{"id":275429,"date":"2022-11-24T12:53:02","date_gmt":"2022-11-24T11:53:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=275429"},"modified":"2024-02-19T07:52:00","modified_gmt":"2024-02-19T06:52:00","slug":"hat-das-bundesjustizministerium-einen-deal-mit-twitter-zum-netzdg-gemacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/11\/24\/hat-das-bundesjustizministerium-einen-deal-mit-twitter-zum-netzdg-gemacht\/","title":{"rendered":"Hat das Bundesjustizministerium einen Deal mit Twitter zum NetzDG gemacht?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Gibt es eine Absprache des deutschen Justizministeriums mit Twitter (und Google\/Facebook) das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorerst nicht anzuwenden? Das geht aus der Erwiderung von Twitter-Anw\u00e4lten hervor, deren Schrifts\u00e4tze dem W\u00fcrzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun im Rahmen seiner Klage gegen Twitter zugingen. Aktuell ist unklar, was sich daraus ergibt &#8211; die heutige Verhandlung vor einem Gericht in Frankfurt in einer Klage gegen Twitter k\u00f6nnten da Klarheit bringen &#8211; oder auch nicht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Kurzer Hintergrund<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg01.met.vgwort.de\/na\/be7d8baed20647eba7f531f7a62d405d\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Der W\u00fcrzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat sich auf IT-Recht spezialisiert und f\u00fcr einen Mandanten vor einem Gericht in Frankfurt Klage gegen Twitter eingereicht. Es geht Tweets, die dem Antisemitismusbeauftragten von Baden-W\u00fcrttemberg, Michael Blume, unwahre Tatsachen vorwerfen.<\/p>\n<p>Der Kern, um den es geht: Der Kl\u00e4ger verlangt, dass Twitter alle im Kern sinngem\u00e4\u00dfen Tweets mit den unwahren Sachverhalten l\u00f6scht. Twitter weigert sich, diese Tweets zu l\u00f6schen, weil es einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand bedeuten w\u00fcrde. Nachdem das deutsche Twitter Moderationsteam entlassen wurde, k\u00f6nnte es auch organisatorisch bzw. technisch f\u00fcr Twitter schwierig werden, die Forderungen umzusetzen.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat daher in Frankfurt Klage gegen Twitter eingereicht, um kl\u00e4ren zu lassen, dass solche Tweets von Twitter im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) nach Aufforderung zu l\u00f6schen sind. Die erste Verhandlung soll heute stattfinden &#8211; und Jun hat auf Twitter einiges an Belegen f\u00fcr den fehlenden Willen der Plattform, das NetzDG durchzusetzen.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/OqgNcCO.png\" \/><\/p>\n<p>Besondere Brisanz erh\u00e4lt das Ganze, weil Neu-Twitter-Besitzer Elon Musk gerade auf Twitter dar\u00fcber abstimmen l\u00e4sst, ob suspendierte Twitter-Konten im Rahmen einer \"Amnestie\" wieder freigeschaltet werden sollen. Ich hatte im gestrigen Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/11\/23\/anwalt-jun-zerrt-twitter-donnerstag-den-24-nov-2022-vor-deutsches-gericht\/\">Anwalt Jun zerrt Twitter Donnerstag, den 24. Nov. 2022, vor deutsches Gericht<\/a> ausf\u00fchrlicher \u00fcber das Thema berichtet. Dort finden sich weitere Hinweise und Screenshots von Tweets.<\/p>\n<h2>NetzDG-Vers\u00e4umnis, aber kein Bu\u00dfgeld gegen Twitter<\/h2>\n<p>Rechtsanwalt Jun wundert sich seit Monaten, wie er <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Anwalt_Jun\/status\/1595553693881044992\">hier<\/a> schreibt, <em>warum es ohne Bu\u00dfgeld bleibt, dass Twitter kein Gegenvorstellungsverfahren einrichtet, obwohl das VG K\u00f6ln dieses (anders als die Anzeigepflicht) nicht beanstandet hatte.<\/em><\/p>\n<p><img decoding=\"async\" title=\"NetzDG-Vers\u00e4umnis, aber kein Bu\u00dfgeld gegen Twitter\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/UiG4oA3.png\" alt=\"NetzDG-Vers\u00e4umnis, aber kein Bu\u00dfgeld gegen Twitter\" \/><\/p>\n<p>Hintergrund ist, dass die gemeinn\u00fctzige Organisation HateAid beim Bundesamt f\u00fcr Justiz eine Beschwerde gegen Twitter eingereicht hat. Twitter habe es angeblich vers\u00e4umt, ihren internen Beschwerdemechanismus entsprechend den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zu ver\u00f6ffentlichen. Details zu diesem Vorgang lassen sich in <a href=\"https:\/\/www.euractiv.de\/section\/innovation\/news\/twitter-soll-gegen-berichtspflichten-verstossen-haben\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Beitrag<\/a> von August 2022 nachlesen. In der Sache selbst ist dann aber wohl nichts passiert &#8211; daher die obige Aussage, dass RA Jun sich wundert.<\/p>\n<blockquote><p>Das Gegenvorstellungsverfahren gem\u00e4\u00df $3 des NetzDG besagt, dass der Anbieter eines sozialen Netzwerks ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 vorhalten muss, mit dem sowohl der Beschwerdef\u00fchrer als auch der Nutzer, f\u00fcr den der beanstandete Inhalt gespeichert wurde, eine \u00dcberpr\u00fcfung einer zu einer Beschwerde \u00fcber rechtswidrige Inhalte getroffenen Entscheidung \u00fcber die Entfernung oder die Sperrung des Zugangs zu einem Inhalt (urspr\u00fcngliche Entscheidung) herbeif\u00fchren kann. Die Details lassen sich beispielsweise <a href=\"https:\/\/www.buzer.de\/3b_NetzDG_Netzwerkdurchsetzungsgesetz.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier nachlesen<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Gibt es einen Twitter-Deal?<\/h2>\n<p>Im Rahmen der heutigen Verhandlung im Verfahren Michael Blume gegen Twitter wurden zwischen den Anw\u00e4lten verschiedene Schrifts\u00e4tze im Vorfeld ausgetauscht, die in die Verhandlung einbezogen werden. Der letzte Schriftsatz der Twitter-Anw\u00e4lte, der RA Jun zuging, l\u00e4sst mich etwas ratlos zur\u00fcck. Die Politik feiert sich ja f\u00fcr das NetzDG, welches endlich die gro\u00dfen US Social Networks an die Kandarre nehmen und das L\u00f6schen von Hassrede erm\u00f6glichen soll. Dazu soll es auch geeignete Mechanismen geben, mit denen man Beschwerde f\u00fchren und die so wegen ihrer nhalte angegriffenen Personen Gegenposition beziehen und Widerrede f\u00fchren k\u00f6nnen. Nun behaupten die Twitter-Advokaten, dass es einen Deal mit dem Bundesjustizministerium gebe, so dass das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren nicht greife.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/Anwalt_Jun\/status\/1595553690638843910\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" title=\"NetzDG: Lex Twitter?\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/RMWhT3D.png\" alt=\"NetzDG: Lex Twitter?\" \/><\/a><\/p>\n<p>In obigem Tweet ver\u00f6ffentlichte Jun einen Ausriss des Schriftsatzes der Twitter-Anw\u00e4lte im aktuellen Verfahren. Dort wird behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland Twitter International zugesichert habe, dass das Bundesamt f\u00fcr Justiz bis zu einer rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht keine Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber Twitter International anordnen werde. Das Fazit der Twitter-Anw\u00e4lte: Twitter International\u00a0 tr\u00e4fen keine Verpflichtungen aus \u00a7 3a und 3b NetzDG, die Vorschriften seien nicht anwendbar. Twitter International hat die betreffenden Vorschriften vor dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln angegriffen.<\/p>\n<p>Anwalt Jun kommentiert den Sachverhalt in nachfolgendem Tweet &#8211; laut diesem Tweet war die Weigerung zum Einrichten eines Gegenvorstellungsverfahrens durch eine Plattform mit einem Bu\u00dfgeld von 40 Millionen Euro bewehrt.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/vl6OQYw.png\" \/><\/p>\n<p>Das Gegenvorstellungsverfahren soll es erm\u00f6glichen, Entscheidungen \u00fcber eine L\u00f6schung oder Nicht-L\u00f6schung von Inhalten zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegen den Nutzern zu begr\u00fcnden. Genau dieser Mechanismus soll nun aber f\u00fcr Twitter International nicht gelten bzw. nicht anwendbar sein &#8211; die Bundesrepublik habe dies so zugesichert.<\/p>\n<p>Jun erl\u00e4utert in weiteren Tweets <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Anwalt_Jun\/status\/1595687236619714560\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>, dass es eine Entscheidung des VG K\u00f6ln gebe, dass \u00a7 3b NetzDG zul\u00e4ssig sei. Und es war <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Anwalt_Jun\/status\/1595699086702919680\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">bekannt<\/a>, dass es eine Absprache zu \u00a73a NetzDG (Anzeigepflicht BKA) gab, weil Meta\/Google damit gewonnen hatte (Frag den Staat hatte das im Feb. 2022 <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/netzdg-stillhaltezusage-gegenuber-facebook-und-google\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">offen gelegt<\/a>).<\/p>\n<p>Laut <a href=\"https:\/\/twitter.com\/Fotobiene\/status\/1595738666843996160\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Tweet<\/a> erging aber am 1.3.2022 ein Beschluss des VG, so dass dieses \"stillhalten\" eigentlich gegenstandslos wurde. F\u00fcr mich bleibt jetzt unklar, was (und wann) das Bundesjustizministerium gegen\u00fcber Twitter an Vereinbarungen geschlossen hat und ob diese nun greifen. Erste R\u00fcckmeldungen von Rechtsanw\u00e4lten besagen, dass es keinen Deal gebe (ein Stillhalteabkommen f\u00fcr eine bestimmte Zeit wird ja von Gerichten gefordert, um Entscheidungen in Ruhe treffen zu k\u00f6nnen).<\/p>\n<p>Ad hoc bleibt bei mir das Geschm\u00e4ckle auf einen \"Hinterzimmer-Deal\", der das NetzDG trotz der vollmundigen Versprechungen der Politik ausbremsen k\u00f6nnte. Hier ist ist auf eine Klarstellung im Rahmen der Klage vor dem Gericht in Frankfurt zu hoffen.<\/p>\n<p>Das vom Bundesjustizministerium hier bereitgestellte Beschwerdeverfahren w\u00e4re dann Makulatur und wei\u00dfe Salbe, falls die Position der Twitter-Anw\u00e4lte Bestand hat. Der Spiegel formuliert es <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/netzpolitik\/twitter-loescht-verleumdungen-zu-spaet-antisemitismus-beauftragter-reicht-klage-ein-a-529573e4-c557-4788-a041-c3e47b15a8ef\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> so: Der Prozess in Frankfurt k\u00f6nnte erste Hinweise liefern, wie weit Elon Musk mit seinen Vorstellungen in Deutschland gehen kann. Warten wir es ab.<\/p>\n<h2>Nachtr\u00e4gliche Informationen<\/h2>\n<p><strong>Erg\u00e4nzungen:<\/strong> Erste Stimmen von RA Jun nach dem Ende der Anh\u00f6rung durch das Gericht in Frankfurt habe ich als Kommentar nachgetragen.<\/p>\n<p>Der obige Sachverhalt \"ob es einen Deal mit Twitter gegeben habe\", schlug aber wohl Wellen. Diverse Redaktionenen und selbst der BR hat es aufgegriffen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat die Thematik, ob Twitter Teile des NetzDG nicht beachten m\u00fcsse, in <a href=\"https:\/\/www.rnd.de\/politik\/deutscher-anwalt-twitter-behauptet-deal-mit-bundesjustizministerium-OIUPUBQUL5EIVFB2BBZUXUQFQY.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesem Artikel<\/a> noch heraus gearbeitet. Tenor: Das Bundesjustizministerium bestreitet auf Anfrage von RND eine Absprache mit Twitter. Es gebe aber eine Stillhaltezusage gegen\u00fcber dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln, wo eine Klage von Twitter gegen die Anwendbarkeit von Teilen des NetzDG anh\u00e4ngig ist. Bei einem Entscheid des VG K\u00f6ln wird dann die Stillhaltezusage gegenstandslos (wohl ein \u00fcbliches Verfahren, um Gerichtsentscheidungen abwarten zu k\u00f6nnen). In der Klage von Twitter werden wohl zwei Punkte, das Gegenvorstellungsverfahren, sowie der Zwang zur Meldung illegaler Inhalte an das Bundeskriminalamt angegriffen.<\/p>\n<p>Das Bundesjustizmininsterium hat auf Twitter mehrere <a href=\"https:\/\/twitter.com\/bmj_bund\/status\/1595742161571545088\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tweets<\/a> mit seiner Stellungnahme zum Sachverhalt gepostet &#8211; hier die entsprechenden Aussagen:<\/p>\n<blockquote><p>\u00a0<span class=\"css-901oao css-16my406 r-poiln3 r-bcqeeo r-qvutc0\">Das <\/span><span class=\"r-18u37iz\">#NetzDG<\/span><span class=\"css-901oao css-16my406 r-poiln3 r-bcqeeo r-qvutc0\"> gilt auch f\u00fcr Twitter. Twitter ist der Auffassung, dass es sich an einzelne Pflichten aus dem Gesetz nicht halten muss und hat diese vor dem Verwaltungsgericht K\u00f6ln angegriffen. 1\/5<\/span><\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht hat angeregt, bis zur Kl\u00e4rung dieser Fragen gegen\u00fcber Twitter auf die Durchsetzung der angegriffenen Vorgaben zu verzichten. Dies hat die Bundesrepublik gegen\u00fcber dem Gericht zugesagt. 2\/5<\/p>\n<p>Die Zusage hat keine Auswirkungen auf Rechte Dritter. Im Rechtsstreit mit Twitter bezieht sich die Stillhaltezusage auf die sog. Meldepflicht (\u00a7 3a NetzDG) und auf die Pflicht zur Einrichtung eines Gegenvorstellungsverfahrens (\u00a7 3b NetzDG). 3\/5<\/p>\n<p>Sie gilt nur, bis das VG K\u00f6ln \u00fcber den Antrag von Twitter entschieden hat. Das ist noch nicht erfolgt. Stillhaltezusagen sind in Eilverfahren vor Gericht \u00fcblich. Sie haben den Zweck, Gerichten zu erm\u00f6glichen, eine schwierige Rechtsfrage sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen. 4\/5<\/p>\n<p>Das Bundesministerium der Justiz hat solche Zusagen auch in anderen Verfahren nach dem NetzDG abgegeben. Dies ist seit langem in der Presse bekannt. 5\/5<\/p><\/blockquote>\n<p>Die \"anderen Verfahren\" und der Verweis auf die Presse beziehen sich wohl auf eine Eilentscheidung des VG K\u00f6ln vom 1.3.2022 (<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20221001010243\/https:\/\/www.vg-koeln.nrw.de\/behoerde\/presse\/Pressemitteilungen\/05_01032022\/index.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier als Pressemitteilung<\/a> ver\u00f6ffentlicht) hinsichtlich zweier Klagen von Google und Meta. Diese hatten \u00a73a und \u00a73b des NetzDG angegriffen und das Gericht sah die Paragraphen \"wegen Versto\u00dfes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar\". Die Details sind in der verlinkten Mitteilung nachzulesen.<\/p>\n<p>Google und Meta wollten dann in die n\u00e4chste Instanz gehen (<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/netzwerkdurchsetzungsgesetz-google-meta-facebook-vg-koeln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">siehe<\/a>), und haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen das VG-Urteil eingelegt. Dem Artikel <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/netzdg-ovg-muenster-vg-koeln-google-meta-facebook-bka\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> entnehme ich aber, dass Google die Beschwerde zur\u00fcckgezogen hat.\u00a0Wann eine Entscheidung des VG K\u00f6ln in der anh\u00e4ngigen Klage von Twitter erfolgt, ist mir aktuell unbekannt.<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<\/strong><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/11\/07\/twitter-chaos-tage-einige-entlassene-mitarbeiter-um-rckkehr-gebeten\/\">Twitter-Chaos-Tage: Einige entlassene Mitarbeiter um R\u00fcckkehr gebeten \u2026<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/11\/04\/gtterdmmerung-bei-twitter-entlassungen-horrende-kosten-werbekunden-springen-ab\/\">G\u00f6tterd\u00e4mmerung bei Twitter? 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