{"id":272786,"date":"2022-09-15T00:04:00","date_gmt":"2022-09-14T22:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=272786"},"modified":"2022-09-18T21:17:41","modified_gmt":"2022-09-18T19:17:41","slug":"gerichtsdokumente-zeigen-dass-google-benutzer-trotz-abgelehntem-tracking-berwacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/09\/15\/gerichtsdokumente-zeigen-dass-google-benutzer-trotz-abgelehntem-tracking-berwacht\/","title":{"rendered":"Gerichtsdokumente zeigen, dass Google Benutzer trotz abgelehntem Tracking &uuml;berwacht"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" title=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Sicherheit_klein.jpg\" alt=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" width=\"200\" align=\"left\" \/>[<a href=\"https:\/\/borncity.com\/win\/?p=26533\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">English<\/a>]Eine k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Klage des Generalstaatsanwalts von Arizona gegen den Technologiekonzern Google zeigt, dass das Unternehmen Nutzer, die ein Standort-Tracking abgelehnt haben, trotzdem weiterhin in ihren Aktivit\u00e4ten erfasst. So dienten IP-Adressen der Google-Nutzer, um genaue Standortinformationen zu erhalten und dann f\u00fcr Google Dienste zu verwenden. Am 24. Oktober 2022 soll die Klage von Arizona gegen Google verhandelt werden &#8211; und ich denke, auch die EU wird da genau hinschauen, da Google im Visier der EU-Kartellw\u00e4chter wegen diverser Wettbewerbsbeschwerden steht und es auch DSGVO-Beschwerden von Verbraucherschutzorganisationen gibt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/4e77be4cd7c94b0888a74baf54ecff1c\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Ich bin die Tage auf einen <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220913194330\/https:\/\/www.azmirror.com\/2022\/09\/09\/google-court-docs-show-that-users-who-opt-out-of-tracking-are-still-monitored\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">entsprechenden Artikel<\/a> von azmirror.com gesto\u00dfen (dieser l\u00e4sst sich aber nicht aus Deutschland abrufen). Der Generalstaatsanwalt Mark Brnovich hat bereits im Jahr 2020 einen Fall er\u00f6ffnet, der Teil einer seit mindestens 2018 laufenden gr\u00f6\u00dferen Untersuchung ist. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden zum 7. September 2022 auf <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220910170201\/https:\/\/www.azag.gov\/media\/interest\/google-location-expert-witness-reports\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Webseite<\/a> von Mark Brnovich einige Dokumente zum Verfahren ver\u00f6ffentlicht (der Server ist nur sehr schwer erreichbar, ich bin \u00fcber Tor gegangen).<\/p>\n<p>Bei den neu freigegebenen Dokumenten handelt es sich um Zeugenaussagen von Experten sowohl des Staates als auch von Google, die unter einer Schutzanordnung standen und nur f\u00fcr die Augen von Anw\u00e4lten bestimmt waren. Der Generalstaatsanwalt hat diese Dokumente (teilweise geschw\u00e4rzt) nun f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit freigegeben. Diese werfen ein neues Licht drauf, wie Google die Nutzer trackte, obwohl diese das Tracking deaktiviert hatten.<\/p>\n<h2>Der Ausl\u00f6ser<\/h2>\n<p>Ausgel\u00f6st wurde das Ganze durch <a href=\"https:\/\/apnews.com\/article\/north-america-science-technology-business-ap-top-news-828aefab64d4411bac257a07c1af0ecb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen Artikel<\/a> von Associated Press (AP). Dort wurde aufgedeckt, dass bestimmte Google-Anwendungen ungefragt Standortdaten speichern und dass das L\u00f6schen der Daten ein zeitintensiver Prozess ist. AP fand heraus, dass Google Maps zum Beispiel einen Schnappschuss davon erstellt, wo sich die Nutzer befinden, sobald sie die Anwendung \u00f6ffnen, selbst wenn der Standortverlauf deaktiviert ist. Ich hatte im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/08\/14\/google-trackt-standort-auch-bei-deaktivierter-funktion\/\">Google trackt Standort auch bei deaktivierter Funktion<\/a> berichtet. Im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2018\/08\/18\/google-berarbeitet-hilfeseite-zur-tracking-aufzeichnung\/\">Google \u00fcberarbeitet Hilfeseite zur Tracking-Aufzeichnung<\/a> hatte ich dann erw\u00e4hnt, dass Google seine Hilfeseite zur Tracking-Aufzeichnung \u00fcberarbeitet habe.<\/p>\n<h2>Erkenntnisse aus dem Verfahren<\/h2>\n<p>In einem Bericht, der nur f\u00fcr die Anw\u00e4lte im beteiligten Verfahren bestimmt war, <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220917081305\/https:\/\/www.azag.gov\/sites\/default\/files\/2022-09\/Excerpt%20of%20Expert%20Report%20of%20Seth%20Nielson,%20Ph.D..pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">schreibt ein Experte<\/a>, dass es auch nach der Umsetzung von Phase 3 nichts gab, was ein Nutzer tun konnte, um Google daran zu hindern, Standortinformationen, die \u00fcber die IP-Adresse des Benutzers ermittelt wurden, f\u00fcr die Schaltung von Anzeigen zu verwenden. Und dies trotz aller anderen Einstellungen, die Google im Hinblick auf das Opt-out von Tracking bereitstellt. Google erfasst, speichert und verwendet die aus der IP-Adresse ermittelten Standortdaten des Nutzers.<\/p>\n<p>Der Experte Seth Nielson weist zwar darauf hin, dass Google m\u00f6glicherweise eine IP-Adresse zur Erf\u00fcllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen verwenden muss. M\u00f6glicherweise kann auch die standortbezogene IP-Adresse zum Erkennen von Spam und Betrug erforderlich sein. Wie dem auch sei, sobald Google diese rechtlichen Verpflichtungen erf\u00fcllt hat, gibt es keine rechtlichen oder technischen Gr\u00fcnde, warum diese Informationen f\u00fcr die Zwecke des Google Werbegesch\u00e4fts verwenden werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>In den Dokumenten wird auch ein Google-Dienst oder Tool namens \"IPGeo\" beschrieben, welches laut einer Pr\u00e4sentation aus dem Jahr 2009 (liegt der Generalstaatsanwaltschaft vor) darauf abzielt, \"die Standorte der Nutzer anhand ihrer IP-Adressen vorherzusagen\". Dies erm\u00f6glicht eine verbesserte Nutzung der verf\u00fcgbaren Daten. Dabei sollen diese Daten allen Google-Produkten zur Verf\u00fcgung stehen. Sprich: Mit diesem Dienst l\u00e4sst sich ein Standort des Nutzers berechnen, auch wenn diese Anwender den Google Standort-Dienst nicht aktiviert haben bzw. diesen sogar gezielt deaktivierten, um nicht getrackt zu werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/cyberlaw.stanford.edu\/about\/people\/jen-king\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jennifer King<\/a>, eine Expertin f\u00fcr Datenschutz und Datenpolitik an der Stanford University, sagte im Verfahren aus, dass das Tool speziell von Google verwendet wird, um seine Nutzer unabh\u00e4ngig von ihren Einstellungen im Hinblick auf Tracking der Standortdaten zu verfolgen. Au\u00dferdem macht dieses Tool diejenigen Nutzer, die die Auswertung der Standortermittlung aktiviert haben, zu \"Reportern\" derjenigen Benutzer, die sich dagegen das Tracking der Standortdaten entschieden haben.<\/p>\n<p>\"Nutzer, die ihren Standort melden, werden im Grunde von Google vereinnahmt, um den Standort von Nutzern in der N\u00e4he zu bestimmen, die ihren Standort nicht gemeldet haben\", so King. \"Au\u00dferdem gibt es trotz der verschiedenen Einstellungen kein Opt-out\" und es gibt nichts, was die Nutzer tun k\u00f6nnen, um Google daran zu hindern, den Standort zu bestimmen.<\/p>\n<p>In Dokumenten, die der Generalstaatsanwaltschaft von dem Sachverst\u00e4ndigen Colin Gray, einem au\u00dferordentlichen Professor an der Purdue University, er\u00f6rtert wurden, dr\u00fcckte eine Google-Mitarbeiterin ihre Verwirrung und Angst \u00fcber die Ger\u00e4teortungseinstellungen des Unternehmens aus. Internen E-Mails zufolge begannen auch Google-Mitarbeiter zu hinterfragen, wie das Unternehmen die Einstellungen f\u00fcr den Standortverlauf bei der Verwendung dieses Tools verwendet. Gray ist ein Experte f\u00fcr so genannte \"Dark Patterns\", und schreibt:<\/p>\n<blockquote><p>Erstens verwendet Google Dark Patterns, alleine durch die Verwendung verwirrender Terminologie. Diese verlangt vom Nutzer, dass er ahnt, dass Standortdaten nicht nur im Standortverlauf enthalten sind. Zweitens werden durch die standardm\u00e4\u00dfige Verwendung von Opt-in f\u00fcr (Web- und App-Aktivit\u00e4ten) automatisch die Standortdaten der Nutzer verfolgt, m\u00f6glicherweise ohne deren Wissen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Gray erg\u00e4nzt in den Gerichtsdokumenten, dass Google selbst dann, wenn \"alle Einstellungen auf einem Android-Ger\u00e4t deaktiviert w\u00e4ren, die Standortdaten eines Nutzers \u00fcber IPGeo\" und ein weiteres Tool, dessen Name in den Dokumenten geschw\u00e4rzt wurde, erfassen w\u00fcrde. Diese beiden Tools funktionieren unabh\u00e4ngig von den Einstellungen. Der Experte verweist darauf, dass die Europ\u00e4ische Verbraucherorganisation (\"BEUC\") im Juni 2022 einen Bericht mit dem Titel <a href=\"https:\/\/www.beuc.eu\/sites\/default\/files\/publications\/beuc-x-2022-073_fast_track_to_surveillance_how_google_makes_privacy_the_hard_choice.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fast track to surveillance &#8211; How Google makes privacy the hard choice<\/a> ver\u00f6ffentlichte, der sich auf Dark Patterns in Googles Kontoeinrichtungsprozess bezieht. Die BEUC hat mit weiteren Verbraucherschutzgruppen eine Musterklage wegen DSGVO-Verst\u00f6\u00dfen gegen Google eingereicht und auch Beschwerde gegen Google vor verschiedenen Regulierungsbeh\u00f6rden in Europa eingelegt.<\/p>\n<p>Diese Dokumente sind der reinste Sprengstoff, da auch in der EU entsprechende Verfahren gegen Google laufen. Zudem steht in Europa ja der Digital Services Act (DSA) in den Startl\u00f6chern (siehe <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/04\/23\/eu-einigung-auf-digital-gesetz-gegen-hass-und-hetze-digital-services-act-dsa\/\">EU: Einigung auf Digital-Gesetz gegen Hass und Hetze (Digital Services Act, DSA)<\/a>). Diese Gesetzesinitiative verbietet insbesondere die Nutzer\u00fcberwachung mittels Dark Pattern. Google-Sprecher Jos\u00e9 Casta\u00f1eda schrieb zwar in einer Mail an den Arizona Mirror:<\/p>\n<blockquote><p>Datenschutzkontrollen sind seit langem in unsere Dienste integriert, und unsere Teams arbeiten kontinuierlich daran, sie zu diskutieren und zu verbessern. Im Fall der Standortinformationen haben wir das Feedback geh\u00f6rt und hart daran gearbeitet, unsere Datenschutzkontrollen zu verbessern. Wie unsere Experten gezeigt haben, stellt der Generalstaatsanwalt unsere Dienste und Produkte weiterhin falsch dar.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich dr\u00fccke es mal platt aus: Die sind von Google mit heruntergelassener Hose mit den Fingern im Honigtopf erwischt worden und es d\u00fcrfte Senge geben. Letzte Woche Donnerstag entschied Richter Timothy Thomason im US-Verfahren, Gray als Sachverst\u00e4ndigen zuzulassen, nachdem Google versucht hatte, seine Aussage und jegliche Verweise auf \"Dark Pattern\" im Prozess auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>In der Entscheidung stellte das Gericht fest, \"dass sich einige der Argumente von Google als unaufrichtig herausstellten\", nachdem sich der Staat Arizona an den Experten gewandt hatte. Die Verhandlung in diesem Fall soll am 24. Oktober 2022 beginnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[English]Eine k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Klage des Generalstaatsanwalts von Arizona gegen den Technologiekonzern Google zeigt, dass das Unternehmen Nutzer, die ein Standort-Tracking abgelehnt haben, trotzdem weiterhin in ihren Aktivit\u00e4ten erfasst. 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