{"id":254279,"date":"2021-06-05T00:20:00","date_gmt":"2021-06-04T22:20:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=254279"},"modified":"2021-06-05T12:48:01","modified_gmt":"2021-06-05T10:48:01","slug":"22-euro-freigrenze-fr-einfuhrabgaben-fllt-zum-1-juli-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/06\/05\/22-euro-freigrenze-fr-einfuhrabgaben-fllt-zum-1-juli-2021\/","title":{"rendered":"22-Euro-Freigrenze f&uuml;r Einfuhrabgaben f&auml;llt zum 1. Juli 2021"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Euros-klein.jpg\" align=\"left\"\/>Der 1. Juli 2021 ist ein wichtiges Datum f\u00fcr alle Online-Besteller, die Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, speziell China, aber auch USA oder Gro\u00dfbritannien beziehen. Denn ab dem genannten Datum entf\u00e4llt die bisherige Freigrenze f\u00fcr Sachwerte nicht h\u00f6her als 22 Euro. F\u00fcr diese Waren waren bisher keine Einfuhrabgaben zu entrichten (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt f\u00fcr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/933c5b595dfa44fa84a4a0ead3de13e4\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Zum 1. Juli 2021 wird die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug einged\u00e4mmt und ausl\u00e4ndische Versandh\u00e4ndler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden. Golem geht in <a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/aliexpress-onlinekaeufe-aus-china-werden-durch-einfuhrabgaben-teurer-2106-156984.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> auf diesen Sachverhalt ein. Die Konsequenz: Onlinebestellungen in China werden jetzt deutlich teurer, da immer 19 % Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden. Die Post kassiert diese Steuer vom Empf\u00e4nger und schl\u00e4gt noch 6 Euro Auslagepauschale drauf. Nur der Zoll hat eine Kleinbetragsregelung und . Auf <a href=\"https:\/\/www.paketda.de\/news-zollfreigrenze-22-euro-abgeschafft.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Paket.da<\/a> kann man die Konsequenzen direkt an verschiedenen Beispielen nachvollziehen. <\/p>\n<ul>\n<li>Eine in China bestellte Ware im Wert von 5,20 Euro w\u00fcrde mit 99 Cent Einfuhrumsatzsteuer veranlagt. Hier verzichtet der Zoll gener\u00f6s auf den Einzug.  <\/li>\n<li>Kostet die Ware aber 5,50 Euro, fallen 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer an, dann schlagen Zoll und Postzusteller zu &#8211; die Sendung kostet den Empf\u00e4nger dann 5,50 Euro Warenwert + 6 Euro Auslagepauschale + 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer, macht in Summe 12,55 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Damit d\u00fcrften sich viele Online-Eink\u00e4ufe in chinesischen Online-Shops nicht mehr lohnen.&nbsp; Es k\u00f6nnte nat\u00fcrlich sein, dass die China-H\u00e4ndler dann alles mit 5 Euro Wert ausweisen, was aber bei Kontrolle schnell auffliegt. <\/p>\n<h2>Deutsche Post informiert auch<\/h2>\n<p>Die Deutsche Post hat zu diesem Sachverhalt eine <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20210602083410\/https:\/\/www.dpdhl.com\/de\/presse\/pressemitteilungen\/2021\/deutsche-post-dhl-group-wichtige-aenderung-internationaler-warenversand.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">eigenen Meldung<\/a> herausgegeben. Auch hier finden sich die Kernpunkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Ab Juli entf\u00e4llt die 22-Euro-Freigrenze f\u00fcr Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und f\u00fcr jede dieser Warensendungen sind k\u00fcnftig Abgaben f\u00e4llig  <\/li>\n<li>Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch die Deutsche Post vom Empf\u00e4nger kassiert  <\/li>\n<li>Ausnahmen: Niedrigpreisige Waren mit Einfuhrumsatzsteuer unter 1 Euro<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf diese wichtige \u00c4nderung im internationalen Warenversand weist die Deutsche Post DHL Group ihre Kunden fr\u00fchzeitig hin, um b\u00f6se \u00dcberraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europ\u00e4ischen Kommission zur\u00fcck, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausl\u00e4ndischen Versandh\u00e4ndlern au\u00dferhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen m\u00f6chte.<\/p>\n<h2>Die Datumsfalle<\/h2>\n<p>Wichtig f\u00fcr Kunden im Zuge der Umstellung zur Mitte des Jahres ist zudem der Zeitpunkt, schreibt die Post: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro gem\u00e4\u00df der neuen Vorschriften beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Anmeldung der Sendung beim Zoll in Deutschland. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empf\u00e4ngerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind. So wird z.B. eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer E-Commerce-Plattform bestellt wurde und die aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden, wenn sie bis zum 30. Juni in Deutschland eintrifft und dem Zoll angemeldet werden kann. Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die&nbsp; zusammen mit der oben genannten Auslagepauschale bei Zustellung kassiert werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 1. Juli 2021 ist ein wichtiges Datum f\u00fcr alle Online-Besteller, die Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, speziell China, aber auch USA oder Gro\u00dfbritannien beziehen. 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