{"id":275303,"date":"2022-11-21T12:38:49","date_gmt":"2022-11-21T11:38:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=275303"},"modified":"2024-02-11T18:41:53","modified_gmt":"2024-02-11T17:41:53","slug":"neues-zu-google-fonts-abmahnungen-googles-verffentlicht-erklrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/11\/21\/neues-zu-google-fonts-abmahnungen-googles-verffentlicht-erklrung\/","title":{"rendered":"Neues zu Google Fonts-Abmahnungen: Googles ver&ouml;ffentlicht Erkl&auml;rung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Seit einem Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen von Anfang 2022, welches einem Kl\u00e4ger Schadensersatz wegen Verwendung von Google Fonts zusprach, gab es ja regelrechte (imho unberechtigte) Abmahnwellen in Deutschland (und \u00d6sterreich). Die Anw\u00e4lte hinter diesen Abmahnwellen sehen sich inzwischen Verfahren wegen Rechtsmissbrauch gegen\u00fcber. Nun hat auch Google reagiert und ein Statement im Hinblick auf die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten ver\u00f6ffentlicht &#8211; die das (absurde) Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen in weiteren Verfahren kippen k\u00f6nnte. Aktuell liegen dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zudem verschiedene Anfragen von Gerichten im Hinblick auf \"immateriellen Schadensersatz\" bei DSGVO-Verletzungen vor. Ich fasse nochmals den Sachstand samt der Google Erkl\u00e4rung in einem Beitrag zusammen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Worum geht es bei Google Fonts?<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/fc8cf5ba08444db5a2c84b4c36f0f761\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Google Fonts sind Schriftarten, die in Webseiten verwendet und bei deren Besuch vom Browser des Benutzers von den Google Servern eingebunden werden k\u00f6nnen. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist diese Art des Einbindens von Google Fonts von den Google-Servern, nach Ansicht von Datensch\u00fctzern, ohne besondere Einwilligung eines Webseitenbesuchers unzul\u00e4ssig. Hintergrund ist, dass auch eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum f\u00fcr f\u00fcr einen Webseitenbetreiber darstellt.<\/p>\n<p>Teilweise wird argumentiert, dass diese IP-Adresse in Drittstaaten (USA) \u00fcbertragen wird, was eine DSGVO-Einwilligung bed\u00fcrfe, da dort das Datenschutzniveau der EU nach dem Schrems II-Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegeben sei. Abseits der Frage, ob diese Sichtweise bei der \u00dcbertragung einer reinen IP-Adresse greift (und sinnvoll ist), scheint es auch so zu sein, dass Google Fonts von Google Servern innerhalb der EU oder sogar Deutschlands gehostet werden. Aber es gibt die M\u00f6glichkeit (neben dem Verzicht auf die Google Fonts) diese Schriftarten von Google lokal auf einem eigenen Server zu hosten. Dann greift die DSGVO nicht mehr.<\/p>\n<blockquote><p>Alleine diese Argumentation der Datensch\u00fctzer zur Einwilligung (wegen der \u00fcbertragenen IP) ist in meinen Augen zu hinterfragen, basiert doch das Wesen des World Wide Web darauf, dass ein Browser Ressourcen, die von einer Webseite eingebunden wurden, von den jeweiligen Hosts abzurufen. Wird ein externer Font eingebunden, ruft der Browser diese Ressource ab, muss dann aber, um die Antworten zu erhalten, seine IP des Internet-Anschlusses bei der Anfrage \u00fcbermitteln. Das Gleiche gilt aber auch, wenn ein Script, ein iframe oder sogar ein Bild extern in eine Webseite eingebunden wurde. Das ist schlicht das Wesen des Web.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Das Urteil des LG-M\u00fcnchen, die Folgen<\/h2>\n<p>Im Januar 2022 erging vom Landgericht M\u00fcnchen auf Grund dieses Sachverhalts ein Urteil, dass die Einbindung von Google Fonts von den Google-Servern ohne spezielle Einwilligung des Nutzers als unzul\u00e4ssig ansah und dem Kl\u00e4ger einen \"Schadensersatz\" von 100 Euro zusprach. Der DSGVO-Erw\u00e4gungsgrund \"berechtigtes Interesse\" wurde nach meiner Interpretation vom Gericht negiert, weil die Google Fonts ja lokal gehostet werden k\u00f6nnen. In Folge dieses Urteils kam es dann in Deutschland und in \u00d6sterreich zu Massenabmahnungen durch obskure Stellen (siehe Links am Ende dieses Artikels).<\/p>\n<h3>Die Abmahnwellen<\/h3>\n<p>Ich hatte dies kurz im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/08\/17\/wissen-google-fonts-auf-webseiten-abmahnung-prfung-fallen\/\">Wissen: Google Fonts auf Webseiten, Abmahnung, Pr\u00fcfung-Fallen<\/a> aufgegriffen und Ratschl\u00e4ge gegeben, wie man damit umgehen sollte. In \u00d6sterreich war das Thema schnell erledigt, da Bu\u00dfgelder nur durch die Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden verh\u00e4ngt werden d\u00fcrften. Der f\u00fcr die Abmahnungen Verantwortliche sieht sich inzwischen einem Verfahren gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Und auch in Deutschland bewegt sich was. Ich hatte bereits im Blog-Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/21\/einstweilige-verfgung-gegen-google-font-abmahner-vom-lg-baden-baden\/\">Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google Font-Abmahner vom LG Baden-Baden<\/a> \u00fcber einen juristischen Schritt gegen einen abmahnenden Rechtsanwalt berichtet. Zudem hatte ich im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/30\/achtung-neue-google-fonts-abmahn-welle-oktober-2022\/\">Achtung: Neue Google Fonts-Abmahn-Welle (Oktober 2022)<\/a> erw\u00e4hnt, dass Rechtsanwalt Stephan Schmidt zum 9. November 2022 <a href=\"https:\/\/twitter.com\/stephanschmidt\/status\/1590257913280360449\">Strafanzeige<\/a> gegen einen Google Fonts-Abmahner aus Hannover und seinen Berliner Anwalt gestellt hat. Begr\u00fcndung: Der Rechtsmissbrauch sei offensichtlich.<\/p>\n<p>In der Sache an sich gibt es zwei Punkte, die die \"Welt\" und die Juristen bewegen. Einmal deutet es sich an, dass die abmahnenden Stellen schlicht keine Rechtsgrundlage dazu besitzen. Juristen \u00e4u\u00dfern Zweifel am Mandat der Anw\u00e4lte, die f\u00fcr die angeblich Betroffenen \"immaterielle Sch\u00e4den\" gelten zu machen versuchen &#8211; es gibt in den Schrifts\u00e4tze \"Ungereimtheiten\". Zum Zweiten ist der Rechtsmissbrauch durch Abmahnanw\u00e4lte und Vereine in der Sache an sich inzwischen offensichtlich. Es ging mutma\u00dflich nicht um die Verfolgung eines DSGVO-Sachverhalts, sondern schlicht um das Abkassieren von Webseitenbetreibern.<\/p>\n<h3>Prinzipielle Fragestellungen<\/h3>\n<p>Das Urteil des LG M\u00fcnchen hat aber noch einen prinzipiellen Aspekt. W\u00fcrde das Urteil des LG M\u00fcnchen ist seinem aktuellen Tenor Bestand haben, w\u00e4re dies das Ende des World Wide Web &#8211; sozusagen \"am deutschen Wesen, soll die Welt genesen\". Denn die Argumentation der Datensch\u00fctzer, die in der IP ein pers\u00f6nliches Datum sehen und die Verwendung bestimmter Sachverhalte aus DSVGO-Gr\u00fcnden untersagen, hat einen ganz konkreten Hintergrund. Es ging meiner Einsch\u00e4tzung nach um die Verwendung von Google Analytics und um Cookies, die im Rahmen von Werbeanzeigen verwendet werden. In beiden F\u00e4llen ist die Benutzeridentifizierung erkl\u00e4rtes Ziel.<\/p>\n<ul>\n<li>Google Analytics soll das Verhalten von Benutzern erfassen und auswertbar machen &#8211; wobei die Gefahr besteht, dass diese Daten Plattform-\u00fcbergreifend eingesetzt werden und so den Surfer transparent machen. Problem bei Google Analytics ist, dass die Daten samt Auswertung durch den Dritten Google erfolgt.<\/li>\n<li>Und bei den Cookies, die durch Werbenetzwerke eingesetzt werden, geht es darum, den Benutzer \u00fcber viele Webseiten zu tracken, um seine Gewohnheiten zu erfassen. Auch hier ist die Verfolgung des Nutzers das Ziel.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In beiden F\u00e4llen ist es in meinen Augen legitim, dass die Datensch\u00fctzer eine DSGVO-Zustimmung von den Nutzern als Voraussetzung der Datenerhebung fordern. Anders stellt sich der Sachverhalt aber dar, wenn IP-Adressen aus technischen Gr\u00fcnden zum Abrufen von Webressourcen an Dritte geschickt werden. Dann ist meines Erachtens zu fragen: Ist es erkl\u00e4rtes Ziel der dritten Stelle, die IP-Verkehrsdaten zum Nutzertracking zu sammeln oder nicht. Bei den Google Fonts kann ich dies nicht erkennen.<\/p>\n<h3>Wenn die DSGVO zu weit gefasst wird<\/h3>\n<p>Konkret kann man beispielsweise auch die Einbindung von Bildern in Webseiten aufgreifen, wenn diese von einem fremden Server eingebunden wurden. Rechtliche Aspekte k\u00f6nnen diesen Ansatz beispielsweise notwendig machen. Aber es gibt sicherlich auch technische Gr\u00fcnde, die ein berechtigtes Interesse darlegen (z.B. Kapazit\u00e4tsfragen f\u00fcr das Hosting). Eine juristische Argumentation: \"Berechtigtes Interesse verf\u00e4ngt nicht, da ja selbst gehostet wird\", f\u00fchrt auf einen sehr wackeligen Pfad einer individuellen Abw\u00e4gung, die eigentlich im Sinne der DSGVO-Praktikabilit\u00e4t unerw\u00fcnscht ist.<\/p>\n<p>Zudem ist die Auswertung der bei der Anforderung\u00a0 der Ressource (Font, Bild, Video etc.) \u00fcbermittelten IP-Adresse durch den Hoster der Ressource nicht gegeben &#8211; ein Tracking wie bei Google Analytics oder bei den oben erw\u00e4hnten Cookies von Werbenetzwerken &#8211; findet in solchen F\u00e4llen i.d.R. nicht statt.<\/p>\n<p>Ich habe diesbez\u00fcglich sogar einen ganz konkreten Fall: Hier im Blog sind in bestimmten Beitr\u00e4gen sogenannte Z\u00e4hlpixel der VGWort in Form von img-Tags eingebunden. Ziel ist in diesem Fall die Ermittlung der Zahl der Beitragsabrufe durch die Verwertungsgesellschaft Wort (VGWort). Ich habe die VGWort bez\u00fcglich der DSGVO-Relevanz und der Zustimmungspflichtigkeit kontaktiert. Dort waren Datensch\u00fctzer involviert und die klare Aussage war, dass die Einbindung des VGWort-Z\u00e4hlpixels nicht DSGVO-Zustimmungspflichtig sei. Es falle in die Kategorie \"berechtigte Interessen\" und eine Profilbildung der VGWort \u00fcber die erfassten IP-Adressen f\u00e4nde ja nicht statt.<\/p>\n<p>Bei Google Fonts ist die aktuelle Argumentation nun, dass es \"ja eine M\u00f6glichkeit zur lokalen Anbindung\" gebe. Das trifft aber in meinen Augen nicht den Kern der Bedenken der Datenschutzaufsicht. Denn diese will im Rahmen der DSGVO die Nutzer vor einem Tracking ohne Zustimmung sch\u00fctzen &#8211; sobald der Nutzer zugestimmt hat, ist die Verwendung von Google Fonts sowieso zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ich wei\u00df jetzt nicht, ob das Urteil des LG M\u00fcnchen in Folgeinstanzen weiter verfolgt wird und Bestand hat, und wie die Rechtsprechung bei weiteren Urteilen ausfallen wird. Aber ich k\u00f6nnte mir vorstellen, dass da deutliche Korrekturen erfolgen. Aktuell basiert das Urteil wohl auf der deutschen Rechtsauffassung, dass eine immaterielle Schadensersatzpflicht zur Durchsetzung der DSGVO besteht\u00a0 &#8211; was dann im Einzelfall zu verhandeln ist. Im obigen Fall wurde vom LG M\u00fcnchen ein \"immaterieller Schaden\" des Kl\u00e4gers bejaht, was dann die Abmahnwelle bedingte.<\/p>\n<h3>EuGH-Verfahren zum symbolischen Schadensersatz<\/h3>\n<p>Das Thema \"immaterieller Schadensersatzpflicht\" k\u00f6nnte demn\u00e4chst kippen. Aktuell l\u00e4uft ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH), in dem es konkret um die Frage \"Schaden bei Datenschutzverst\u00f6\u00dfen\" geht. Der Oberste Gerichtshof \u00d6sterreichs hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Zuerkennung von immateriellem Schadensersatz eingeschr\u00e4nkt werden kann, wenn das \u00c4rgernis des Kl\u00e4gers nicht \u00fcber den \u00c4rger hinausgeht, der mit der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz \u00fcblicher Weise einhergeht.<\/p>\n<blockquote><p>Das ist nach meiner Einsch\u00e4tzung aber genau das, was das LG M\u00fcnchen im obigen Fall f\u00fcr sein Urteil mit 100 Euro Schadensersatz f\u00fcr den Kl\u00e4ger f\u00fcr dessen \"Unwohlsein beim Abruf der Webseite des Beklagten\" heranzog. Erlitten wurde dieses \"allgemeine Unwohl sein\" im Google Chrome-Browser, weil die IP zum Anzeigen der Google Fonts auf der angesehenen Seite notwendigerweise \u00fcbermittelt werden musste. Die Argumentation zieht sich auch durch diverse Abmahnschreiben, die ich einsehen konnte.<\/p><\/blockquote>\n<p>Vom Generalanwalt des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Union (EuGH) gibt es die Schlussantr\u00e4ge in diesem Verfahren. Dort weist der Generalanwalt auf den symbolischer Schadensersatz oder einen Anspruch auf ein reine zuk\u00fcnftige Unterlassung hin. Symbolischer Schadensersatz w\u00e4re dann 1 Euro, und der EuGH w\u00fcrde bei einem Spruch, wenn er sich den Argumenten des Generalstaatsanwalts anschlie\u00dft (ist meist der Fall), die Begrenzung des immateriellen Schadensersatzes best\u00e4tigen. Mir ist das Thema die Tage kurz auf Twitter unter die Augen gekommen. Bei einer Websuche bin ich beim Schreiben dieses Beitrags bei G\u00fctsel Online auf <a href=\"https:\/\/www.guetsel.de\/content\/52075\/2022-10-24-13-49-53-noyb-bedenklich-eugh-koennte-durchsetzung-von-dsgvo-rechten-weiter-einschraenken.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesen Artikel<\/a> von Okt. 2022 gesto\u00dfen, der den Sachverhalt aufbereitet. Auch Beck Online hat hier eine Vorlagefrage C-189\/22 an den EuGH thematisiert, die ich beim schnellen \u00dcberfliegen in die gleiche Kategorie einsortieren w\u00fcrde.<\/p>\n<h2>Google reagiert auf die Ereignisse<\/h2>\n<p>Letzten Freitag (18. 11.2022) ist mir dann nachfolgender Tweet des Medien-Anwalts Stephan Schmidt unter die Augen gekommen. Schmidt verfolgt den Sachverhalt bei Google Fonts f\u00fcr eigene Mandanten und ist auf eine Google-Stellungnahme gesto\u00dfen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"Google Fonts-Stellungnahme\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/uHrH15p.png\" alt=\"Google Fonts-Stellungnahme\" \/><\/p>\n<p>In einem Blog-Post <a href=\"https:\/\/fonts.googleblog.com\/2022\/11\/your-privacy-and-google-fonts.html?m=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Your Privacy and Google Fonts<\/a> schreibt Google, dass man es, in Anbetracht der j\u00fcngsten Ereignisse und der Medienberichterstattung \u00fcber Google Fonts, f\u00fcr notwendig\u00a0 erachte, die folgende Erkl\u00e4rung abzugeben:<\/p>\n<blockquote><p>Google Fonts ist eine Bibliothek mit Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden k\u00f6nnen. Die Menschen wollen, dass die Websites, die sie besuchen, gut gestaltet und einfach zu benutzen sind und dass ihre Privatsph\u00e4re respektiert wird. Google respektiert die Privatsph\u00e4re des Einzelnen.<\/p>\n<p>Die Google Fonts-Web-API ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das Ma\u00df beschr\u00e4nkt ist, das f\u00fcr die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und f\u00fcr aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt. Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht f\u00fcr andere Zwecke und insbesondere nicht f\u00fcr die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder f\u00fcr Werbung.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem ist die Tatsache, dass die Server von Google zwangsl\u00e4ufig IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu \u00fcbertragen, keine Besonderheit von Google und entspricht der Funktionsweise des Internets.<\/p><\/blockquote>\n<p>Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenerfassung \u00fcber die Google Fonts Web API finden sich in den Google <a href=\"https:\/\/developers.google.com\/fonts\/faq\/privacy\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Datenschutz-FAQs<\/a>. Ob das juristisch ausreicht, vermag ich in dieser Hinsicht nicht zu beurteilen &#8211; das werden Gerichte entscheiden. Wenn ich das OLG-Urteil zur Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg anschaue (siehe <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/09\/08\/us-cloud-verbotsbeschluss-der-vergabekammer-baden-wrttemberg-verworfen\/\">US-Cloud-Verbotsbeschluss der Vergabekammer Baden-W\u00fcrttemberg verworfen<\/a>), k\u00f6nnte das Thema \"IP-\u00dcbermittlung ist schon ein pers\u00f6nliches Datum\" irgendwann kippen. Und auch der Spruch des EuGH in Bezug auf immateriellen Schadensersatz k\u00f6nnte da einiges regulieren.<\/p>\n<p>Es wird in meinen Augen spannend, die juristische Entwicklung zu verfolgen. Denn aktuell habe ich den Eindruck, dass das \"Kind mit dem Bade\" ausgesch\u00fcttet wird, und sinnvolle datenschutzrechtliche DSGVO-Anforderungen durch (diskussionsw\u00fcrdige) juristische Einzelfall-Entscheidungen konterkariert werden. Aktuell d\u00fcrften Datenschutzbeauftragte jedenfalls mit dem obigen Thema und dessen Handhabung nicht wirklich gl\u00fccklich sein (wird auch <a href=\"https:\/\/datenschutzbeauftragter-hamburg.de\/2022\/02\/schadenersatz-fuer-den-einsatz-von-google-fonts-auf-der-webseite\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> so diskutiert), da es den Blick auf die wirklich relevanten Probleme im Hinblick auf Datenschutzverst\u00f6\u00dfe verstellt.<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung:<\/strong> Die Kollegen von heise haben zum 22.11.2022 <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Wackeliges-Geschaeftmodell-Weitere-Massenabmahnungen-wegen-Google-Fonts-7338721.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesen Beitrag<\/a> zu den Abmahnungen ver\u00f6ffentlicht. Autoren sind Juristen, die Opfer der Abmahnwellen vertreten. Im Artikel wird auch auf die Quellen der Abmahnungen und deren \"Comedy Potential\" eingegangen &#8211; das hatte ich in meinen Beitr\u00e4gen nur am Rande gestreift. Interessant fand ich vor allem die Einstufung des Urteils des LG M\u00fcnchen &#8211; zum Thema \"Abmahnungen\" hatte ich ja bereits einiges geschrieben (siehe folgende Links).<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/08\/17\/wissen-google-fonts-auf-webseiten-abmahnung-prfung-fallen\/\">Wissen: Google Fonts auf Webseiten, Abmahnung, Pr\u00fcfung-Fallen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/21\/einstweilige-verfgung-gegen-google-font-abmahner-vom-lg-baden-baden\/\">Einstweilige Verf\u00fcgung gegen Google Font-Abmahner vom LG Baden-Baden<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/10\/30\/achtung-neue-google-fonts-abmahn-welle-oktober-2022\/\">Achtung: Neue Google Fonts-Abmahn-Welle (Oktober 2022)<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/12\/21\/neues-zu-google-fonts-abmahnungen-razzia-bei-berliner-abmahnanwalt\/\" rel=\"bookmark\">Neues zu Google Fonts-Abmahnungen: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit einem Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen von Anfang 2022, welches einem Kl\u00e4ger Schadensersatz wegen Verwendung von Google Fonts zusprach, gab es ja regelrechte (imho unberechtigte) Abmahnwellen in Deutschland (und \u00d6sterreich). 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