{"id":274417,"date":"2022-10-27T17:41:21","date_gmt":"2022-10-27T15:41:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=274417"},"modified":"2022-10-27T17:41:21","modified_gmt":"2022-10-27T15:41:21","slug":"datenschutzbeauftragter-baden-wrttembergs-hlt-us-erlass-fr-datenschutzabkommen-privacy-shield-2-0-fr-nicht-ausreichend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/27\/datenschutzbeauftragter-baden-wrttembergs-hlt-us-erlass-fr-datenschutzabkommen-privacy-shield-2-0-fr-nicht-ausreichend\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragter Baden-W&uuml;rttembergs h&auml;lt US-Erlass f&uuml;r Datenschutzabkommen &quot;Privacy Shield 2.0&quot; f&uuml;r nicht ausreichend"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Sicherheit_klein.jpg\" width=\"200\" align=\"left\"\/>[English]Am 7. Oktober 2022 hat US-Pr\u00e4sident Joe Biden das neue, hier \"Privacy Shield 2.0\" genannte, Datenschutzabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union durch einen Erlass (Executive Order) auf den Weg gebracht. Ziel: Den Datenaustausch zwischen der EU und US-Anbietern der juristische Weg freizumachen. Fachleute hatten Zweifel, ob dieser Pr\u00e4sidentenerlass vor dem EuGH Bestand hat. Jetzt wurde eine Einsch\u00e4tzung von Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-W\u00fcrttemberg bekannt, der diesen Erlass (Executive Order) als nicht ausreichend ansieht und erhebliche Defizite beklagt. <\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>US-Pr\u00e4sidentenerlass f\u00fcr \"Privacy Shield 2.0\"<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/ec373073a4964be8a936b0f83cd95d5e\" width=\"1\" height=\"1\"\/>US-Pr\u00e4sident Joe Biden hat Anfang Oktober 2022 eine Executive Order unterzeichnet, die ein neues Datenschutzabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union auf den Weg bringen soll. Nachfolgender <a href=\"https:\/\/twitter.com\/tysonbarker\/status\/1578386945784401920\">Tweet<\/a> verweist auf <a href=\"https:\/\/www.whitehouse.gov\/briefing-room\/statements-releases\/2022\/10\/07\/fact-sheet-president-biden-signs-executive-order-to-implement-the-european-union-u-s-data-privacy-framework\/\">dieses Fact-Sheet<\/a> des Wei\u00dfen Hauses mit Details.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/tysonbarker\/status\/1578386945784401920\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" title=\"Privacy Shield 2.0\" alt=\"Privacy Shield 2.0\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/MllPnQ9.png\"\/><\/a>  <\/p>\n<p>Diese Exekutivanordnung pr\u00e4zisiert die Verpflichtungen der USA, die diese im Rahmen des Datenschutzrahmens zwischen der Europ\u00e4ischen Union und den USA (EU-U.S. Data Privacy Framework \u2013 DPF) zum Schutz europ\u00e4ischer Nutzer umsetzen m\u00f6chte. Ich hatte im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/09\/us-prsident-biden-bringt-datenschutzabkommen-privacy-shield-2-0-auf-den-weg\/\">US-Pr\u00e4sident Biden bringt Datenschutzabkommen \"Privacy Shield 2.0\" auf den Weg<\/a> \u00fcber die Details berichtet und eine erste Einsch\u00e4tzung gegeben.  <\/p>\n<h3>Eco begr\u00fc\u00dft den Erlass<\/h3>\n<\/p>\n<p>Der Verband der Internetwirtschaft (ECO) begr\u00fc\u00dft in einer ersten Stellungnahme, dass der US-Pr\u00e4sident die Excecutional Order unterzeichnet hat. ECO sieht in diesem Schritt, dass eine L\u00f6sung f\u00fcr die rechtssichere \u00dcbertragung personenbezogener Daten aus der EU in die USA pr\u00e4sentiert wurde. Diese versuche den Anforderungen der Vorgaben des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen. Es wurde also gejubelt &#8211; m\u00f6glicherweise verfr\u00fcht.<\/p>\n<h3>Einsch\u00e4tzung von noyb<\/h3>\n<p>Denn die Historie der bisher zwischen EU und USA geschlossenen Datenschutzabkommen ist von Pleiten, Pech und Pannen begleitet. Der ECO-Verband und die US-Cloud-Anbieter k\u00f6nnen noch so viel \u00fcber jedes Abkommen jubeln. Datenschutzaktivist Max Schrems hat mit seiner Organisation noyb diese Abkommen vor den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) gebracht. Alle Vorg\u00e4ngerabkommen wurden vom EuGH als nicht mit europ\u00e4ischem Recht verworfen (siehe Links am Artikelende).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/maxschrems\/status\/1578384988600504320\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" title=\"Noyb on US Executive Order about EU-U.S. Privacy Shield framework\" alt=\"Noyb on US Executive Order about EU-U.S. Privacy Shield framework\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/wp0s2Tc.png\"\/><\/a>  <\/p>\n<p>Zum obigen Erlass des US-Pr\u00e4sidenten Joe Biden gab es erste Stellungnahmen, die den Erlass als nicht ausreichend ansahen (ich hatte Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/09\/us-prsident-biden-bringt-datenschutzabkommen-privacy-shield-2-0-auf-den-weg\/\">US-Pr\u00e4sident Biden bringt Datenschutzabkommen \"Privacy Shield 2.0\" auf den Weg<\/a> diverse Aussagen zitiert). Die Position von Max Schrems hat er in obigem <a href=\"https:\/\/twitter.com\/maxschrems\/status\/1578384988600504320\">Tweet<\/a> zusammen gefasst: Es reicht wohl nicht. Schrems will mit noyb die Dokumente in den kommenden Tagen analysieren, stellt aber bereits mit der Datenschutzorganisation fest, dass der Ansatz wohl zu kurz gesprungen ist und wird klagen, wenn dies in der EU umgesetzt wird.  <\/p>\n<h2>Stefan Brink sieht ebenfalls M\u00e4ngel im Erlass<\/h2>\n<\/p>\n<p>Interessant ist jetzt die Einsch\u00e4tzung des scheidenden Datenschutzbeauftragten von Baden-W\u00fcrttemberg, Dr. Stefan Brink, die am 26. Oktober 2022 Tagen <a href=\"https:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/usa-eu-datentransfer-durchfuehrungsverordnung-us-praesident\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ver\u00f6ffentlicht<\/a> wurde. Laut Brink ist die Executive Order des US-Pr\u00e4sidenten ist ein wichtiger Schritt in Sachen internationaler Datentransfer nach dem Schrems II-Urteil des EuGH, der aber viele Fragen offenl\u00e4sst. LfDI Dr. Stefan Brink sagt dazu: <\/p>\n<blockquote>\n<p>Dass die US-Regierung im Hinblick auf das Datentransfer-Abkommen aktiv wird, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Um Europa langfristig nicht als wichtigen Handels- und Unternehmenspartner zu verlieren, muss sich die USA auf die Europ\u00e4ische Kommission und die europ\u00e4ischen Datenschutzgrunds\u00e4tze zubewegen. Die Regelungen der Executive Order lassen jedoch erhebliche Defizite erkennen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Als LfDI BW begr\u00fc\u00dft Brink grunds\u00e4tzlich, dass die US-Regierung im Hinblick auf das Datentransfer-Abkommen aktiv wird. Ein tragf\u00e4higes Abkommen sei insbesondere f\u00fcr exportorientierte europ\u00e4ische Unternehmen und f\u00fcr alle, die US-amerikanische Dienstleister einsetzen, dringend notwendig, so LfDI Brink. <\/p>\n<p>Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs hatbei vielen deutschen und europ\u00e4ischen Unternehmen zu einer Rechtsunsicherheit gef\u00fchrt, und wenn die US-Unternehmen nicht auf den wichtigen und starken europ\u00e4ischen Markt verzichten wollten, m\u00fcsste die US-Regierung die europ\u00e4ische Rechtsprechung nachvollziehen und sich auf die europ\u00e4ischen Regeln einlassen, so der Datenschutzbeauftragte.<\/p>\n<h3>Nicht einklagbarer Papiertiger<\/h3>\n<p>LfDI Brink sieht trotz der als erfreulich bezeichneten Entwicklung und dem Erlass der Executive Order erhebliche rechtliche Unklarheiten. Brink f\u00fchrt in siner Stellungnahmen folgende Punkt auf:  <\/p>\n<ul>\n<li>Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Executive Order \u00fcberhaupt ein wirksames Instrument zur Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO sein kann. Sie stellt eine interne Anweisung an Regierung und nachgeordnete Beh\u00f6rden dar und ist kein parlamentarisch beschlossenes und damit bestandskr\u00e4ftiges Gesetz.  <\/li>\n<li>Die Einhaltung einer blo\u00dfen Executive Order ist insbesondere f\u00fcr EU-B\u00fcrger nicht einklagbar.  <\/li>\n<li>Zudem sei nicht klar, wie sich die Executive Order zu anderen bestehenden US-Regulierungen wie dem Cloud Act verh\u00e4lt, moniert der Datensch\u00fctzer mit Recht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Brink meint, dass die jetzt in der Executive Order enthaltenen Beschr\u00e4nkungen von Datenverarbeitungen auf erforderliche und angemessene F\u00e4lle zwar wie ein Zugest\u00e4ndnis wirken. Im Sinne des europ\u00e4ischen Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips sei die Auslegung des Rechtsbegriffs der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit in Europa und den USA unterschiedlich, so die Erkenntnis von Brink. Daher bleibt unklar, wann aus Sicht der USA ein Zugriff f\u00fcr die nationale Sicherheit zul\u00e4ssig bleibt. Das ist eigentlich schon ein Killerargument, und Max Schrems von noyb argumentiert \u00e4hnlich. Brink dazu: <\/p>\n<ul>\n<li>An die Einreichung einer Beschwerde von EU-B\u00fcrgern werden erhebliche Anforderungen gestellt. Es werden Mindestangaben aufgef\u00fchrt, die erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, sodass ein Aussieben \"unerw\u00fcnschter\" Beschwerden m\u00f6glich bleibt &#8211; ein K.O. Prinzip.  <\/li>\n<li>Beschwerdef\u00fchrer werden zudem ausdr\u00fccklich nicht dar\u00fcber informiert, ob sie Gegenstand von nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten der US-Beh\u00f6rden waren, sondern erhalten lediglich eine standardisierte Mitteilung, die besagt, dass die \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Beschwerde abgeschlossen ist. Derselbe Wortlaut ist f\u00fcr eine nachfolgende Entscheidungen des \"Gerichts\" (eigentlich sind es Verwaltungsstellen von US-Beh\u00f6rden) vorgegeben.  <\/li>\n<li>Dieser Data Protection Review Court wird nach der Verordnung des Justizministers innerhalb seines Ressorts eingerichtet. Er d\u00fcrfte damit der Exekutive zuzurechnen sein, was seiner (richterlichen) Unabh\u00e4ngigkeit entgegensteht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hatte zudem nicht nur Rechtsbehelfe gegen ein staatliches Aussp\u00e4hen verlangt, sondern die Beendigung dieser anlasslosen \u00dcberwachung selbst. Davon kann aber derzeit nicht ausgegangen werden;, so Dr. Stefan Brink. Der vom Gericht (EuGH) geforderte Systemwechsel findet nicht statt. Passt nicht so wirklich zu den Jubelarien des eco-Verbands, die ich weiter oben angerissen hatte. Der Landesbeauftragte Stefan Brink bringt es auf den Punkt:  <\/p>\n<blockquote>\n<p>Die Europ\u00e4ischen Kommission wird nun zu entscheiden haben, ob ein der Sache nach gleichwertiger Schutz der personenbezogenen Daten in den USA gegeben ist. Fraglich ist bereits, ob die Kommission allein auf Grundlage der Executive Order \u00fcberhaupt in der Lage ist, das Datenschutzniveau in den USA neu zu bewerten und einen Angemessenheitsbeschluss zu erlassen. Die Vielzahl der noch zu kl\u00e4renden offenen Fragen l\u00e4sst Zweifel daran aufkommen. In dieser elementaren Datenschutzfrage brauchen die B\u00fcrger_innen der EU allerdings ebenso Rechtssicherheit wie die hiervon tangierten europ\u00e4ischen und ausl\u00e4ndischen Unternehmen. Sollte die Europ\u00e4ische Kommission die Grundrechte der EU-B\u00fcrger_innen nun zum dritten Mal in Folge hinter wirtschaftliche Interessen zur\u00fccktreten lassen, dann kann das der Europ\u00e4ische Gerichtshof schwerlich akzeptieren.<\/p>\n<\/blockquote>\n<h2>Schiffbruch vorprogrammiert?<\/h2>\n<\/p>\n<p>Ich denke, die EU-Kommission wird versuchen, da was \"hinzubiegen\", um einen Angemessenheitsbeschluss zu erlassen, der dann formal den Datentransfer pers\u00f6nliche Daten von EU-B\u00fcrgern in die US-Cloud erm\u00f6glicht. Die Firmen werden mit \"wolkigem Blick\" in den Augen in die Cloud der US-Anbieter hetzen &#8211; ist ja alternativlos. Und dann kommt es absehbar: Max Schrems wird Klage vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) einreichen und dieser erneute Angemessenheitsbeschluss wird als nicht rechtskonform kassiert werden. Die Firmen werden in ein Wehklagen einstimmen &#8211; wir sind nicht mehr arbeitsf\u00e4hig &#8211; und \u00fcber die DSGVO schimpfen. Aber es muss echt weh tun, bevor die Leute in den Chefetagen wach werden &#8211; zumindest mein Gef\u00fchl. <\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2015\/10\/06\/safe-harbor-eugh-erklrt-abkommen-fr-ungltig\/\">Safe Harbor: EuGH erkl\u00e4rt Abkommen f\u00fcr ung\u00fcltig<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2020\/07\/16\/eugh-kippt-eu-us-datenschutzvereinbarung-privacy-shield\/\">EuGH kippt EU-US-Datenschutzvereinbarung \"Privacy Shield\"<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2020\/07\/27\/keine-karenzfrist-fr-unternehmen-nach-privacy-shield-eu-urteil\/\">Keine Karenzfrist f\u00fcr Unternehmen nach Privacy Shield-EU-Urteil<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/05\/16\/datenschtzer-plant-durchgreifen-bei-privacy-shield-versten\/\">Datensch\u00fctzer plant durchgreifen bei Privacy Shield-Verst\u00f6\u00dfen<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/03\/26\/vorlufige-einigung-zwischen-eu-und-usa-im-trans-atlantic-data-privacy-framework\/\">Vorl\u00e4ufige Einigung zwischen EU und USA im Trans-Atlantic Data Privacy Framework<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/09\/us-prsident-biden-bringt-datenschutzabkommen-privacy-shield-2-0-auf-den-weg\/\">US-Pr\u00e4sident Biden bringt Datenschutzabkommen \"Privacy Shield 2.0\" auf den Weg<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[English]Am 7. Oktober 2022 hat US-Pr\u00e4sident Joe Biden das neue, hier \"Privacy Shield 2.0\" genannte, Datenschutzabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union durch einen Erlass (Executive Order) auf den Weg gebracht. 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