{"id":279444,"date":"2023-04-06T19:32:06","date_gmt":"2023-04-06T17:32:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=279444"},"modified":"2023-04-07T02:50:40","modified_gmt":"2023-04-07T00:50:40","slug":"bugeldverfahren-durch-bundesamt-fr-justiz-gegen-twitter-eingeleitet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/04\/06\/bugeldverfahren-durch-bundesamt-fr-justiz-gegen-twitter-eingeleitet\/","title":{"rendered":"Bu&szlig;geldverfahren durch Bundesamt f&uuml;r Justiz gegen Twitter eingeleitet"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline; border-width: 0px;\" title=\"Recht\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Para.jpg\" alt=\"Paragraph\" width=\"91\" height=\"88\" align=\"left\" border=\"0\" \/>Es war dann am Schluss doch zu viel: Twitter hat wohl zu viele Mitarbeiter entlassen und kommt einer bestimmten Frist zur Reaktion auf Beschwerden nicht mehr nach. Daher hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz nun ein Bu\u00dfgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet. F\u00fcr mich \u00fcberraschend, hat das Justizministerium sich in der Vergangenheit doch extrem zur\u00fcckgehalten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Bu\u00dfgeldverfahren gegen Twitter<\/h2>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/7e8987bc0f3b4e129f3ce52a8281fec5\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Ich trage mal eine Information nach, die bereits am 4. April 2023 bekannt gegeben wurde. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BfJ) hat ein Bu\u00dfgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden eingeleitet. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte f\u00fcr Vers\u00e4umnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/twitter.com\/bmj_bund\/status\/1643202722223595522\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img decoding=\"async\" title=\"Bu\u00dfgeldverfahren gegen Twitter \" src=\"https:\/\/i.imgur.com\/WbfKsBM.png\" alt=\"Bu\u00dfgeldverfahren gegen Twitter \" \/><\/a><\/p>\n<p>Dies geht aus obigen <a href=\"https:\/\/twitter.com\/bmj_bund\/status\/1643202722223595522\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tweets<\/a> sowie <a href=\"https:\/\/www.bundesjustizamt.de\/DE\/ServiceGSB\/Presse\/Pressemitteilungen\/2023\/20230404.html?nn=39384\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Presseinformation<\/a> hervor.<\/p>\n<h2>Fehlerhafter Umgang mit Nutzerbeschwerden<\/h2>\n<p>Auch Twitter ist nach dem NetzDG verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren f\u00fcr den Umgang mit Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern \u00fcber rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. Twitter muss unter anderem unverz\u00fcglich von einem gemeldeten Inhalt Kenntnis nehmen, pr\u00fcfen, ob dieser rechtswidrig im Sinne des NetzDG ist, und einen rechtswidrigen Inhalt, unter Beachtung der gesetzlichen Frist von regelm\u00e4\u00dfig sieben Tagen bzw. 24 Stunden im Falle offensichtlicher Rechtswidrigkeit, l\u00f6schen oder den Zugang zu ihm sperren. Ein Inhalt gilt nach dem NetzDG als rechtwidrig, wenn er einen der in \u00a7 1 Absatz 3 NetzDG aufgef\u00fchrten Tatbest\u00e4nde des Strafgesetzbuchs, wie beispielsweise Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung, erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Dem BfJ wurden zahlreiche Inhalte gemeldet, die auf Twitter ver\u00f6ffentlicht wurden, nach Einsch\u00e4tzung der Beh\u00f6rde rechtswidrig sind und trotz Nutzerbeschwerden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen von der Anbieterin gel\u00f6scht oder gesperrt wurden. Hierauf gr\u00fcndet das eingeleitete Bu\u00dfgeldverfahren.<\/p>\n<h2>Systemisches Versagen des Beschwerdemanagements<\/h2>\n<p>Bei vereinzelten Verst\u00f6\u00dfen von Anbieterinnen und Anbietern sozialer Netzwerke gegen die Pr\u00fcf- und L\u00f6schpflichten des NetzDG kann in der Regel noch nicht angenommen werden, dass kein wirksames Verfahren f\u00fcr den Umgang mit Beschwerden \u00fcber rechtswidrige Inhalte vorgehalten wird. Bu\u00dfgeldbewehrt ist aber ein systemisches Versagen des Beschwerdemanagements, das vorliegt, wenn Verfehlungen gegen die einschl\u00e4gigen Vorgaben des NetzDG zeit- und sachnah wiederholt auftreten.<\/p>\n<p>Die dem Bu\u00dfgeldverfahren gegen die Anbieterin von Twitter zugrundeliegenden Inhalte weisen einen engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang auf und sind daher geeignet, ein systemisches Versagen im Beschwerdemanagement der Anbieterin zu begr\u00fcnden. Sie wurden in einem Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter ver\u00f6ffentlicht und der Anbieterin von Twitter von Nutzerinnen und Nutzern als rechtswidrig angezeigt. Alle Inhalte enthalten \u00e4hnlich gelagerte, nicht gerechtfertigte, ehrverletzende Meinungs\u00e4u\u00dferungen, die sich s\u00e4mtlich gegen dieselbe Person richten. Sie erf\u00fcllen nach Einsch\u00e4tzung des BfJ den Tatbestand der Beleidigung.<\/p>\n<h2>Anh\u00f6rung vor dem Amtsgericht Bonn<\/h2>\n<p>Das BfJ hat der Anbieterin von Twitter nunmehr zu dem Vorwurf eines systemischen Versagens des Beschwerdemanagements Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im weiteren Verfahren wird das BfJ die in der Stellungnahme vorgebrachten Argumente pr\u00fcfen. Sollte das BfJ zum Ergebnis kommen, dass der Vorwurf des rechtswidrigen Verhaltens weiterhin berechtigt ist, wird das BfJ beim Amtsgericht Bonn die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beantragen und zugleich die Stellungnahme der Anbieterin vorlegen.<\/p>\n<p>Vor dem Erlass eines Bu\u00dfgeldbescheids gegen Anbieter sozialer Netzwerke wegen fehlerhafter Nichtl\u00f6schung oder Nichtsperrung rechtswidriger Inhalte soll nach \u00a7 4 Absatz 5 NetzDG die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhalte herbeigef\u00fchrt werden. Zust\u00e4ndig f\u00fcr dieses sogenannte Vorabentscheidungsverfahren ist das Amtsgericht Bonn. Sollte das Amtsgericht Bonn die Rechtswidrigkeit der Inhalte feststellen, kann das BfJ eine Geldbu\u00dfe gegen die Anbieterin von Twitter festsetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es war dann am Schluss doch zu viel: Twitter hat wohl zu viele Mitarbeiter entlassen und kommt einer bestimmten Frist zur Reaktion auf Beschwerden nicht mehr nach. Daher hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz nun ein Bu\u00dfgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet. 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