m\u00f6chten, die Rolle eines Anzeigenmaklers. AdSense ist folglich eine Online-Vermittlungsplattform f\u00fcr Suchmaschinenwerbung. <\/p>\n<p>Google war von 2006 bis 2016 mit einem Marktanteil von \u00fcber 70 % mit Abstand der gr\u00f6\u00dfte Vermittler von Suchmaschinenwerbung im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR). 2016 lag der Marktanteil von Google auch auf den nationalen M\u00e4rkten f\u00fcr allgemeine Internet-Suchanfragen im Allgemeinen bei \u00fcber 90 % und auf den meisten nationalen M\u00e4rkten f\u00fcr Suchmaschinenwerbung, auf denen Google mit seinem bekanntesten Produkt, der Google-Suchmaschine, pr\u00e4sent ist, bei \u00fcber 75 %. <\/p>\n<p>Wettbewerbern im Bereich der Suchmaschinenwerbung, wie z. B. Microsoft und Yahoo, ist es nicht m\u00f6glich, Werbefl\u00e4chen auf den Ergebnisseiten der Google-Suchmaschine zu verkaufen, sodass Websites Dritter f\u00fcr diese alternativen Vermittler von Suchmaschinenwerbung eine wichtige M\u00f6glichkeit darstellen, zu expandieren und mit Google zu konkurrieren. <\/p>\n<p>Die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung durch Google an die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtigsten Publisher erfolgte im Rahmen individuell ausgehandelter Vereinbarungen. Die Kommission hat im Verlauf ihrer Untersuchung Hunderte solcher Vereinbarungen gepr\u00fcft und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt: <\/p>\n<ul>\n<li>Google nahm seit 2006 Ausschlie\u00dflichkeitsklauseln in seine Vertr\u00e4ge auf. Den Klauseln zufolge durften Publisher <strong>auf ihren Suchergebnisseiten keine Werbeanzeigen von Konkurrenten platzieren.<\/strong> Der heutige Beschluss betrifft Publisher, die mit Google f\u00fcr all ihre Websites solche Klauseln vereinbart hatten.  <\/li>\n<li>Im M\u00e4rz 2009 begann Google, die Ausschlie\u00dflichkeitsklauseln schrittweise durch Klauseln \u00fcber die sogenannte \u201ePr\u00e4mium-Platzierung\" zu ersetzen. Danach waren Publisher verpflichtet, die rentabelsten Fl\u00e4chen auf ihren Suchergebnisseiten den Anzeigen von Google vorzubehalten und eine Mindestzahl von Google-Anzeigen zu platzieren. So wurde <strong>verhindert, dass Google-Konkurrenten ihre Suchmaschinenwerbung an den am besten sichtbaren und am h\u00e4ufigsten angeklickten Stellen der Ergebnisseiten der Websites platzieren konnten.<\/strong> <\/li>\n<li>Ab M\u00e4rz 2009 nahm Google ferner Klauseln in die Vereinbarungen auf, nach denen Publisher erst nach schriftlicher Zustimmung von Google ver\u00e4ndern durften, wie Suchmaschinenwerbung von Google-Konkurrenten angezeigt wurde. <strong>So konnte Google kontrollieren, wie interessant die Anzeigen von Konkurrenten waren und wie h\u00e4ufig sie angeklickt wurden.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Google f\u00fchrte demnach zun\u00e4chst eine Ausschlie\u00dflichkeitsklausel ein, die ganz verhinderte, dass Konkurrenten auf den wirtschaftlich gesehen wichtigsten Websites Anzeigen platzieren konnten. Dann lockerte das Unternehmen die Ausschlie\u00dflichkeitsvorgaben und verfolgte eine Strategie, nach der die besten Pl\u00e4tze auf Websites den eigenen Anzeigen vorbehalten blieben und die Erfolgschancen der Anzeigen von Konkurrenten kontrolliert wurden. <\/p>\n<p>Von den Verhaltensweisen von Google war \u00fcber fast den gesamten Zeitraum hinweg und bezogen auf den Umsatz mehr als die H\u00e4lfte des Marktes betroffen. Konkurrenten hatten keine M\u00f6glichkeit, in einen leistungsbezogenen Wettbewerb zu Google zu treten. Entweder war es direkt untersagt, ihre Anzeigen auf Publisher-Websites zu platzieren, oder Google behielt den eigenen Anzeigen die bei Weitem erfolgversprechendsten Fl\u00e4chen auf diesen Websites vor und kontrollierte zugleich, wie Anzeigen von Konkurrenten erscheinen konnten. <\/p>\n<p>Google missbrauchte durch die beschriebenen Verhaltensweisen seine beherrschende Stellung auf dem Markt f\u00fcr die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung, indem der Wettbewerb ausgeschaltet wurde. <\/p>\n<p>Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie d\u00fcrfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen M\u00e4rkten einschr\u00e4nken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission hat erneut eine empfindliche Bu\u00dfgeldzahlung gegen Google in H\u00f6he von 1,49 Milliarden Euro verh\u00e4ngt. Dieses Mal geht es um AdSense-Netzwerk zur Anzeigenschaltung, in dem Google den Mitbewerb benachteiligt hat. 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