{"id":284265,"date":"2023-07-27T09:40:06","date_gmt":"2023-07-27T07:40:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=284265"},"modified":"2023-07-28T09:52:50","modified_gmt":"2023-07-28T07:52:50","slug":"datenschutzbeauftragter-warnt-dashcams-speziell-bei-tesla-sind-unzulssig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/07\/27\/datenschutzbeauftragter-warnt-dashcams-speziell-bei-tesla-sind-unzulssig\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragter warnt: Dashcams (speziell bei Tesla) sind unzul&auml;ssig"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline;\" title=\"Stop - Pixabay\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Stop01.jpg\" alt=\"Stop - Pixabay\" \/>Der Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern warnt vor einem Datenschutzproblem bei Verwendung von sogenannten Dashcams in Fahrzeugen. Der Datenschutzbeauftragte erhielt in letzter Zeit Anfragen bez\u00fcglich datenschutzrechtlicher Bedenken mit Blick auf die Nutzung sogenannter Dashboard-Kameras, insbesondere bei Pkws der Marke Tesla. Die in dem genannten Fahrzeug verbauten Kameras beobachten und speichern das Fahrzeugumfeld. Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg09.met.vgwort.de\/na\/107346088bcb4c4db4156e3be4738be1\" alt=\"\" width=\"1\" height=\"1\" \/>Die hier im Beitrag aufgeworfene Problematik ist zwar nicht ausschlie\u00dflich auf Tesla-Fahrzeuge begrenzt. Aber die Fahrzeuge dieses Herstellers sind durch ab Werk verbaute Kameras f\u00fcr das Thema pr\u00e4destiniert. Und diese Kameras sammeln Daten. In Deutschland hat eine Polizeibeh\u00f6rde schon mal Tesla-Fahrzeuge auf ihrem Hof <a href=\"https:\/\/www.stern.de\/auto\/e-mobilitaet\/nach-verbot-von-tesla-autos-auf-polizei-gelaende--polizei-rudert-zurueck-31977248.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">verboten<\/a>. Weiterhin wollte die M\u00fcnchner Polizei Kameraufnahmen eines geparkten Tesla-Fahrzeugs zur Aufkl\u00e4rung einer Straftat <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/bayern\/polizei-geparkter-tesla-liefert-nach-straftat-fahndungsfotos,TE6s6X4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">verwenden<\/a>. Dank W\u00e4chter-Modus w\u00e4hrend des Parkens sind so Fahndungsfotos erstellt worden. Ich hatte diese F\u00e4lle im Beitrag <a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/08\/14\/datensammlung-bei-tesla-fahrzeugen-eine-bestandsaufnahme\/\">Datensammlung bei Tesla-Fahrzeugen<\/a> erw\u00e4hnt.<\/p>\n<h2>Datenschutz als Problem f\u00fcr Tesla-Besitzer<\/h2>\n<p>Inzwischen machen sich immer mehr B\u00fcrger Gedanken dar\u00fcber, dass sie auf der Stra\u00dfe, dem B\u00fcrgersteig etc. beim Vorbeigehen oder Vorbeifahren an Teslas von den Kameras erfasst und aufgezeichnet werden. Der Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern erh\u00e4lt von B\u00fcrgern Anfragen bez\u00fcglich datenschutzrechtlicher Bedenken mit Blick auf die Nutzung sogenannter Dashboard-Kameras, insbesondere bei Pkws der Marke Tesla, schreibt er <a href=\"https:\/\/www.datenschutz-mv.de\/datenschutz\/publikationen\/Tesla\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Diese (bei Tesla meist bereits im Fahrzeug verbauten) Kameras beobachten bzw. filmen permanent das Fahrzeugumfeld und speichern die entsprechenden Daten insbesondere zu Beweissicherungszwecken, hei\u00dft es in der Mitteilung. Hierbei werden auch Personen und Kfz-Kennzeichen erfasst. Der Landesdatenschutzbeauftragte weist nun explizit auf folgendes hin:<\/p>\n<blockquote><p>Eine solche permanente und damit anlasslose Fertigung von Videoaufnahmen im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Das Sammeln von Beweismitteln f\u00fcr einen hypothetischen Unfall reicht als \"berechtigtes Interesse\" f\u00fcr die Nutzung derartiger Kameras und das Verarbeiten personenbezogener Daten nicht aus. Dies ergibt sich aus einer Abw\u00e4gung zwischen dem Beweissicherungsinteresse des Einzelnen und dem informellen Selbstbestimmungsrecht einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern. Zul\u00e4ssig k\u00f6nnen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) deshalb allenfalls kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnungen sein (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233\/17, Rn. 26).<\/p><\/blockquote>\n<p>Ein datenschutzkonformer Einsatz von Dashcams sei deshalb nur m\u00f6glich, wenn ein technisches Ringspeichersystem die vorhandenen Daten unmittelbar \u00fcberschreibt und damit l\u00f6scht, wenn kein Anlass f\u00fcr eine dauerhafte Speicherung gegeben ist. Als zul\u00e4ssig erachtet der Datensch\u00fctzer einen Speicherzyklus von ca. ein bis zwei Minuten, da es f\u00fcr die Dokumentation eines Unfallhergangs ausreichend ist, einen Zeitraum von ca. 30 Sekunden bis eine Minute vor und ca. 30 Sekunden bis eine Minute nach dem Unfallereignis zu speichern.<\/p>\n<h2>Die vielen Kameras bei Tesla als Datenschutzproblem<\/h2>\n<p>Probleme sieht der Datenschutzbeauftragte auch in der Ausstattung der Teslas. Denn in Fahrzeugen der Marke Tesla werden neben der Dashcam serienm\u00e4\u00dfig weitere Kameras verbaut. Mit diesen Kameras kann das Umfeld des Fahrzeugs im sogenannten W\u00e4chter-Modus oder Sentry Mode kontinuierlich erfasst werden. Dabei wird nach Kenntnis des Datenschutzbeauftragten bei eingestecktem USB-Stick die Kamerafunktion und die Speicherung von Bildaufnahmen auch schon aktiviert, wenn ein Passant zu nah an einem Kfz der Marke Tesla vorbei geht oder das Tesla-Erkennungssystem eine sonstige f\u00fcr den W\u00e4chter-Modus (Sentry Mode) als relevant eingestufte Bewegung zu erkennen meint.<\/p>\n<p>Dem Datenschutzbeauftragten fehlt daher oftmals einerseits bereits ein konkreter Anlass f\u00fcr die Aufzeichnung. Und zudem wird die Umgebung ab Aktivierung f\u00fcr einen Zeitraum von mehreren Minuten mitsamt unbeteiligter Passanten und gegebenenfalls weiterer personenbezogener Daten (wie z.B. Kfz-Kennzeichen) gefilmt und die Aufzeichnungen gespeichert.<\/p>\n<h2>Datenspeicherung ist zu deaktivieren<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Besitzer eines Tesla-Fahrzeugs h\u00e4lt der Datenschutzbeauftragte einen Ratschlag bereit, der viel \u00c4rger ersparen kann: Die Kamerafunktion sei grunds\u00e4tzlich zu deaktivieren. Dies k\u00f6nne insbesondere durch ein Nicht-Nutzen bzw. ein Entfernen des USB-Sticks, der f\u00fcr die Aktivierung sowohl der Dashcam als auch des W\u00e4chter-Modus (Sentry Mode) im Fahrzeuginnern eingesteckt wird, erfolgen, schreibt der Datensch\u00fctzer.<\/p>\n<p>Die Kamerafunktion der Dashcam kann alternativ, ggf. je nach Tesla-Modell und Software-Stand des Fahrzeuges, auch am Display ausgeschaltet werden. Soweit das Fahrzeug in einer nicht \u00f6ffentlichen, nicht zug\u00e4nglichen Umgebung abgestellt wird und dabei eine Aufzeichnung personenbezogener Daten Unbeteiligter (Personen, Kfz-Kennzeichen usw.) ausgeschlossen ist, steht der vollumf\u00e4nglichen Nutzung des W\u00e4chter-Modus' (Sentry Mode) mit Kameranutzung nichts entgegen.<\/p>\n<p>Auch die Tatsache, dass von einigen Gerichten teilweise mit Dashcams erstellte Aufnahmen als Beweismittel in Ordnungswidrigkeitenverfahren zugelassen wurden, \u00e4ndere nichts an der oben genannten datenschutzrechtlichen Einsch\u00e4tzung des BGH, hei\u00dft es. Die Frage der datenschutzrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit und die Frage der prozessualen Verwertbarkeit sind zwei getrennte Fragen. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts, ob unzul\u00e4ssig angefertigte Beweismittel in der Verhandlung verwendet werden oder nicht.<\/p>\n<p>Und abschlie\u00dfend schreibt der Datenschutzbeauftragte, dass f\u00fcr alle Dashcams folgendes gilt: Die Verwendung in datenschutzrechtlich unzul\u00e4ssiger Weise ist gem\u00e4\u00df Art. 83 Abs. 5 DS-GVO bu\u00dfgeldbewehrt . Auch das Hochladen solcher Videos auf Online-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. kann mit einem Bu\u00dfgeld geahndet werden. (<a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Tesla-Dashcams-unzulaessig-warnt-Datenschutzbeauftragter-9226672.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">via<\/a>)<\/p>\n<p><strong>\u00c4hnliche Artikel:<br \/>\n<\/strong><a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/08\/14\/datensammlung-bei-tesla-fahrzeugen-eine-bestandsaufnahme\/\">Datensammlung bei Tesla-Fahrzeugen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2019\/03\/31\/moderne-tesla-fahrzeuge-als-un-heimlicher-datensammler\/\">Moderne (Tesla-)Fahrzeuge als (un-)heimliche Datensammler<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2022\/05\/18\/bluetooth-low-energy-schwachstelle-und-der-tesla-auto-klau\/\">Bluetooth Low Energy-Schwachstelle und der Tesla-Auto-Klau<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/11\/20\/server-fehler-tesla-fahrzeuge-lassen-sich-nicht-remote-ffnen\/\">Server-Fehler: Tesla-Fahrzeuge lassen sich nicht remote \u00f6ffnen<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/2021\/06\/24\/wurde-tesla-gehackt-oder-gab-es-einen-datenschutzvorfall-23-6-2021\/\">Wurde Tesla gehackt \u2013 oder gab es einen Datenschutzvorfall? 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