{"id":285266,"date":"2023-08-26T00:28:00","date_gmt":"2023-08-25T22:28:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.borncity.com\/blog\/?p=285266"},"modified":"2024-04-11T20:20:51","modified_gmt":"2024-04-11T18:20:51","slug":"thringer-vergabegesetz-kippt-reform-den-open-source-software-vorrang","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/borncity.com\/blog\/2023\/08\/26\/thringer-vergabegesetz-kippt-reform-den-open-source-software-vorrang\/","title":{"rendered":"Th&uuml;ringer Vergabegesetz: Kippt Reform den Open Source Software-Vorrang?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Stop - Pixabay\" style=\"float: left; margin: 0px 10px 0px 0px; display: inline\" alt=\"Stop - Pixabay\" src=\"https:\/\/borncity.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Stop01.jpg\" width=\"170\" align=\"left\" height=\"170\"\/>Vergabegesetze regeln in den Bundesl\u00e4ndern u.a., nach welchen Kriterien Software f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand auszuschreiben ist. In Th\u00fcringen soll das seit dem Jahr 2020 g\u00fcltige Vergabegesetz reformiert werden, wobei derzeit zwei konkurrierende Gesetzentw\u00fcrfe vorliegen. Der Gesetzentwurf der CDU will hierbei den bisher geltenden Vorrang f\u00fcr Open Source Software bei der Beschaffung ersatzlos streichen. Die OSB Alliance mahnt an, dass bei der Gesetzesreform dieser vorrangige Einsatz von Open Source Software und offenen Standards unbedingt beibehalten werden muss. Au\u00dferdem macht die OSB Alliance einen Vorschlag, wie der bestehende Absatz im Gesetz noch verbessert werden kann.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Th\u00fcringen als Open-Source-Vorreiter<\/h2>\n<p>Th\u00fcringen war 2020 das erste Bundesland, das einen Vorrang f\u00fcr Open Source Software bei der Beschaffung durch die \u00f6ffentliche Hand im Vergabegesetz des Landes Verankert hat. Andere Bundesl\u00e4nder wie beispielsweise Schleswig-Holstein sind dem Beispiel Th\u00fcringens gefolgt und haben die vorrangige Beschaffung von Open Source Software ebenfalls auf Gesetzesebene verankert. <\/p>\n<p>Auch auf Bundesebene wird auf das Beispiel Th\u00fcringens geschaut. So findet sich beispielsweise im Gesetzentwurf f\u00fcr die \u00c4nderung des Onlinezugangsgesetzes eine Formulierung, die vom Th\u00fcringer Vergabegesetz inspiriert ist. Auch in der Praxis sticht Th\u00fcringen mit seinem Engagement in Bund-L\u00e4nder-Initiativen wie dem Zentrum f\u00fcr digitale Souver\u00e4nit\u00e4t, der Entwicklung des souver\u00e4nen Arbeitsplatzes f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung sowie weiteren Initiativen hervor. Th\u00fcringen gilt somit bundesweit als Vorbild und Vorreiter, was den konsequenten Einsatz von Open Source Software in der \u00f6ffentlichen Verwaltung angeht, schreibt die OSB.<\/p>\n<h2>Vorschlag der Parteien f\u00fcr eine Novellierung<\/h2>\n<p>Das Th\u00fcringer Gesetz \u00fcber die Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge (<a href=\"https:\/\/landesrecht.thueringen.de\/bsth\/document\/jlr-VergabeGTH2019rahmen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Th\u00fcringer Vergabegesetz \u2013 Th\u00fcrVgG<\/a>) ist seit 2011 in Kraft . Mit Beschluss des Th\u00fcringer Landtages&nbsp; wurde das Gesetz evaluiert und&nbsp; das Evaluierungsgutachten im Herbst 2022 ver\u00f6ffentlicht. Derzeit liegen zwei Gesetzentw\u00fcrfe vor, die \u00c4nderungen des Th\u00fcringer Vergabegesetzes mit Bezug auf das Evaluierungsgutachten vorschlagen:<\/p>\n<ul>\n<li>Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN zur \u00c4nderung des Th\u00fcringer Vergabegesetzes (<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20240113030120\/https:\/\/forum.thueringer-landtag.de\/sites\/default\/files\/downloads\/Gesetzentwurf%20der%20Fraktionen%20DIE%20LINKE%2C%20der%20SPD%20und%20B%C3%9CNDNIS90_DIE%20GR%C3%9CNEN%20-%20Drucksache%207_8029.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Drucksache 7\/8029<\/a>)  <\/li>\n<li>Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur \u00c4nderung des Th\u00fcringer Vergabegesetzes \u2013 B\u00fcrokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Th\u00fcringer Vergaberecht (<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20240113034118\/https:\/\/forum.thueringer-landtag.de\/sites\/default\/files\/downloads\/Gesetzentwurf%20der%20Fraktion%20der%20CDU%20-%20Drucksache%207_7451.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Drucksache 7\/7451<\/a>)<\/li>\n<\/ul>\n<p>In&nbsp;&nbsp; einer Stellungnahme&nbsp; bezieht sich die OSB Alliance ausschlie\u00dflich&nbsp; auf die Vorschl\u00e4ge zur \u00dcberarbeitung von \u00a7 4 des Th\u00fcringer Vergabegesetzes (Umweltvertr\u00e4gliche Beschaffung, Open-Source-Software, Ber\u00fccksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte im Vergabeverfahren) &#8211; und hier insbesondere zu Absatz (2) zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software &#8211; sowie zu den entsprechenden Vorschl\u00e4gen in den beiden Gesetzentw\u00fcrfen Stellung.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Gesetzentwurf der LINKE, SPD und B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN schl\u00e4gt keine \u00c4nderungen f\u00fcr \u00a7 4 Abs. (2) vor, hier w\u00fcrde der aktuelle Absatz zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software also unver\u00e4ndert bleiben.  <\/li>\n<li>Der Gesetzentwurf der CDU schl\u00e4gt nach Lesart der OSB Alliance vor, den bisherigen \u00a74 Abs. (2) zur vorrangigen Beschaffung von Open Source Software ersatzlos zu streichen. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Ich habe versucht, den Gesetzentwurf der CDU nach \u00a74 Abs. (2) zu durchsuchen, konnte da die betreffende Stelle so nicht finden. <\/p>\n<h2>Gesetzentwurf der CDU widerspricht der Beschlusslage auf Bundesebene<\/h2>\n<p>Die OSB Alliance <a href=\"https:\/\/osb-alliance.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Stellungnahme-Vergabereform-Thueringen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sieht darin<\/a> einen dramatischen R\u00fcckschritt. Dieser Vorschlag sei insbesondere vor dem Hintergrund unverst\u00e4ndlich, dass der Bundesparteitag der CDU im November 2019 in seiner \"Digitalcharta Innovationsplattform: D\" Offenheit als Standard beschlossen und sich damit zum Prinzip \"Public Money, Public Code\" bekannt hat. <\/p>\n<p>Der Vorschlag, den derzeitigen Vorrang f\u00fcr Open Source Software im Th\u00fcringer Vergabegesetz zu streichen, stehe also im Widerspruch zu diesem Bundesparteitagsbeschluss der CDU, schreibt die OSB Alliance. Deshalb empfiehlt die Open Source Business Alliance die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, SPD und B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN, der den Vorrang f\u00fcr Open Source im Vergabegesetz unangetastet lassen w\u00fcrde.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Hintergrundinformation: In \u00a74 Abs. (2) des Th\u00fcringer Vergabegesetzes findet sich derzeit die Einschr\u00e4nkung, dass Open Source Software nur dort vorrangig eingesetzt werden soll, wo es \"technisch m\u00f6glich und wirtschaftlich\" ist, was auch nachvollziehbar ist. Diese Einschr\u00e4nkung stellt aufgrund der vagen Formulierung in den Augen der OSB Allicance ein Schlupfloch f\u00fcr Beschaffungs- und Vergabestellen dar. Dies k\u00f6nnte in der Praxis dazu f\u00fchren, dass Open Source Software im Zweifelsfalle nicht vorrangig eingesetzt wird. Denn es gibt keine eindeutig verbindlichen Definitionen, wann \"der vorrangige Einsatz von Open Source Software technisch m\u00f6glich und wirtschaftlich\" ist. <\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ein, so die OSB Allicance, eine Umsetzung immer technisch machbar, wenn der Wille da ist. Und aus Sicht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ergibt sich beim Einsatz von Open Source immer eine bessere Wirtschaftlichkeitsbilanz, da \u00f6ffentlich finanzierte Software ganz im Sinne von \"Public Money, Public Code\" der Allgemeinheit sowie anderen Beh\u00f6rden zur Weiterverwendung zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/p>\n<p>Auch ein juristisches Gutachten&nbsp; aus dem Dezember 2022, das sich mit wett bewerbs-, vergabe-, kartell- und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die vorrangige Beschaffung von Open Source Software auseinandergesetzt hat, kommt zu dem Schluss, dass der gesetzliche Vorrang f\u00fcr Open Source Software bei der Beschaffung ohne Einschr\u00e4nkungen mit Bezug auf die \"technische und wirtschaftliche M\u00f6glichkeit\" erfolgen sollte. <\/p>\n<p>Denn f\u00fcr diese Einschr\u00e4nkung w\u00fcrden sich erhebliche Auslegungsprobleme ergeben. Ein Ausschluss bei Ungeeignetheit von Open Source Software w\u00fcrde sich schon aus der Vorrangklausel ergeben, die nicht eingreift, wenn keine geeignete Open Source Software zur Verf\u00fcgung steht.  <\/p>\n<p>Aus diesem Grund empfiehlt die OSB Alliance, die bisherige Einschr\u00e4nkung in \u00a74 Abs. (2) zum vorrangigen Einsatz von Open Source Software im Zuge der Th\u00fcringer Vergabereform ersatzlos zu streichen.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vergabegesetze regeln in den Bundesl\u00e4ndern u.a., nach welchen Kriterien Software f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand auszuschreiben ist. In Th\u00fcringen soll das seit dem Jahr 2020 g\u00fcltige Vergabegesetz reformiert werden, wobei derzeit zwei konkurrierende Gesetzentw\u00fcrfe vorliegen. 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