{"id":273046,"date":"2022-09-20T15:18:58","date_gmt":"2022-09-20T13:18:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=273046"},"modified":"2022-09-20T15:23:20","modified_gmt":"2022-09-20T13:23:20","slug":"eugh-kippt-deutsche-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/09\/20\/eugh-kippt-deutsche-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"EuGH kippt deutsche Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Recht\" style=\"border-left-width: 0px; border-right-width: 0px; border-bottom-width: 0px; float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-top-width: 0px\" border=\"0\" alt=\"Paragraph\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" width=\"91\" align=\"left\" height=\"88\"\/>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat heute, 20. September 2022, in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einmal vom Tisch. Ein Urteil, welches sich bereits seit Monaten so abzeichnet und eine Klatsche f\u00fcr die deutsche Politik darstellt, die nicht genug Daten anlasslos speichern k\u00f6nnen wollen. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg05.met.vgwort.de\/na\/0c7d87b2449549b199d535f3b259902c\" width=\"1\" height=\"1\"\/>Seit bald f\u00fcnfzehn Jahren streiten sich Experten und Politiker nun. Die Bef\u00fcrworter der Vorratsdatenspeicherung f\u00fchren organisierte Kriminalit\u00e4t, Kinderpornographie, illegales Filesharing, neuerdings auch Hatespeech und andere Straftaten ins Feld. Ihre Gegner werfen ihnen vor, sich \u00fcber Gerichte, Grundrechte und Werte hinwegsetzen zu wollen und dabei Gesetze und Urteile immer wieder zu ignorieren. <\/p>\n<p>Bereits in den vergangenen Monaten zeichnete sich wenig Verst\u00e4ndnis der EuGH-Richter f\u00fcr das Ansinnen der Politiker in den EU-Mitgliedsstaaten, die trotz eindeutiger Rechtslage und -sprechung weiter eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung fordern. Mit ungew\u00f6hnlich klaren Worten sorgte Generalanwalt Campos S\u00e1nchez-Bordona, Gutachter des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs, in einem Schlussantrag im November 2021 f\u00fcr Furore. Aus seiner Sicht w\u00e4re eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbek\u00e4mpfung schlicht nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>TKG verpflichtet zur Anlasslosen Vorratsdatenspeicherung<\/h2>\n<p>Das TKG verpflichtet die Betreiber \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher elektronischer Kommunikationsdienste (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) \u2013 insbesondere zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr f\u00fcr die nationale Sicherheit \u2013 zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung eines Gro\u00dfteils der Verkehrs- und Standortdaten der Endnutzer dieser Dienste f\u00fcr eine Dauer von mehreren Wochen.<\/p>\n<p>Dagegen hatten SpaceNet und Telekom Deutschland, die als Internet- und Telefonanbieter in Deutschland entsprechende Dienste erbringen, geklagt. Beide Unternehmen waren durch das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, ab dem 1. Juli 2017 Verkehrs- und Standortdaten betreffend die Telekommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. <\/p>\n<h2>Das BVG fragt nach<\/h2>\n<p>Das Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) wollte nun vom EuGH wissen, ob das Unionsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof solchen nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht. Das BVG hegte Zweifel, die insbesondere darauf&nbsp; beruhen, dass die nach dem TKG vorgesehene Speicherpflicht weniger Daten und eine k\u00fcrzere Speicherungsfrist (vier bzw. zehn Wochen) betrifft, als sie die nationalen Regelungen vorsahen. Und um diese nationalen Rechtssachen ging es in den Rechtssachen, in denen bereits Urteile ergangen sind. Diese Besonderheiten verringern nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts die M\u00f6glichkeit, dass aus den gespeicherten Daten sehr genaue Schl\u00fcsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert worden seien, gezogen w\u00fcrden. Au\u00dferdem gew\u00e4hrleiste das TKG, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten wirksam vor den Risiken eines Missbrauchs und eines unberechtigten Zugangs gesch\u00fctzt seien.<\/p>\n<h2>Das EuGH-Urteil<\/h2>\n<p>Der EuGH hat heute in seinem Grundsatzurteil entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Ohne Anlass d\u00fcrften die Kommunikationsdaten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden. Dazu hei\u00dft es in einer <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2022-09\/cp220156de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mitteilung des Gerichts<\/a> zu den Rechtssachen C-793\/19 (SpaceNet) und C-794\/19 (Telekom Deutschland): <\/p>\n<blockquote>\n<p>Der Gerichtshof best\u00e4tigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung f\u00fcr die nationale Sicherheit vor Zur Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und\/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Denn unabh\u00e4ngig von einer zeitlichen Begrenzung stelle der Zugang zu solchen Informationen einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar. Dazu meinen die Richter:  <\/p>\n<blockquote>\n<p>Die im TKG vorgesehene Pflicht zur Vorratsspeicherung erstreckt sich somit auf einen umfangreichen Satz von Verkehrs- und Standortdaten, der im Wesentlichen den Datens\u00e4tzen entspricht, die zu den vorgenannten fr\u00fcheren Urteilen gef\u00fchrt haben. Ein solcher Satz von Verkehrs- und Standortdaten, die zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden, kann aber sehr genaue Schl\u00fcsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden \u2013 etwa auf Gewohnheiten des t\u00e4glichen Lebens, st\u00e4ndige oder vor\u00fcbergehende Aufenthaltsorte, t\u00e4gliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsver\u00e4nderungen, ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren \u2013, und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen erm\u00f6glichen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Aus der Gesamtheit der Daten k\u00f6nnten sehr genaue Schl\u00fcsse auf das Privatleben von fast allen Menschen in Deutschland gezogen werden. Das k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass ein Gef\u00fchl der st\u00e4ndigen \u00dcberwachung entsteht. Solange es nicht um die um die Verteidigung der nationalen Sicherheit gehe, sei eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur in engen Grenzen m\u00f6glich, stellte das Gericht fest.  <\/p>\n<p>Der EuGH stellt fest, dass das das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen steht , die  <\/p>\n<ul>\n<li>es zum Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, Verkehrs- und Standortdaten allgemein und unterschiedslos auf Vorrat zu speichern, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer als real und aktuell oder vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohung f\u00fcr die nationale Sicherheit gegen\u00fcbersieht. Eine solche Anordnung kann durch ein Gericht oder eine unabh\u00e4ngige Verwaltungsstelle kontrolliert werden und darf nur f\u00fcr einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber im Fall des Fortbestands der Bedrohung verl\u00e4ngerbaren Zeitraum ergehen;  <\/li>\n<li>zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t und zur Verh\u00fctung schwerer Bedrohungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit auf der Grundlage objektiver und nicht diskriminierender Kriterien anhand von Kategorien betroffener Personen oder mittels eines geografischen Kriteriums f\u00fcr einen auf das absolut Notwendige begrenzten, aber verl\u00e4ngerbaren Zeitraum eine gezielte Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen;  <\/li>\n<li>f\u00fcr dieselben Zwecke einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen;  <\/li>\n<li>zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bek\u00e4mpfung der Kriminalit\u00e4t und zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der die Identit\u00e4t der Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel betreffenden Daten vorsehen;  <\/li>\n<li>es zur Bek\u00e4mpfung schwerer Kriminalit\u00e4t und, a fortiori, zum Schutz der nationalen Sicherheit gestatten, den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste aufzugeben, w\u00e4hrend eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Solche nationalen Rechtsvorschriften m\u00fcssen, laut dem Urteil des EuGH, au\u00dferdem durch klare und pr\u00e4zise Regeln sicherstellen, dass bei der Speicherung der fraglichen Daten die f\u00fcr sie geltenden materiellen und prozeduralen Voraussetzungen eingehalten werden und dass die Betroffenen \u00fcber wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verf\u00fcgen. Das bisher in Deutschland praktizierte verdachtsunabh\u00e4ngige Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist unvereinbar mit Europarecht, die deutschen Vorschriften sind rechtswidrig.<\/p>\n<p>Das Urteil ist <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=265881&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=684050\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> abrufbar &#8211; die ARD hat auf der Tagesschau-Seite <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/eugh-vorratsdatenpeicherung-101.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesen Beitrag<\/a> mit einer Einsch\u00e4tzung ver\u00f6ffentlicht. Zudem gibt es <a href=\"https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/innenpolitik\/faq-vorratsdatenspeicherung-urteil-101.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diese FAQ<\/a> der ARD-Rechtsredaktion zum Thema. Aktuell ist unklar, wie die gegenw\u00e4rtige Regierung auf den Spruch der EuGH-Richter reagieren wird. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Ampel-Koalition das EuGH-Urteil abwartet. Erst danach wollte wolle man \"Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden k\u00f6nnen\"\u00b4, hei\u00dft es bei der ARD. heise schreibt <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Nach-EuGH-Urteil-Bayern-draengt-auf-Vorratsspeicherung-von-IP-Adressen-7269995.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>, dass Bayern auf auf Vorratsspeicherung von IP-Adressen dr\u00e4ngt, und beruft sich auf \"Ideologisch \u00fcbertriebener Datenschutz w\u00e4re falsch verstandener T\u00e4terschutz\". Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht <a href=\"https:\/\/twitter.com\/MarcoBuschmann\/status\/1572134475584393218\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> von einem guten Tag f\u00fcr die B\u00fcrgerrechte und will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun z\u00fcgig und endg\u00fcltig aus dem Gesetz streichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat heute, 20. September 2022, in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einmal vom Tisch. 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