{"id":221369,"date":"2019-08-08T00:30:00","date_gmt":"2019-08-07T22:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=221369"},"modified":"2023-04-29T10:47:14","modified_gmt":"2023-04-29T08:47:14","slug":"fallen-bei-online-softwarekauf-teil-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/08\/fallen-bei-online-softwarekauf-teil-3\/","title":{"rendered":"Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzh&uuml;rden &ndash; Teil 3"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>In <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\">Teil 1<\/a> und <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221356\">Teil 2<\/a> dieser Artikelreihe hatte ich mich mit der Frage des Softwarekaufs bei Online-Anbietern befasst. Speziell in Teil 2 bin ich darauf eingegangen, wo die juristischen Feinheiten beim Kauf von Gebrauchtsoftware liegen. Nachfolgend gehe ich auf das Problem des fehlenden Lizenznachweises, bzw. was man als K\u00e4ufer beachten sollte, ein.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Erfahrungen bei Online-Kauf<\/h2>\n<p>Vorab einige Erfahrungen, die mir im Hinblick auf Software-K\u00e4ufe beim Anbieter lizengo sowie bei anderen Shops, so unter die Augen gekommen sind.<\/p>\n<h3>Windows 10-Angebote im Detail<\/h3>\n<p>Anbieter wie lizengo bieten in ihren Online-Shops ja auch diverse Windows-Versionen an. Besonders attraktiv sind Lizenzen f\u00fcr Windows 7 oder f\u00fcr Windows 10 Pro, die zu Preisen unter 40 Euro angeboten werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/i.imgur.com\/ujLo6y2.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Windows 10 Pro-Angebot\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/ujLo6y2.jpg\" alt=\"Windows 10 Pro-Angebot\" width=\"659\" height=\"758\" \/><\/a><\/p>\n<p>Obiges Bild zeigt einen Softwarekauf, der \u00fcber eBay abgewickelt wurde \u2013 der Blog-Leser hat mir die Bestellbest\u00e4tigung zukommen lassen. Vom Anbieter lizengo wird eine Windows 10 Pro 'Neu &amp; Original \u2013 Vollversion Key \u2013 Download ESD' angeboten. Mal abgesehen davon, dass es ein solches Produkt bei Microsoft nicht gibt (Systembuilder, Retail oder OEM h\u00e4tte ich verstanden), wird dort auch nur ein 'Vollversion Key' angeboten \u2013 was immer das hei\u00dft. Interessant ist im nachfolgenden Verlauf, ob es sich wirklich um Neuware handelt.<\/p>\n<h3>Office-Angebote, die stutzig machen<\/h3>\n<p>Durch meine Aktivit\u00e4ten hier im Blog sind mir zwei Office-Bestellvorg\u00e4nge bei lizengo unter die Augen gekommen, die mich stutzig machen. Geht man in den Online-Shop finden sich diverse Office-Pakete im Angebot. Ich habe hier mal die Offerten zu Microsoft Office 2016 als Screenshot aufgezeigt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Office-Angebote\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/nIFTMB2.jpg\" alt=\"Office-Angebote\" \/><\/p>\n<p>Sieht alles ganz vern\u00fcnftig aus. Der erste Fall kam mit <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/#comment-64162\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">als Kommentar<\/a> zu einem Beitrag \u00fcber lizengo unter die Augen.<\/p>\n<blockquote><p>Ich habe heute eine solche 2019 Office-Pro Lizenz\/Version bei Lizengo erwerben wollen f\u00fcr 219,00 EUR. Nach PayPal-Zahlung erhalte ich die Mitteilung von Lizengo, dass nicht geliefert werden kann, Microsoft hat Lieferschwierigkeiten (???) Man bietet mir aber ohne jede weitere Zuzahlung die h\u00f6here Version, n\u00e4hmlich Office 2019 Pro-Plus an\u2026<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Kunde kauft im Shop eine Office 2019 Professional, bekommt aber eine Office 2019 Pro Plus offeriert. Damals glaubte ich noch an die Begr\u00fcndung 'Microsoft hat Lieferschwierigkeiten' \u2013 Office 2019 war gerade erschienen.<\/p>\n<p>Dann erreichte mich im Februar 2019 eine Mail von Daniela V. Sie ist als lokaler IT-Dienstleister aktiv und wollte f\u00fcr einen Kunden ein Office 2013 Home und Business auf diesem Weg kaufen. Idee war, ein gebrauchtes Office 2013 Home und Business in Form einer Box oder ein neues Paket in verg\u00fcnstigter Form zu erwerben (offiziell war das im Handel nicht mehr zu haben). Aber die K\u00e4uferin bekamen z.B. von lizengo einen Schl\u00fcssel f\u00fcr Office 2013 Professional Plus angeboten \u2013 die Begr\u00fcndung:<\/p>\n<blockquote><p>Microsoft Office Home and Business 2013 hat leider Lieferschwierigkeiten.<\/p>\n<p>Da dies nicht rechtzeitig im Shop angepasst wurde und wir Sie schnell beliefern m\u00f6chten, bieten wir Ihnen gerne Microsoft Office Professional Plus 2013, also die gr\u00f6\u00dfere Office Version, ohne jeglichen Aufpreis an.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dem K\u00e4ufer wurde aber ein R\u00fccktrittsrecht einger\u00e4umt. Da dieser Textbaustein weiter oben in 2018 auch f\u00fcr Office 2019 verwendet wurde, macht das doch stutzig. Kurz nach Freigabe von Office 2019 lie\u00df sich das noch verstehen &#8211; aber das geht seit einem halben Jahr so. Vermuteter Hintergrund ist, dass da bei Office Pro Plus wieder die Volumenlizenzkeys zum Einsatz kommen &#8211; denn diese Version wird nur Firmen mit Volumenlizenzvertrag (und MSDN-Abonnenten) angeboten. Damit wird aber der Nachweis des Ersch\u00f6pfungsgrundsatzes (siehe unten) f\u00e4llig.<\/p>\n<p>In beiden Office-F\u00e4llen sind die Besteller vom Kauf zur\u00fcckgetreten. F\u00fcr die IT-Dienstleisterin w\u00e4re f\u00fcr den gewerblichen Kunden keine saubere Lizenzierung m\u00f6glich gewesen. Was f\u00fcr Gro\u00dfkunden, die m\u00f6glicherweise Volumenlizenzvertr\u00e4ge haben und nur einige zus\u00e4tzliche Lizenzen dazukaufen m\u00f6chten, funktioniert, wirft bei 'Kleinstkunden' gem\u00e4\u00df folgenden Ausf\u00fchrungen rechtliche Probleme auf.<\/p>\n<h2>Das praktische Problem: Fehlender Lizenznachweis<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/19f33190199a425fa6b2ff5bc9419068\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Im Hinblick auf den Lizenznachweis, den der K\u00e4ufer im Zweifelsfall ben\u00f6tigt, gibt es ein praktisches Problem. Wird eine Gebrauchtsoftware gekauft, muss die Ersch\u00f6pfung der Lizenz beim urspr\u00fcnglichen Erwerber belegt werden.<\/p>\n<p>Mir sind vom Blog-Leser im letzten halben Jahr einige Informationen zugegangen, die einen genaueren Blick auf die Sachlage erm\u00f6glichen. Der Blog-Leser hat schlicht bei verschiedenen Online-Anbietern Microsoft-Software gekauft. Was er erhielt, war ein Download-Link, sowie einen Produktkey (durchg\u00e4ngig MAKs, es handelte sich um Gebrauchtsoftware). Aber in keinem Fall erhielt er eine Erkl\u00e4rung des Erstk\u00e4ufers, dass dieser best\u00e4tigt, dass die Softwarelizenz weiter verkauft und bei ihm deaktiviert wurde.<\/p>\n<h3>Wie ist das mit der Erkl\u00e4rung zur Lizenz?<\/h3>\n<p>Hier einmal eine Information, die mir vom Blog-Leser per Mail diesbez\u00fcglich zum Sachverhalt zugegangen ist:<\/p>\n<blockquote><p>Wenn man dort etwas einkauft, bekommt man einen Zettel, auf dem steht, dass man einen rechtlich gepr\u00fcften Lizenzschl\u00fcssel bekommt, den man zur Aktivierung der Software nutzen kann&#8230; merkst du was? Genau!<\/p>\n<p>Die verkaufen nur einen Lizenzschl\u00fcssel und gehen in keinem Satz darauf ein, dass sie eine Lizenz verkaufen.<\/p>\n<p>Ich habe [Anbieter x] darauf eine Bescheinigung und Freistellung formuliert, welches der aktuellen Rechtsprechung entspricht und expliziert darauf hinweist, dass eine tats\u00e4chlich existierende Lizenz verkauft wird.<\/p>\n<p>Nach R\u00fccksprache mit dem Vorgesetzten wurde das aber abgelehnt. Man w\u00fcrde nur ESD-Software verkaufen und die Rechnung w\u00fcrde als Nachweis f\u00fcr einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Kauf dienen.<\/p>\n<p>KORREKT. Weil man ordnungsgem\u00e4\u00df einen Lizenzschl\u00fcssel kauft und kein eLizenz. Wettbewerbsrechtlich ist das bereits als nicht rechtm\u00e4\u00dfig eingestuft worden, dagegen kann ein Privatmann jedoch nichts machen. Er kauft einen Lizenzschl\u00fcssel ohne Lizenz.<\/p>\n<p>Also ist es genau, wie ich gesagt habe: Die reizen das Recht aus.<br \/>\nWenn es dann mal zu einem Audit kommen sollte, hat der Kunde quasi nichts in der Hand, da es keine Haftungsfreistellung gibt. Zwar redet [Anbieter x] mit Microsoft, wenn aber rauskommt, dass die Software illegal ist, muss der [Anbieter x] nicht haften, sondern der Kunde :-)<\/p>\n<p>Denn der [Anbieter x] hat nachweislich keine Lizenz, sondern nur einen Schl\u00fcssel verkauft. Wie der Kunde an die Lizenz kommt, geht den [Anbieter x] nix an.<\/p><\/blockquote>\n<p>An Stelle des Platzhalters [Anbieter x] kann jeder beliebige Online-Anbieter, u.a. lizengo, geizhals, lizenzguru etc., eingesetzt werden. Da tun die sich nichts, wie Testk\u00e4ufe zeigen. Sprich: bei Privatanwendern l\u00e4uft alles darauf hinaus, dass niemand nachschaut. Bei Freiberuflern und kleinen Firmen d\u00fcrfte es \u00e4hnlich laufen \u2013 aber die sind alle ohne Lizenz (werde ich in Teil 4 noch mit Schreiben von Microsoft belegen).<\/p>\n<h3>Der Nutzer muss den Lizenznachweis f\u00fchren!<\/h3>\n<p>Kritisch wird es bei Firmen, die pl\u00f6tzlich einem Audit durch Microsoft unterzogen werden. Dort muss ein Lizenznachweis gef\u00fchrt werden, was nur mit einer Dokumentation der gesamten Lizenzkette samt Erkl\u00e4rung der Vorerwerber \u00fcber die Ersch\u00f6pfung erfolgen kann. Kann beim Audit (falls nachgefragt wird) kein Lizenznachweis erbracht werden, wird Microsoft eine Nachlizenzierung fordern. Aus den obigen Testk\u00e4ufen, aber auch aus den Kommentaren zu Teil 1 und Teil 2 geht hervor, dass diese schriftlichen Erkl\u00e4rungen wohl niemals ausgestellt werden.<\/p>\n<blockquote><p>Hier muss ich eine Einschr\u00e4nkung machen. Ich wei\u00df nicht, wie Anbieter wie lizengo das im B2B-Bereich mit Gro\u00dfkunden handhaben. M\u00f6glicherweise wird dort die Lizenzkette sauber und Audit-sicher dokumentiert. Beim Anbieter lizengo habe ich entsprechende Aussagen schon gelesen, so dass das m\u00f6glicherweise 'entspannter' abl\u00e4uft. Hier muss halt jeder Kunde selbst sehen, dass alles sauber ist \u2013 ich dokumentiere hier den Verlauf, wie er sich mir bei kleinen Testk\u00e4ufen darstellt.<\/p>\n<p>Was ich auch nicht beurteilen kann: Wie es mit den Software-K\u00e4rtchen, die man bei Edeka kauft, verh\u00e4lt. In Teil 1 habe ich ja einen Tweet eingebunden, der ein Microsoft Office 2019 Standard zeigt. M\u00f6glicherweise wird dann wirklich eine Neuware gem\u00e4\u00df der Produktkarte ausgeliefert und die Lizenzierung ist sauber. Sollte aber beim Einl\u00f6sen des Edeka-Gutscheincodes pl\u00f6tzlich Microsoft Office 2019 Professional Plus angeboten werden, f\u00e4llt man wieder in eine Grauzone (siehe oben).<\/p><\/blockquote>\n<h2>Obacht: Einsatz ohne Basis-Lizenz unzul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>An dieser Stelle m\u00f6chte ich noch einen Schlenker machen und einen Blick darauf werfen, was man bei der Nutzung von Windows-Volumenlizenzen wissen muss. Microsoft hat in seinem <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20221208123115\/https:\/\/download.microsoft.com\/download\/2\/D\/1\/2D14FE17-66C2-4D4C-AF73-E122930B60F6\/Windows-10-Volume-Licensing-Guide.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Volume-Licensing-Guide<\/a> (PDF) festgelegt, welche Restriktionen es gibt. Ich zitiere hier einfach einmal aus diversen Mails, die mich vom Blog-Leser erreicht haben.<\/p>\n<blockquote><p>Seite 07: \"Windows licenses available through Commercial Licensing are upgrade-only licenses.\"<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr Upgrades braucht man ein qualifiziertes Betriebssystem, sonst hat man keine Lizenz. Interessant ist f\u00fcr viele K\u00e4ufer eine Lizenz f\u00fcr die Pro-Versionen von Windows \u2013 oder ggf. sogar die Enterprise-Version. Diese Lizenzen \u2013 so die denn verkauft werden \u2013 erfordern aber explizit, dass f\u00fcr die Maschine eine qualifizierte Basis-Lizenz existiert (ist in <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/#comment-64846\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Kommentar<\/a> hier im Blog angesprochen worden). Wer also ein Windows 10 Home auf einer Maschine hat, l\u00e4uft imho bereits beim Kauf einer Pro-Version in Probleme. Sofern ich es nicht \u00fcbersehen habe, ist eine Home-Version keine qualifizierende Lizenz f\u00fcr eine Pro-Lizenz (aus Volumenlizenzvertr\u00e4gen). Beim Kauf einer Volumenlizenz von Windows 10 Enterprise muss der K\u00e4ufer aber eine Basislizenz von Windows 10 Pro besitzen. Nur beim Wechsel in den Education-Bereich gilt Windows Home als Basislizenz (aber das ist ein spezieller Fall, der hier nicht abgehandelt werden soll).<\/p>\n<p>Es gibt noch ein weiteres Problem. Die Pr\u00e4misse 'OEM-Basislizenz liegt vor' trifft auch nicht zu, wenn ein Rechner z.B. selbst zusammengestellt oder mit Linux oder FreeDOS als Betriebssystem ausgeliefert wird. Und die Basis-Lizenz ist auch nicht vorhanden, wenn Windows in virtuellen Maschinen installiert wird. Sprich: Man muss eine g\u00fcltige Basislizenz f\u00fcr die Maschine von Microsoft kaufen. Interessant ist auch ein Schriftwechsel zwischen dem Blog-Leser und einem Online-H\u00e4ndler zu genau diesem Thema:<\/p>\n<blockquote><p>Vielen Dank f\u00fcr den freundlichen Chatverlauf am heutigen Mittag.<\/p>\n<p>Nach l\u00e4ngerer Rechersche und interner R\u00fccksprache, muss ich meine Aussage ein wenig ver\u00e4ndern. Sofern Sie eine MAK-Volumenlizenz, auf einem Computer ohne Betriebssystem, einsetzen m\u00f6chten, m\u00fcssen Sie die dazugeh\u00f6rende Anzahl an OEM Produktschl\u00fcsseln erwerben. Hierbei werden die Windows OEM-Keys nicht zur Aktivierung verwendet, diese dienen ausschlie\u00dflich als Nachweis daf\u00fcr den Windows MAK in H\u00f6he des Volumens der vorhandenen Windows OEM-Keys verwenden zu d\u00fcrfen.<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr den Blog-Leser war damit das Fall klar: Man versucht normale Kunden vorzugaukeln,<br \/>\ndass man ein Lizenzrecht erh\u00e4lt. Die kaufen dann dort einen \"sicheren\" Key. Der Anbieter ist juristisch fein raus, denn die Lizenzschl\u00fcssel (urspr\u00fcnglich schreibt der Leser Lizenzen) sind ja legal und g\u00fcltig. Nur darf der Kunde diesen Lizenzschl\u00fcssel und damit die m\u00f6glicherweise \u00fcbertragene Lizenz nicht ohne Basislizenz (qualifiziertes Betriebssystem)<br \/>\nverwenden. Der Blog-Leser schreibt dazu:<\/p>\n<blockquote><p>Die Frechheit ist, dass dies dem Kunden verheimlicht wird. Es wird nirgends gesagt, dass es sich um Upgrade-Lizenzen handelt. Und ich vermute hier auch einen Trick: Es wird lediglich im B2B-Bereich offen mit \"Volumenlizenzen\" geworben. Ich denke, die tun das um sich abzusichern. [\u2026]<br \/>\nIn meinem Fall habe ich den Laden ertappt und er gibt offen zu, dass meine Vermutung stimmt: Man braucht eine Basislizenz. Das wird er sicher auch gegen\u00fcber dem Bundestag, IKEA &amp; Co. getan haben. Gegen\u00fcber der Lieschen-M\u00fcller-GbR wird er dies aber sicher nicht tun, da die niemals mit Audit &amp; Co. zu tun haben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Nehmen wir nun einmal an, dem B2B-Kunden (oder dem Endkunden) liegen die legalen Basis-Lizenzen von Microsoft vor. Demzufolge d\u00fcrfte er ja die Lizenzkeys legal f\u00fcr das Upgrade verwenden. Nun kommt die n\u00e4chste H\u00fcrde, der Nachweis des Lizenz\u00fcbergangs gem\u00e4\u00df Ersch\u00f6pfungsgrundsatz.<\/p>\n<h2>Nachweis des Lizenz\u00fcbergangs<\/h2>\n<p>In Teil 1 hatte ich ja auf meine Artikel verlinkt, in denen ich die Prinzipien im Hinblick auf den Handel von Gebrauchtsoftware samt Lizenz\u00fcbergang, unter Ber\u00fccksichtigung diverser Gerichtsurteile, beleuchtet habe. Werfen wir einfach mal einen Blick auf die Sachlage. Ich zitiere einen Auszug aus einer Mail des Blog-Lesers.<\/p>\n<blockquote><p>Zu Lizengo: Du darfst Firmen- und Privatkunden nicht in einen Topf werfen. F\u00fcr Firmen (Bundestag, IKEA usw.) bietet Lizengo Volumenlizenzen an: MAK, KMS f\u00fcr Clients und die CAL f\u00fcr Server. Jede Lizenz ben\u00f6tigen eine Basis- bzw. F\u00fclllizenz. Firmen haben meistens eine, weil der Laptop mit OEM und der Desktop mit OEM oder OEM\/SB kam. Jeder Lizenzbeauftragte wei\u00df das und genie\u00dft Vorteile, z.B. auch Windows 7 mit einer Windows 10-Lizenz ausf\u00fchren zu d\u00fcrfen (Downgraderecht). \u00dcberhaupt gibt es gerade im Business-Bereich sichere und gerichtsbew\u00e4hrte Methoden, Lizenzen als Gebrauchtlizenzen zu \u00fcbertragen. Auch Privatkunden d\u00fcrfen diese Lizenzen ganz normal kaufen und verwenden, aber sie m\u00fcssen halt eine F\u00fcll- bzw. Basislizenz haben.<\/p>\n<p>Die Firmen und Beh\u00f6rden k\u00f6nnen sich \u00fcbrigens solchen Anbietern nicht mehr verschlie\u00dfen, denn sie m\u00fcssen bei der Software-Anschaffung auch gebrauchte Software ausschreiben. Das wurde vor kurzem geurteilt. Man muss dann halt vertraglich eine rechtliche Freistellung vereinbaren und<br \/>\nfordern, dass der Lieferant die komplette Lizenzkette offen legt. Das machen viele Gebrauchtsoftwareh\u00e4ndler aber nur bei Gro\u00dfauftr\u00e4gen, z.B. ab 2.000 bis 5.000 Euro. \u201eNur bei Microsoft\" zu kaufen, ist heute bei Ausschreibungen rechtsg\u00fcltig untersagt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das sind erst einmal wichtige Informationen \u2013 die auch Basis meiner fr\u00fcheren Blog-Beitr\u00e4ge zum Softwarekauf bei lizengo waren. Wenn ich Gro\u00dfkunde bei lizengo bin, l\u00e4uft das m\u00f6glicherweise\/vermutlich problemlos.<\/p>\n<p>Problem d\u00fcrften die kleinen Firmen und die privaten K\u00e4ufer sein. Zur Thematik f\u00fchrt der Blog-Leser aus, dass Microsoft nicht sagt, das die Lizenz ung\u00fcltig sei. Vielmehr fragt Microsoft im Zweifelsfall nur nach dem Nachweis der Lizenzkette. Und genau da liefern die Online-H\u00e4ndler die von der Rechtsprechung zum Nachweis des 'Lizenz\u00fcbergangs wegen Ersch\u00f6pfung' geforderten Nachweise wohl nicht (sollte ich mich irren, k\u00f6nnt ihr das ja in den Kommentaren nachtragen). Es ist in den ergangenen Urteilen zu Gebrauchtsoftware geregelt, dass derjenige, der sich auf die Ersch\u00f6pfung beruft, die Nachweise erbringen muss. Zum Ersch\u00f6pfungsgrundsatz hat mir der Blog-Leser folgende Hinweise geschickt:<\/p>\n<blockquote><p>Wenn Verk\u00e4ufer eine Produkt verkauft und sagt: \"ersch\u00f6pft\", muss er es das nachweisen k\u00f6nnen. Es ist nur nicht genau gekl\u00e4rt, in welchem Umfang und wem gegen\u00fcber in welchem Umfang. Rein theoretisch muss der Verk\u00e4ufer dies nur gegen\u00fcber dem eigentlichen Rechteinhaber, also Microsoft tun.<\/p><\/blockquote>\n<p>Und jetzt geht es in die Feinheiten der Art 'wo kein Kl\u00e4ger, da kein Richter'. Einen Privatanwender wird Microsoft wohl nicht auf g\u00fcltige Lizenzen pr\u00fcfen (auch wenn das rechtlich m\u00f6glich w\u00e4re, ist der Aufwand kaum tragbar). Aber es bleibt festzuhalten: Der K\u00e4ufer ist ohne g\u00fcltige Lizenz unterwegs bzw. kann dies im Zweifelsfall nicht nachweisen.<\/p>\n<h3>Beim Audit ist eine l\u00fcckenlose Dokumentation erforderlich<\/h3>\n<p>Kritischer sieht es aber in Firmen aus, wenn ein Audit stattfindet. Dort muss der K\u00e4ufer im Rahmen der Pr\u00fcfung nachweisen, dass \"die Lizenz als ersch\u00f6pft gekauft wurde\". Eine l\u00fcckenlose Dokumentation der Lizenzkette ist da unerl\u00e4sslich. Ich hatte in fr\u00fcheren Blog-Beitr\u00e4gen bereits auf <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20201224110208\/https:\/\/www.u-s-c.de\/kauf-tipps-gebrauchte-software-lizenzen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesen Artikel<\/a>, hingewiesen der in einer FAQ diesen Sachverhalt beleuchtet. In <a href=\"https:\/\/www.u-s-c.de\/wp-content\/uploads\/5-Tipps-19-07-18.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem PDF-Dokument<\/a> gibt die Firma USC praktische Hinweise, worauf man achten sollte.<\/p>\n<blockquote><p>Es finden sich hier im Blog in Kommentaren zu Teil 1 und 2 und im Internet immer wieder Aussagen 'ich brauche nur einen Nachweis des Erstk\u00e4ufers' \u2013 oder 'Als Privatanwender brauche ich das nicht nachweisen'. Rechtlich ist das wohl gekl\u00e4rt und auch einleuchtend: Wenn eine Lizenz \u00fcber mehrere Besitzer l\u00e4uft, muss zweifelsfrei belegt werden, dass die Lizenz bei den Zwischenbesitzern nicht in Benutzung ist. Man will ja vom Lizenzgeber, in diesem Fall Microsoft, etwas.<\/p><\/blockquote>\n<h3>Erfahrung aus der Praxis: Best\u00e4tigung wird verweigert<\/h3>\n<p>Nun wird man sagen: Kein Problem, fordern wir einfach die 'Freistellungserkl\u00e4rung' vom Verk\u00e4ufer an. Der Blog-Leser teilte mir per Mail mit, dass er mehrere Testk\u00e4ufe (als Gewerblicher) durchgef\u00fchrt habe \u2013 in keinem Fall erhielt er die betreffenden Nachweise, obwohl er den Verk\u00e4ufern ein entsprechendes Formular mit der Bitte um Unterschrift zukommen lie\u00df. Er k\u00f6nnte sich nun auf die M\u00e4ngelhaftung berufen und vom Kauf zur\u00fccktreten bzw. Nachbesserung verlangen. Zum Thema wies er mich in einer Mail auf einen weiteren Aspekt hin und schrieb mir:<\/p>\n<blockquote><p>Und das Ganze hat noch ein Problem: Sobald ich eine gebrauchte Lizenz &#8211; auch privat &#8211; weiterverkaufe, berufe ich mich auf die Ersch\u00f6pfung und bin gegen\u00fcber Microsoft nachweispflichtig. Mir liegen die Dokumente aber gar nicht vor. Daher ist die Lizenzkette ja wichtig, damit man nachweisen kann, wer nachweispflichtig ist.<\/p>\n<p>1. Die Firma \/ die Person die urspr\u00fcnglich die Lizenz neu gekauft hat.<br \/>\n2. Die Firma \/ die Person, welche die Lizenz dann gebraucht von dort neu gekauft hat und<br \/>\n3. usw.<\/p><\/blockquote>\n<blockquote><p>Aber was ist, wenn es die Firma dann nicht mehr gibt? Dann kann ich n\u00e4mlich nichts nachweisen. Dazu braucht man Nachweise, dass Firma\/Person 1 die Installation auch wirklich gel\u00f6scht hat. S2-Software verkauft MAK-Keys mehrfach, die nur noch 20 Aktivierungen frei haben. Dann ist vorprogrammiert, dass ich die in 1-2 Jahren nicht mehr aktivieren kann.<\/p>\n<p>Wenn ich dann in 1-2 Jahren darauf hinweise, dass die Lizenz ohne Begrenzung g\u00fcltig sein muss (das sieht die Ersch\u00f6pfung so vor), dann schicken die mir einen neuen Key. ABER: dieser Key geh\u00f6rt ggf. zu irgendeiner Lizenz, nicht zu der urspr\u00fcnglichen und zack, sitzt man bei einem Audit in der Falle.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die hier angerissenen Fragestellungen zeigen, welches juristisches Minenfeld man mit dem Kauf des Lizenzkeys betritt.\u00a0Manche Feinheiten, die sich aus den Microsoft Lizenzvereinbarungen ergeben, habe ich aus Vereinfachungsgr\u00fcnden unter den Tisch fallen lassen. Ich formuliere es mal vorsichtig: Die Chance, bei der Lizenzierung Fehler zu begehen und ohne Lizenz dazustehen (oder den Lizenz\u00fcbergang nicht nachweisen zu k\u00f6nnen), sind sehr hoch. In Teil 4 beleuchte ich konkret F\u00e4lle einer Lizenzpr\u00fcfung durch Microsoft f\u00fcr Testk\u00e4ufe und zeige, was sich da noch f\u00fcr juristische Implikationen im Hinblick auf Downloads von Installationsabbildern ergeben. Danach ziehe ich ein Fazit.<\/p>\n<blockquote><p>Mir ist \u00fcbrigens <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20210509003942\/https:\/\/www.software-express.de\/news\/achtung-bei-microsoft-produktkeys-softwarepiraterie-bei-windows-und-office\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dieser Artikel<\/a> aus dem Jahr 2014 in die Finger gefallen. Dort ging es um den Verkauf von Schl\u00fcsseln, die Microsoft dann sperren lie\u00df. Im Artikel wird auch die Frage 'Lizenzkey und Lizenz' gestreift. Ziemlich eindeutig der Schluss, der sich aus diesem Artikel ziehen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>PS: Da es in den Kommentaren mal wieder einschl\u00e4gt &#8211; es geht in den Artikeln rein um die Frage, wie sieht es rechtlich aus. Aus den dokumentieren Einzelf\u00e4llen kann man nat\u00fcrlich auch nicht ableiten 'das ist immer so'. An Hand der Beitr\u00e4ge hat der Leser\/die Leserin jetzt den roten Faden, auf was man achten und was man wissen sollte und kann danach handeln.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Artikelreihe:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\">Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen<\/a> \u2013 Teil 1<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221356\">Fallen beim Online-Softwarekauf<\/a> \u2013 Teil 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221369\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzh\u00fcrden<\/a> \u2013 Teil 3<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/09\/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4\/\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 4<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=222860\">Falle: Billige Software-Lizenzen \u2013 neue Erkenntnisse<\/a> \u2013 Teil 5<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/27\/inkassoforderung-nach-kauf-am-amazon-marketplace-teil-6\/\">Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 6<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=223188\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse<\/a>\u00a0\u2013 Teil 7<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/07\/neues-zu-fallen-bei-office-lizenzen-bei-edeka\/\" rel=\"bookmark\">Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka<\/a>\u00a0\u2013 Teil 8<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/17\/microsoft-klagt-gegen-lizengo-wegen-billig-lizenzen-teil-9\/\">Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen'<\/a>\u00a0\u2013 Teil 9<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/\">Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch f\u00fcr Privatnutzer?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/\">lizengo: Office online kaufen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/12\/09\/lizengo-kauf-und-verwaltung-von-softwarelizenzen-fr-firmen\/\">lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen f\u00fcr Firmen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Teil 1 und Teil 2 dieser Artikelreihe hatte ich mich mit der Frage des Softwarekaufs bei Online-Anbietern befasst. Speziell in Teil 2 bin ich darauf eingegangen, wo die juristischen Feinheiten beim Kauf von Gebrauchtsoftware liegen. Nachfolgend gehe ich auf &hellip; <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/08\/fallen-bei-online-softwarekauf-teil-3\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,7459,301],"tags":[5594,4322,4023,3288],"class_list":["post-221369","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-software","category-windows","tag-lizenzen","tag-office","tag-recht","tag-windows-en"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/221369","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=221369"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/221369\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=221369"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=221369"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=221369"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}