{"id":230655,"date":"2020-04-12T00:03:00","date_gmt":"2020-04-11T22:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=230655"},"modified":"2024-08-23T22:29:14","modified_gmt":"2024-08-23T20:29:14","slug":"leistungsschutzrecht-google-muss-mit-franzsischen-verlegern-verhandeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2020\/04\/12\/leistungsschutzrecht-google-muss-mit-franzsischen-verlegern-verhandeln\/","title":{"rendered":"Leistungsschutzrecht: Google muss mit franz&ouml;sischen Verlegern verhandeln"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" src=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20200810043127\/https:\/\/r53.imgup.net\/Euro6918.jpg\" alt=\"\" align=\"left\" \/>Die franz\u00f6sische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat Google auferlegt, mit franz\u00f6sischen Verlegern zu verhandeln. Es geht um das neue Leistungsschutzrecht, welches seit Herbst 2019 in Frankreich gilt. Demnach m\u00fcssen Google oder Facebook den Verlegern eine Verg\u00fctung zahlen, wenn sie deren Inhalt in News-Suchergebnissen anzeigen.<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\nEs ist eines der umstrittensten Gesetze in der EU, das <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger<\/a> \u2013 eingef\u00fchrt von nationalen Staaten \u2013 und in Deutschland wegen Formfehlern zun\u00e4chst gescheitert. Konkret geht es darum, dass News-Aggregatoren und Suchmaschinen f\u00fcr die Schlagzeilen-Vorschau an die Verleger zahlen sollen. Es reicht also einen Link unterzubringen, um auf eine Nachricht zu verlinken. Schon soll der verlinkende an den Verleger des Artikels zahlen. Das Leistungsschutzrecht zielt vor allem drauf ab, Google mit seinem Dienst News daf\u00fcr bluten zu lassen, dass dort kurze Artikelanrisse und ggf. Bilder auf Zeitungsartikel angezeigt werden.<\/p>\n<h2>Kurzer R\u00fcckblick<\/h2>\n<p>In Deutschland wollten Zeitungsverleger \u00fcber die <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20201124055328\/https:\/\/vg-media.de\/de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">VGMedia<\/a> (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH) Zahlungen von Google erzwingen, weil der Suchriese Artikel mit Titel und einem kurzen Anrisstext in seinen Ergebnisseiten bei der Websuche anzeigt. Basis war in Deutschland das vergurkte Leistungsschutzrecht \u2013 ich hatte im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2013\/03\/04\/irrsinn-leistungsschutzrecht-und-mein-blog\/\">Irrsinn Leistungsschutzrecht und mein Blog<\/a> dazu Stellung genommen. Der Schuss der Verleger ging nach hinten los \u2013 die VGMedia hat keine signifikanten Einnahmen generiert (<a href=\"https:\/\/t3n.de\/news\/leistungsschutzrecht-einnahmen-kosten-820782\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">siehe<\/a>).<\/p>\n<p>In Spanien hat man von Verlegerseite ebenfalls versucht, Google anzuzapfen, weil dort ebenfalls News als Titel mit einem kurzen Anrisstext in der Suche aufgelistet wurden. Das Ende vom Lied: Google hat in Spanien schlicht sein Google News eingestellt \u2013 und damit war das Problem aus Google-Sicht erledigt (<a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/google-news-in-spanien-abgeschaltet-kein-geld-fuer-verlage-a-1009027.html\">siehe<\/a>). F\u00fcr die Verleger ging der Schuss nach hinten los, da deren Leserschaft in Folge der Auslistung schrumpfte.<\/p>\n<p>Im Fr\u00fchjahr 2019 kam, am Ende einer gro\u00dfen und erfolgreichen Lobby-Schlacht der Verleger, das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11), welches wieder Dollarzeichen in die Augen der Verleger zauberte. Die VGMedia will von Google einen Milliarden schweren Lizenzvertrag und s\u00e4mtliche Verlage und Sender in der EU vertreten (<a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/leistungsschutzrecht-vg-media-will-milliarden-von-google-1904-140770.html\">siehe<\/a>). Google lehnt das (in meinen Augen mit Recht) <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220128032928\/https:\/\/meedia.de\/2019\/04\/24\/haltlose-gedankenspiele-google-weist-milliarden-forderung-der-vg-media-zurueck\/\">als haltlose Gedankenspiele<\/a> ab. Netzpolitik.org hat sich f\u00fcr Deutschland 2019 in <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2019\/leistungsschutzrecht-google-soll-zahlen-aber-es-trifft-alle-suchmaschinen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Artikel<\/a> zum Thema ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p>Frankreich ist bisher das einzige Land, das das neue Recht der Urheberrechtsreform der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Presseverlage in ein nationales Gesetz umgesetzt hat. Das Gesetz trat im Oktober 2019 in Kraft. Der Artikel 15 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (fr\u00fcher Artikel 11), erlaubt es der Presse, Geld von Plattformen wie Google und Facebook zu verlangen, wenn diese Presseinhalte Inhalte online ver\u00f6ffentlichen. In <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/25\/google-zahlt-franzsischen-verlegern-keine-vergtung-fr-news-auszge\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">diesem Blog-Beitrag<\/a> hatte ich erw\u00e4hnt, dass Google die franz\u00f6sischen Verleger aber abblitzen lie\u00df \u2013 das wurde auch im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/09\/25\/google-zahlt-franzsischen-verlegern-keine-vergtung-fr-news-auszge\/\">Google zahlt franz\u00f6sischen Verlegern keine Verg\u00fctung f\u00fcr News-Ausz\u00fcge<\/a> thematisiert. Um keinen Traffic \u00fcber Suchmaschinen zu verlieren, gew\u00e4hren die meisten Verleger Google inzwischen die kostenlose Nutzung der Preview-Anzeigen in seinen Diensten.<\/p>\n<h2>Wettbewerbsbeh\u00f6rde zwingt Google zu Verhandlungen<\/h2>\n<p>Nun hat die franz\u00f6sische Kartellbeh\u00f6rde (Autorit\u00e9 de la Concurrence) Google dazu verdonnert, in den kommenden drei Monaten Verhandlungen mit franz\u00f6sischen Verlagen und Presseagenturen \u00fcber eine Verg\u00fctung von bislang kostenlos genutzten Inhalten zu f\u00fchren. Das geht aus <a href=\"https:\/\/www.autoritedelaconcurrence.fr\/fr\/communiques-de-presse\/droits-voisins-lautorite-fait-droit-aux-demandes-de-mesures-conservatoires\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dieser Mitteilung<\/a> hervor. Diese Weisung erging, nachdem sich Presseverlage und Agence France-Presse (AFP) Beschwerde gegen Google eingereicht hatten.<\/p>\n<p>Der Hintergrund: Google hatte beschlossen, Artikelausz\u00fcge, Fotos, Infografiken und Videos in seinen verschiedenen Diensten (Google Search, Google News und Discover) nicht mehr anzuzeigen, wenn der Verlag keine kostenlose Genehmigung erteilt. Die Beh\u00f6rde ist nun der Ansicht, dass die Praktiken von Google beim Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber das Leistungsschutzrecht wahrscheinlich einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen und den Pressesektor ernsthaft und sofort besch\u00e4digen w\u00fcrden. Die Beh\u00f6rde vermutet unfaire Handelsbedingungen, die Google den Verlagen und Nachrichtenagenturen auferlegt.<\/p>\n<p>Ziel der ausgesprochenen vorl\u00e4ufigen Ma\u00dfnahmen ist es, Verlagen und Presseagenturen, die dies w\u00fcnschen, die M\u00f6glichkeit zu geben, nach Treu und Glauben Verhandlungen mit Google aufzunehmen, um sowohl die Bedingungen f\u00fcr die Wiederherstellung als auch die Anzeige ihrer Inhalte zu er\u00f6rtern Entsch\u00e4digung, die damit verbunden sein kann. Die Verhandlungen m\u00fcssen binnen 3 Monaten aufgenommen werden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Verhandlungszeitraums muss Google die Anzeige von Textextrakten, Fotos und Videos gem\u00e4\u00df den vom betreffenden Verlag oder der zust\u00e4ndigen Presseagentur gew\u00e4hlten Methoden beibehalten. Um eine ausgewogene Verhandlung zu gew\u00e4hrleisten, sehen die Schutzma\u00dfnahmen au\u00dferdem einen Grundsatz der Neutralit\u00e4t hinsichtlich der Art und Weise vor, in der die gesch\u00fctzten Inhalte der betroffenen Redakteure und Agenturen in den Diensten von Google indexiert, klassifiziert und allgemeiner dargestellt werden.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctungspflicht soll r\u00fcckwirkend bis zum 24. Oktober 2019 gelten. Diese Anordnung erfordert, dass die Verhandlungen tats\u00e4chlich zu einem Verg\u00fctungsvorschlag von Google f\u00fchren. Google muss Verhandlungen innerhalb von 3 Monaten nach Aufforderung zur Er\u00f6ffnung von Verhandlungen eines Presseverlegers oder einer Presseagentur f\u00fchren.<\/p>\n<p>Google wird diese Ma\u00dfnahmen vorerst umsetzen, k\u00f6nnte aber gerichtlich dagegen vorgehen. Einige weitergehende Informationen lassen sich <a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/leistungsschutzrecht-google-soll-franzoesische-verlage-fuer-snippets-bezahlen-2004-147830.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">bei Golem<\/a> nachlesen. Pers\u00f6nlich halte ich das f\u00fcr einen Irrsinn, was in Sachen Leistungsschutzrecht abgeht und bin gespannt, wie Google das mittelfristig l\u00f6st.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die franz\u00f6sische Wettbewerbsbeh\u00f6rde hat Google auferlegt, mit franz\u00f6sischen Verlegern zu verhandeln. Es geht um das neue Leistungsschutzrecht, welches seit Herbst 2019 in Frankreich gilt. 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