{"id":221356,"date":"2019-08-07T00:11:00","date_gmt":"2019-08-06T22:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=221356"},"modified":"2021-02-27T06:47:48","modified_gmt":"2021-02-27T05:47:48","slug":"fallen-bei-online-softwarekauf-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/07\/fallen-bei-online-softwarekauf-teil-2\/","title":{"rendered":"Fallen beim Online-Softwarekauf &ndash; Teil 2"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>In <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Teil 1<\/a> dieser Artikelreihe hatte ich mich mit der Frage des Softwarekaufs bei Online-Anbietern befasst. Am Beispiel des Anbieters lizengo hatte ich beleuchtet, welche (legalen) M\u00f6glichkeiten es gibt. Nachfolgend gehe ich auf die juristischen Fallstricke ein, die f\u00fcr K\u00e4ufer lauern.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Gehe ich nun davon aus, dass jemand eine Software bei Online-Shops kauft, stellt sich die Frage, ob er rechtlich auf der sicheren Seite ist. Das gilt vor allem f\u00fcr die 'billigen Angebote' zu Windows und Office. <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/56bed4ecc4984787bb4b04421324712d\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Bei heise <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/forum\/c-t\/Kommentare-zu-c-t-Artikeln\/forum-20593\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">im Forum<\/a> wird ja heftig diskutiert, ob das legal sei und das ich ja mit dem gekauften Produkt den Produktschl\u00fcssel erhalte und diesen zur Produktaktivierung verwenden kann. Da ich mich seit einem Jahr mit dem Thema befasse m\u00f6chte ich die Details mal etwas genauer aufbereiten.<\/p>\n<h2>Was kaufe ich genau?<\/h2>\n<p>Aber werfen wir doch kurz einen Blick auf die Sachlage, wie sich das Ganze aus Lizenzierungssicht darstellt. Unterschieden werden muss, wo ich eine Software kaufe und um welches Softwarepaket (Neuware oder eine gebrauchte Software) es sich genau handelt. Daraus ergeben sich f\u00fcr den K\u00e4ufer verschiedene rechtliche und technische Aspekte.<\/p>\n<ul>\n<li>Kaufe ich ein Softwareprodukt mit elektronischem Download direkt bei Microsoft, ist das Neuware, direkt vom Hersteller. Ich erhalte zwar 'nur' den Produktkey und einen Download-Link. Da ich aber direkt beim Hersteller kaufe, wird das Produkt auch lizenziert (andernfalls w\u00e4re es ja Betrug).<\/li>\n<li>Kaufe ich im Handel ein Microsoft Produkt mit Datentr\u00e4ger (z.B. ein Office-Paket), welches von Microsoft stammt und neu ist, erhalte ich mit dem Kauf des Produkts ebenfalls eine Lizenz.<\/li>\n<li>Kaufe ich in einem Online-Shop ein angebotenes Microsoft Produkt mit elektronischem Download, wird die Sache kompliziert. Ist es ein Neuprodukt von Microsoft, erhalte ich mit dem Download den Produktschl\u00fcssel und gleichzeitig eine Lizenz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bis zu diesem Punkt ist alles noch in trockenen T\u00fcchern. Schwierig wird es aber, wenn ich in einem Online-Shop (egal ob bei lizengo oder einem anderen Anbieter) dagegen eines der typischen Microsoft Produkte erwerbe. Dort handelt es sich in der Regel nicht um Neuware sondern es wird 'Gebrauchtsoftware' angeboten (besonders diffizil wird es, wenn der H\u00e4ndler mit Neuware wirbt, aber von einem Erstlizenznehmer gekaufte Keys verwendet &#8211; dann ist es juristisch Gebrauchtsoftware). In diesem Szenario muss das Ganze juristisch aufgedr\u00f6selt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Online-H\u00e4ndler bietet in seinen Shops nur den Download sowie einen Lizenzkey f\u00fcr die K\u00e4ufer an.<\/li>\n<li>Bei den Lizenzkeys handelt es sich aber meist um Multi-Activation-Keys (MAKs). Ein Key erlaubt meist eine gewisse Anzahl an Aktivierungen (z.B. 50).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die MAKs stammen aus Volumenlizenzvertr\u00e4gen von Firmen, die angeblich nicht mehr gebraucht werden. Juristisch ist inzwischen gekl\u00e4rt, dass auch die Aufsplittung von MAKs\u00a0 aus Volumenlizenzen mit Verkauf einzelner Lizenzkeys zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<blockquote><p>Mir liegen auch R\u00fcckmeldungen vor, dass sogar einzelne Retail-Keys \u00fcber Online-Shops verkauft wurden. Eine genaue Nachpr\u00fcfung \u00fcber Microsoft ergab als R\u00fcckmeldung, dass diese Schl\u00fcssel \u00fcber das Dreamspark-Programm ausgegeben wurde (also nur f\u00fcr Entwickler und Studierende). Eine Lizenzierung an Endkunden ist von Microsoft nicht vorgesehen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Jetzt kommt aber eine technische und eine juristische Komponente ins Spiel. Schauen wir uns das Ganze mal etwas detaillierter an.<\/p>\n<h3>Die technische Seite der Produktaktivierung<\/h3>\n<p>Bei der technischen Komponente geht es nur um die Frage, ob sich ein Lizenzkey, den der K\u00e4ufer erhalten hat, aktivieren l\u00e4sst.<\/p>\n<ul>\n<li>Verkauft der Online-H\u00e4ndler den Lizenzkey an 50 Kunden und aktiviert jeder Kunde das Produkt ein Mal, wird das klappen.<\/li>\n<li>Sofern aber einzelne Kunden ein Produkt mehrfach aktivieren, wird irgendwann die von Microsoft f\u00fcr diesen Schl\u00fcssel gesetzte Aktivierungsschwelle erreicht. Das Unternehmen sperrt den Key wegen illegaler Nutzung und das Produkt l\u00e4sst sich nicht mehr aktivieren.<\/li>\n<li>Die Online-Anbieter sind dann bestrebt, den Kunden einen neuen Schl\u00fcssel aus einem anderen Kontingent als Ersatz zu liefern. Das Produkt l\u00e4sst sich aktivieren und alles ist scheinbar gut, bis zur n\u00e4chsten Aktivierungssperre.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/forum\/c-t\/Kommentare-zu-c-t-Artikeln\/Verdaechtig-billige-Lizenzen-fuer-Windows-und-MS-Office-bei-Edeka\/MAK-Schluessel-Betrug\/thread-6077317\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kommentar bei heise<\/a> spiegelt dieses Modell recht gut wieder. Es ist also ein 'Spiel mit den technischen M\u00f6glichkeiten\/Unzul\u00e4nglichkeiten der Microsoft Produktaktivierung'. Lotteriespiel w\u00e4re der treffender Ausdruck.<\/p>\n<p>Man kann nur hoffen, dass die Aktivierungsschwelle bei Microsoft nicht erreicht wird und ist bei gesperrten Keys auf das Goodwill und die M\u00f6glichkeiten des Verk\u00e4ufers angewiesen, Ersatzschl\u00fcssel bereitzustellen. Und man ist darauf angewiesen, dass Microsoft dieses nicht generell unterbindet.<\/p>\n<h3>Die juristische Seite \u2013 Kauf und Verkauf sind meist legal \u2026<\/h3>\n<p>Kommen wir aber nun zur juristischen Seite. Der Verkauf des Lizenzkeys und der Kauf dieses Keys sind juristisch einwandfrei \u2013 das ist von der Rechtsprechung gekl\u00e4rt. Das gilt nat\u00fcrlich nur solange der Online-Shop die formalen Bedingungen einh\u00e4lt. In dieser Hinsicht ist auch die Aussage im eingangs zitierten <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/ct\/artikel\/Verdaechtig-billige-Lizenzen-fuer-Windows-und-MS-Office-bei-Edeka-4483497.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">heise-Artikel<\/a>, dass das legal sei, nicht falsch, aber leider nur die halbe Wahrheit.<\/p>\n<h3>\u2026 und bekomme ich eine Lizenz?<\/h3>\n<p>Aber wie schaut das mit der Lizenz aus? In Teil 1 hatte ich auch eine Stellungnahme Microsofts gegen\u00fcber heise zitiert, dass ein Lizenzkey keine Lizenz darstellt. Schauen wir uns die juristische Konstruktion bez\u00fcglich der Lizenz an.<\/p>\n<ul>\n<li>Lizenznehmer des Microsoft-Produkts ist der Erstk\u00e4ufer, der im Rahmen eines Volumenlizenzvertrages ein Kontingent an (MAK) Schl\u00fcsseln mit je x Aktivierungen gekauft hat.<\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p><em>Den Fall, dass der Verk\u00e4ufer einen Packen ungebrauchter OEM-, System-Builder oder gar Retail-Lizenzen gekauft hat, lasse ich mal au\u00dfen vor. Nach meinen bisherigen Beobachtungen kommen diese Varianten bei den Anbietern beim Verkauf an Endkunden praktisch kaum vor. Aber sollte ich mal mich irren; dann muss man den Einzelfall betrachten.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<ul>\n<li>Der Erstk\u00e4ufer ben\u00f6tigt einen Teil dieses MAK-Kontingents (oder den kompletten Bestand) nicht. Diesen kann er ganz legal verkaufen.<\/li>\n<li>Damit aber auch der K\u00e4ufer dieser Gebrauchtsoftware eine Lizenz hat, muss diese vom Erstk\u00e4ufer auf den n\u00e4chsten K\u00e4ufer formell \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr letzteres muss der Verk\u00e4ufer eine Erkl\u00e4rung abgeben, dass er alle Kopien der Software gel\u00f6scht hat und diese Softwarelizenzen nicht mehr nutzt. Der K\u00e4ufer ben\u00f6tigt einen Nachweis vom Verk\u00e4ufer, der genau dies best\u00e4tigt. Das Ganze muss \u00fcber die komplette Lizenzkette vorliegen. Mir liegen zwar Aussagen von lizengo der folgenden Art an K\u00e4ufer vor:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie bei uns erworbene Software ist v\u00f6llig legal nutzbar. Lizengo steht daf\u00fcr, dass wir uns an die geltenden gesetzlichen Regeln halten und Sorge daf\u00fcr tragen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine rechtm\u00e4\u00dfige Nutzung der Software vorliegen.<\/p>\n<p>Wir haben selbstentwickelte Softwarel\u00f6sungen im Einsatz, die Produktschl\u00fcssel auf Herkunft und verschiedene rechtlich relevante Kriterien f\u00fcr unsere Kunden pr\u00fcfen. Ausschlie\u00dflich bei Erf\u00fcllung aller Kriterien, werden Produktschl\u00fcssel in unser Verwaltungssystem \u00fcbergeben.\"<\/p><\/blockquote>\n<p>Klingt erst einmal gut, und ist juristisch nicht mal falsch. Die Lizenzschl\u00fcssel sind legal. Die Feinheit liegt in der Frage, ist es hinreichend, einen g\u00fcltigen Lizenzkey zu haben. Oder auf den Punkt gebracht: Ein K\u00e4ufer eines Lizenzschl\u00fcssels ben\u00f6tigt von Microsoft eine Lizenz \u2013 der Verk\u00e4ufer ist erst einmal au\u00dfen vor.<\/p>\n<p>Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Der \u00dcbergang der Lizenzkette muss dokumentiert sein und der Verk\u00e4ufer muss eine rechtlich bindende Erkl\u00e4rung, dass er die Software nicht mehr nutzt, abgeben. Das scheint, nach meinem bisherigen Wissen, leider nicht zu funktionieren. Das dokumentiere ich in Teil 3 an konkreten F\u00e4llen &#8211; so dass K\u00e4ufer zuk\u00fcnftig wissen, auf was zu achten ist.<\/p>\n<h2>Edeka und das Problem Wertgutschein<\/h2>\n<p>Unternehmen wir noch einen kurzen Schlenker zu Edeka und deren Softwarekarten f\u00fcr die Produktk\u00e4ufe bei lizengo. Ich habe jetzt \u00f6fters das Argument gelesen, 'wenn etwas schief geht, halte ich mich an Edeka'.\u00a0Wer bei Edeka also eine solche Karte erwirbt, mit dem geht der H\u00e4ndler keinen Kaufvertrag f\u00fcr das Produkt ein!<\/p>\n<p>Juristisch erwirbt man, nach meiner aktuellen Kenntnis, einen Wertgutschein, der innerhalb von drei Jahren eingel\u00f6st werden muss. Edeka ist damit Zwischenh\u00e4ndler und hat nichts mit der Lizenzgeschichte am Hut. Ist der Wertgutschein bei lizengo eingel\u00f6st, hat Edeka seine Pflichten erf\u00fcllt. Sollte man im Hinterkopf behalten.<\/p>\n<blockquote><p>Was ich aktuell nicht \u00fcberpr\u00fcfen konnte: Welche Art Produkt wird bei den Edeka Gutscheinen bereitgestellt. Wenn es Neuware, wie auf der Karte aufgedruckt, ist, hat der K\u00e4ufer auch eine Lizenz.<\/p><\/blockquote>\n<p>In Teil 3 und Teil 4 werfe ich dann einen konkreten Blick auf die Details in Sachen Lizenz\u00a0 und Dokumente zur Lizenz\u00fcbertragung (es gab Testk\u00e4ufe) und was Microsoft in einigen F\u00e4llen, in denen Testk\u00e4ufe der Rechtsabteilung zur Begutachtung vorgelegen haben, antwortete.<\/p>\n<p><strong>Artikelreihe:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\">Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen<\/a> \u2013 Teil 1<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221356\">Fallen beim Online-Softwarekauf<\/a> \u2013 Teil 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221369\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzh\u00fcrden<\/a> \u2013 Teil 3<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/09\/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4\/\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 4<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=222860\">Falle: Billige Software-Lizenzen \u2013 neue Erkenntnisse<\/a> \u2013 Teil 5<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/27\/inkassoforderung-nach-kauf-am-amazon-marketplace-teil-6\/\">Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 6<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=223188\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse<\/a>\u00a0\u2013 Teil 7<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/07\/neues-zu-fallen-bei-office-lizenzen-bei-edeka\/\" rel=\"bookmark\">Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka<\/a>\u00a0\u2013 Teil 8<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/17\/microsoft-klagt-gegen-lizengo-wegen-billig-lizenzen-teil-9\/\">Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen'<\/a>\u00a0\u2013 Teil 9<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/\">Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch f\u00fcr Privatnutzer?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/\">lizengo: Office online kaufen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/12\/09\/lizengo-kauf-und-verwaltung-von-softwarelizenzen-fr-firmen\/\">lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen f\u00fcr Firmen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/02\/27\/staatsanwaltschaften-verschicken-vorladungen-in-sachen-windows-10-lizenzkeys\/\">Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Teil 1 dieser Artikelreihe hatte ich mich mit der Frage des Softwarekaufs bei Online-Anbietern befasst. 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