{"id":271282,"date":"2022-08-06T16:10:36","date_gmt":"2022-08-06T14:10:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=271282"},"modified":"2022-09-08T15:16:13","modified_gmt":"2022-09-08T13:16:13","slug":"vergabekammer-baden-wrttemberg-schliet-anbieter-eines-us-cloud-diensts-von-angebot-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/08\/06\/vergabekammer-baden-wrttemberg-schliet-anbieter-eines-us-cloud-diensts-von-angebot-aus\/","title":{"rendered":"Vergabekammer Baden-W&uuml;rttemberg schlie&szlig;t Anbieter eines US-Cloud-Diensts von Angebot aus"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" title=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Sicherheit_klein.jpg\" alt=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" width=\"200\" align=\"left\" \/>Es ist ein Beschluss der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg, der momentan hohe Wellen schl\u00e4gt. Die Vergabekammer hat einen Anbieter von einem Verfahren ausgeschlossen, weil dieser US-Cloud-Dienste angeboten hatte. Die Verarbeitung von Daten sei laut Vergabekammer nach dem Wegfall des Privacy-Shields-Abkommen aus DSGVO-Gr\u00fcnden unzul\u00e4ssig, auch wenn der Server in Europa steht. Ergo sei das Angebot des betreffenden Bietern vom Verfahren auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/48ccfb765a68485ba2161c3fcfe18d86\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Der Beschluss der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg (<a href=\"https:\/\/rewis.io\/urteile\/urteil\/ocw-13-07-2022-1-vk-2322\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. 1 VK 23\/22<\/a>) vom 13. Juli 2022 trifft eine richtungsweisende Entscheidung zur bislang ungekl\u00e4rten Frage, ob US-Anbieter digitaler Server- und Cloud-Leistungen ihre Dienstleistungen \u00fcber europ\u00e4ische Tochtergesellschaften erbringen k\u00f6nnen. Es betrifft auch die Frage, ob eine Zusammenarbeit mit US-Anbietern nach Wegfall des Privacy-Shields-Abkommens mit der EU (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 &#8211; Az. C-311\/18; \"Schrems-II\") trotz der Verwendung sog. Standarddatenschutzklauseln unzul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<h2>Worum ging es?<\/h2>\n<p>In einem Vergabeverfahren hatte die EU-Tochter einer US-Firma ein Angebot eingereicht, welches Leistungen eines US-Cloud-Anbieters enthielt. Die f\u00fcr die Erbringung der Leistungen notwendigen Cloud-Leistungen sollten durch Server in der EU bereitgestellt werden. Die Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg hat in oben zitierter Entscheidung (ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig), diesen Anbieter vom Gebotsverfahren mit der nachfolgenden Begr\u00fcndung ausgeschlossen.\u00a0 In Kurz: Wenn es einen Datenschutzversto\u00df durch das Angebot gibt, ist der Bieter vom Vergabeverfahren auszuschlie\u00dfen (Angebot entspricht nicht den Vergabeunterlagen).<\/p>\n<h2>Datenschutzrechtlich unzul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Nach Ansicht der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg liegt eine datenschutzrechtlich unzul\u00e4ssige \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland (au\u00dferhalb der EU) auch dann vor, wenn der entsprechende Server von einer in der EU ans\u00e4ssigen Gesellschaft betrieben wird, die ihrerseits Teil eines US-Konzerns ist. Die Kammer argumentiert:<\/p>\n<blockquote><p>Allein die M\u00f6glichkeit, dass auf personenbezogene Daten durch die nichteurop\u00e4ische Muttergesellschaft zugegriffen werden kann, f\u00fchrt zu einer sog. \"Weitergabe\" im Sinne der DSGVO, dies unabh\u00e4ngig davon, ob ein solcher Zugriff durch die US-Muttergesellschaft tats\u00e4chlich erfolgt. Diese Weitergabe ist nach Ansicht der Vergabekammer nach Wegfall des US-Privacy-Shields unzul\u00e4ssig, sie konnte in dem Verfahren insbesondere nicht durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln (sog. SCC's) legitimiert werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die (nicht bestandskr\u00e4ftige) Entscheidung der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg hat &#8211; losgel\u00f6st vom konkreten Einzelfall aus dem Bereich des digitalen Entlass-Managements &#8211; potentiell erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit US-Tech-Anbietern bzw. deren europ\u00e4ischen Konzerngesellschaften.<\/p>\n<p>Dass in einem komplexen Vergabeverfahren ein Ausschluss eines Bieters erfolgt, weil dieser eine Tochtergesellschaft eines US-Anbieters einsetzt, k\u00f6nnte zudem erheblichen Einfluss auf die k\u00fcnftige Gestaltung und Durchf\u00fchrung von Vergabeverfahren haben.<br \/>\nIn dem Verfahren vor der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg hat GRUENDELPARTNER mit einem Team um die beiden Partner Stephan Schuldt (Leiter IT\/Datenschutz) und Jan Wehner (Leiter Vergaberecht) die in Th\u00fcringen ans\u00e4ssige Pflegeplatzmanager GmbH (PPM) beraten und vertreten. PPM ist einer der f\u00fchrenden deutschen Anbieter von digitalen Plattformtechnologien und Dienstleistungen im Bereich des Aufnahme-, Entlass- und \u00dcberleitungsmanagements im Pflegebereich.<\/p>\n<h2>Revision angestrebt<\/h2>\n<p>Da der Beschluss nichts rechtskr\u00e4ftig ist, kann die betreffende Partei dort Beschwerde gegen den Ausschluss vom Vergabeverfahren und gegen den Spruch der Vergabekammer einlegen. Das ist laut nachfolgendem <a href=\"https:\/\/twitter.com\/SchuldtStephan\/status\/1552910583003058176\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tweet<\/a> passiert.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/SchuldtStephan\/status\/1552910583003058176\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" title=\"Beschwerde gegen Entscheidung der Vergabekammer BaW\u00fc - 1 VK 23\/22 \" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/eGhOqrS.png\" alt=\"Beschwerde gegen Entscheidung der Vergabekammer BaW\u00fc - 1 VK 23\/22 \" \/><\/a><\/p>\n<p>Das Thema ist aus juristischer Sicht eine \u00e4u\u00dferst spannende Kiste &#8211; und das Ganze k\u00f6nnte einigen Cloud-Propagandisten noch arg auf die F\u00fc\u00dfe fallen, sofern diese Entscheidung der Vergabekammer Bestand haben sollte. Nur zum Nachlesen <a href=\"https:\/\/datenrecht.ch\/vergabekammer-baden-wuerttemberg-datenuebermittlung-durch-jede-theoretische-zugriffsmoeglichkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> ein Kommentar aus der Schweiz, warum der Beschluss der VK abzulehnen sei, bzw. wo sich die VK die Sache \"viel zu leicht gemacht habe\".\u00a0 Manches in der Argumentation von David Vasella halte ich pers\u00f6nlich f\u00fcr \"windig\", da es auf \"h\u00e4tte, h\u00e4tte, Fahrradkette\" hinausl\u00e4uft. Gl\u00fccklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat &#8211; eine Beschwerde ist eingelegt und ein Senat des OLG Karlsruhe wird sich sicherlich mit diesen Rechtsfragen besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p>Es hilft alles nichts, es muss ein Datenschutzabkommen mit den USA her, welches vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof auch Bestand hat. Die bisherigen Abkommen wurden ja vom EuGH f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Der Beschluss der Vergabekammer ist aus meiner Sicht daher nachvollziehbar, folgerichtig und eigentlich \u00fcberf\u00e4llig. Warten wir nun die Entscheidung des betreffenden Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab.<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung:<\/strong> Die unterlegene Bieterpartei hatte Beschwerde gegen den Beschluss vor dem OLG Karlsruhe eingelegt. Dieses hat dann das Ganze etwas korrigiert &#8211; eine erste Reflektion habe ich im Blog-Beitrag\u00a0<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/09\/08\/us-cloud-verbotsbeschluss-der-vergabekammer-baden-wrttemberg-verworfen\/\" rel=\"bookmark noopener noreferrer\" data-wpel-link=\"internal\">US-Cloud-Verbotsbeschluss der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg verworfen<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist ein Beschluss der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg, der momentan hohe Wellen schl\u00e4gt. 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