{"id":241184,"date":"2021-01-06T08:36:19","date_gmt":"2021-01-06T07:36:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=241184"},"modified":"2022-08-09T10:42:02","modified_gmt":"2022-08-09T08:42:02","slug":"brexit-81-000-eu-domains-von-briten-suspendiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/01\/06\/brexit-81-000-eu-domains-von-briten-suspendiert\/","title":{"rendered":"Brexit: 81.000 .eu-Domains von Briten suspendiert"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/Stop.jpg\" align=\"left\"\/>Die EU hat 81.000 .eu-Domains, die von in Gro\u00dfbritannien ans\u00e4ssigen Personen&nbsp; registriert wurden, nach dem Brexit am 1. Januar 2021 suspendiert. Die Domain-Inhaber bekommen 3 Monate, um die Dom\u00e4ne eventuell zur\u00fcck zu bekommen. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg06.met.vgwort.de\/na\/2635f89199454b9c8701543642bd51af\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Ich hatte bereits zum 1. April 2018 im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/04\/01\/brexit-schatten-keine-eu-domains-mehr-fr-briten\/\">Brexit-Schatten: Keine EU-Domains mehr f\u00fcr Briten<\/a> \u00fcber die Angelegenheit berichtet. Damals gab es noch 317.000 .eu-Domains, die von Briten gehalten wurden. M\u00f6glicherweise hat der 1. April einige Leute im Glauben gelassen, dass das ein April-Scherz sei. War aber kein April-Scherz. Fakt ist aber, das eine .eu-Domain f\u00fcr Webseiten nur von EU-B\u00fcrgern registriert werden darf. Die EU-Kommission hatte seinerzeit die <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20180501040354\/https:\/\/ec.europa.eu\/info\/publications\/notice-stakeholders-withdrawal-united-kingdom-and-eu-rules-eu-domain-names_en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">entsprechende Information<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<blockquote>\n<p>As of the withdrawal date, undertakings and organisations that are established in the United Kingdom but not in the EU, and natural persons who reside in the United Kingdom will no longer be eligible to register .eu domain names or, if they are .eu registrants, to renew .eu domain names registered before the withdrawal date.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Ab dem Austrittsdatum sind Unternehmen und Organisationen, die im Vereinigten K\u00f6nigreich, aber nicht in der EU ans\u00e4ssig sind, sowie nat\u00fcrliche Personen mit Wohnsitz im Vereinigten K\u00f6nigreich nicht mehr berechtigt, .eu\"-Dom\u00e4nennamen zu registrieren oder, wenn sie .eu\"-Registranten sind, .eu\"-Dom\u00e4nennamen zu verl\u00e4ngern, die vor dem Austrittsdatum registriert wurden. War 2018 noch eine lange Zeit bis zum Brexit und das Thema ist 'aus dem Radar' verschwunden &#8211; obwohl f\u00fcr die Betroffenen im Blog-Beitrag bereits Optionen aus einem eco-Positionspapier genannt wurden. Ich hatte dann nochmals 2019 im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/02\/03\/brexit-eu-domains-und-der-internationale-datenverkehr\/\">Brexit, .eu-Domains und der internationale Datenverkehr<\/a> auf die Problematik hingewiesen &#8230;  <\/p>\n<h2>Brexit is done; .eu-Domains supendiert<\/h2>\n<\/p>\n<p>Nun ist der Brexit am 1. Januar 2021 passiert. Aktuell werden wohl noch 81.470 .eu-Domains von Briten gehalten. The Register <a href=\"https:\/\/www.theregister.com\/2021\/01\/05\/brexit_81000_eu_domains\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">berichtet hier<\/a>, dass 50.000 Briten, die insgesamt diese rund 81.000 .eu-Domains registriert hatten, sich am Neujahrsmorgen verwundert die Augen rieben. Denn die .eu-Domains waren suspendiert, sprich weder die Webseiten noch die dort gehosteten E-Mail-Adressen funktionierten noch. <\/p>\n<p>Hintergrund ist die Regel\u00e4nderung f\u00fcr den Domain-Registrar EURid, die die von .eu-Domains verwaltet. Die Europ\u00e4ische Kommission hat diese Regel\u00e4nderung dem Registrar auferlegt. Diese Regel sieht zwingend vor, dass der Besitz eines .eu-Dom\u00e4nennamens von der Mitgliedschaft des Dom\u00e4neninhabers in der Europ\u00e4ischen Union abh\u00e4ngig ist.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Standardm\u00e4\u00dfig ist es so, dass Domain-Registrare eine bestehende Domain-Inhaberschaft nicht widerrufen, solange die Domain-Geb\u00fchren bezahlt werden und es keine erfolgreiche Anfechtung der Domain-Inhaberschaft gibt. Das kann z.B. ein Beschlagnahmungsantrag der Strafverfolger oder gerichtlich entschiedener ein Streit um eine Markenverletzung sein. Jetzt gibt es aber bei .eu-Domains die Vorgabe: Kann nur von EU-B\u00fcrgern gehalten werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>F\u00fcr die Betroffenen ist das alles recht problematisch, da durch den Brexit-Hickhack die Regeln f\u00fcr die Domain-Inhaberschaft, laut The Register, seit Freigabe der .eu-Top-Level-Domain bereits drei Mal ge\u00e4ndert wurden.&nbsp; <\/p>\n<ul>\n<li>Im Jahr 2018, entschied die EU, dass jede .eu-Domain, die von einem Briten oder mit einer britischen Adresse registriert wurde, einfach gel\u00f6scht werden w\u00fcrde. Das h\u00e4tte auch Briten unter den .eu-Domaininhabern betroffen, die in der EU leben und arbeiten, weshalb diese mit Klagen drohten.  <\/li>\n<li>In der letzten Fassung der EU-Domain-Regeln hei\u00dft es nun, dass der Wohnsitz in der EU liegen muss. Das bedeutet, dass britische .eu-Domain-Inhaber, die eine Adresse in Gro\u00dfbritannien angegeben haben, von der Domain-Suspendierung betroffen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>The Register schreibt, dass jeder britische .eu-Domain-Inhaber, der die Registrierungsadresse seiner Domain von einer britischen Adresse zu einer Adresse innerhalb der EU verlegt, seine .eu-Domain behalten kann. Dazu hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote>\n<p>Die Registrierungsdaten k\u00f6nnen durch die Angabe einer rechtm\u00e4\u00dfig gegr\u00fcndeten Einrichtung in einem der in Frage kommenden Unionsmitgliedstaaten oder durch die Aktualisierung des Wohnsitzes in einem Unionsmitgliedstaat oder durch den Nachweis der Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Unionsmitgliedstaates unabh\u00e4ngig vom Wohnsitz aktualisiert werden.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Dabei gilt eine Frist von 3 Monaten, bis die Domain verf\u00e4llt. Die Domains bleiben f\u00fcr diese drei Monate &#8211; bis zum 31. M\u00e4rz 2021 &#8211; gesperrt. Hat der Domainbesitzer bis dahin keine physische registrierte Adresse in der EU angegeben, wird die Domain im Jahr 2022 am Markt neu angeboten. F\u00fcr Leute, die m\u00f6glicherweise \u00fcber Jahre eine .eu-Domain halten und m\u00fchsam ein Gesch\u00e4ft aufgebaut haben, ein herber Schlag. Ich tippe darauf, das es wohl bald Dienstleister geben wird, die den Betroffenen eine EU-Residenzadresse gegen Bares anbieten, damit dieser Residenzpflicht Gen\u00fcge getan wird. <\/p>\n<p>Und was ist mit EU-B\u00fcrgern, die in Gro\u00dfbritannien ans\u00e4ssig sind? Diese ben\u00f6tigen keine Adresse innerhalb der EU, um ihre .eu-Domain zu behalten. Die Domain-Inhaber m\u00fcssen der EURid allerdings eine E-Mail mit ihrem Nachweis der Staatsb\u00fcrgerschaft schicken. Ziemliches Kuddelmuddel, was zeigt, wie komplex die Brexit-Geschichte in konkreten F\u00e4llen ist. <\/p>\n<blockquote>\n<p>Kritisch wird es auch f\u00fcr europ\u00e4ische Firmen, die die Rechtsform der britischen Limited gew\u00e4hlt haben. Die Limited ist wesentlich g\u00fcnstiger zu haben als eine kleine GmbH. Durch den Brexit ist ab dem 1.1.2021 die zivilrechtliche Grundlage f\u00fcr eine Limited in der EU entfallen &#8211; das BGH hat da diverse Urteile gef\u00e4llt. Diese fallen auf den Status einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) zur\u00fcck. Der <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220709163350\/https:\/\/www.ihk-krefeld.de\/de\/international\/aktuelles\/brexit\/brexit-handlungsbedarf-fuer-britische-limited-mit-verwaltungssitz-in-deutschlan.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IHK-Beitrag hier<\/a> beleuchtet die Details und die Situation f\u00fcr Betroffene. Auch von der IHK-M\u00fcnchen gibt es einige \u00e4ltere <a href=\"https:\/\/www.ihk-muenchen.de\/recht\/gesellschaftsrecht\/brexit-limited\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausf\u00fchrungen zum Thema<\/a>.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU hat 81.000 .eu-Domains, die von in Gro\u00dfbritannien ans\u00e4ssigen Personen&nbsp; registriert wurden, nach dem Brexit am 1. Januar 2021 suspendiert. 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