{"id":254018,"date":"2021-05-26T01:28:59","date_gmt":"2021-05-25T23:28:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=254018"},"modified":"2021-05-26T01:28:59","modified_gmt":"2021-05-25T23:28:59","slug":"google-im-fokus-des-bundeskartellamts-2-verfahren-eingeleitet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/05\/26\/google-im-fokus-des-bundeskartellamts-2-verfahren-eingeleitet\/","title":{"rendered":"Google im Fokus des Bundeskartellamts, 2 Verfahren eingeleitet"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Recht\" style=\"border-left-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px\" border=\"0\" alt=\"Paragraph\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" width=\"91\" align=\"left\" height=\"88\"\/>Das Bundeskartellamt hat gerade zwei Verfahren gegen die Google Inc. in Irland und die Muttertochter Alphabet in den USA nach den neuen Digitalvorschriften (\u00a7 19a GWB) eingeleitet. In den Verfahren pr\u00fcft das Bundeskartellamt die markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zum Hintergrund:&nbsp; Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (\u00a7 19a GWB) erlaubt der Beh\u00f6rde ein fr\u00fcheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen gro\u00dfer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb haben, wettbewerbsgef\u00e4hrdende Praktiken untersagen.<\/p>\n<h2>Verfahren eingeleitet<\/h2>\n<p>Am 25. Mai 2021 hat das Bundeskartellamt auf Basis des GWB-Digitalisierungsgesetzes zwei Verfahren gegen die Google Germany GmbH, Hamburg, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Alphabet Inc., Mountain View, USA,eingeleitet. Mit dem neuen kartellrechtlichen Instrument hatte die Beh\u00f6rde in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook und gegen Amazon Ermittlungen aufgenommen.<\/p>\n<p>Eingeleitet wurde vom Bundeskartellamt zum einen das Verfahren zur Feststellung dieser markt\u00fcbergreifenden Bedeutung. Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes sagt dazu: \u201eEin Anhaltspunkt f\u00fcr eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich \u00fcber verschiedene M\u00e4rkte erstreckendes \u00d6kosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine \u00fcberragende markt\u00fcbergreifende Bedeutung f\u00fcr den Wettbewerb in Betracht.\"<\/p>\n<p>\u00dcber diese grunds\u00e4tzliche Einordnung hinaus wird sich das Bundeskartellamt in einem darauf aufsetzenden zweiten Verfahren, das ebenfalls zum 25. Mai 2021 eingeleitet wurde, eingehend mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen. Andreas Mundt sagt dazu: \u201eDas Gesch\u00e4ftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlm\u00f6glichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen.\"<\/p>\n<p>Die neue kartellrechtliche Vorschrift nennt einige konkrete Beispiele f\u00fcr Verhaltensweisen, die einem Unternehmen mit einer \u00fcberragenden markt\u00fcbergreifenden Bedeutung untersagt werden k\u00f6nnen. Das Bundeskartellamt pr\u00fcft, ob Google\/Alphabet die Nutzung seiner Dienste von einer Zustimmung zu der Datenverarbeitung abh\u00e4ngig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlm\u00f6glichkeiten hinsichtlich des Umstands, des Zwecks und der Art und Weise der Verarbeitung der Daten gibt (\u00a7 19a Abs. 2 Nr. 4a GWB).<\/p>\n<p>Die Nutzung von Google-Diensten setzt stets eine Zustimmung zu bestimmten Bedingungen zur Datenverarbeitung von Google voraus. Es gibt verschiedene Wege, wie Google diese Bedingungen einf\u00fchrt, je nachdem ob ein Google-Konto vorhanden ist oder die einzelnen Dienste ohne ein solches Konto verwendet werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Nutzerinnen und Nutzer sog. Personalisierungseinstellungen vornehmen. Das Bundeskartellamt wird pr\u00fcfen, inwiefern die Bedingungen Google die M\u00f6glichkeit zu einer weitreichenden, verschiedene Dienste \u00fcbergreifenden Datenverarbeitung einr\u00e4umen. Zu kl\u00e4ren ist auch, in welcher Form die Verarbeitung von Nutzerdaten, die Google \u2013 z.B. \u00fcber seine Werbedienste \u2013 auf Webseiten und in Apps Dritter erhebt, davon erfasst ist. Relevant f\u00fcr die kartellrechtliche Bewertung ist dar\u00fcber hinaus, welche Auswahl die Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Datenverarbeitung von Google tats\u00e4chlich treffen k\u00f6nnen. Der Schutz der Wahlm\u00f6glichkeiten des Verbrauchers ist ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, das durch das neue GWB-Digitalisierungsgesetz noch einmal unterstrichen wurde.<\/p>\n<h2>Datenverarbeitung bei Facebook<\/h2>\n<p>Anfang 2019 hatte das Bundeskartellamt dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschr\u00e4nkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Sowohl das Verfahren des Bundeskartellamtes als auch die nachfolgenden Gerichtsverfahren erfolgten auf der Basis der bereits vor der j\u00fcngsten Gesetzes\u00e4nderung geltenden Vorschriften der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Zudem sind unterschiedliche Sachverhalte zu beurteilen.<\/p>\n<p>Das Verfahren ist derzeit noch vor Gericht anh\u00e4ngig. Im M\u00e4rz 2021 hat das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf entschieden, bestimmte Fragen, die die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung betreffen, dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof vorzulegen. Erst nach Kl\u00e4rung dieser Fragen k\u00f6nne das Facebook-Verfahren in der Hauptsache entschieden werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskartellamt hat gerade zwei Verfahren gegen die Google Inc. in Irland und die Muttertochter Alphabet in den USA nach den neuen Digitalvorschriften (\u00a7 19a GWB) eingeleitet. 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