{"id":222860,"date":"2019-09-26T00:04:00","date_gmt":"2019-09-25T22:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=222860"},"modified":"2022-01-12T19:18:35","modified_gmt":"2022-01-12T18:18:35","slug":"falle-billige-software-lizenzen-neue-erkenntnisse-teil-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/26\/falle-billige-software-lizenzen-neue-erkenntnisse-teil-5\/","title":{"rendered":"Falle: Billige Software-Lizenzen &ndash; neue Erkenntnisse &ndash; Teil 5"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Beim Kauf g\u00fcnstiger Microsoft-(Gebraucht-(Software) \u00fcber Online-Shops im Internet kann man einige Fehler machen. Nun sind mir Schriftwechsel von Anbietern mit Kunden in die H\u00e4nde gefallen, die ein neues Licht auf die Geschichte werfen. Ich dachte, ich bereite das Ganze in einem weiteren Artikel auf.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Worum geht es genau?<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/88d04fd6af774a31b91599cba1b42ef4\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Im Internet werden in Onlineshops g\u00fcnstige Angebote f\u00fcr Windows, Office oder andere Microsoft-Produkte unterbreitet. Das Problem bei der Geschichte in Kurzform: Die H\u00e4ndler argumentieren, dass sie die Software als gebraucht g\u00fcnstig an Kunden abgeben k\u00f6nnen. Dabei gibt es aber diverse Fallstricke, die ich Anfang August 2019 in einer l\u00e4ngeren Artikelreihe aufgearbeitet hatte (siehe Linkliste am Artikelende).<\/p>\n<p>Verkauft wird den Kunden in der Regel nur ein Produktschl\u00fcssel, aber keine Lizenz. Dieser Handel der Produktkeys ist legitim, und Software kann auch rechtssicher zwischen einem Erstk\u00e4ufer und einem Folgek\u00e4ufer \u00fcbertragen werden, sofern bestimmte Grunds\u00e4tze eingehalten werden. Diese Grunds\u00e4tze werden aber in der Regel nicht beachtet und der K\u00e4ufer steht am Ende des Gesch\u00e4fts ohne g\u00fcltige Lizenz da. Gerade im Firmenumfeld ist das ein gewisses Problem.<\/p>\n<p>Hier mal exemplarisch zwei Statements von Anbietern, die das Thema gerne in 'Zusicherungen' f\u00fcr den Kunden verpacken, aber wohl die von der Rechtsprechung geforderten Bedingungen zum Lizenztransfer nicht erf\u00fcllen k\u00f6nnen oder wollen.<\/p>\n<h2>#1: Ein Statement von lizengo<\/h2>\n<p>Von einem Blog-Leser, der f\u00fcr Kunden Software von lizengo kauft, ging mir der folgende Text zu, den der Anbieter diesem im Hinblick auf eine Anfrage zur Rechtm\u00e4\u00dfigkeit schickte.<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr xxxx,<\/p>\n<p>vielen Dank f\u00fcr Ihre Nachricht.<\/p>\n<p>Ihre Rechnung dient als Nachweis f\u00fcr einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Kauf. Die Lizenz erwerben Sie selbst durch die Best\u00e4tigung der EULA w\u00e4hrend der Installation.<\/p>\n<p>Die Rechnung, die Sie erhalten, hat auch \u00fcber ein unwahrscheinliches Ableben der Firma lizengo hinaus Bestand.<\/p>\n<p>Wir kaufen bei vielen Distributoren hohe St\u00fcckzahlen von neuen Produktschl\u00fcsseln auf, welche nicht verwendet oder installiert wurden. Durch diese Art des Einkaufs, dem Entfall von Liefer-und Lagergeb\u00fchren aufgrund des virtuellen Lieferweges, k\u00f6nnen wir derart g\u00fcnstige Preise realisieren und weitergeben.<\/p>\n<p>Bei weiteren R\u00fcckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung<\/p><\/blockquote>\n<p>Klingt gut \u2013 hat nur ein Problem: Es ist lediglich eine Bekundung des Anbieters \u2013 Lizenzgeber ist aber Microsoft. Und ob Microsoft die obige Konstruktion akzeptiert, wird mit keinem Wort erw\u00e4hnt. An dieser Stelle weise ich auf meinen Artikel <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/09\/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4\/\"><em>Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage<\/em><\/a><em>\u00a0 \u2013 Teil 4 <\/em>hin, in dem ich das Thema 'Lizenzpr\u00fcfung durch Microsoft' angesprochen habe. Microsoft gen\u00fcgt bei Gebrauchtlizenzen in der Regel der Key und der Nachweis eines Kaufs nicht \u2013 es muss die Lizenz\u00fcbertragung samt Ersch\u00f6pfung\u00a0 nachgewiesen werden. Ich hatte dem Blog-Leser vorgeschlagen, bei PID-Pr\u00fcfung durch Microsoft anhand der Kaufunterlagen durchzuf\u00fchren. Dann wird es klar, ob er durch den Kauf des Produkts eine g\u00fcltige Lizenz erwirbt, die er an seine IT-Kunden weitergeben kann.<\/p>\n<h2>#2: Die 'Garantie' der H\u00e4ndler<\/h2>\n<p>Der Blog-Leser, der mich mit f\u00fcr die Artikelreihe mit diversen Informationen rund um den Kauf von Gebrauchtlizenzen versorgte, habe ich zus\u00e4tzlich eine ganz interessante Information bekommen. Der Blog-Leser schreibt:<\/p>\n<blockquote><p>In den letzten Tagen habe ich Einsendungen von gewerblichen Lesern erhalten, dass Lizengo ihnen garantieren w\u00fcrde, sie bei einem \u201eAudit\" durch Microsoft zu unterst\u00fctzten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Also die Zusicherung eines H\u00e4ndlers, dass alles in Ordnung w\u00e4re \u2013 \u00e4hnlich wie in obigem Fall. Der Blog-Leser stellt dann aber berechtigt die Frage:<\/p>\n<blockquote><p>Nur wo beginnt und endet diese Garantie? Es gibt kein Garantieschreiben und sie ist auch kein Bestandteil des Kaufvertrags geworden. Kein H\u00e4ndler ist gesetzlich verpflichtet, eine Garantie auszusprechen. Wenn er sie nicht ausspricht, muss er sich folglich auch nicht daran halten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Analog zum fehlen von Nachweisen zum Eintritt der Ersch\u00f6pfung und des Umfangs des gesetzlichen Nutzungs\u00adrechts, fehlen also auch hier verbindliche Informationen zur Garantie.<\/p>\n<h3>Der H\u00e4ndler reagiert mit einer modifizierten Aussage<\/h3>\n<p>Der Blog-Leser schreibt weiterhin: <em>Ein Mitbewerber<\/em> [von lizengo] wurde <em>bei der letzten \u00dcberarbeitung seiner Website hier etwas konkreter.<\/em> Bei dem H\u00e4ndler handelt sich um die <a href=\"https:\/\/www.s2-software.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">S2 Software GmbH &amp; Co. KG<\/a> aus der N\u00e4he von Koblenz, welche \u2013 \u00e4hnlich wie lizengo \u2013 Gebrauchtsoftware von Microsoft und anderen Herstellern anbietet. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0 kann eine Zertifizierung im Bereich Software Asset Management (SAM) nachweisen. Der Anbieter S2 wirbt zudem mit einem zertifizierten Lizenzhandel gem\u00e4\u00df ISO 9001. Das ist aber Augenwischerei, wenn diese 'alles rechtlich sicher' suggerieren soll. Denn die ISO 9001-Norm normiert Arbeitsabl\u00e4ufe im Hinblick auf den Umgang mit Abl\u00e4ufen. Mit zertifizierten Lizenzen und hat das nichts zu tun. Auf der Website wird weiterhin mit Pressepr\u00e4senz und Referenzen geworben.<\/p>\n<blockquote><p>Anmerkung: Bei letzterem sind wohl die vom Anbieter auf der Webseite aufgelisteten Gerichtsurteile etc. gemeint. Hier hatte ich ja bereits in den Teilen 1 bis 4 meiner Artikelreihe darauf hingewiesen, dass der Verkauf der Lizenzkeys legal ist. Die springende Frage ist aber: Erwerbe ich mit dem Kauf des Produkts und des gebrauchten Lizenzkeys auch eine von Microsoft anerkannte Lizenz? Und hier ergaben meine bisherigen Recherchen (siehe die Teile 1 bis 4 der Artikelreihe), dass Microsoft da regelm\u00e4\u00dfig zum Schluss kommt, dass ohne sauberen Nachweis der Ersch\u00f6pfung kein Lizenz\u00fcbergang stattfinden kann.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Blog-Leser, der das Thema schon l\u00e4nger aus rechtlicher Sicht verfolgt, hat bei diesem H\u00e4ndler hinsichtlich der Problematik genauer hingeschaut.\u00a0 Zum Thema Audit schreibt der H\u00e4ndler auf seiner Webseite:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWir garantieren Ihnen, Sie in einem ggfs. stattfindenden Audit kostenlos zu unterst\u00fctzen. Sollte Microsoft in einem solchen Audit erkl\u00e4ren, dass Sie die Lizenzen nicht nutzen d\u00fcrfen, w\u00fcrden wir in dem Fall die Lizenzen zur\u00fccknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten.\"<\/p><\/blockquote>\n<p>Dies ist bereits eine interessante Aussage, die mir bisher sonst so noch nicht unter die Augen gekommen ist. Der H\u00e4ndler wirbt also mit Geld-zur\u00fcck-Garantie.<\/p>\n<h3>Aber was bedeutet dies konkret?<\/h3>\n<p>Wenn es im gewerblichen Umfeld zu einem Audit durch Microsoft kommt, kann und sollte sich der Kunde an den H\u00e4ndler wenden. Der H\u00e4ndler sollte dann die Unterlagen an den Kunden oder Microsoft nachreichen.<\/p>\n<p>In jedem Fall m\u00fcssen dies Unterlagen sein, welche den Eintritt der Ersch\u00f6pfung nachweisen \u2013 denn dies ist der Kern, dass eine gebrauche Lizenz \u00fcberhaupt weiter \u00adver\u00e4u\u00dfert werden darf. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnte der H\u00e4ndler noch die urspr\u00fcnglichen Lizenzvertr\u00e4ge, Kaufunterlagen usw. nachweisen \u2013 gesetzlich ist er hierzu nicht verpflichtet.<\/p>\n<ul>\n<li>Im besten Fall f\u00e4llt die Pr\u00fcfung der Ersch\u00f6pfung positiv aus: alle Nachweise wurden erbracht und es gab auch keine anderen Probleme (z. B. die \u00dcberschreitung der Aktivierungszahl eines MAK).<\/li>\n<li>Sollte Microsoft nun aber nachweisen k\u00f6nnen, dass die urspr\u00fcngliche Lizenz eigentlich \u00fcberhaupt nicht f\u00fcr den europ\u00e4ischen Markt bestimmt war oder sollte die Ersch\u00f6pfung aus anderen Gr\u00fcnden nicht eingetreten sein [oder kann nicht nachgewiesen werden], gibt der H\u00e4ndler an, den Kauf r\u00fcckabwickeln zu wollen:Spitzfindigkeit am Rande: Der H\u00e4ndler schreibt, er w\u00fcrde die Lizenzen (die es ja ggf. gar nicht gibt) zur\u00fccknehmen und den urspr\u00fcnglichen Kaufpreis zur\u00fcck\u00adzahlen. Nur mal kurz klargestellt: Wenn Microsoft feststellt, dass der Kunde keine Lizenz besitzt und das Produkt nicht nutzen durfte, kann der H\u00e4ndler diese nicht vorhandene Lizenz auch nicht zur\u00fccknehmen. Das deutet darauf hin, dass dem H\u00e4ndler die Feinheit der Unterschiede bez\u00fcglich Lizenzkey und Lizenz nicht klar oder aber egal ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Und genau dann sitzt der Kunde gleich mehrfach in der Falle: Er ist darauf angewiesen, dass der H\u00e4ndler ihn beim Audit mit den notwendigen Unterlagen unterst\u00fctzt. Klappt das nicht und verweigert Microsoft die Anerkennung der Lizenzierung, hat der K\u00e4ufer \u00fcber einen m\u00f6glicherweise l\u00e4ngeren Zeit\u00adraum das Microsoft-Produkt ohne Lizenzierung eingesetzt; er war also unterlizenziert.<\/p>\n<p>Microsoft darf als Rechteinhaber nun aktiv werden und neben den Geb\u00fchren f\u00fcr die ordentliche Nachlizenzierung auch m\u00f6glichen Schadensersatz geltend machen \u2013 schlie\u00dflich ist Microsoft ja Rechteinhaber und der geprellte Kunde hat kein Nutzungsrecht an der Software. Sp\u00e4testens hier werden die gewerblichen Nutzer entweder einknicken oder k\u00f6nnen versuchen, vor Gericht zu ziehen. Aber gegen wen? Gegen den H\u00e4ndler? Gegen Microsoft?<\/p>\n<p>Die obige, vom Verk\u00e4ufer konstruierte Rechtsposition ist Humbug. Als Kunde erwartet man eine vollst\u00e4ndige, mangelfreie und rechtsm\u00e4ngelfreie Sache. Ein H\u00e4ndler darf gar nichts anderes anbieten. Eine R\u00fcckabwicklung ist durch den H\u00e4ndler aber gar nicht m\u00f6glich \u2013 dies muss durch den K\u00e4ufer geschehen. Die ausgesprochene Garantie \u00e4ndert hieran nichts.<\/p>\n<p>Eine Vertragsklausel, dass der Kunde auf seine Rechte gem\u00e4\u00df BGB verzichtet und quasi \u201eautomatisch\" vom Kaufvertrag zur\u00fccktritt, d\u00fcrfte ung\u00fcltig sein. Vielmehr d\u00fcrfte der Kunde vom H\u00e4ndler Nachbesserung fordern, da die Lieferung mangelhaft war. Dies kann ebenfalls bei Schadensersatzforderungen enden \u2013 denn durch eine m\u00f6gliche Forderung seitens Microsofts ist ja definitiv ein Schaden entstanden. Aber auch hier wird man in den wenigsten F\u00e4llen ohne Rechtsbeistand etwas bewegen k\u00f6nnen. Generell wird das eine eher kniffelige juristische Angelegenheit.<\/p>\n<p>Der Blog-Leser schreibt auf Grund der obigen Ausf\u00fchrungen: <em>Meinem Erachten nach widerspricht das Vorgehen des H\u00e4ndlers dem Grundgedanken einer Garantie. Es ist eher eine Absicherung f\u00fcr den H\u00e4ndler, m\u00f6glichst einfach aus der Sache heraus\u00adzukommen. Wenn das gebrauchte Lizenzrecht als ung\u00fcltig eingestuft wird, zahlt er einfach den Kaufpreis zur\u00fcck und l\u00e4sst den Kunden im Regen stehen. Das wirkt unlauter<\/em>.<\/p>\n<p>Weiter erg\u00e4nzt der Leser: <em>Es bleibt offen, wie [ein weiterer H\u00e4ndler] lizengo das Ganze handhabt und welchen Umfang die Garantie hat. Bislang wurde sich nicht offen dazu ge\u00e4u\u00dfert. Was jedem Kunden aber klar sein sollte: die Unterst\u00fctzung beim Audit und die Lagerung der physischen Unterlagen selbst, sind vermutlich nicht insolvenz\u00adsicher. Geht der H\u00e4ndler Konkurs, hat der Kunde niemanden mehr, bei dem er sich Unterst\u00fctzung holen k\u00f6nnte. Da die ben\u00f6tigten Nachweisunterlagen zum Eintritt der Ersch\u00f6pfung dann nicht mehr greifbar sind, steht der Kunde dann alleine auf weiter Flur. <\/em><\/p>\n<p>Also auch in diesem Fall kristallisiert sich heraus, dass das Thema Lizenz\u00fcbertragung f\u00fcr den Kunden wohl nicht rechtssicher abgewickelt wird. Ohne die entsprechenden Nachweise, die beim Kauf zu \u00fcbermitteln w\u00e4ren, bleibt das Ganze aus meiner Sicht also eine wackelige Angelegenheit.<\/p>\n<blockquote><p>Abschlie\u00dfende Bemerkungen: Ein Leser hat gegen\u00fcber dem Tippgeber auch angemerkt, dass einige Mitarbeiter und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der \u201eS2 Software GmbH &amp; Co. KG\" (in Person des Herrn Ronny Schausten), offenbar zahlreiche weitere Unternehmen betreiben. Dazu geh\u00f6ren u. a. \u201eTrusted License GmbH\", \u201eLowsoft GmbH\" und \u201eEuropsoft\". Der breit aufgestellte H\u00e4ndler l\u00e4sst zudem optische Datentr\u00e4ger mit der Installation von Microsoft Windows professionell herstellen.<\/p>\n<p>Beim Online-Auftritt des Fokus findet sich <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20210418165239\/https:\/\/unternehmen.focus.de\/sichere-softwarelizenzen-von-lowsoft.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener noreferrer\">dieser Artikel<\/a>, der bei sehr genauem Hinsehen als Anzeige von Lowsoft gekennzeichnet ist. Es gibt dort wieder das altbekannte Argumentationsmuster, dass der BGH zum Weiterverkauf entschieden habe. Alles korrekt, was aber fehlt, ist die Aufkl\u00e4rung, wie der Ersch\u00f6pfungsgrundsatz nachgewiesen werden muss. Und genau da liegt weiterhin der Knackpunkt. Wie das alles zu bewerten ist, m\u00f6ge jeder Leser selbst entscheiden.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Artikelreihe:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/06\/edeka-lizengo-und-die-verkauften-microsoft-lizenzen-teil-1\/\">Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen<\/a> \u2013 Teil 1<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221356\">Fallen beim Online-Softwarekauf<\/a> \u2013 Teil 2<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=221369\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzh\u00fcrden<\/a> \u2013 Teil 3<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/08\/09\/fallen-beim-online-softwarekauf-teil-4\/\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 4<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=222860\">Falle: Billige Software-Lizenzen \u2013 neue Erkenntnisse<\/a> \u2013 Teil 5<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/27\/inkassoforderung-nach-kauf-am-amazon-marketplace-teil-6\/\">Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace<\/a>\u00a0 \u2013 Teil 6<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/?p=223188\">Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse<\/a>\u00a0\u2013 Teil 7<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/07\/neues-zu-fallen-bei-office-lizenzen-bei-edeka\/\" rel=\"bookmark\">Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka<\/a>\u00a0\u2013 Teil 8<br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/10\/17\/microsoft-klagt-gegen-lizengo-wegen-billig-lizenzen-teil-9\/\">Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen'<\/a>\u00a0\u2013 Teil 9<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/11\/04\/gebrauchtsoftware-volumenlizenzen-auch-fr-privatnutzer\/\">Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch f\u00fcr Privatnutzer?<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/05\/31\/lizengo-office-online-kaufen\/\">lizengo: Office online kaufen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/12\/09\/lizengo-kauf-und-verwaltung-von-softwarelizenzen-fr-firmen\/\">lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen f\u00fcr Firmen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Kauf g\u00fcnstiger Microsoft-(Gebraucht-(Software) \u00fcber Online-Shops im Internet kann man einige Fehler machen. Nun sind mir Schriftwechsel von Anbietern mit Kunden in die H\u00e4nde gefallen, die ein neues Licht auf die Geschichte werfen. 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